Dritter Punkt: Was muss man tun, um für den Regionalflugplatz Altenburg-Nobitz Zukunftssicherheit zu geben? - was nebenbei bemerkt, auch wenn unterstellt wird, es wäre nicht so, auch mein Ziel ist. Minister Trautvetter hat erklärt, dass im Mitteldeutschen Flugverkehrskonzept, das derzeit noch als Entwurf vorliegt, der Flugplatz ausdrücklich für den Billigflug
betrieb vorgesehen ist. Daraus folgt, dass es Aufgabe der Landesregierung nur sein kann, diesen Entwurfsbereich zu verlassen und in einen festgeschriebenen Bereich überzugehen, also das Konzept muss von den drei mitteldeutschen Ländern bestätigt werden. Es ist meiner Meinung nach Aufgabe der Flugplatzgesellschaft, ein Entwicklungskonzept in machbaren Größen vorzustellen. Bisher sind nur Ziele proklamiert worden, die Einzelheiten sind allerdings etwas bedenklich. Es sind heute Zahlen genannt worden, die bisher öffentlich so noch nicht zur Debatte gestanden haben. Konsequenzen aus der Umsetzung tragen die Gesellschafter, also Landkreis, zwei Kommunen und andere. Darüber muss im Kreistag, Stadtrat, in den Gemeinderäten gesprochen werden und auch mit den Gesellschaftern.
Im Übrigen: Es gibt in diesem Bereich, was die Förderung des Platzes betrifft, eine Neuigkeit. Die EU-Kommission hat am 19.01. dieses Jahres bekannt gegeben, dass sie die deutschen Beihilferegelungen für die Entwicklung von Regionalflughäfen genehmigt hat. Das war bisher nicht der Fall und heißt für uns, dass die Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur in Deutschland anwendbar sind. Ich will aus dieser Presseerklärung kurz zitieren, die vom Vizepräsidenten Barrot gegeben worden ist: "Das Programm ist von gemeinsamem europäischen Interesse. Es wird zur Entwicklung regionaler Flughäfen beitragen, die derzeit oft nicht ausgelastet sind und für die lokalen Körperschaften Kostenbelastungen verursachen. Die Entwicklung dieser Flughäfen dürfte die lokale Wirtschaft sowie den regionalen Zusammenhalt stärken." Also, meine Damen und Herren, frisch ans Werk, entsprechende Anträge formuliert und auch in Zukunft nicht vergessen, wer muss bis wann was machen und in welcher Form, damit der Flugplatz Altenburg-Nobitz eine Zukunft hat. Danke schön.
Ja, das geht ganz schnell, aber ich möchte noch einmal auf einige Dinge eingehen, die hier gesagt worden sind. Zuerst einmal, Herr Schugens, es gäbe keinen nennenswerten Geschäftsflug am Platz. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr Gumprecht hatte schon gesagt, dass es mit VW eine ganze Menge Geschäftsflug gibt.
Es gibt weitere, ein Motorenhersteller aus Liechtenstein zum Beispiel fliegt dort ab. Sie sollten sich wirklich mal am Platz richtig kundig machen, vielleicht einmal beim Geschäftsführer einen Termin machen, dass Sie mal erfahren können, was an dem Platz alles gemacht wird.
Das nächste Thema: Feuerwehr. Herr Trautvetter hatte gesagt, das Problem mit der Feuerwehr ist so nicht lösbar, da müssten eine Menge Leute eingestellt werden. Tatsache ist aber, dass die Berufsfeuerwehr Altenburg über die Zufahrtsmöglichkeit Münsaer Straße innerhalb von drei Minuten in einem Fall, den wir alle nicht erhoffen möchten, da sein kann und dass diese Sache die Feuerwehrproblematik schon lösen kann. Und eins muss hier wirklich noch einmal gesagt werden, es ist viel zu wenig über die Chancen dieses Flugplatzes geredet worden, die Möglichkeiten, die sich bei der Eröffnung einer Menge weiterer Linien ergeben könnten. Darüber ist hier viel zu wenig geredet worden. Das vermisse ich vollkommen in der ganzen Diskussion. Es ist nur über Probleme geredet worden und genau so ist nämlich die Debatte der letzten Jahre, will ich sagen, abgelaufen. Keiner äußert sich mehr dazu, ob man diesen Flugplatz als BilligflugAirport in Mitteldeutschland etablieren will oder ob man das nicht will. Diese Antwort, Herr Trautvetter, sind Sie uns hier schuldig geblieben. Da will ich Ihnen noch einmal etwas zu Ihrem Gutachten sagen. Wenn Sie es ehrlich gemeint hätten, ein Gutachten in Auftrag zu geben, was die Vorgänge untersucht, dann hätte man sich mit dem Betreiber verständigt und gemeinsam einen Gutachter beauftragt. Wenn Sie einen Gutachter beauftragen...
Danke schön. Herr Dr. Schubert, ich habe vernommen, dass der Minister verkündet hat, in dem mitteldeutschen Raum das in das Konzept mit einzuarbeiten. Ihr Kollege Schröter hat gesagt, wir müssen es im Kreistag behandeln, was ich auch richtig finde. Damit sind die Grundvoraussetzungen gesetzt für diesen Standort und für die Sicherung, was wir ja gemeinsam wollen.
