Protocol of the Session on January 26, 2000

3. Haben bisher Kontakte zwischen Landesregierung und/oder einer Landesgesellschaft und einem bayerischen Flugtechnikunternehmen zur Ansiedlung im Ostthüringer Raum stattgefunden?

4. Liegt ein entsprechender Antrag auf Förderung eines Investitionsvorhabens mit Beteiligung der unter Frage 3 genannten Gesellschaft vor?

Wieder Herr Staatssekretär Richwien für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Entwicklung und der Betrieb des Regionalflughafens Altenburg-Nobitz erfolgt in Trägerschaft der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH. Die LEG entwickelt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungsauftrags mit der Gemeinde Nobitz vom 5. Mai 1999 das direkt an den Flughafen angrenzende 91,3 Hektar große Industriegebiet im Rahmen des Konversionsprogramms des Freistaats Thüringen.

Zu Frage 2: Die LEG hat bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit potentiellen Investoren geführt und in diesem Zusammenhang aufwendige Standardauswahlverfahren begleitet. Auch gegenwärtig erfolgen intensive Bemühungen zur Neuansiedlung von Unternehmen an dem in Rede stehenden Standort. Bislang unterhalten 11 Unternehmen ihre Betriebsstätten an dem Standort. Weitere Unternehmen nutzen vorhandene Lagermöglichkeiten. Insgesamt gibt es am Standort rund 36 dauerhafte Arbeitsplätze.

Zu Frage 3: Ja, es hat bereits Kontakte gegeben. Diese bestanden von Seiten des Unternehmens sowohl zum Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur als auch zu den Landesgesellschaften LEG, Thüringer Aufbaubank und der TIB.

Zu Frage 4: Ein Antrag zur Förderung des Investionsvorhabens liegt vor. Dieser Antrag umfasst die Beteiligung einer Landesgesellschaft nicht.

Danke. Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Herr Staatssekretär, in früheren Zeiten, also zwischen 1990 und 1994 meine ich damit, gab es immer wieder die Überlegung, über Kontakte nach Osteuropa ein Frachtzentrum an diesem Flughafen anzusiedeln. Können Sie Auskünfte darüber geben, was aus den Überlegungen geworden ist?

Das ist sicher sehr umfangreich. Bitte in Kürze.

Das würde jetzt die Fragestunde sprengen. Ich würde Ihnen das mal zuarbeiten, zumal es vor meiner Zeit als Staatssekretär gelegen hat.

Gut, es wird sogar schriftlich geliefert, wie wir gehört haben. Vielen Dank. Damit ist diese Frage erledigt. Es hat jetzt die Abgeordnete Tasch die Frage in Drucksache 3/221 zu stellen.

Gewalt im sozialen Nahraum

Berichten von Rundfunk, Fernsehen und Presse zufolge nimmt Gewalt in den Familien bzw. im sozialen Nahraum zu. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Straftaten kamen in den einzelnen Jahren von 1995 bis 1999 in Thüringen wegen Gewalt im sozialen Nahraum/häuslichen Bereich zur Anklage?

2. Wievielmal wurde in den einzelnen Jahren (s.o.) ein männlicher Gewalttäter verurteilt und wie viele davon waren Wiederholungstäter?

3. Schließt der Straffolgenkatalog bei Verurteilung wegen häuslicher Gewalt die Möglichkeit einer Auflage zur

Inanspruchnahme von Beratungsangeboten zur Gewaltprävention bzw. der sachkompetenten Aufarbeitung der Gewalt durch Männer ein, und wenn ja, wie oft wurden solche Auflagen erteilt?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung nach Verurteilung wegen Gewalt im häuslichen Nahraum, insbesondere für Wiederholungstäter, die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten zur Gewaltprävention für Männer verpflichtend einzuführen?

Für die Landesregierung der Justizminister Dr. Birkmann.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Tasch beantworte ich namens der Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Spezielle Statistiken zur Häufigkeit der Begehung und Ahndung von Gewalt im sozialen Nahraum bzw. häuslichen Bereich werden von den Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht geführt. Soweit das in der Kürze der Zeit möglich war, haben die Staatsanwaltschaften Gera, Meiningen und Erfurt Zahlen zu dem angesprochenen Deliktsfeld wie folgt erhoben, wobei seit 1995 Zahlen lediglich in Gera erfasst wurden: Die Staatsanwaltschaft hat 1997 9, 1998 10, 1999 14 Anklagen erhoben; verurteilt wurden im genannten Zeitraum insgesamt 28 Personen. Von der Staatsanwaltschaft Gera wurden 1995 8, 1996 29, 1997 48, 1998 sowie 1999 jeweils 73 Anklagen erhoben; im Jahr 1998 wurden 48 Personen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat im Zeitraum Juni 1997 bis Dezember 1999 insgesamt 169 Personen angeklagt; Angaben zur Zahl der Verurteilungen liegen hier nicht vor. Die Dunkelziffer hier im sozialen Nahraum begangener Delikte und nicht zur Anzeige gebrachter Delikte dürfte aus nahe liegenden Gründen (Furcht, Scham, größere Versöhnungsbereit- schaft) jedoch weitaus größer sein.

