Protocol of the Session on January 27, 2005

Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Mike Mohring, Kersten Naumann, Maik Nothnagel, Eckhard Ohl, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Bodo Ramelow, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Harald Stauch, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh, Christine Zitzmann.

Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte darum, dass die Stimmen ausgezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der Wahl vor. Es wurden 83 Stimmen abgegeben; alle Stimmzettel waren gültig. Mit Ja haben 39 gestimmt, mit Nein 44; damit ist die Mehrheit von 45 Stimmen nicht erreicht.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihrer Vertreter gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Thüringer Richtergesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/439

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete angehören, die gemäß § 15 des Thüringer Richtergesetzes zu Beginn jeder Wahlperiode mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden.

Sieben Mitglieder wurden bereits in der 4. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS erreichte in der 4. und 6. Plenarsitzung nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. Die Fraktion der PDS hat erneut den Abgeordneten Dr. Roland Hahnemann vorgeschlagen. Der Ältestenrat unterstützt den erneuten Aufruf des Wahlvorschlags.

Seitens der CDU-Fraktion ist mir gleich angekündigt worden, dass von der Möglichkeit offener Abstimmung kein Gebrauch gemacht werden soll. Demzufolge wird eine geheime Wahl stattfinden. Auch hier liegt der Stimmzettel vor. Er ist mit dem Wahlvorschlag gekennzeichnet und enthält die Möglichkeiten Ja, Nein und Enthaltung. Die Abgeordneten Berninger, Carius und Künast sind weiterhin die Wahlhelfer und stehen bereit. Ich bitte darum, die Wahlhandlung mit dem Namensaufruf zu beginnen.

Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Andreas Bausewein, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Hans-Jürgen Döring, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone,

Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Mike Mohring, Kersten Naumann, Maik Nothnagel, Eckhard Ohl, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Bodo Ramelow, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Harald Stauch, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh, Christine Zitzmann.

Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte darum, die Stimmen auszuzählen.

Ich gebe das Wahlergebnis zur Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses bekannt. Es sind 70 Stimmzettel abgegeben worden, alle 70 Stimmzettel waren gültig. Mit Ja haben 63 gestimmt, mit Nein 6, es gab 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich frage den Abgeordneten, ob er die Wahl annimmt.

Ich nehme die Wahl an.

Damit gratuliere ich zu Ihrer Wahl

(Beifall im Hause)

und ich kann den Tagesordnungspunkt 15 schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/1 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und PDS - Drucksachen 4/527/491

Nachdem der Landtag in seiner 9. Plenarsitzung am 10. Dezember 2004 den Untersuchungsausschuss 4/1 gebildet hat, sind der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und der Stellvertreter gemäß

§ 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen.

Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung am 15. September 2004 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der CDU und für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der PDS. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen in den eben bekannt gegebenen Drucksachennummern vor.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit, offen abzustimmen, wenn dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen, so stimmen wir jetzt durch Handzeichen über die jeweiligen Wahlvorschläge ab. Ich bitte Sie, sich dazu auf Ihre Abgeordnetenplätze zu begeben.

Als Erstes stimmen wir ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 4/527, Abgeordneter Thomas Kretschmer. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit großer Mehrheit ist diesem Wahlvorschlag zugestimmt worden. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen, Herr Abgeordneter Kretschmer. Er bejaht mir das.

Wir stimmen als Zweites über den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS in Drucksache 4/491, Abgeordneter Ralf Hauboldt, ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Mit einer großen Mehrheit ist auch dieser Wahlvorschlag angenommen worden. Ich gehe davon aus, dass der Abgeordnete diese Wahl annimmt. Auch er bestätigt mir das.

Damit kann ich Ihnen beiden nur viel Erfolg für Ihre Arbeit als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 4/1 wünschen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Wahlen ab.

Wir gehen zurück in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/524 ERSTE BERATUNG

Ich weiß jetzt nicht, ob die SPD-Fraktion mit Frau Taubert auch die Begründung des Antrags vornehmen lässt. Sie bestätigt mir das. Frau Abgeordnete Taubert, bitte zur Begründung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben ja schon im Dezember über die Gesetzeslage sehr ausführlich gesprochen. Deswegen möchte ich mich kurz fassen, warum wir erneut dieses Gesetz aufrufen und es mit einem ersten Änderungsgesetz verändern wollen. Wir kennen die Zusage auch des Freistaats Thüringen über den Ministerpräsidenten, dass die gesamten Wohngeldersparnisse, die der Freistaat im Rahmen der Umsetzung des SGB II haben wird, an die Kommunen weitergeleitet werden sollen. Aufgrund der aktuellen Presselage haben wir entschieden, dass das Gesetz noch mal aufgerufen werden muss, dass diese konkrete Summe, die nun mittlerweile auch von der Landesregierung so in der Öffentlichkeit genannt wurde, in das Gesetz eingestellt werden muss. Danke.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Enders, PDS-Fraktion, auf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit vier Wochen ist das SGB II in Kraft gesetzt. Die bisherigen Reaktionen bei den Betroffenen und Beteiligten fallen unterschiedlich aus. Wir haben heute einiges dazu auch in der Aktuellen Stunde gehört. Besonders verunsichert und enttäuscht sind die Kommunen. Was sich bereits Ende 2004 angedeutet hat, scheint zunehmend Realität zu werden. Die Kommunen gehören zu den Verlierern der so genannten Hartz-IV-Reform

(Beifall bei der PDS)

Verlierer auch deshalb, weil aus der von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern zugesagten Entlastung der Kommunen offensichtlich eine Belastung wird. Deshalb haben auch zwischenzeitlich mehrere Kommunen Klage erhoben.

