Protocol of the Session on March 17, 2005

(Heiterkeit bei der SPD)

Für alle eine selbstverständliche kommunale und private Angelgenheit. Dies wollen Sie auf eine neue finanzielle Seite stellen, auf neue finanzielle Beine. Schön wäre es, wenn Sie das Geld dazu hätten. Wir haben das nicht. Sie kennen noch die Situation aus der Haushaltsdiskussion. Leider ist dies nicht so und es bleibt auch eine kommunale Aufgabe, eine gemeindliche Aufgabe, denn die Gemeinde hat für die Reinigung und für die Ordnungspflicht zu sorgen, und das gilt übrigens bundesweit. Dies bedeutet, die Kommune hat die Pflicht, auch Mittel im Haushalt einzustellen. Außerdem sei noch mal festgestellt,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Für ihre kommunalen Straßen, das haben Sie vergessen zu sagen.)

es könnte im Einvernehmen der Kommunen ja durchaus geschehen,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ma- chen Sie ja auch.)

im Gemeinde- und Städtebund könnten Lösungsansätze gefunden werden. Denn, meine Damen und Herren, über die finanziellen Mittel des KFA oder FAG hier im Haus zu entscheiden, ist, wenn die kommunale Ebene nicht mitgeht, schon eine gewisse Leichtfertigkeit. Und da haben Sie Recht, wenn Sie sagen, das Land hat aus zwei Töpfen Mittel eingesetzt. Das war so. Aber das muss nicht so sein, weil es eine klare Regelung gibt. Außerdem, meine Damen und Herren, wenn die kommunale Gemeinschaft diese Solidargemeinschaft sein will, dann kann sie das zeigen, dann kann man sicherlich einer solchen Lösung nachgehen. Aber solches ist bis heute zumindest mir nicht bekannt geworden.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es lebe die Sonne.)

Zurück zur Sache: Die Kommunen, die überörtlich bedeutsame Straße besitzen, sind außerdem sozusagen privilegiert. Denn eine überregionale Straße bedeutet Erschließung und nicht, wie Sie, meine Damen und Herren von der SPD, weismachen wollen, eine Bürde. Die Baulast übernimmt im Wesentlichen ein anderer und die Anbindung an überörtlich bedeutsame Zentren

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Finan- ziell schon. ist eine Infrastruktur, auf die mancher gerne schauen würde. Wäre es keine höher gestufte Straße, müss- ten die Kommunen selbst für den Ausbau und die Erhaltung aufkommen. (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Auf wel- chem Dorf leben Sie denn?)

Denn eines ist Fakt, meine Damen und Herren, die Bebauung an der Straße existiert meist schon Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte. Erinnert sei nur an so genannte Straßendörfer. Des Weiteren, man könnte ja auch Vereinbarungen mit dem, der überörtlichen Winterdienst macht, schließen und das Problem lösen - das hat in der letzten Sitzung auch unser Minister schon dargelegt - und damit, wenn man das so wollte, effektiver sein und sicher meist auch kostengünstiger die Pflicht erfüllen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Eben nicht.)

Was hindert eigentlich die Kommunen daran?

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das Geld!)

Und, meine Damen und Herren, die meisten Kommunen haben nicht nur eine Straße, das heißt, für den weit größeren Teil des Netzes kommt die Gemeinde bzw. der Bürger sowieso auf.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die TSI ist ja viel teurer!)

Herr Höhn, Entschuldigung, es gibt ja noch andere als die TSI. Es ist doch die Frage, wie die Kommune die Lösung sucht. Außerdem scheint ja die TSI wirklich wirkungsvoll und effektiv zu sein, denn sie hat die meisten Zuschläge in Thüringen bei der Räumung bekommen. Was wollen Sie uns eigentlich weismachen?

Vergleicht man die Lösung mit anderen Ländern, stellt man außerdem fest, es gibt nur eine Ausnahme und das ist Sachsen-Anhalt. Da frage ich natürlich, warum? Selbst Rheinland-Pfalz, das ja auch sozialdemokratisch regiert ist, hat eine ähnliche Lösung wie wir. Und Sachsen - mit uns durchaus vergleichbar regelt im Gesetz ähnlich wie wir oder wie folgt - ich darf zitieren: In § 51 Abs. 1 legt dort das Gesetz fest: "Die Gemeinden haben alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen und im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten." In Absatz 2 heißt es: "Die Gemeinden können durch Satzung die Reinigung auf solche öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, an die bebaute Grundstücke angrenzen." Das heißt, auch das ist kommunales Recht, solche An

liegen, die außerhalb der Ortschaft sind, können sogar durch den Bürger bezahlt werden, wenn die Kommune nicht eine eigene Regelung schafft. Was wollen Sie eigentlich? Das Land in die letzte Ecke, in das letzte Gehöft schicken?

(Unruhe bei der SPD)

Im letzten Absatz, meine Damen und Herren, heißt es: "Die Gemeinden haben im Übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen." und dergleichen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Da wird sich der Bürger aber freuen. Sehr schön.)

Das heißt, die Gemeinde bleibt für die Sicherheit innerhalb ihres Territoriums voll verantwortlich. Das soll und wird so bleiben.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu Ihrer Vorlage: In § 9, den Sie ändern wollen, wollen Sie die Straßenbaulastträger - sprich das Land, den Bund und den Kreis - verpflichten, diesen Winterdienst zu übernehmen. Dem können wir natürlich nicht zustimmen. Außerdem stelle ich die Frage - Sie haben dort hinein formuliert "unter Beachtung des Umweltschutzes" -, was bedeutet das? Bedeutet das, dass wir zukünftig kein Salz mehr einsetzen?

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Wir wollen.)

Es ist noch nicht erläutert worden, vielleicht tun Sie dies noch. Was heißt, wann sie leistungsfähig ist und wann sie nicht leistungsfähig ist, soll die Verkehrsbehörde die Regulierung übernehmen über das Sperren und Öffnen der Straße? Wollen Sie damit auch solche Probleme auf andere übertragen wie den Versicherungsschutz? Das sind klar geregelte Dinge im Bürgerlichen Recht in Deutschland und diese gelten genauso in Thüringen. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir natürlich nicht zustimmen. Ich sage noch einmal, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion: Wo leben wir denn? Was soll dieser Unsinn?

(Heiterkeit bei der SPD)

Wollen Sie nun oder wollen Sie nicht zum Beispiel den Umweltschutz, den Versicherungsschutz und andere Dinge eindeutig regeln? Es geht um die eindeutige Regelung.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Wo le- ben wir denn?)

Meine Damen und Herren, man könnte weiter philosophieren.

(Heiterkeit bei der SPD)

Lassen wir die Zuständigkeiten, wo sie sind. Deshalb empfehlen wir dem hohen Haus, den Gesetzesvorschlag unmittelbar abzulehnen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Enders zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Aktuellen Stunde im letzten Thüringer Landtag hat die PDS-Fraktion das Problem des Winterdienstes auf die Tagesordnung gesetzt und hat auf die Probleme, Herr Schugens, aufmerksam gemacht. Die Kommunen haben kein Geld, um Winterdienst auf Landes- und Bundesstraßen vorzunehmen. Daran haben Sie als Mitglied der CDU-Fraktion einen sehr großen Anteil.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem kürzlich von der CDU-Landtagsmehrheit beschlossenen Haushalt 2005 haben Sie, meine Damen und Herren in der Mitte dieses hohen Hauses, gleichzeitig beschlossen, dass die Thüringer Kommunen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs überproportionale Kürzungen hinzunehmen haben. Ein Teil davon macht die Zuweisung für die Erfüllung des kommunalen Winterdienstes aus und das sind immerhin 2,6 Mio. ,  " Geld müssen nun die Kommunen selbst aufbringen, und zwar auch für die Straßen, die nicht in ihrer Baulastträgerschaft sind. Hier hat sich das Land seiner Pflicht entledigt und das Problem den Gemeinden zur Lösung überlassen.

Meine Damen und Herren, vom Grundsatz her hat zu gelten, dass jeder für seine Zuständigkeit die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen hat. Eine Übertragung der Aufgabenrealisierung ist unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips zulässig. Diesen Verfassungsgrundsatz haben CDU-Landesregierung und CDU-Landtagsmehrheit gebrochen. Wie der Presse zu entnehmen war, ich habe es vorhin auch schon einmal gesagt, wird eine verfassungsrechtliche Überprüfung der CDU-Politik durch die Kommunen beabsichtigt. Ich bin mir ganz sicher, dass auch die Frage des kommunalen Winterdienstes und die dafür notwendige Finanzausstattung durch das Land ein Element der juristischen Überprüfung sein wird und auch

sein muss.

