Protocol of the Session on May 18, 2001

bungen.

Zu Frage 3: Die so genannte GKV-Gesundheitsreform hat die sektorale Budgetierung und damit die strikte Trennung der medizinischen Bereiche gefestigt. Dem Streben aller am Gesundheitswesen Beteiligten nach einer stärkeren Verzahnung der Bereiche wurde damit ein schnelles Ende gesetzt.

Zu Frage 4: Solange die strikte Budgetierung fortgesetzt und damit der Finanzfluss in der gesetzlichen Krankenversicherung festgeschrieben bleibt, gibt es kaum Reserven. Dennoch werden zurzeit alle Möglichkeiten geprüft. Dabei werden neben den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen auch der Landesverband Ambulantes Operieren Thüringen und die Krankenhausgesellschaft Thüringen ausdrücklich in den Prozess mit einbezogen. Ich habe zur Vorbereitung bereits im Februar 2001 die genannten Institutionen angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Im Übrigen beabsichtige ich demnächst zu einer gemeinsamen Beratung einzuladen, um die Ergebnisse auszuwerten.

Es gibt Nachfragen. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, mich interessiert auch, wie die Qualität beim ambulanten Operieren ist, wie wird das gehandhabt, wie wird das geprüft?

Das ist natürlich eine Sache der ärztlichen Selbstverwaltung und insofern, Frau Abgeordnete Dr. Fischer, fehlen mir dazu nähere Angaben über die Qualitätsüberprüfung. Sie merken aus der Tendenz der Antworten zu den übrigen Fragen, die Sie gestellt haben, dass hier eigentlich dieser Bereich als qualitativ gut ausgestattet angesehen wird. Aber es bedarf noch einer weiteren Untersuchung und deswegen halte ich es für gut, dass wir demnächst mit den Beteiligten in ein Gespräch kommen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Kraushaar.

Wie hoch ist die Komplikationsrate, das heißt, wenn wir jetzt mal die gleichen Operationen vergleichen stationär und ambulant?

Auch darüber liegen mir keine statistischen Angaben vor, aber ich würde das in dem Prozess der Überprüfung dieser Maßnahmen mit einbeziehen.

Bekommen wir das noch einmal schriftlich?

Sowie mir Ergebnisse vorliegen aus den Gesprächen - Sie haben ja, Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar, gehört, dass wir hier eine Umfrage gestartet haben - bin ich auch gern bereit, das den Abgeordneten mitzuteilen.

Das ist erfreulich. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Nachfrage. Frau Abgeordnete Fischer, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben einen für mich sehr wichtigen Satz gesagt. Sie haben gesagt, dass soundsoviel Operationen eine stationäre Behandlung gerechtfertigt hätten, könnten Sie mir da noch einmal erläutern, warum Sie das so formuliert haben?

Ich habe ja deutlich, Frau Abgeordnete Dr. Fischer, unterschieden zwischen den beiden Fallgruppen, die wir unterscheiden können, nämlich der Fallgruppe kleinerer Eingriffe, die in jedem Fall keine stationäre Behandlung rechtfertigen, und der anderer Eingriffe, die traditionell stationär durchgeführt werden. Das sind insbesondere die, bei denen eine Narkose und insbesondere Vollnarkose erforderlich ist.

So, weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage in Drucksache 3/1531, Frau Abgeordnete Fischer und Herr Gerstenberger. Bitte, Frau Abgeordnete.

Schutz vor Mobbing

Das Landesarbeitsgericht in Erfurt hat Presseberichten zufolge mit einem Grundsatzurteil den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing gestärkt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz in Thüringen in den zurückliegenden Jahren bis heute entwickelt (wenn keine Zahlenangaben möglich sind, bitte Tendenz einschätzen)?

2. Welche Möglichkeiten für Arbeitnehmer gibt es im Freistaat Thüringen, sich vor Mobbing zu schützen?

3. Welche quantitativen und qualitativen Möglichkeiten der gesundheitlichen Beratung und Betreuung von Mobbing-Opfern gibt es in Thüringen und wie werden sie angenommen?

Bitte, Herr Staatssekretär Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Fischer und des Herrn Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:

Zu Frage 1: Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz werden statistisch nicht erfasst. Deswegen kann ich weder Zahlen noch Tendenzen benennen.

Zu Frage 2: Es gibt bereits Betriebe, die zur Prävention von Mobbing Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber abschließen. Darin wird festgeschrieben, dass Mobbing unerwünscht ist und Opfer sich offiziell beschweren können. Betriebsarzt und Arbeitsschutzausschuss müssen Mobbing im eigenen Betrieb zum Thema des Gesundheits- und Arbeitsschutzes machen. Mobbing-Opfer sollten sich juristischen Beistand suchen, der seitens der Arbeitnehmervertretungen auch angeboten wird. Zurzeit wird geprüft, in welcher Art die Ämter für Arbeitsschutz eine Beratung für Mobbing-Gefährdete anbieten können. Zudem gibt es natürlich noch die Möglichkeit, in einem Fall des Mobbings durch den Arbeitgeber die Arbeitsgerichte anzurufen, wie sich ja aus der Ausgangsfragestellung und Ihren Vorbemerkungen ergibt.

