Protocol of the Session on January 28, 2005

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wer arbeitet gegen wen?)

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Das hat Ihr Referatsleiter aber doch gewusst.)

Auch ein Referatsleiter geht nicht mit dem Messgerät raus und prüft die Messungen von ÖbVI nach.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Der schon.)

Ich bin ein bisschen traurig, dass man vereidigte Sachverständige von vornherein zur Unobjektivität verdammt. Ich würde darum bitten, wenn das Gutachten vorliegt - ich kann mir sogar vorstellen, warum man jetzt urplötzlich keins mehr haben will -,

(Heiterkeit bei der PDS)

dass man dann mit den Ergebnissen des Gutachters auch vernünftig umgeht. Ich habe keine Probleme mit Entscheidungen meiner Vorgänger, überhaupt keine.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Dann lassen Sie es doch vom Rechnungshof prüfen.)

Die sind nämlich auch auf einer fachlichen Grundlage gefallen, dass die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH dem damaligen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur bestätigt hat, dass bis zum 30.07.2003 die Hindernisfreiheit 1 : 40 hergestellt wird und sofort an der Herstellung der Hindernisfreiheit 1 : 45 - das hängt mit den Bäumen auf der sächsischen Seite zusammen - begonnen wird. Das Erste hat sich als unwahr herausgestellt, das Zweite ist bis heute nicht begonnen worden. Es liegt in Leipzig kein prüffähiger Antrag auf eine Fällgenehmigung vor.

Herr Lemke, es tut mir außerordentlich Leid, dass die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht zulässt, dass ich aus Ausschussprotokollen zitieren darf,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Mir auch, mir auch.)

denn dann würde ich Ihnen die Aussagen von Abgeordneten Ramelow und von Abgeordneten Schemmel in der 37. Ausschuss-Sitzung des Wirtschaftsausschusses der 3. Legislaturperiode vorlesen, die eigentlich genau das bestätigen, was ich heute hier alles vorgetragen habe und die sich genau auf dieser Grundlage fachlich mit dem Ministerium auseinander gesetzt haben und eigentlich die Linie des damaligen Wirtschaftsministeriums bestätigt haben. Deswegen kann ich nur sagen: Lassen Sie uns doch jetzt mal die ganze Polemik beiseite tun. Ich kann auch die Fragen von Frau Abgeordneten Dr. Klaubert und von Frau Reimann beantworten, wie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Ryanair sind. Natürlich hat Ryanair für die Region einen wirtschaftlichen positiven Erfolg, das ist unbestreitbar, und je mehr die fliegen, umso größer wird auch der wirtschaftliche Erfolg. Wenn man es an die Gesellschaft anknüpft, sieht das etwas anders aus.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Da freue dich doch.)

Man darf das also nicht nur von einer Seite betrachten, sondern man muss es von beiden Seiten betrachten, aber für die Entscheidung der Gesellschaft tragen der Gesellschafter und die entsprechenden Gremien Verantwortung.

Es ist eine Aussage getroffen, die man eigentlich so nicht im Raum stehen lassen kann, Frau Dr. Klaubert, weil Sie ganz einfach anhand der Zahlen nicht stimmt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Welche?)

Es wird immer wieder der Eindruck erweckt, Erfurt würde für Ostthüringen nichts tun. Das Statistische Landesamt veröffentlicht jedes Jahr eine regional ausgerichtete Statistik, wie hoch die Investitionszuschüsse zum Beispiel sind, die in die Regionen fließen. Da sind wir im Freistaat Thüringen im Schnitt in den Landkreisen bei 900 bis 1.000  $  ! wohner. Der Spitzenreiter von Investitionszuschüssen im Freistaat Thüringen ist der Landkreis Nordhausen mit 1.198  $  !"      kommt der Landkreis Altenburger Land mit 1.194  pro Einwohner.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Hört, hört.)

Der Landkreis Nordhausen und der Landkreis Altenburger Land sind die beiden Landkreise, die nachweislich die höchsten Investitionszuschüsse an die Kommunen bekommen.

(Zwischenruf Abg. Lieberknecht, CDU: Hört, hört.)

Ich würde auch gern mal diese Statistik herunterbrechen auf den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bau und Verkehr. Wenn ich das mal machen lasse, werden wir wahrscheinlich zu gleichen Aussagen kommen.

