Protocol of the Session on March 17, 2005

Sie haben wieder ein Problem des Hörens, ich habe angefangen mit dem Problem des Bundesrechts und als Zweites den landesspezifischen, heute sich schon befindenden Regelungen. Und jetzt komme ich zu Mecklenburg-Vorpommern, weil Sie ja eigentlich darauf abzielen.

Es ist doch ganz einfach. Wenn Sie tatsächlich die Landesregierung in der Bereitschaft der Zusammenarbeit mit Liga, allen Vereinen darin, die ist ja vereinbart als so genannte Zukunftskommission unter dem Modell "Thüringen bleibt sozial" gegründet worden, über dieses Problem gelernt hat, dann hätten Sie verschiedene Modelle, wie das Problem gelöst werden könnte, erfahren. Wenn die PDS-Fraktion an diesen Gesprächen beteiligt gewesen wäre, hätte sie auch über das Modell Mecklenburg-Vorpommern informiert werden können. Dort werden nämlich nicht der Träger und die Ungleichbehandlung in den Heimen aktualisiert, sondern der Pflegebedürftige, der nicht in der Lage ist, diese Investitionssummen aufzubringen, der bekommt ein anderes Wohngeld, im Monat bis zu 250  8!5 455  und dieses ist Landesgeld. Jetzt rechnen Sie es doch mal hoch. Mecklenburg-Vorpommern ist noch ein bisschen dünner besiedelt als Thüringen, da kommt ein Phänomen heraus, dass ein Tagessatz zwischen 11 und 13 "%jenigen, der im Pflegeheim lebt, über dieses Phänomen Pflegewohngeld gezahlt wird. Genau das ist der Duktus, den wir auch brauchen.

Dann hatten Sie, weil Sie gefragt haben, welche Modelle ich Ihnen anbieten will, mich auch noch gefragt, wo ich die Idee herhabe zwischen 300 und 450      *       und das rechnen. Das kann ich auch nicht. Aber die Träger, diejenigen, die betriebswirtschaftlich nämlich genau dieses gegenüber Kassen, gegenüber dem Land, gegenüber den Banken wegen ihrem Kapitaldienst abrechnen, müssen rechnen, und diese Stellungnahmen, Herr Panse, haben Sie alle bekommen. Die haben Sie bekommen mit der Einladung durch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege für den 06.04., was nämlich vorbaut, dass es möglicherweise wieder einmal nur eine schriftliche Anhörung gibt.

(Beifall Abg. Dr. Fuchs, PDS)

Diese Einladung haben Sie bekommen. In dieser Einladung hängt der Anhang der Stellungnahme zum Referentenentwurf drin, dort hatten Sie es schon. Eine zweite Stellungnahme haben Sie bekommen, und zwar ist das die vom Bund privater Anbieter sozialer Dienste e.V., da steht es auch drin. Dann haben Sie es auch von der Landesseniorenvertretung Thüringen bekommen, dort steht es auch drin. Wollen Sie behaupten, Sie sind klüger als diese vielen

Leute, die sich damit fachlich beschäftigen? Tut mir Leid, ich schließe mich fachlichen Argumenten von Fachleuten an, denn die rechnen ihre Belastung und die berechnen sie heimbezogen, platzbezogen und nicht wie manchmal hier in der Politik pi mal d mal Fensterkreuz - streichen wir mal erst und sehen wir dann, was rauskommt. Das ist die Definition für eine Revisionsklausel in diesem Gesetz. Streichen wir mal erst und sehen mal, was daraus wird, und das sehen wir dann 2009. Das sind vier Jahre, die man verschlafen kann an einer modernen Entwicklung einer Pflegelandschaft, wo wir heute wissen, wo der Bedarf ist, im ambulanten Bereich, in neuen Wohnformen, in neuen Pflegeformen, im Pflegebudget, in der tatsächlichen demographischen Berechnung.

