Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Der Diensteid kann, wie andere Eidesleistungen auch, mit oder ohne religiösen Bezug gesprochen werden. Die Wahl der jeweiligen Formel trifft der zu Verpflichtende. Damit hat auch der Thüringer Landtag als gesetzgebendes Organ in angemessener Weise das Nebeneinander von Gläubigen und Nichtgläubigen in unserer Gesellschaft berücksichtigt.
Frage 2: Die Anwärterinnen/Anwärter wurden auf die Möglichkeit des § 60 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz aktenkundig hingewiesen.
Frage 3: Die Praxis der Diensteidableistung kann durchaus von Land zu Land variieren, ohne dass dies zu beanstanden wäre.
Danke schön. Nachfragen gibt es keine. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Herr Abgeordneter Matschie, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/942.
Das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum (SBSZ) Jena-Göschwitz ist mit 2.700 Schülern eines der größten Berufsschulzentren Thüringens. Es ist aufgrund seiner Ausbildungsvielfalt ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Jena und die umliegenden Kreise. Seit über einem Jahr steht nun die Sanierung eines Schulhauses des SBSZ Jena-Göschwitz an. Eine Betriebserlaubnis wurde vom Bauordnungsamt der Stadt Jena wegen der Mängel beim Brandschutz und anderer Sicherheitsvorschriften - trotz einiger kurzfristig durchgeführter Maßnahmen - lediglich bis zum 31. Juli 2007 erteilt. Fenster, Heizung und Elektroanlage entsprechen noch den DDR-Standards. Das Gebäude bedarf auch deshalb einer dringenden Sanierung.
1. Weshalb wurde der 2003 beim Land gestellte Antrag auf Förderung der Sanierungsmaßnahme bis heute nicht bearbeitet?
2. Wie stellt sich die Landesregierung zu den Forderungen der Stadt Jena und der Jenaer Wirtschaft nach einer zügigen Sanierung des SBSZ JenaGöschwitz?
3. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung beim "Schulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen in Thüringen"?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Herr Abgeordneter Matschie, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Das Thüringer Kultusministerium hat in seiner Stellungnahme an das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Förderanfrage SBSZ Jena-Göschwitz bereits am 20.02.2003 ein positives Votum abgegeben. Im Schreiben des Landesverwaltungsamts vom 22. April des Jahres 2003 in Beantwortung der Voranfrage an den Schulträger, also an die Stadt Jena, wurde wegen der schwierigen Haushaltssituation darauf hingewiesen, dass die Fördermöglichkeiten für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur erheblich eingeschränkt sind. Unter Beachtung aller vorliegenden Förderanträge und Voranfragen könne keine Förderung für 2003 in Aussicht gestellt werden. Aktuell gilt: Der Antrag der Stadt Jena vom 2. Oktober 2003 wurde im Kontext aller vorliegenden Anträge auf Förderung mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) im Rahmen der Prioritätenfestsetzung im Bewilligungszeitraum/Bewilligungsrahmen 2005 in Priorität 3 eingestuft. Die Stadt Jena wurde seitens der Bewilligungsbehörde entsprechend darüber informiert. Bei der derzeitigen Haushaltssituation und der Vielzahl der vorliegenden Anträge von Vorhaben, die ebenfalls von strukturpolitischer Bedeutung sind, ist über eine Förderung des vorliegenden Vorhabens kurzfristig nicht zu entscheiden.
Frage 2: Im Rahmen der Schulbauförderung wird durch die Landesregierung eine Investitionspauschale für Schulgebäude ausgereicht, die auch für berufsbildende Schulen eingesetzt werden kann. Diese Mittel sind jedoch nicht projektbezogen und werden von den Schulträgern eigenverantwortlich verwendet. Eine eigene Projektförderung nur für berufsbildende Schulen gibt es nicht. Hinsichtlich der Verwendung der GA-Mittel verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Frage 3: Mit Blick auf die demographische Entwicklung ist beabsichtigt, in Abstimmung mit dem Thüringer Landkreistag und dem Thüringer Kultusministerium ein Gutachten zu den berufsbildenden Schulen anfertigen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Daten zur regionalen Wirtschaftsstruktur und zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu den Wanderungsströmen im berufsbildenden Bereich, zur Ausbildungsplatzinitiative 2004/2005, zu den nachrückenden Einschulungsjahrgängen bei den Grundschulen sowie den aktuellen Schulnetzplänen der Schulträger stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt dieses Gutachtens:
1. eine differenzierte Analyse der bisherigen Entwicklung der berufsbildenden Schulen im Zeitraum 2000 bis 2004 nach Schulformen und Bildungsgängen und
2. eine differenzierte Prognose der zukünftigen Entwicklung der berufsbildenden Schulen bis 2015 wiederum nach Schulformen und nach Bildungsgängen.