Meine Damen und Herren, Frau Dr. Klaubert hat gebeten, dass ich mal ein paar Aussagen hier nachweise, die nachweislich falsch sind in den letzten Wochen. Ich habe mir jetzt nicht genau die Quelle herausgeschrieben, ich müsste noch mal sämtliche Presseveröffentlichungen durchgehen, das war auf die Schnelle nicht machbar. Ich habe mal ein paar Aussagen, die von der GmbH öffentlich gesagt worden sind, aufgeschrieben und will das auch hier darlegen. Die GmbH hat gesagt, die Hindernisse werden seit Jahren von der Luftfahrtbehörde geduldet. Das ist nachweislich falsch, es wurde mehrfach schriftlich und mündlich die Beseitigung verlangt. Die GmbH hat veröffentlicht, die Hindernisse in Sachsen sind nicht zu beseitigen. Das ist nachweislich falsch, es wurde kein ordentlicher Antrag hierzu gestellt. Die GmbH kann nichts tun, weil die Hindernisse in Sachsen liegen. Die wichtigsten lagen in Thüringen. Die GmbH hat von akuten Hindernisproblemen nichts gewusst. Es wurde nachweislich mehrfach mit der GmbH darüber gesprochen. Es wurde veröffentlicht, die GmbH hatte die Messdaten nicht. Sie lagen ihr nachweislich am 9. Dezember vor. Bestimmende Hindernisse laut Veröffentlichung sind Kirchtürme, Schornsteine und Hochspannungsleitungen, auch das stand in den Veröffentlichungen drin. Es sind weder Kirchen, Schornsteine und Hochspannungsleitungen, es sind nachweislich Bäume. Das nur mal zu der öffentlichen Auseinandersetzung in den letzten Wochen. Es muss Schluss sein und jetzt müssen sich die Verantwortlichen vor Ort - und ich bin bereit, alles was in meiner Verantwortung ist, dazu beizutragen, dass wir jetzt zielgerichtet den Flugplatz Altenburg-Nobitz so gestalten, dass es keine Probleme mehr gibt. Nicht umsonst habe ich alle sechs Problemfelder heute hier mal öffentlich aufgezeigt.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. Nicht, dass ich heute eins vergessen habe, komme dann im Februar mit einem neuen Thema und dann wird mir vorgeworfen: Minister, warum hast du das denn Ende Januar nicht schon längst öffentlich gesagt? Ich glaube, es war mal notwendig, dass man über die Gesamtsituation spricht. Nur

eins werde ich nicht tun, denn die Verantwortung zum Betreiben einer Gesellschaft und wer für das operative Geschäft zuständig ist, wer für die Kontrolle und für die Aufsicht zuständig ist, meine Damen und Herren, das ist im GmbH- und Aktiengesetz geregelt.

(Beifall bei der CDU)

Ich würde alle Beteiligten dringend darum bitten,

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Das mal zu lesen vielleicht, wenn Sie es schon nicht verstehen.)

dass Sie das sich auch mal durchlesen:

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Wer bezweifelt das?)

§ 35, wo die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers geregelt sind, § 43, wo die Haftungsfragen geregelt sind im Aktiengesetz, § 111, 116 in Verbindung mit § 93 Aktiengesetz, wo die Aufgaben und Rechte von Aufsichtsräten und die Sorgfaltspflichten und die Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten geregelt sind. Ich habe nicht vor, als Minister für Bau und Verkehr in diese Verantwortlichkeit einzugreifen und diese Verantwortlichkeit zu übernehmen. Das obliegt allein den Verantwortlichen vor Ort, den Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung und ich hoffe, dass wir zielgerichtet und gemeinsam an der Lösung der ganzen Probleme arbeiten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Da staune ich, dass ich dazu nicht einmal eine Anfrage stellen darf.)

(Beifall bei der CDU)

Ich beende hiermit die Aussprache und stelle zum Abschluss fest, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags in Drucksache 4/503 und zur Drucksache 4/516 gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung erfüllt ist. Ich sehe keinen Widerspruch dagegen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Abgeordneter Höhn?

Ich beantrage für die Abstimmung zu Ziffer 2 namentliche Abstimmung.

Gut, dem Antrag ist stattgegeben. Wir kommen zu dieser Abstimmung Nummer 2 des Antrags in Drucksache 4/503, namentliche Abstimmung bitte.

Ich beende den Wahlgang und bitte auszuzählen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe das Ergebnis bekannt: Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon sind 36 Jastimmen, 43 Neinstimmen. Damit ist der Punkt abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 2).

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf

Auswirkungen der nicht fristgemäßen Verabschiedung und Inkraftsetzung des Landeshaushalts als Bestandteil des Haushaltsstrukturgesetzes auf die Thüringer Kommunen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/515

Wird Begründung durch die PDS gewünscht? Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon ein starkes Stück, dass die Landesregierung geltendes Recht mit einem einfachen Rundschreiben außer Kraft setzen kann.

(Beifall bei der PDS)

Nicht anders ist ein Schreiben aus dem vergangenen Jahr zu verstehen, in welchem die CDU-Landesregierung quasi mit einem Federstrich die Bestimmungen der ThürKO negiert, wonach die Kommunen bis Ende November des letzten Jahres ihre Haushalte bei den Kommunalaufsichten hätten einreichen müssen. Mit wenigen mahnenden Sätzen wurden die Kommunen darauf hingewiesen, dass für dieses Mal das Gesetz ausgehebelt wird. Diese Verfahrensweise, meine Damen und Herren, stellt jegliches parlamentarische Handeln infrage, wenn die Landesregierung in eines der wesentlichen Rechte des Parlaments ebenso ungeniert eingreift. Man stellt sich die Frage, was noch ein Gesetz für einen Bürger gilt, wenn sich die höchsten demokratischen Institutionen darüber hinwegsetzen. Die Kommunen in Thüringen brauchen einen verlässlichen Partner und sie brauchen Kontinuität in ihren Planungen. Beides haben Sie über Bord geworfen. Ich habe gerade als Kommunalpolitiker überhaupt kein Verständnis dafür, wie die CDU-Landesregierung mit den Kommunen in Thüringen umgeht. Ihr Vorhaben, die Schlüsselzuweisungen für dieses Jahr auf der Grundlage

eines noch nicht beschlossenen Landeshaushalts zu berechnen und die erste Abschlagszahlung ebenfalls auf einer noch nicht existierenden rechtlichen Grundlage auszuzahlen, verstößt erneut gegen jedes Verständnis des fairen Umgangs. Warum sind Sie nicht dem Wunsch der Kommunen gefolgt und haben die Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage des Landeshaushalts aus dem Jahre 2004 berechnet und die erste Abschlagszahlung auf dieser Basis ausgezahlt?

Bitte, meine Damen und Herren, belehren Sie mich nicht in diesem Zusammenhang mit dem Hinweis auf die vorläufige Haushaltsführung.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Man kann sich dagegen nicht sperren.)

Die Kommunen dürfen in einem solchen Fall Leistungen auf der Grundlage des vergangenen Haushalts tätigen. Warum nimmt die Landesregierung diese Regelung nicht auch für sich selbst in Anspruch? Was für die Kommunen gilt, denke ich, muss erst recht auch für die Landesregierung gelten.

Meine Damen und Herren, zwei Sätze zur vorläufigen Haushaltsführung. Hierzu existieren im Moment zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen. Nun wissen Sie, dass ein Jurist stets mindestens zwei Meinungen hat, doch das will ich an dieser Stelle nicht gelten lassen. Die Verwirrung bei den Bürgermeistern und Landräten ist doch maßgeblich dadurch hervorgerufen worden, dass der Versuch der Rechtsauslegung durch die Landesregierung untauglich ist. Anstatt für Klarheit zu sorgen - das wäre Ihre Aufgabe gewesen, meine Damen und Herren -, haben Sie die Verwirrung nur noch vergrößert. Die kommunal Verantwortlichen wissen nun erst recht nicht, ob sie Zahlungen an die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich sowie für Frauen, Familien, Senioren leisten dürfen oder nicht. Ich verweise nur auf die vielen Schreiben der Bürgermeister. Eine ordentlich arbeitende Landesregierung hätte das neue Jahr mit einem beschlossenen Haushalt begonnen. Doch Ihre Absicht ist es gewesen, meine Damen und Herren, diese Entscheidung hinauszuzögern mit dem Versuch, sich auf Kosten der Kommunen zu sanieren. Danke schön.