Herr Panse - und das soll mein letzter Satz sein -, wer heute nicht in der Lage ist, bei den Generationen, die rentennah sind, die demographische Entwicklung zu berechnen und zu schauen, wo heutzutage jeder ab 55 seinen Rentenbescheid schon einmal im Jahr geschickt bekommt mit dem tatsächlichen Entgelt und dann das Verhältnis - wir können uns nämlich nicht mehr vermehren, weil wir keine Kinder bekommen, vor allen Dingen werden die nicht in unseren Generationen so alt geboren, wie ich schon bin -, deswegen ist nämlich die demographische Berechnung auch über eine Landespflegeplanung möglich. Und sich dieser zu verschließen, heißt, bis 2009 - wie Sie mit der Revisionsklausel - streichen wir erst im Haushalt und 2009 schauen wir mal. Genau das ist die Politik, die ich Ihnen empfehle, heute nicht im Ausschuss weiterzumachen, sondern einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Probleme klärt. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Minister Dr. Zeh noch einmal.

Verehrte Frau Abgeordnete Thierbach, wir hatten nicht vor, dieses Gesetz heute zu verabschieden, so, wie Sie es vorhin versucht haben darzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen es in die Ausschüsse haben und wir wollen es auch dort so diskutieren, wie es im parlamentarischen Gang üblich ist. Ich teile im Übrigen auch die Meinung meines Kollegen Abgeordneten Panse, Sie haben nichts Substanzielles beigetragen, um diesen Konflikt zu lösen. Sie haben einen Katalog

von Forderungen aufgebaut. Sie haben nicht gesagt, wie Sie diese Forderungen auch wirklich umsetzen können. Natürlich haben wir auch Forderungen, die haben wir auch immer in Richtung Ulla Schmidt erhoben, Richtung Bundesregierung. Nur die Bundesregierung kann an dieser Stelle, wo es um die Versorgung von Demenzkranken geht, natürlich das Gesetz ändern, oder wo es darum geht, die Pflegekostenentgelte zu dynamisieren. Auch das können nur bundesgesetzliche Regelungen ausmachen oder zum Beispiel einen Ausgleich der Pflegestufen in der Pflegestufe I, im ambulanten, häuslichen oder stationären Bereich. Das ist eine Forderung, die wir erheben und wo wir auch als CDU bereits Lösungen vorgelegt haben. Ich fordere die SPD auf, dieses aufzugreifen. Und wenn der Kanzler heute gesagt hat, er bringt das Pflegegesetz in diesem Jahr auf den Weg, dann soll es uns recht sein. Das ist eine der substanziellen Forderungen, die den Pflegebereich auch erheblich verbessern kann.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Was der Kanzler gesagt hat...)

Wogegen ich mich erheblich wehre, Frau Künast, auch bei Ihnen, Frau Abgeordnete Thierbach, dass nun eine unterschiedliche Pflege einsetzen soll. Das ist doch völliger Quatsch.

(Beifall bei der CDU)

Die Pflege wird in der gleichen Qualität und in der gleichen hochwertigen Form fortgeführt, wie sie bereits jetzt ist. Wir haben unterschiedliche Entgelte, da gebe ich Ihnen Recht, aber diese unterschiedlichen Entgelte sind natürlich nur für einen Übergangszeitraum fällig, die werden sich dann in einem längeren Zeitraum angleichen. Unser Problem ist doch, Frau Abgeordnete Thierbach, dass wir zwar froh sind über Artikel 51

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: 52.)

- Artikel 52 Pflege-Versicherungsgesetz, eine Pflegelandschaft zu haben, die glücklicherweise diese alte, miserable DDR-Pflegeinfrastruktur abgelöst hat,

(Beifall bei der CDU)

aber wir haben ein Problem mit dieser Sache, dass wir nämlich jetzt sehr billige und sehr preiswerte Wohnheimplätze vorhalten, übrigens noch immer 10.000 Plätze.

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Das ist kein Problem, das ist eine...)

