Protocol of the Session on December 14, 2001

4. Welche Positionen bezieht die Landesregierung zu den geplanten Kürzungen der Sachkostenpauschale für

Dialysepatientinnen und -patienten?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thierbach wie folgt.

Zu Frage 1: In Thüringen sind nach Kassenangaben ca. 1.700 chronisch niereninsuffiziente Patienten auf eine regelmäßige Dialysebehandlung angewiesen.

Zu Frage 2: In Thüringen bestehen 24 ärztlich geleitete Einrichtungen, dort stehen ca. 560 Plätze für Dialysepatientinnen und -patienten zur Verfügung. Dieses Angebot ist für die 1.700 Patienten völlig ausreichend.

Zu Frage 3: Die Neuregelung der Sachkostenvergütung bei Dialysebehandlungen ist Teil einer umfassenden Neuordnung der Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten. Da regional Erstattungen für Sachkosten bisher in sehr unterschiedlicher Höhe erfolgen, ist geplant, eine bundesvertragliche Vereinbarung über eine einheitliche Pauschalerstattung zu treffen. Am 16.11.2001 wurde die Gesamtthematik vom Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ohne Beschlussfassung beraten. Die neuen Regelungen der Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten werden aber erst nach Ablauf von drei Monaten verbindlich, nachdem ein gemeinsamer Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkasse gefasst worden ist. Dieser Termin steht noch nicht fest.

Zu Frage 4: In Thüringen wird derzeit für eine Dialyse, eine Zentrumsdialyse, eine Sachkostenpauschale von 360 DM gezahlt. Bei dreimaliger Dialyse pro Woche ergäbe sich somit ein Betrag von 1.080 DM. Tatsächlich finden Dialysen durchschnittlich jedoch nur 2,6 mal die Woche statt. Daraus ergibt sich, dass zurzeit lediglich 936 DM je Patient geleistet werden. Mit der Umstellung auf die Wochenpauschale wird nun aber die höhere Thüringer Pauschale von 1.080 DM vergütet. Die vorgesehene Bundesvereinbarung würde erst ab 01.01.2003 eine geringfügige Absenkung auf umgerechnet 1.056 DM bewirken. Ab 01.11.2003 liegt die dann zu leistende Pauschale von 997 DM immer noch deutlich höher als der heutige Durchschnittswert von 936 DM. Auf die Nennung der Euro-Werte habe ich einfachheitshalber verzichtet. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass sich für Thüringen keine Absenkung der Sachkostenpauschale ergibt.

Gibt es Nachfragen? Nein. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2007. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Mangelnde Fremdsprachenkenntnisse als Wettbewerbsnachteile

Oftmals sind Thüringer Unternehmen aufgrund fehlender Kenntnisse der Fremdsprachen Englisch und Französisch insbesondere im skandinavischen Raum nur zweite oder dritte Wahl. Somit entsteht aufgrund einer Sprachbarriere auch eine deutliche Handelsbarriere.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten eröffnen sich für die Thüringer Unternehmen im Rahmen einzelbetrieblicher Fördermaßnahmen, diese Defizite in ihren Unternehmen abzubauen bzw. zu beseitigen?

2. Welche Bedeutung kann in diesem Zusammenhang Thüringer Kammern zukommen?

3. Welche Unterstützung können Thüringer Unternehmen durch die Thüringer Außenhandelsagentur bei bestehenden Sprachbarrieren erhalten?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Bechthum wie folgt:

Zu Ihren Fragen ist zunächst festzustellen, dass Sprachkenntnisse auf allen Auslandsmärkten von Vorteil, mangelnde Sprachkenntnisse aber von Nachteil sind. Eine besondere Spezifik skandinavischer Märkte in dieser Frage ist aber nicht zu erkennen.

Zu Frage 1: Das Angebot an sprachlichen Bildungsmöglichkeiten, sowohl im Allgemeinsprachlichen sowie in fachsprachlicher Hinsicht, ist auch in Thüringen sehr breit. Es ist davon auszugehen, dass dieses Angebot von abhängig Beschäftigten wie von Selbständigen in eigener Verantwortung und nach Bedarf genutzt wird. Einzelbetriebliche Fördertatbestände sind bisher nicht erforderlich. Zugleich gibt es jedoch kostengünstige und bereichsspezifische Angebote für Unternehmen, auf die in der Beantwortung der nächsten Frage noch einzugehen sein wird.