Jetzt stelle ich Ihnen eine Frage dazu. Was halten Sie eigentlich davon, Sie haben sicherlich Kenntnis von der Drucksache der SPD im Bundestag 15/4518,
die gerade in diesem Bereich die öffentliche Subventionierung der Billigflieger und dieser Flugplätze in Frage stellt.
Herr Schugens, haben Sie das Ding wirklich gelesen oder haben Sie jetzt gerade mal bloß eine Zeile zitiert? In dieser Drucksache steht ganz klar drin, dass man sich innerhalb der Länder abstimmen soll, welche Flugplätze in Zukunft gebraucht werden. Da steht drin, dass es nicht sein kann, dass es zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl der Flughäfen kommt, aber Altenburg-Nobitz gibt es seit 1991 oder 1992, da können wir jetzt streiten. Also das ist gar nicht davon betroffen.
Wenn ich vorhin Herrn Minister Trautvetter verstanden habe, gibt es ja den Flugplatz Altenburg-Nobitz auch noch, aber es gibt eigentlich die drei...
Danke für das Glück. Ich habe die Frage zu stellen an Sie, da sie ja Beigeordneter dieses Kreises waren: Wie finanziert denn überhaupt dieser Kreis die Anteile an diesem Flugplatz mit Verweis auf das Urteil zum Kreis Mühlhausen?
Was jetzt? Es gibt Gesellschafterzuschüsse, das ist vorhin schon gesagt worden, und es gibt eine gewisse Größenordnung, in der auch freiwillige Leistungen durchgeführt werden können. In diesem Rahmen bewegt sich die ganze Sache. Das ist von dem Nordhäuser Urteil überhaupt gar nicht betroffen.
Wir waren bei dem Gutachten geblieben, bevor die Zwischenfragen kamen. Ich hatte schon gesagt, wenn man ein wirkliches unabhängiges Gutachten hätte haben wollen, dann hätte man sich zusammensetzen können, hätte sagen können, wir suchen uns gemeinsam einen aus und formulieren die Auftragstellung für das Gutachten auch gemeinsam. Das ist nämlich entscheidend,
was am Ende hinten herauskommt. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, Sie verschwenden Steuergeld damit. Das ist Fakt, aber ganz klar.
Und zum Schluss möchte ich Ihnen noch eine Frage stellen, Herr Trautvetter: Die letzten Bäume oder die wichtigsten sind jetzt weg. Würde nun morgen wieder über die 04 gelandet werden können, wenn wir Ostwind haben, oder wird das nicht der Fall sein? Die Antwort hätte ich gerne noch von Ihnen. Danke.
Wenn heute die Bäume gekürzt werden, kann morgen geflogen werden. Das ist heute veröffentlicht worden. Das ist übrigens in Zusammenarbeit mit
dem Oberbürgermeister geschehen. Die haben heute Morgen stundenlang im Ministerium gesessen, wie man das gemeinsam hinbekommt, eine rechtssichere Verfügung herauszugeben. Ihre andere Frage ist auch ganz klar zu beantworten: Thüringen bekennt sich zum Flugplatz Altenburg-Nobitz und hat ausdrücklich die Zielrichtung Altenburg-Nobitz als Lowcost-Airport ins Mitteldeutsche Verkehrskonzept hineingeschrieben. Sie werden merken, dass ich mich nicht auf Bundestagsdrucksachen zurückziehe, aber ich sehe diese Bundestagsdrucksache auch sehr kritisch, wenn man sie insgesamt durchliest, weil da nämlich genau diese Wettbewerbsfrage kritisch hinterfragt wird.
Ich kann das ja an vielen Sachen nachweisen. Wissen Sie, wenn man Briefe zitiert, muss man sie komplett zitieren.
Ich möchte am liebsten den Brief des Bundesverkehrsministeriums komplett vorlesen. Ich lese Ihnen auch nur eine Passage daraus vor.
"Das Bundesverkehrsministerium hält nach wie vor die Aussagen aus dem Gutachten der TU Braunschweig für korrekt. Insbesondere wird auf die Aussage verwiesen, dass für die Flugzeugfamilien B 737, A 320 ein sicherer Flugbetrieb durchführbar ist, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass auch bei dem zu erwartenden Wachstum von Wald und Einzelbäumen die Hindernisbegrenzungsfläche von 1 : 40 nicht durchstoßen wird." Sie verlangen von uns vierwöchig einen Bericht, welche Maßnahmen wir gemeinsam mit dem Platzhalter einleiten, um diese Zielstellung zu erfüllen. Diese Auflage ist befristet bis zum 30.04.2006. Wenn es nicht gelingt, bis zum 30.04.2006 die Hindernisfreiheit 1 : 40 herzustellen, ist die Genehmigung für Altenburg-Nobitz am 01.05.2006 erloschen.
Das heißt, wir sollten mal an den Themen arbeiten, wie wir das gemeinsam realisieren. Da haben wir sehr viel zu tun. Natürlich wandern keine Bäume, sondern eine jetzt durchgeführte Vermessung des Landesvermessungsamts hat eindeutig nachgewiesen, dass die Messergebnisse von 2003 nicht der Realität entsprechen. Das ist doch die Tatsache.