Wenn Sie jetzt an die Wand malen, die würden einen Niedergang haben, wir haben noch wesentlich mehr

als die Hälfte eine sehr, sehr preiswerte Pflegelandschaft. Das führt sogar dazu, dass sie sehr gern von Menschen aus Altbundesländern genutzt wird. Um es mal nur nebenbei zu sagen, ich habe in meinem Wahlkreis Nordhausen eine sehr angenehme sympathische Frau, mit der ich gesprochen habe, die die Pflegelandschaft hier in den jungen Ländern sehr gelobt hat und die gern hierher gekommen ist. Sie hat mir aber nicht gesagt, dass sie natürlich aus einer Region stammt, bei der ein Pflegekostenplatz wesentlich teurer ist.

Im Übrigen, Frau Abgeordnete Thierbach, Ihre Auffassung über die Kostenzuordnung teile ich nicht, denn es ist natürlich so, dass Kaltmiete den Investitionsleistungen durch Zins und Tilgung entspricht, während die so genannten Hotelkosten diejenigen Nebenkosten sind, wie Heizung, Strom, die zur Unterkunft gehören und so auch die Verpflegung. Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, dass wir einen Mietkostenbeitrag haben, der wesentlich niedriger ist als ein vergleichbarer, der vielleicht in häuslicher Pflege zu Hause Mietkostenbelastungen hat in einer Privatwohnung. Deshalb glaube ich, dass wir hier eine Steuerung in Angriff nehmen, die dazu führen wird, dass ambulante Pflegeangebote wesentlich mehr angenommen werden, weil sich schon jemand überlegen wird, ob er einen teureren Heimplatz nehmen wird oder ob Angebote im ambulanten Bereich besser sind. Das wollen ja die Leute auch, denn wenn Sie Umfragen glauben, sagen die meisten, dass sie in einer Umgebung gepflegt werden wollen, die ihrer ursprünglichen häuslichen Umgebung entspricht, und nicht in Heime abgeschoben werden wollen. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz auch berücksichtigt haben, dass soziale Härten, die auch eintreten werden, durch unser Sozialgesetz abgefedert werden.

Frau Abgeordnete Thierbach, dieses Wohngeld, das ist natürlich auch ein bisschen Etikettenschwindel. Jeder, der diese Zahlungen hier nicht leisten kann, wird durch unser Sozialsystem aufgefangen. Wenn es die Kommunen über die Maßen belastet, so haben wir gesagt, haben wir eine Revisionsklausel und die wird dazu führen, über einen Zeitraum, der realistisch ist, denn wir schätzen ein, dass wir ca. in vier bis viereinhalb Jahren eine vollständige Neubelegung der Heime haben, erst dann macht es Sinn, zu überprüfen, inwieweit Belastungen der Kommunen eingetreten sind, inwieweit diese Belastungen auch angemessen ausgeglichen werden müssen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht.

Als Zweites ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Auch das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht.

Dann ist beantragt worden, an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Hier gibt es einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

(Unruhe bei der CDU)

Damit ist an diese drei Ausschüsse überwiesen.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Es ist beantragt worden, diese beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu haben. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Da gibt es einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Davon gibt es auch einige. Mit Mehrheit liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/715 ERSTE BERATUNG

Frau Abgeordnete Doht übernimmt die Begründung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der bisherigen Gesetzeslage sind die Kommunen auch für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verantwortlich, obwohl sie dort nicht Baulastträger sind. Zum wie

derholten Male legt Ihnen die SPD-Fraktion heute ein Änderungsgesetz zum Thüringer Straßengesetz vor mit dem Ziel, die Kommunen beim Winterdienst zu entlasten. Bereits im Januar 2002 hat der Landtag einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit der gleichen Zielrichtung beraten und dann mit CDU-Mehrheit abgelehnt. Man wollte dieses Problem auf außergesetzlichem Wege regeln. Und wirklich hatte damals das Wirtschaftsministerium reagiert. Die Kommunen konnten daraufhin ihre Aufwendungen für den Winterdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gegenüber dem Wirtschaftsministerium geltend machen und erhielten Kostenersatz. Zuvor allerdings hatte man das dafür benötigte Geld erst einmal aus dem KFA genommen, sprich, man hat es den Kommunen auf der anderen Seite wieder weggenommen.

Mit dem Haushaltsjahr 2005 wurde den Gemeinden die Erstattung der Kosten für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nun ganz gestrichen. Begründung für diese Maßnahme: Das Land hat kein Geld mehr und muss sparen. Aber auch die Kommunen sind inzwischen an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen, mit dem Ergebnis, dass der Winterdienst teilweise nur unzureichend gewährleistet ist. Wer in den vergangenen Wochen zum Wintersport im Thüringer Wald war, der kennt die Situation: meterhohe Schneeberge an den Straßenrändern, eingeengte und vereiste Straßen und Fußgänger, die auf diesen Straßen laufen, Touristen mit Ski. Das alles trägt nicht unbedingt dazu bei, den Tourismus in Thüringen zu fördern. Auf der anderen Seite hat der Wirtschaftsminster vor ca. einem Jahr den Tourismus zur Chefsache erklärt. Wer aber viele Touristen in die Wintersportorte bringen will, der muss auch dafür sorgen, dass sie vernünftige Straßenverhältnisse vorfinden, gefahrenfrei an- und abreisen können und sich in den Orten auch ungefährdet bewegen können. Alles andere ist schlecht für den Tourismus und zurückgehende Besucherzahlen im Thüringer Wald sind dann mit Sicherheit weiterhin vorprogrammiert. Das Land ist also nicht nur im Interesse der Kommunen, sondern auch im ureigensten Interesse gefordert, für einen reibungsfreien Winterdienst zu sorgen. Die SPD-Fraktion beantragt daher, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neuerdings wieder den Winterdienst an die Straßenbaulast zu koppeln, das heißt, das Land ist für die Räumung der Ortsdurchfahrten von Landesstraßen und als übertragene Aufgabe der Bundesstraßen verantwortlich. Die Räumfahrzeuge der TSI brauchen dann nicht mehr am Ortseingang den Schneepflug hochzuklappen, am Ortsausgang dann wieder runterzuklappen oder aber, wenn die Kommunen es bezahlen, den Kommunen separate Rechnungen zu erstellen, was letztendlich nur mehr Verwaltungsaufwand und höhere Kosten zur Folge hat.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion strebt mit ihrem Gesetzentwurf drei grundlegende Dinge an: zum einen eine finanzielle Entlastung der Kommunen entsprechend dem Konnexitätsprinzip, zum Zweiten den Abbau von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand. Drittens wollen wir mit unserem Antrag auch einen wirkungsvollen Beitrag zur Entwicklung des Wintertourismus in Thüringen leisten, einen Wirtschaftsfaktor, den wir nicht vernachlässigen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Schugens auf.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wollte ich einen großen Dank der Sonne aussprechen, die hat

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Tue es doch.)

verstanden, den Schnee zu nehmen und den Frühling kommen zu lassen.

(Unruhe bei der SPD)

Manche, meine Damen und Herren, danken auch dem herrlichen Winter, nämlich die, die Wintersport treiben und die als Touristen kommen und den Tourismus bei uns beleben. Ich danke allen Thüringern, denen im Thüringer Wald, die trotz mancher Erschwernisse und Winterhärte halfen und ausharrten, und jenen, die uns besucht haben. Besonders aber gilt denen der Dank, die den Winter und den Schnee beherrscht haben. Mehr als 70.000 Tonnen Salz wurden ausgebracht, eine Leistung wie nie zuvor, aber sie hat auch eine zweite Seite, sie hat auch eine umweltpolitische Seite. Hunderte von Kilometern wurden immer wieder geräumt und Tausende von Tonnen Schnee beseitigt. Sicher, mancher wurde überrascht, stand im Stau, kam zu spät, aber eines hatten sie alle, meine Damen und Herren, mit Ruhe und Besonnenheit und mit Vernunft ging das Leben ganz normal weiter - auch in Thüringen. Ja, es war wieder ein wunderbarer Winter, so wie er früher gelegentlich war.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was ist mit dem Dank für die, die den Schnee gemacht haben?)

Ja, meine Damen und Herren der SPD, wo leben Sie denn?

(Heiterkeit bei der SPD)