Meine Damen und Herren, auch das Land, besser gesagt, die Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion haben dazu beigetragen, dass die Kommunen zu den Verlierern bei der Hartz-IV-Reform zählen.

(Beifall bei der PDS)

Dadurch, dass im Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB II von den Einsparungen beim Land hinsichtlich des Wohngelds nur 20 Mio. "  munen durchgereicht werden, steigt das kommunale Defizit im Zusammenhang mit Hartz IV. Dies ist umso dramatischer, weil durch die Landesregierung ohnehin schon bei den Kommunen in unangemessener Weise gekürzt werden soll.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Mit dieser Verhaltensweise provoziert die Landesregierung kommunale Klagen auch in Thüringen. Dann müssen Gerichte das richten, was Politik versäumt hat. Wenn dadurch die Politikverdrossenheit steigt, ist das wahrlich keine Überraschung.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, das Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB II ist erst wenige Wochen alt, da scheint es überraschend, dass dieses Gesetz bereits jetzt schon geändert werden soll. Doch diese Überraschung trifft nur diejenigen, die nicht wissen oder nicht wissen wollen, was sie wider besseres Wissen getan haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden neuen Erkenntnisse, was die tatsächlichen Landeseinsparungen beim Wohngeld betrifft, bestätigen dabei die Sachverhalte, die die SPD-Fraktion und die PDS-Fraktion bereits vor wenigen Wochen hier im Landtag thematisiert haben. Was damals eventuell noch etwas spekulativ war, ist heute unwiderlegbar. Die Landesregierung und die CDU haben den Kommunen hinsichtlich der Durchreichung der eingesparten Landesgelder beim Wohngeld in beträchtlichem Umfang Gelder vorenthalten.

(Beifall bei der PDS)

Deshalb ist auch der heute vorliegende SPD-Antrag durchaus gerechtfertigt und findet bei der PDSFraktion die Zustimmung.

Meine Damen und Herren, als der Thüringer Landtag am 9. Dezember 2004 das Landesausführungsgesetz für das Sozialgesetzbuch II in zweiter Lesung behandelt hat, wurde meine Rede durch permanente Zwischenrufe eines CDU-Abgeordneten gestört. Jetzt ist er leider nicht da.

(Unruhe bei der CDU)

Da kann er nicht stören, genau. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass bei der vorgesehenen Regelung den Kommunen Gelder vorenthalten werden. Ich habe darauf verwiesen, dass der Ministerpräsident dadurch sein Wort gebrochen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ging um das Wohngeld, genauer gesagt, um die Weiterreichung der Wohngeldeinsparungen des Landes an die Kommunen. Zu deren vollständigen Durchreichung an die Kommunen hat sich die Landesregierung in einer Protokollnotiz im Vermittlungsausschuss verpflichtet. Von dieser Verpflichtung will die Landesregierung jetzt nichts mehr wissen oder interpretiert sie in unzulässiger Weise um.

Meine Damen und Herren, Herr Mohring hat zudem in der Dezembersitzung des Landtags eine für seine Verhältnisse durchaus bemerkenswerte schauspielerische Leistung hingelegt und mehrfach entrüstete Statements abgegeben. Offensichtlich ist jedoch, dass es nur schlechtes Theater war, was er hier aufgeführt hat.

(Beifall bei der PDS)

Inzwischen hat sich in dieser Angelegenheit auch die Bundesregierung zu Wort gemeldet. Ich beziehe mich hier auf ein Schreiben von Rudolf Anzinger, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, an einen Thüringer Landrat. In dem Brief vom 20. Dezember 2004 heißt es: "Nach den gemeinsamen Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums, auf deren Grundlage die Einigung in Vermittlungsausschusses vom 30. Juni erzielt wurde", ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, "betragen allein die Entlastungen des Landes Thüringen aus der Wohngeldvereinfachung und den Einsparungen bei den Eingliederungsleistungen 52 Mio. :4  1" gesehenen 20 Mio.  "; 7  '  %:   " " lich nicht richtig, einen um kommunale Ausgaben verminderten Betrag an die Kommunen weiterzuleiten". Also, meine Damen und Herrn der Landesregierung und der CDU, Sie haben von den 52 Mio.  nur 20 Mio. "   '     Das ist Wortbruch oder ein Mitglied der Bundesregierung lügt.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr verehrte Damen und Herren, und auch der Hinweis der Finanzministerin, man habe sich bei den 20 Mio. "  " "& " ( desregierung verlassen, hilft hier in der Sache nicht weiter, denn schon im November 2004 war klar, dass diese Zahl nicht stimmt. Selbst Herr Trautvetter als zuständiger Fachminister hat von 34 Mio.  sprochen. Es ist abenteuerlich, bei Kenntnis neuer Zahlen immer noch auf die ursprünglichen Schätzungen zu verweisen.