Zu Frage 4: Im Ergebnis des o.g. Gutachtens kann dann in Abstimmung mit den Schulträgern bzw. den Landkreisen und kreisfreien Städten entschieden werden, welche Standorte gefördert werden sollen und welche nicht gefördert werden.
Herr Staatssekretär, eine Nachfrage. Ich habe ja in der Anfrage deutlich gemacht, dass die Betriebserlaubnis für die Schule nur noch bis 31. Juli 2007 gilt. Können Sie sicherstellen, dass die Förderung der Renovierung dieser Berufsschule bis zu diesem Zeitpunkt in Angriff genommen werden kann? Denn Sie haben ja hier nur gesagt, kurzfristig nicht. Können Sie sicherstellen, dass bis dahin dieses Berufsschulzentrum saniert werden kann, damit es weiter zur Verfügung steht für die Wirtschaft in Jena?
Dies steht nicht allein im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Ich kann allerdings sicherstellen, dass wir hinsichtlich des Gutachtens, dass ich erwähnt habe, in dem Zeitraum bis dahin zu Ergebnissen gelangt sind. Wir können sicherstellen, dass im Rahmen der Investitionspausschale die Mittel gegeben sind, die dann allerdings eigenverantwortlich vom Schulträger eingesetzt werden, und alles Weitere hängt von einer Mittelfristplanung im Rahmen der GA-Mittel ab. Dies ist sicher nicht zu trennen von dem Gutachten, das erstellt wird. Hinsichtlich der Maßnahme selbst wird zu differenzieren sein einerseits zwischen der Sanierung und andererseits dem weiteren Bauabschnitt, der ursprünglich auch geplant und angedacht war. Wir wissen um die Brisanz der begrenzten Einsatzmöglichkeit des Gebäudes und wir wissen auch um die Brisanz der anstehenden Sanierungsmaßnahmen und werden das entsprechend einplanen und berücksichtigen. Wir haben uns seinerzeit ja auch entsprechend positiv seitens des Kultusministeriums dazu erklärt.
Kann ich aus Ihrer Antwort entnehmen, dass die Landesregierung in jedem Fall dafür Sorge trägt, dass das Berufsschulzentrum nicht geschlossen werden muss, sondern seine Arbeit in Jena fortsetzen kann und dafür rechtzeitig dann auch die Sanierungsmittel zur Verfügung stehen?
Sie verlangen jetzt eine hohe Verbindlichkeit. Dazu ist aber die Komplexität des Verfahrens zu hoch. Sie können davon ausgehen, dass sämtliche Punkte, die Sie genannt haben, entsprechend berücksichtigt werden und alle beteiligten Parteien um die Dringlichkeit wissen und dies entsprechend berücksichtigen. Ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht die Bindung eingehen zu sagen, wann exakt und wann genau welche Maßnahme durchgeführt wird.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, die darin besteht, dass die Verantwortlichen der Stadt Jena zu spät auf den Zug aufgesprungen sind, d.h. zu spät den Fördermittelantrag gestellt haben und es hätten längst in den 90er-Jahren machen können und müssen so wie andere Landkreise und andere Städte?
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Bärwolff, PDS-Fraktion, in Drucksache 4/952.
Papierverbrauch im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) und anderen Ministerien
Über die Pressestelle des Umweltministeriums werden wöchentlich ca. zehn Pressemitteilungen verteilt. In anderen Thüringer Ministerien scheint dies auch so zu sein. Die Pressemitteilungen gehen an alle 88 Abgeordneten. Dies macht allein im TMLNU 880 Blatt Papier pro Woche bzw. 45.760 Blatt Papier pro Jahr. Des Öfteren bestehen Pressemitteilungen
aus zwei Seiten, die nur einseitig bedruckt sind, wodurch sich der Papieraufwand noch weiter erhöht. Man sollte aber erwarten können, dass das TMLNU bei der Schonung von Ressourcen mit gutem, hier mit schonendem Beispiel vorangeht.