Zu Frage 2: Die Thüringer Kammern bieten seit Jahren entsprechende Sprachkurse an, wobei jene für Englisch gute Resonanz fanden und solche für Französisch sowie Spanisch von den Unternehmen nicht angenommen wurden.

Zu Frage 3: Die Thüringer Außenwirtschaftsfördergesellschaft bietet im Rahmen des integrierten Konzepts der Betreuung von Unternehmen in Firmenpools neben der Marktfachberatung auch Dolmetscherleistungen, aber auch Möglichkeiten zur Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten der in Frage kommenden Akteure an.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Wurde denn von den Unternehmen erkannt, dass das ganz wichtig gerade im nordeuropäischen Raum ist, dass Sprachkenntnisse eigentlich das A und O sind?

Ich denke, das ist jedem Unternehmen bewusst, das exportieren will.

(Beifall Abg. T. Kretschmer, CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2018. Herr Abgeordneter Müller.

Belegung von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen für das betreffende Jahr belegt wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem absoluten und prozentualen Umfang konnten die zur Verfügung stehenden VE für die Jahre 2002 bis 2004 jeweils mit Stichtag 30. November 2001 tatsächlich belegt werden, und wie gliedert sich die Belegung in Bezug auf den Verwendungszweck (gewerbliche Förderung, Infrastrukturförderung, Förderung von Investitionen von Aus- und Fortbildungsstätten) auf?

2. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Belegungsstand ein, und sieht sie die Gefahr, dass mangels Belegung Bundesmittel für die Folgejahre verloren gehen könnten?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:

Zunächst einmal muss man darauf hinweisen, dass es zwischen der Investitionstätigkeit der Unternehmen und der Belegung des GA-Bewilligungsrahmens einen konjunkturellen Zusammenhang gibt. Aufgrund der gegenwärtigen Konjunkturlage geht die Investitionstätigkeit der Unternehmen seit Monaten zurück. Diese Tatsache macht sich vor allem bei Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen bemerkbar. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, eine konjunkturelle Wende herbeizuführen, dann werden die Länder immer größere Probleme bei der Investitionsförderung und Infrastrukturförderung bekommen.

Zu Frage 1: Die im Jahre 2001 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen konnten per 30.11.2001 zu 81 Prozent belegt werden. Im Einzelnen ergab sich für die Verpflichtungsermächtigung 2002 ein Belegungsgrad von 65 Prozent, für die VEs 2003 von 93 Prozent und für die VEs 2004 von 79 Prozent. Die Aussagen zur absoluten Belegung des Bewilligungsrahmens und zur Belegung nach Verwendungszweck werde ich Ihnen - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - schriftlich nachreichen, da ich sonst sehr, sehr viele Zahlen hier nennen muss.

Zu Frage 2: Seit Anfang Dezember ist der Belegungsrahmen in Thüringen zu 100 Prozent belegt. Es besteht deshalb keine Gefahr, Bundesmittel für Folgejahre nicht in voller Höhe zugewiesen zu bekommen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Nothnagel in Drucksache 3/2054. Bitte, Herr Abgeordneter.

Stiftung Ehrenamt

In seiner Rede auf der Ehrenamtskonferenz am 5. Dezember 2001 in Bad Blankenburg hat der Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Pietzsch, die Problematik "Stiftung Ehrenamt" angesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

l. Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs bzw. einer Satzung zur Errichtung einer Stiftung "Ehrenamt" in Thüringen?

2. Welche Aufgaben bei der Förderung und Stärkung des Ehrenamts sollen mit Hilfe der Stiftung umgesetzt werden?

3. Welcher Kapitalstock soll der Stiftung "Ehrenamt" zu Grunde liegen, und wie wird dieser finanziell in den nächsten Jahren untersetzt?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Wie in der Sitzung des Landtags am 17. Mai dieses Jahres angekündigt, wird in der Kabinettssitzung am 18. 12. 2001 das Stiftungsgeschäft, die Stiftungssatzung und die Finanzausstattung für eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Namen "Thüringer Ehrenamtsstiftung" beschlossen werden. Nach der Kabinettssitzung wird die Öffentlichkeit über die getroffenen Beschlüsse unterrichtet.

Zu Frage 2: Die Stiftung soll den Zweck verfolgen, im Sinne von § 52 der Abgabenordnung gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen zu fördern. Dieser Zweck soll insbesondere durch:

1. Maßnahmen zur Würdigung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit und von im Ehrenamt tätigen Personen,

2. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen ehrenamtlicher Tätigkeit,

3. Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,