Nein, meine Damen und Herren, so schön wie der Ansatz ist, er ist Wunsch und Wolke. Und wenn wir uns das Handeln der Neonazis in Deutschland und auch in Thüringen anschauen, was machen wir denn? Wenn sich früh um 9.00 Uhr 500 von diesen Chaoten per Handy verabreden, dann ist das doch keine Phantasie mehr, das findet doch in der Realität mittlerweile statt. Dann stehen wir hinterher vielleicht wieder in einer Sondersitzung, beschweren uns über das eine und über das andere und eventuell kommt dann von Ihrer Seite auch die Forderung nach rechtlichen Regelungen. Es wäre nicht das erste Mal, aber ich finde es gut, dass wir es tun, bevor das Kind im Brunnen liegt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss - Sie, Herr Hahnemann, haben Montesquieu hier zitiert - will ich jemand anderen zitieren, einen der Väter des Grundgesetzes, Carlo Schmid. Der hat zu dieser Problematik, weise und vorausschauend nach meiner Ansicht, Folgendes gesagt: „Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wenn man den Mut hat, an sie als etwas für die Menschen Notwendiges zu glauben. Und wenn man diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“
Meine Damen und Herren, zwei Sätze - es ist schon angesprochen worden - zu dem Brief des Innenministers. Wer mich kennt, weiß, ich bin ja der Typ, der nichts gegen den einen oder anderen gut gemachten PR-Gag hat, ich halte das Thema für nicht angebracht. Dieser Brief hat nur einen Hintergrund: Der Thüringer Ministerpräsident stand für zwei, drei Tage neben dem Thema, er wusste nicht, was auf Bundesebene beraten und beschlossen wurde. Und Ihre Forderung, Herr Innenminister - das wissen Sie ganz genau, das wissen Sie hundertprozentig, da bin ich mir sicher -, hat ein Problem. Es gibt keine Mehrheit im Bundesrat, weil auch CDU-geführte Länder sagen, es ist ein schwerer Eingriff in das Versammlungsrecht und wir machen diesen Schnitt an dieser Stelle und wir gehen nicht weiter. Das war Bestandteil aller Debatten zu diesem Gesetz. Und sich jetzt hinzustellen und den Bundesinnenminister aufzufordern, ein Gesetz zu machen, das keine Mehrheit im Bundesrat hat und dort abgelehnt wird, weil auch CDU-Länder dagegen stimmen werden, das kann nichts anderes als ein PR-Gag sein. Machen Sie es das nächste Mal ein bisschen besser und suchen Sie sich vor allen Dingen ein anderes Thema. Ich halte es an dieser Stelle nicht für ange
bracht. Ansonsten: Die Bewertung auch des Landesausführungsgesetzes bleibt dieselbe. Es ist ein ordentliches Gesetz, wir stimmen dem zu. Wir bitten um Überweisung zunächst erst mal an den Innenausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gentzel, ich tue es selten und uneingeschränkt, Ihnen zustimmen; ich stimme Ihnen zu, aber nicht uneingeschränkt. Ich werde zu den letzten Ausführungen, die Sie gemacht haben, noch kurz einiges sagen. Aber, ich denke, es geht vorrangig um das Thüringer Gesetz zum Schutz der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Das sollte den Vorrang haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können den großen Volksparteien, die sich im Bundestag bei diesem Punkt geeinigt haben - es gab ja unterschiedliche Rechtsauffassungen, wie man dort vorgeht -, dankbar sein, dass dieser Weg beschritten und eröffnet wurde. Ich will darauf hinweisen, dass auch Thüringen schon seit längerer Zeit immer wieder in diese Richtung gearbeitet und das gefordert hat. Auch der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus hat immer wieder gefordert, dass an sensiblen Orten dieses ermöglicht werden muss. Deswegen stimme ich Ihnen in dem letzten Punkt nicht zu, Herr Kollege Gentzel, sondern der Thüringer Ministerpräsident hat sich sehr dafür eingesetzt, aber es waren keine Mehrheiten zu bekommen und es war der Wille nicht da. Es waren insbesondere die Grünen, die immer wieder bestimmte Dinge blockiert haben, das muss man - denke ich - auch sagen. Aber das Entscheidende ist, dass man hier gerade in dieser Situation, wo es darum geht, Opfer zu Hunderttausenden/Millionen, die umgebracht wurden, dort mit einer wehrhaften Demokratie - und, Herr Kollege Hahnemann, wir bleiben dabei, mit der wehrhaften Demokratie muss man sich auch gegen solche Rattenfänger wehren können. Natürlich wäre es viel schöner und wir hätten auch nichts dagegen, wenn es diese braune Brut nicht gäbe und auch solche Aufmärsche nicht gäbe. Wir wissen aber, und wir werden am heutigen Tage noch zu einigen Dingen reden, wie und was dort für Möglichkeiten bestehen und wie raffiniert die geworden sind und wie das Ganze mittlerweile sich dort ausgefeilt hat.
zeigen: Wir lassen uns das nicht gefallen. Natürlich, ich sage das ausdrücklich, zuerst kommt, dass alle mit Zivilcourage, die Gesellschaft dagegen antritt und auftritt, das ist unbestritten und, ich glaube, das ist voller Konsens. Da gibt es nicht einen Einzigen in dem Hause, der dagegen spricht. Wir müssen unsere Menschen auffordern, wir müssen sie dazu bringen, dass sie Zivilcourage hier auch einsetzen. Ich will auch an der Stelle gar nicht auf die ganzen Dinge eingehen, die schon wieder genannt worden sind zu Erfurt; wir kommen heute noch dazu. Ich finde es an dieser Stelle nicht für angebracht, dazu so zu reden, das werden wir zu Punkt 7 oder zu Punkt 11 machen, wo auch immer, aber nicht, dass diese Vermischung schon wieder von Radikalen, auch von links, hier stattfindet, dass wir das mit dem heute hier vermischen. Das möchte ich ausdrücklich nicht machen.
Aber, ich denke, der Weltöffentlichkeit und auch uns gegenüber müssen wir dieses Gesetz durchsetzen und ich bin dankbar, dass auch die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich denke, er ist ausgewogen; es sind die entsprechenden Anlagen und alles dazu. Ich glaube, dass hier in der Beratung auch kurzfristig der Gesetzentwurf beraten werden kann. Ich stelle mir einfach vor, und das ist das, was ich noch sagen wollte, da treffen sich viele friedlich Demonstrierende und dann gibt es dazwischen einige von diesen, die ich benannt habe, und dann soll die Polizei mit Schild und Knüppel hinein und soll die herausholen - wie das dann um alle Welt geht, was da alles so zustande kommt. Da kann man geteilter Meinung sein. Wir widersprechen ausdrücklich der Meinung der PDS-Fraktion, die hier dieses zum Anlass nimmt, dass man dieses Gesetz in Thüringen nicht machen sollte. Wir sind dankbar, dass dieser Gesetzentwurf jetzt möglich ist, und ich kann nur bitten, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen und ihn dort zügig zu beraten. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Meldungen vor. Doch, hier ist noch eine Wortmeldung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die bisherige Diskussion veranlasst mich, einen Gedanken im Zusammenhang mit der Einschränkung des Versammlungsrechts noch mal aufzugreifen. Mein Eindruck ist es ausdrücklich mit Blick auf die Vorredner, dass die Diskussion und der damit verbundene Austausch der Argumente eine Grundposition und
zwei Methoden in den jeweiligen Reden deutlich gemacht haben. Da ist, wie ich durchaus finde, fraktionsübergreifend gemeinsam die Position, dass die gegenwärtige Entwicklung von Neofaschismus und rechtsextremistischen Vereinigungen, Organisationen und Parteien und deren rasant steigende öffentliche Präsenz und Wirksamkeit eine Stufe und Qualität erreicht haben, welcher es gilt, entschieden und konsequent demokratisch, zivilgesellschaftlich entgegenzutreten und sie zu geißeln und damit auch geistig zu bekämpfen. Dabei nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, diese unverhohlenen Aktivitäten, diese rassistischen, nationalistischen Ideen und nicht zuletzt das gesamte verachtende und entwürdigende Menschenbild zu entlarven, zu brandmarken und, wie gesagt, ich wiederhole mich hier, zu bekämpfen, ist die gemeinsame Aufgabe, und dies wird in den Reden auch deutlich.
Meine Damen und Herren, wir werden, und Herr Fiedler ausdrücklich, im Laufe des heutigen und des morgigen Tages noch reichlich Gelegenheit haben, über Ursachen, Wirkungen und Ziele von Neofaschismus und Rechtsextremismus zu diskutieren, aber auch gleichzeitig Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt unter dem Eindruck der Veranstaltungen in Weimar und Buchenwald zum 60. Jahrestag auch die internationalen Erwartungen ansprechen müssen. Dabei werden wir ohne Zweifel an einigen Stellen unterschiedlicher Auffassung sein. Dennoch halte ich es für gut und wichtig, jetzt schon festzustellen, dass es bei der Bewertung der Gefahr, vielleicht nicht im letzten Detail, aber mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Wirkung, deckungsgleiche Auffassung gibt.
Meine Damen und Herren, die Gemeinsamkeit in der Bewertung suchend, die unterschiedlichen Auffassungen nicht verschweigend, muss und soll sein. Aber dennoch wäre es ein Fehler, wenn jetzt schon wieder der eine gegenüber dem anderen behauptet, er sei der bessere Kämpfer gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus. Wir würden dabei nur jene rechtsextremistischen Kräfte stärken, die der Meinung sind, dass die Gesellschaft an dieser Stelle nicht mit einer Stimme sprechen kann und will.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch mal auf einen Gedanken in diesem Zusammenhang bei der Einschränkung und Verschärfung des Versammlungsrechts eingehen. Es gibt in Thüringen eine Vielzahl von Orten des Gedenkens an die Verfolgung durch das Naziregime, unterschiedlich des geleisteten Widerstands von Angehörigen der deutschen und auch internationalen Widerstandsbewegung. Der heimatgeschichtliche Wegweiser - deshalb habe ich ihn hier mit vorgebracht - zu diesen Stätten benennt Plätze der Mahnung, der Erinnerung, Tafeln an den Stellen zerstörter Synagogen in vielen Thüringer
Städten und Gemeinden, Hinweisschilder an die Stationen der Todesmärsche, Stelen auf Grabfeldern von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen oder so genannten Arbeitserziehungslagern wie in Bad Sulza und Röhmhild oder die zahlreichen Außenkommandos des Konzentrationslagers Buchenwald, Mittelbau-Dora. Ich habe die aufgezählten Orte hier hinten im Verzeichnis nicht gezählt. Ich kann nur sagen, es sind sieben Seiten von Orten in Thüringen. Es ist eine Topographie des Grauens.
Kollege Gentzel, die Fahrt der Neonazis im besoffenen Zustand nach Buchenwald, sie hätten auch woanders hinfahren können. Das neue Versammlungsrecht gibt uns nicht die Chance, solche Taten zu verhindern, auch das neue nicht. Dass sie sich diesen Ort ausgewählt haben, ist umso schlimmer, aber dennoch geht es eben so nicht. Umfassend wird der Schutz dieser gesamten Orte in Thüringen aber nur, wenn er von der Gesellschaft im Ganzen, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern getragen wird und nicht an Versammlungsbehörden, Ordnungsbehörden, Polizei oder Justiz abdelegiert wird.
Meine Damen und Herren, die Versuche der Rechtsextremen in Thüringen, an diesen Geschichtsorten ihre Propaganda, ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten, sind schon traurige Realität. Ich erinnere hier nur an die Beschmierung von Grabfeldern der Zwangsarbeiter auf dem Gothaer Friedhof mit faschistischen und antisemitischen Symbolen im Jahre 2003. Ich erinnere an die Beispiele im Jahre 2004, wo jüdische Friedhöfe in Sondershausen, Gotha, Walldorf, Schwarza und Erfurt geschändet wurden. Ich erinnere daran, dass im August 2004 die Hinweisschilder in der Gedenkstätte Mittelbau-Dora mit antisemitischen Sprüchen beschrieben wurden.
Erstens: Nur bürgerliches Engagement, bürgerschaftliche Aufmerksamkeit schützt diese Orte. So herausgehoben sicherlich die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sind, so wichtig ist es für den Fortbestand der Erinnerung im Bewusstsein unserer Menschen und der nächsten Generation, dass es noch viele andere Stätten des Grauens in Thüringen gibt, die es auch gilt von uns beschützt zu werden.
Zweitens: Die benannten Beispiele der rechtsextremen Aktivitäten an diesen Stätten zeigen eindeutig auf, dass diese nicht durch das Versammlungsrecht verhindert werden können, denn zu keinem dieser Anlässe wurde eine Anmeldung an Ordnungsbehörden gestellt. Viele dieser Aktionen wurden erst später entdeckt. Die Täter entkamen in der Regel unerkannt. Strafbar waren diese Aktivitäten allemal nach den Gesetzlichkeiten.
Drittens möchte ich bemerken: Nicht allein Gedenkstätten müssen heute unserem besonderen Schutz unterliegen. Viele Orte befinden sich auf Friedhöfen, in Parkanlagen, sind Orte in Landschaften oder mitten in belebten Städten. Ich möchte hier nur, der Kollege Hahnemann hat es schon getan, das Jonastal erwähnen, das Außenlager Laura in Schmiedebach oder vielleicht die Tafel am Westbahnhof in Jena, mit der an die Deportation von Juden, Sinti und Roma erinnert wird, hervorheben. Auch diese Tafel musste 1992 erneuert werden, nachdem sie Unbekannte zerstört hatten.
Politik sollte den Bürgern keine falschen Versprechen geben. Die Verschärfung des Versammlungsrechts wird uns nicht vor neofaschistischen und rechtsextremistischen Aktivitäten an besonderen Orten und zu besonderen Terminen schützen. Vielmehr bedarf es einem Zusammenspiel von bürgerschaftlichem Engagement, insbesondere - ich wiederhole mich - einer erhöhten Aufmerksamkeit und schnellem und entschiedenem polizeilichen Einschreiten bei derartigen Vorfällen.
Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, lassen Sie mich an dieser Stelle zusammenfassend Folgendes sagen: Weder kann man Ideen durch Verordnungen gesellschaftlich zum Tragen bringen, geschweige denn in Köpfe und Herzen von Menschen verankern, aber ebenso wenig kann man durch Gesetze verhindern, dass sich Ideen, sich Neofaschismus und Rechtsextremismus in der Gesellschaft unter Menschen verbreitet. Nur eine funktionierende demokratische Zivilgesellschaft mit engagierten, selbst- und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, welche das Bewusstsein und die Erfahrung haben, von staatlichen Stellen unterstützt und getragen zu werden, können langfristig Neofaschismus, Rechtsextremismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit in den Köpfen bekämpfen und zur gesellschaftlichen Unwirksamkeit verurteilen. Danke.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer stimmt der Überweisung an den Innenausschuss zu, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Wer enthält sich der Stimme? 2 Enthaltungen. Damit ist der Ausschussüberweisung mit übergroßer Mehrheit zugestimmt worden. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die staat- liche Anerkennung sozialpädago- gischer Berufe Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/817 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Entwurf für ein Gesetz über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe vor. Es geht dabei um die Umsetzung von EURecht und, ich glaube, es ist ein unproblematisches Gesetz. Die Richtlinie 89/48 EWG und die Richtlinie 92/51 EWG regeln die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die in einem anderen EUStaat erworben wurden. Sie sollen eine verbesserte Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Europa bewirken. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die genannten Richtlinien in nationales Recht um. Die staatliche Anerkennung von sozialpädagogischen Bildungsabschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist in Thüringen in § 6 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe vom 20. Juli 1996 für die genannten Berufe verbindlich geregelt. Danach ist es möglich, die Gleichwertigkeit in Bildungsabschlüssen verschiedener EU-Staaten staatlich anzuerkennen. Das Sozialministerium muss bei sozialpädagogischen Berufen prüfen, ob die Gleichwertigkeit eines im europäischen Ausland erworbenen Abschlusses gegeben ist und ob bereits eine berufspraktische Tätigkeit erfolgt ist. Fehlende berufspraktische Tätigkeit kann durch ein Berufspraktikum mit abschließendem Kolloquium an einer Fachhochschule bzw. an einer Fachschule ersetzt werden. Der wesentliche Punkt besteht zunächst in einer klarstellenden Regelung, nach der die EU-rechtlichen Vorgaben bei einem Anerkennungsverfahren für maßgeblich erklärt werden. Da die Richtlinien den Mitgliedstaaten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, ist nach Verabschiedung des Entwurfs eine Rechtsverordnung zu erlassen. Diese wird die Zuständigkeiten, das Verfahren und inhaltliche Vorgaben der ergänzend zu erfüllenden Voraussetzungen umfassen. Bei der Novellierung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll sich das Verfahren für die Anerkennung nach Richtlinien für Nicht-EUStaaten richten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der
Des Weiteren werden im Gesetz die bisherigen Regelungen zur staatlichen Anerkennung von sozialpädagogischen Abschlüssen ohne integriertes Praktikum gestrichen. Diese Ausbildungsform besteht in Thüringen nicht mehr. Es wird zukünftig nur noch mit integriertem Berufspraktikum ausgebildet.
Mit der Fachhochschulausbildung Sozialwesen werden die entsprechenden Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz an Thüringer Fachhochschulen mit integriertem Praktikum umgesetzt; dies gilt natürlich ebenso für Fachschulen. Der Gesetzentwurf ist insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich. Ich bitte um eine positive Begleitung des Gesetzes durch die Abgeordneten. Vielen Dank.
Ich danke der Landesregierung für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen derzeit keine Wortmeldungen vor. Wird von einem Abgeordneten das Wort gewünscht? Bitte, Abgeordneter Stauch.
Frau Präsidentin, wir möchten eine Überweisung federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und begleitend an den Bildungsausschuss beantragen.
Der Antrag liegt vor, wir stimmen über diesen Antrag ab. Wir stimmen zuerst ab über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer ist für die Überweisung? Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Überweisung mit übergroßer Mehrheit zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über die Überweisung an den Bildungsausschuss. Wer ist für die Überweisung an den Bildungsausschuss? Wer ist gegen die Überweisung an den Bildungsausschuss? Wer enthält sich der Stimme? Auch der Überweisung an den Bildungsausschuss ist mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Federführung. Es ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer ist für diese Federführung? Wer ist gegen die Federführung durch diesen Ausschuss? Wer
enthält sich der Stimme? Damit ist der Federführung durch den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit übergroßer Mehrheit zugestimmt worden.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2002 Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/3891 -