Meine Damen und Herren, die jetzige Rechtslage des Thüringer Straßengesetzes halte ich verfassungsrechtlich für höchst fraglich.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Ich möchte hier auch noch einmal sagen: Der Herr Minister hat mir in der letzten Landtagssitzung Beispiele vorgeführt, wie das in Bayern, Schweiz und Österreich geregelt ist und wie gut dies dort funktioniert. Herr Minister Trautvetter, ich kann Ihnen dazu sagen, ich habe mal nachgeschaut, und zwar im bayerischen Straßen- und Wegenetz. Wissen Sie, was da ganz klar und eindeutig geregelt ist? Ich zitiere, Herr Trautvetter: "Den Gemeinden werden die Kosten für das Schneeräumen und für das Streuen der gefährlichen Fahrbahnstellen und der Fußgängerüberwege von demjenigen ersetzt, der im Allgemeinen für diese Straßenteile verkehrssicherungspflichtig wäre."

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Hört, hört.)

Also, eine ganz klare Aussage ist hier getroffen. Sonst ist doch immer Bayern das Vorführland.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Warum nimmt sich Thüringen hier nicht auch mal ein Beispiel an Bayern? Ich wäre jedenfalls dafür.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die ha- ben noch mehr Schnee als wir.)

Genau. Deshalb funktioniert es trotzdem so gut in Bayern und weil es hier in Thüringen keine klaren Regelungen gibt, haben wir eben die Probleme mit der Schneeräumung auf Landes- und Bundesstraßen.

Meine Damen und Herren, bereits 2002 ist die Frage der kommunalen Zuständigkeit der Kommunen für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landesund Bundesstraßen debattiert worden. Damals hat die Landesregierung mit der Veränderung des KFA eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes vermeiden können. Die Lösung, die bis zum letzten Jahr galt, die war zwar für uns in den Kommunen nicht optimal, aber immerhin war sie ja auch mit Zustimmung der Gemeinden zustande gekommen. Da Sie nun mit dem Landeshaushalt 2005 den so genannten Winterdienstpakt einseitig gebrochen haben, ist nunmehr eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes unvermeidlich. Eine Lösung des Problems, das haben Sie ja gezeigt in der letzten Haushaltsdebatte, wollten Sie ja während der Haushaltsberatungen nicht.

Meine Damen und Herren, auch wenn jetzt das Frühjahr ansteht und man hier in Erfurt den Schnee nicht mehr wahrnehmen kann, kann ich Ihnen sagen: Der nächste Winter kommt bestimmt. Wir können unsere Kommunen mit den Problemen des Winterdienstes nicht allein lassen. Ich möchte auch einmal ein paar Beispiele bringen, damit Ihnen vielleicht auch einmal bewusst wird, was das für eine Belastung für die Thüringer Kommunen ist. Ich habe mir zum Beispiel mal Neustadt am Rennsteig herausgesucht. Allein in Neustadt am Rennsteig müssen über 10 Prozent, man höre, 10 Prozent der frei verfügbaren Finanzmittel für den Winterdienst ausgegeben werden, und das schwerpunktmäßig für zwei Landesstraßen. Doch die Winterkosten sind nicht nur ein Problem in Neustadt am Rennsteig. Man kann auch andere Beispiele hier anbringen. Blankenhain, das war ja auch in der Zeitung zu lesen, hatte den Winterdienst in diesem Winter nahezu eingestellt. Zwei Ortsteile konnten schon nicht mehr mit dem Schülerverkehr angefahren werden. Welche Auswirkungen das Ganze hat, die Kürzungen bei dem Winterdienst, das erleben wir zum Beispiel auch in Hildburghausen. Dort hat der Bürgermeister ein Schild aufgestellt: "Eingeschränkter Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen". Ich denke, damit wird doch eigentlich ganz deutlich, die Kommunen haben kein Geld und das Land ist in der Verpflichtung, auch für seine Straßen für den Winterdienst aufzukommen.

(Beifall bei der PDS)