Zu Frage 3: Es stehen eine Vielzahl von Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Exemplarisch zu nennen wären der Sozialpsychiatrische Dienst, Kontakt- und Beratungsstellen, Psychotherapeuten und andere mehr. Das dortige psychologisch geschulte Personal gewährleistet eine gute Betreuung der Betroffenen.

Ja, es gibt Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Fischer.

Ich bin nahezu perplex, es sind keine statistischen Aussagen möglich und dann so eine Feststellung wie am Schluss. Deswegen meine Frage: Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung für die Zukunft, eine Erfassung in diesem Bereich zu ermöglichen? Das ist ja keine Bagatelle, die Kosten für die Krankenversicherungen und für die Gesellschaft sind riesig, also, denke ich, an der Stelle ist unbedingt etwas zu unternehmen, um sich einen exakten Überblick zu verschaffen.

Frau Abgeordnete Dr. Fischer, ich beantworte diese Frage wie folgt: Es geht hier um eine Frage, die sich im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern innerbetrieblich abspielt, und dort hat die Landesregierung wenige Möglichkeiten des Eingreifens und der Kontrolle. Erst wenn dort möglicherweise der Druck so stark wird, der von dem Mobbing ausgeht, dass sich der betroffene Arbeitnehmer an irgendeine andere Stelle außerhalb des Betriebes wendet, ist es möglicherweise erfassbar. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir das im Grunde auch nur erfassen, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren, wie hier in diesem Fall, zu einer Feststellung eines Gerichts geführt hat, die uns Anlass gibt, dann den Dingen nachzugehen. Aber es ist eben eine komplexe Materie und da gibt es keine einfache Lösung. Wie gesagt, die Arbeitsschutzbehörden bemühen sich um die Erfassung von solchen Tatbeständen, um damit natürlich die Voraussetzung zu schaffen für eine Hilfeleistung durch die verschiedenen Dienste, die ich genannt habe.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Staatssekretär Maaßen, Sie haben darauf hingewiesen, dass es einzelne Betriebe gibt, wo es solche Verfahrensregelungen schon gibt. Welche beispielhafte Lösung gibt es denn im TMSFG zum Umgang mit eventuellen Mobbing-Problematiken?

Eine gesonderte Betriebsvereinbarung, Herr Abgeordneter Gerstenberger, gibt es im TMSFG nicht. Dazu müsste möglicherweise die Initiative von den Bediensteten ausgehen oder etwa vom Personalrat, dann könnte man einer solchen Überlegung näher treten, eine gesonderte Betriebsvereinbarung zu schließen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Gibt es denn im TMSFG Mobbing?)

Es gibt keine weitere Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen, Frau Dr. Fischer. Sie haben zusammen zwei.

Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Das geht selbstverständlich zu machen, aber man kann von hier nicht so erkennen, ob es eine Frage ist oder ein Antrag. Jetzt gibt es aber doch noch eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen denn bekannt, dass es in Ihrem Ministerium Mobbing gibt?

Herr Abgeordneter Gentzel, ich würde dann es auch ganz deutlich sagen, nein, es ist mir nicht bekannt. Dann müsste ich eingreifen, ich bin dazu noch nicht gezwungen worden.

Es gibt doch noch eine letzte Nachfrage. Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie noch einen Moment vorn. Herr Abgeordneter Ramelow.

Sähe sich die Landesregierung denn in ihrer Fürsorgepflicht eigentlich zur Handlung aufgefordert, im Landesamt für Verfassungsschutz eine solche Betriebsvereinbarung anzuregen?

Die Frage müssten Sie dem Herrn Innenminister stellen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt ist die Möglichkeit der Nachfragen erschöpft. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir werden den Antrag der Frau Abgeordneten Fischer abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist das nötige Quorum, die Frage ist damit überwiesen.

Wir kommen, wenn sich die Gemüter beruhigt haben, zur nächsten Frage, eine Frage der Frau Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/1534.

Aktion "Bosse als Lehrer" der IHK Erfurt

Wie aus der Presse zu entnehmen war, wird diese Aktion der IHK Erfurt bisher recht wenig von den Schulen angenommen.

Ich frage die Landesregierung

1. Welchen Einfluss hat bisher das Thüringer Kultusministerium genommen, um die Aktion "Bosse als Lehrer" zu unterstützen?

2. Wie sieht die Landesregierung die Möglichkeit, eine ständige Zusammenarbeit zwischen den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern und der Thüringer Koordinierungsstelle "Naturwissenschaften & Technik für Schülerinnen" aufzubauen?

Herr Kultusminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: