Protocol of the Session on April 21, 2005

haltsjahr 2002

Unterrichtung durch die Landes-

regierung

- Drucksache 3/3890 -

- Jahresbericht 2004 mit Bemer-

kungen zur Haushalts- und

Wirtschaftsführung und zur

Haushaltsrechnung 2002 ge-

mäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3

der Verfassung des Freistaats

Thüringen

Unterrichtung durch den Thü-

ringer Rechnungshof

- Drucksache 4/78 -

- Stellungnahme der Landesre-

gierung gemäß § 97 Abs. 1

Satz 3 der Thüringer Landes-

haushaltsordnung (ThürLHO)

zu dem Jahresbericht 2004

des Thüringer Rechnungshofs

mit Bemerkungen zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung und zur

Haushaltsrechnung 2002

Unterrichtung durch die Landes-

regierung

- Drucksache 4/461 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/781 -

b) Entlastung des Thüringer Rechnungs- hofs für das Haushaltsjahr 2002 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 3/3878 - dazu: - Vorlage 3/2140 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/782 -

Ich erteile der Abgeordneten Frau Lehmann das Wort für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte, Frau Lehmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 wurde zusammen mit dem Antrag auf Entlastung des Rechnungshofs vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung am 3. März 2005 inhaltlich beraten. Seitens der Landesregierung standen für Nachfragen auch die zuständigen Experten aus den einzelnen Ressorts zur Verfügung. Die Beantwortung auf Fragen, die nicht sofort beantwortet werden konnten, wurden von der Landesregierung dann im Nachgang in schriftlicher Form in der Vorlage 4/303 an den Ausschuss rechtzeitig vor unserer Beschlussfassung zur Entlastung, die dann am 7. April dieses Jahres stattfand, zugeleitet.

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Bewertung der Haushaltssituation im Jahr 2002 machte die Landesregierung in unserer Beratung nochmals auf die schwierige Einnahmesituation in diesem Jahr aufmerksam. Fast 1 Mrd. € Steuerausfälle hätten zu zwei Nachträgen geführt, in denen die Einnahmeausfälle und auch 340 Mio. € an unabweisbaren Mehrausgaben zu decken waren. Dass trotzdem ein Defizit im Jahr 2002 von 152 Mio. € zu verzeichnen war, wurde angesichts der sehr schwierigen Lage im Jahr 2002 noch als relativ positiver Abschluss gewertet, zumal erhebliche Mittel aus den Strukturfondsmitteln der EU nicht vereinnahmt werden konnten. Der Rechnungshof stellte noch einmal grundsätzlich fest, dass die Verwaltung in Thüringen Halt und Tritt gefasst habe und der Rechnungshof bei seinen Prüfungen nicht auf dramatische Verfehlungen gestoßen sei.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen haben rechtzeitig ihre Vorschläge für die Feststellungen und Forderungen zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bis zum 31. März 2005 der Landtagsverwaltung zugeleitet. In der 15. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde über die Beschlussempfehlungen im Detail abgestimmt. Das Ergebnis liegt Ihnen heute in den Drucksachen 4/781 und 4/782 vor. Den Forderungen von SPD und PDS nach einem so genannten Kassensturz und einer detallierten Darstellung eines Konzepts zur Gebiets- und Verwaltungsreform ist der Ausschuss mehrheitlich nicht gefolgt.

In Drucksache 4/781 liegt Ihnen die mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung unseres Ausschusses heute vor. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thü

ringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung der Landesregierung Entlastung erteilen. Weiter soll der Landtag von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2004 des Thüringer Landesrechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2002 Kenntnis nehmen. Letztlich soll der Landtag der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und Forderung in Abschnitt 2 der Drucksache 4/781 zustimmen. Diese Forderungen fanden sich im Übrigen in ähnlicher Form in den Vorschlägen aller drei Fraktionen zur Beschlussempfehlung. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten.

In Drucksache 4/782 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2002 vor. Auch hier empfiehlt der Ausschuss die Entlastung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle gestattet, im Namen unseres Ausschusses allen Beteiligten für die konstruktive und zügige Diskussion zu danken. Insbesondere hat sich die nun schon seit Jahren erstellte Synopse in Drucksache 4/461 als erleichternde Arbeitsgrundlage zur Bewertung der einzelnen Berichte bewährt. Der Haushalts- und Finanzausschuss bittet den Landtag um Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Lehmann. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen Wortmeldungen vor und ich erteile als Erstes das Wort dem Abgeordneten Huster von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für meine Fraktion will ich an dieser Stelle auf ein paar wenige Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnunghofsberichts von Relevanz waren und, wenn man die Ablehnung unserer Vorschläge zur Beschlussempfehlung als Maßstab nimmt, sicher auch strittig zwischen den Fraktionen waren.

Der Rechnungshofbericht wird korrekt bezeichnet als Jahresbericht 2004 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh

rung und zur Haushaltsrechnung 2002. Er hat aber nicht nur einen langen Namen, sondern er dient auch einem ganz bestimmten Zweck. Er soll für uns Abgeordnete eine Entscheidungshilfe bei der Entlastung der Landesregierung sein. Allerdings ist an dieser Stelle zu beachten, dass nicht alle Prüfungsergebnisse in den Bericht aufgenommen wurden. Der Präsident des Rechnungshofs entscheidet mit seinem Kollegium, welche Ergebnisse der Prüfungen für die Entlastung der Landesregierung relevant sind und damit in den Bericht aufgenommen werden. Daraus ergibt sich rein logisch, dass es auch Prüfungsergebnisse gibt, die uns nicht zur Kenntnis gegeben werden. Diese Ergebnisse liegen dann wohl im Schreibtisch im fernen Rudolstadt. Meine Damen und Herren, deshalb haben wir vorgeschlagen, die überlieferte jährliche Formulierung, Frau Präsidentin, ich zitiere: „Der Landtag erteilt der Landesregierung Entlastung“ zu ergänzen um die Worte „unter Berücksichtigung des Jahresberichts des Rechnungshofs“. Und nur, wenn man explizit erwähnt, dass man die Entlastung auf der Grundlage des Rechnungshofberichts erteilt, kann man dies auch guten Gewissens tun. Erste Bemerkung.

Zweite Bemerkung: In der Beschlussempfehlung, über die wir heute abstimmen, sollen ja außerdem Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit enthalten sein. Das ist bekanntermaßen der Teil II. Unter Buchstabe A hatten wir folgende Formulierung vorgeschlagen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 31.08.2005 über die finanzielle Situation des Freistaats Thüringen unter Einbeziehung von Sondervermögen, Landesgesellschaften, Beteiligungen, alternativen Finanzierungen, Kassenkrediten, Defiziten, Leasingraten, Bürgschaftsausfällen, Darlehensrückzahlungen und Verkaufserlösen zu berichten. Dabei ist darzulegen, wie die Ausgaben des Landes z.B. durch eine Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform und die Anwendung von PPP-Projekten verringert werden können.“ Soweit unser Antragstext.

Dahinter steckt - Frau Lehmann hat es bemerkt - die erneute Forderung nach einem umfassenden Kassensturz. Die Landesregierung sollte außerdem darlegen, welche finanziellen Einsparungen sich aus einer umfassenden Verwaltungsreform ergeben könnten und auch wodurch sich bei den so genannten PPPProjekten, dem wahrscheinlichen Nachfolger der alternativen Finanzierungen, Vorteile ergeben könnten. Was PPP betrifft, so erwarten wir, dass die Landesregierung umfassend im Haushalts- und Finanzausschuss informiert und den Abgeordneten Vor- und Nachteile darstellt, so darstellt, dass dann auch sachgerecht entschieden werden kann.

Dritte Bemerkung: Meine Damen und Herren, das Flugwesen entwickelt sich auch in Thüringen.

(Beifall bei der PDS)

Die Frage ist nur, wohin? Das erste Luftverkehrskonzept stammt aus dem Jahr 1993. Am 10. Dezember 1998 hat der Landtag der Landesregierung die Entlastung für das Jahr 1996 erteilt. In Drucksache 2/3318 ist zu lesen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auf der Grundlage eines aktualisierten Luftverkehrskonzepts eine überarbeitete Richtlinie bis zum 30. Juni 1999 vorzulegen.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Eine Verwaltungsentscheidung dauert.)

Ja, ja, und das Flugwesen entwickelt sich, das war schon gesagt. Sechs Rechnungshofberichte später liegt immer noch nichts vor. Allerdings wird jetzt an einem mitteldeutschen Gesamtluftverkehrskonzept gearbeitet, das dann wiederum nach seiner Fertigstellung, so heißt es, vorgelegt werden soll. Man darf an dieser Stelle gespannt sein, ob der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 erneut daran erinnern muss.

Meine Damen und Herren, abschließend noch ein paar Worte zu Buchstabe F - Neubau eines Forstamts. Hier wurde der Bauauftrag mit einer Summe von 800.000 € genehmigt. Einem Nachtrag hat das Finanzministerium nicht zugestimmt. Dennoch wurde eine Summe von 1 Mio. € abgerechnet. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass die Vorgaben des Bauauftrags nicht mit Konsequenz umgesetzt wurden. Zu Recht, wie wir finden. Deshalb haben wir vorgeschlagen, die Landesregierung aufzufordern, die in den Bauaufträgen enthaltenen Vorgaben künftig konsequent umzusetzen. Mir ist unverständlich, warum die Mehrheit im Haushalt- und Finanzausschuss dieses Ansinnen abgelehnt hat.

Meine Damen und Herren, diese Beispiele und das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss rechtfertigen unserer Meinung nach nicht die Zustimmung der PDS-Fraktion zur Entlastung der Landesregierung.

Zur Entlastung des Rechnungshofs: Hier ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte, und deshalb ist die Zustimmung für diesen Teil unserer Meinung nach völlig unproblematisch. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.