Protocol of the Session on May 8, 2009

Zu Frage 4: Das Verfahren ist ebenfalls in § 12 der Verordnung geregelt.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Berninger, bitte.

Herr Staatssekretär, dass nach § 12 der Neunten Durchführungsverordnung die Beteiligten am Verfahren Einsicht nehmen können in die Unterlagen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, ist mir bekannt; ich kann ja lesen. Aber es liegt in den Unterlagen zu dem damaligen Genehmigungsverfahren ein Schreiben vor - von einer Frau Georgi vom Landesverwaltungsamt unterzeichnet - an die Agrargenossenschaft Alkersleben eG, in dem steht: „Anbei erhalten Sie die Einwendungen in Kopie.“ Ich möchte einfach wissen, ob das üblich ist und ob die Möglichkeit bei einem aktuellen Genehmigungsverfahren auch besteht.

In § 12 ist nur geregelt, dass die Einwendungen dem Antragsteller bekanntzugeben sind. Die Form der Bekanntgabe ist im Text der Verordnung nicht dargelegt.

Zur zweiten Frage: Ob im laufenden Verfahren diese Form der Bekanntgabe gewählt worden ist, werde ich Ihnen schriftlich mitteilen.

Sie haben jetzt noch eine Bitte?

Nein, eine zweite Frage.

Beim nächsten Mal formulieren Sie es bitte mit Komma. Ich lasse die zweite Frage noch zu, wenn man es als einen Komplex sieht.

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, ist es wirklich so, dass Ihre Mitarbeiter nicht

in der Lage sind, Frage 4 zu beantworten, nämlich welche Beteiligten in welcher Form jetzt noch Einsicht in die Unterlagen nehmen können?

Die Landesregierung beabsichtigt nicht, an dieser Stelle Rechtsberatung zu geben.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, eine der Abgeordneten Tasch, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/5182.

Ausbaustand der Eisenbahnstrecke Erfurt-Kühnhausen-Bad Langensalza

In der Antwort auf meine diesbezügliche Mündliche Anfrage aus 2006, Drucksache 4/2186, sicherte die Landesregierung zu, dass mit der Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerkes Döllstädt spätestens 2008 auf der Eisenbahnstrecke Erfurt-KühnhausenBad Langensalza Langsamfahrstrecken vermieden werden und damit die Attraktivität dieser Strecke entscheidend erhöht wird. Aus dem neuen Fahrplan der Eisenbahnstrecke Erfurt-Kühnhausen-Bad Langensalza ist eine Verkürzung der Fahrzeiten nicht erkennbar. Bahnkunden berichten weiter von Langsamfahrabschnitten bis zu 10 km/h.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fahrzeitverkürzungen sind nach der 2003 abgeschlossenen Sanierung der Bahnstrecke ErfurtKühnhausen-Bad Langensalza und des Abschlusses weiterer Maßnahmen eingetreten?

2. Hält die Landesregierung diese Resultate mit Blick auf die gewünschte Alternative der Bahn zum motorisierten Individualverkehr und angesichts der erheblichen Finanzmittel, die eingesetzt wurden, für angemessen und zukunftsweisend?

3. Wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um gegenüber der Deutschen Bahn AG eine Verbesserung der Situation durchzusetzen?

Es antwortet Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Ausbau der Eisenbahnstrecke Kühnhausen-Bad Langensalza verfolgt das Ziel, die jetzige Streckengeschwindigkeit von 50 km/h auf 80 km/h zu erhöhen. Hierzu muss der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, die DB-Netz AG, den Oberbau und die Sicherungstechnik entsprechend ausbauen. Die sicherungstechnische Anpassung wurde bisher nicht abgeschlossen, so dass die Streckengeschwindigkeit nicht erhöht werden konnte. Dementsprechend konnten noch keine Fahrzeitverbesserungen eintreten.

Zu Frage 2: Die Landesregierung erwartet, dass die DB-Netz AG ihre Zusage, die Streckengeschwindigkeit auf 80 km/h zu erhöhen und die damit angestrebten Reisezeitverkürzungen, eingehalten wird, insofern kritisiert sie die eingetretene Verzögerung.

Zu Frage 3: Da das Bauvorhaben in der ausschließlichen Verantwortung der DB-Netz AG liegt, hat die Landesregierung rechtlich keine Möglichkeit, Einfluss auf die Bauabläufe bzw. die entsprechenden Planungen der DB-Netz AG zu nehmen. Im Rahmen der regelmäßigen Kontakte zu der DB-Netz AG kann daher nur darum gebeten werden, die getroffene Zusage auch einzuhalten. Dieses wird auch erfolgen.

Es gibt Nachfragen, Abgeordnete Tasch, bitte.

Ja, Herr Wucherpfennig, der Herr Brehm hatte in seiner Sprechstunde neulich hier im Landtag gesagt, dass im Jahr 2009 nun endlich die notwendigen Sicherungstechniken auf der Strecke in Betrieb gehen sollen. Können Sie das bestätigen, dass das auch in diesem Jahr der Fall ist und dass zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 die Fahrzeitverkürzung auch realisierbar ist?