3. Wieso wird bei der Versendung der Pressemitteilungen der Thüringer Ministerien nicht auf die elektronischen Medien zurückgegriffen?
4. Welche Möglichkeiten der Einsparung von Papier sieht die Landesregierung im Hinblick auf alle Ministerien des Landes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bärwolff, bevor ich auf die Anfrage eingehe, erlaube ich mir eine Vorbemerkung.
Sehr geehrter Herr Bärwolff, Ihnen ist sicher bewusst, dass Ihre Anfrage, wie alle Drucksachen, in 330 Exemplaren ausgefertigt wurde. Auf der Tagesordnung der beiden laufenden Plenarsitzungstage stehen 22 Drucksachen der Fraktion der PDS mit zusammen 100 Seiten, die von der Landtagsverwaltung vorbildlich beidseitig auf 64 Blatt Papier gedruckt wurden. Das macht allein für die zwei Tage 21.120 Blatt Papier.
Wenn man das als Durchschnitt annimmt, dann macht das bei 10 Sitzungsperioden dieses Jahres weit über 200.000 Blätter. Große Anfragen, Kleine Anfragen sowie die Antworten darauf müssten noch hinzugerechnet werden. Aber, genug dieser Rechenbeispiele. Die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zur Frage 1: Angesicht der genannten Zahlen teile ich die Auffassung nicht, dass man von immensem Papierverbrauch sprechen kann. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wie auch die Thüringer Landesregierung insgesamt,
sehen es als ihre Pflicht, alle Mitglieder dieses hohen Hauses schnellstmöglich und aktuell zu informieren. Unter den Abgeordneten des Thüringer Landtags gibt es ebenso wie bei fast allen Berufsgruppen eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen, die noch eine gewisse Scheu im Umgang mit Computern haben. Da nach Überzeugung der Landesregierung auch diese Abgeordneten ein Recht darauf haben, schnell und umfassend informiert zu werden, erscheint der zusätzliche Aufwand der Verteilung der Pressemitteilung in Papierform gerechtfertigt. Die Anzahl und der Umfang der Pressemitteilungen des TMLNU ist also Ausdruck für Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Im Übrigen werden mehrseitige Pressemitteilungen des Ministeriums selbstverständlich doppelseitig kopiert. Auch die kalkulierte Anzahl der Pressemitteilungen entspricht nicht den Tatsachen. Im vergangenen Jahr wurden vom TMLNU 287 Pressemitteilungen herausgegeben.
Zur Frage 2: Eine Aktion: „Spart Papier und rettet die Wälder“ ist der Landesregierung nicht bekannt und war auch im Internet nicht zu finden. Ich kann aber Folgendes sagen: Der Slogan ist in seinem Tenor und der suggerierten Kausalität falsch. Die Wälder dieser Erde lassen sich nicht dadurch retten, dass weniger Papier verbraucht wird, sondern indem anthropogene Schadeinflüsse begrenzt und Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beachtet werden. Thüringen hat im Rahmen des paneuropäischen Prozesses der Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung eine Vorreiterrolle übernommen und dabei gezeigt, welche hohen Standards eine an ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Kriterien ausgerichtete nachhaltige Waldbewirtschaftung im Zuge freiwilliger Selbstverpflichtung der Waldbesitzer bereits umgesetzt wurde.
Zu Frage 3: Die Unterstellung, die Thüringer Ministerien würden bei der Versendung der Pressemitteilungen nicht auf die elektronischen Medien zurückgreifen, ist falsch. Die Thüringer Ministerien greifen bei der Versendung von Pressemitteilungen auf die elektronischen Medien zurück, die Verbreitung in Papierform findet nur noch übergangsweise statt bis absolut sichergestellt ist, dass alle Adressaten per e-mail-Versand die Pressemitteilungen tatsächlich auch zur Kenntnis nehmen.
Zu Frage 4: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bärwolff, nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte und das gilt sogar für den Papierverbrauch der Thüringer Landesregierung. Es gibt viele Möglichkeiten, noch mehr Papier einzusparen und die Thüringer Ministerien arbeiten schon aus Kostengründen ständig daran. Auch die Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag könnten der Landesregierung dabei helfen.