Zu Frage 3: Das deutsche Erwachsenenstrafrecht mit seinem recht starren Katalog von Hauptstrafen (Geld-, Ver- mögens- und Freiheitsstrafen), Nebenstrafen wie z.B. Fahrverbot und Nebenfolgen wie z.B. Verlust der Amtsfähigkeit sieht die Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten zur Gewaltprävention als selbständige Sanktionsform nicht vor. Ein zur Freiheitsstrafe mit Bewährung Verurteilter kann durch das Gericht unter Umständen gemäß § 56 c des Strafgesetzbuches angewiesen werden, sich einem Beratungsangebot zu stellen. Diese Möglichkeit besteht auch im Rahmen der Führungsaufsicht. Das vom Erziehungsgedanken geprägte Jugendstrafrecht lässt derartige Weisungen im erweiterten Umfang zu. Erfasst werden davon aber nur Jugendliche und eventuell Heranwachsende. Angaben darüber, ob und ggf. wie

oft Gerichte von der Möglichkeit hier Gebrauch gemacht haben, liegen mir jedoch nicht vor.

Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht derzeit faktisch keine Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Beratungsstellen zur Gewaltprävention für Männer als eigenständige Sanktionsform über die oben erwähnten Fälle hinaus einzuführen. Sinn und Zweck der Strafe im deutschen Erwachsenenstrafrecht besteht im Wesentlichen darin, der Begehung von Straftaten durch Abschreckung entgegenzuwirken und die Schuld des Täters auszugleichen. Eine primär erzieherische Einwirkung auf Erwachsene ist anders als im Jugendstrafrecht gesetzlich nicht vorgesehen und wäre insoweit also auch von der Justiz nicht zu leisten. Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Beratung statt Strafe auch gegen den Willen des Täters wird im Übrigen bei einer auf Kooperation und vertrauensvolle Zusammenarbeit angewiesene Therapie wenig Erfolgsaussichten bieten.

Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht. Doch, Frau Tasch, bitte.

Ich beantrage die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss.

Wir haben den Überweisungsantrag gehört, dann bitte ich darüber abzustimmen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, damit überwiesen.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, und zwar in Drucksache 3/227, Frau Abgeordnete Heß.

Sozialhilfezahlungen für Aussiedler

Nach Aussagen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in der 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit wird die Landesregierung den durch die Nachzahlungsforderungen besonders stark betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten finanzielle Hilfen gewähren. Hierzu will sie ein Verfahren zur Überprüfung der Kostenerstattungsansprüche entwickeln und danach entsprechende freiwillige finanzielle Hilfen leisten. Einige Landkreise haben die Landeshilfe bereits in ihren Haushalt als zu erwartende Einnahme eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bis wann wird die Landesregierung ihre Überprüfung der oben genannten Kostenerstattungsansprüche abgeschlossen haben und über die Höhe der finanziellen Hilfen entschieden haben?

2. Aus welchem/welchen Haushaltstitel(n) soll die Unterstützung finanziert werden?

3. Wann können die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit den finanziellen Zuweisungen und deren Höhe definitiv rechnen?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Innenminister Köckert.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Heß, zu Ihrer ersten Frage: Ein genauer Termin kann noch nicht genannt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird. Im Grundsatz rechne ich damit, dass es im I. Quartal geschieht. Die Prüfung der jeweiligen Einzelfälle wird dann die Sozialämter sicher über einen längeren Zeitraum noch beschäftigen. Die Höhe der Kostenbeteiligung muss abgestimmt werden.

Zu Frage 2 nach den Haushaltstiteln: Nach vorliegender Höhe der Erstattungsleistung werden im Haushaltsvollzug die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet und die Haushaltstitel festgelegt.

Zu Frage 3, wann die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit der finanziellen Zuweisung rechnen können: Die Kostenerstattungsansprüche müssen in jedem Einzelfall vom zuständigen Sozialamt geprüft und als berechtigt anerkannt worden sein. Erst danach können die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit der finanziellen Unterstützung rechnen, deren Anerkennung und Ausreichung über das Landesamt für Soziales und Familie vorgesehen ist.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit beantwortet. Vielen Dank. Herr Buse, bitte.

Wir würden diese Anfrage gern an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen.

Also auch ein Überweisungsantrag. Dann bitte ich darüber abzustimmen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht, damit überwiesen.

Jetzt kommen wir zur Anfrage in Drucksache 3/231, Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Neanderklinik Harzwald GmbH Ilfeld

Ende des Jahres 2000 scheidet die Neanderklinik mit den derzeitigen 60 Betten für Innere Medizin (Grundversor- gung) und vier stationären Dialyseplätzen aus dem Thüringer Krankenhausplan aus.

Da umwidmungswillige Krankenhäuser die Unterstützung der Landesregierung erhalten sollten, wurden umfangreiche Gespräche mit Verantwortlichen des zuständigen Ministeriums, den Krankenkassen und auf kommunaler Ebene geführt. In diesen Gesprächen ist die Umwandlung in 70 Dauerpflegeplätze angeboten worden.

Neben der Umstellung der Akutbetten ist eine Indikationserweiterung der Rehabilitationsklinik für Innere Medizin, für onkologische Nachsorge oder geriatrische Rehabilitation ins Auge gefasst. Den Kostenträgern liegen entsprechende medizinische Konzepte vor.

Eine schnelle Entscheidung erscheint dringend angezeigt, da sonst in den nächsten Monaten das Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Eine Schließung der Einrichtung am nördlichsten Zipfel Thüringens in einer strukturschwachen Region sollte auch politisch nicht gewollt sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erfolgt die Aufnahme in den Landespflegeplan, und wenn nein, wie wird dies begründet?