Mir gegenüber hat er das nicht zugesagt. Ich bitte, ihn deshalb noch einmal erneut zu fragen und bei nächster Gelegenheit werde ich ihn auch selbst ansprechen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/5166.

Programme zur Förderung erneuerbarer Energien in Thüringen

In einer Pressemitteilung vom 27. April 2009 teilte die Landesregierung mit, dass insgesamt 18 Landesprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien in Thüringen zur Verfügung stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Durch welche der von der Landesregierung genannten 18 Landesprogramme wird die Anwendung erneuerbarer Energien unmittelbar gefördert?

2. In welchem finanziellen Gesamtumfang wurde im Jahr 2008 die Anwendung erneuerbarer Energien durch die unter Frage 1 erfragten Förderprogramme gefördert?

3. In welchem Umfang sind durch die unter Frage 1 erfragten Förderprogramme im Jahr 2008 Investitionen im Freistaat ausgelöst worden?

4. Welche weiteren durch Mittel des Landes finanzierten Förderprogramme haben zumindest vorrangig die Förderung erneuerbarer Energien zum Inhalt?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage von Dr. Schubert folgende Antworten:

Zu Frage 1: Eine unmittelbare Förderung der Anwendung erneuerbarer Energien ist in allen 18 Landesprogrammen enthalten. Der Bund bietet zudem eine breite Förderung, die ausschließlich erneuerbare Energie fördert und betrifft. Die Landesregierung hatte vorab die Förderbereiche Energieeffizienz, Energietechnologie vor dem Hintergrund geprüft, ob neben den bereits bestehenden vorhandenen Bundesprogrammen Ergänzungs- und Optimierungsbedarf besteht, etwa durch Bündelung oder durch ein zusätzliches Landesprogramm. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass eine ausschließliche Landesförderung zusätzlich nicht nötig ist neben dem Bundesprogramm.

Zu Frage 2: Zur Wiederholung noch mal: Die Förderung erneuerbarer Energien ist in allen Landesprogrammen enthalten. Der finanzielle Gesamtumfang, der aus den einzelnen Thüringer Programmen insgesamt jeweils der Entwicklung erneuerbarer Energien zugutekommt, lässt sich insofern auf das Teilelement Förderung erneuerbarer Energien nicht quantifizieren. Zum Bund lässt sich feststellen, allein im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundes wurden 2008 in Thüringen 3.780 Projekte zur Nutzung von erneuerbaren Energien mit einem Gesamtvolumen von 4,9 Mio. € gefördert. Damit wurden 33,2 Mio. € an Investitionen initiiert.

Zu Frage 3: Hier sei auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Zu Frage 4: Wie unter den voranstehenden Fragen bereits beantwortet, gibt es diese Vielzahl von Thüringer Programmen, die dezidiert die Förderung erneuerbarer Energien betreffen. Weitere Landesprogramme darüber hinaus fördern ebenfalls erneuerbare Energien durch investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieberatung, zur Nutzung von erneuerbaren Energien, zur Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet. Bedeutend sind beispielsweise Technologieförderung Thüringen, Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern, die Bioenergieberatung BIOBETH, die Wohnungsbauförderung Thüringen, die Förderung zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen sowie das Thüringer Modernisierungsdarlehen ÖKO-PLUS der TAB.

Zusätzlich darf ich auf die umfassenden Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, in der der Einsatz von erneuerbaren Energien besonders gewürdigt wird, verweisen. Meine Damen und Herren, insofern sehen Sie, dass sich im Abgleich mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Förderung der erneuerbaren Energien seit Jahren bereits ein abgerundetes Portfolio ergibt. Wir haben dieses gebündelt. Es ist auch auf unserer Internetseite abrufbar.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Demzufolge rufe ich als Nächstes die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Kaschuba, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/5168 auf.

Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-MarxAllee 3 in Jena

Die energetische Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-Marx-Allee 3 in Jena ist zugleich eine wichtige städtebauliche Komponente für die Saalestadt. Damit kann der Umbau des Quartiers 1 Neulobeda-West endlich, neun Jahre nach der EXPO 2000, abgeschlossen werden. Gelingt es nicht, dieses Vorhaben in einer Größenordnung von etwa 300.000 € zu fördern, können keine studentenfreundlichen Mieten erreicht werden und der Zustand des Gebäudes wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Das Studentenwerk selbst konnte bislang aufgrund der zu geringen Mittelausstattung durch das Land seine gesamten Sanierungsvorhaben nur in geringen Schritten vornehmen. So wurden z.B. die Studentenwohnheime in der Maurerstraße 38 a und der Karl-Marx-Allee 5 in Jena ausschließlich aus den Mieterträgen von den Studierenden finanziert!

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf bei den Studentenwohnheimen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten) ein?

2. Wie sichert das Land die allgemeine Ausfinanzierung dieser Sanierungsvorhaben des Thüringer Studentenwerkes?

3. Beabsichtigt die Landesregierung Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes für das konkrete Projekt, Sanierung des Studentenwohnhauses KarlMarx-Allee 3 in Jena, zur Verfügung zu stellen?

4. Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Studentenwerk Thüringen bei der Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-MarxAllee 3 in Jena zu unterstützen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: