Protocol of the Session on November 17, 2000

Der Freistaat Thüringen beteiligt sich gemäß dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 30. Januar 1992 an der Neukonzeption des automatisierten Besteuerungsverfahrens (Projekt FISCUS).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Kosten für den Freistaat Thüringen bisher?

2. Auf welche Höhe werden die Gesamtaufwendungen des Freistaats Thüringen geschätzt?

3. Wann wird das neue Verfahren voraussichtlich praxiswirksam?

Herr Finanzminister, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Neudert, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Thüringen übernimmt nach dem Königsteiner Schlüssel 3,09 Prozent der von allen Ländern gemeinsam zu tragenden externen Entwicklungskosten. Das sind für den Freistaat bis heute 2.651.782 DM. Hinzu kommen Personalaufwendungen für acht Entwickler, die in Thüringen eingesetzt sind, die im Rahmen des Landesbudgets zu tragen sind.

Zu Frage 2: Die Gesamtaufwendungen für das Gesamtprojekt lassen sich nicht genau beziffern, da die einzelnen FISCUS-Anwendungen schrittweise entwickelt und eingeführt werden.

Zu Frage 3: Aufgrund von aktuellen Neustrukturierungen zur effizienteren Durchführung des Projekts stehen die Termine für die Einführung der Produkte noch nicht fest.

Gibt es Nachfragen? Danke schön, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1067, eine Frage des Abgeordneten Scheringer, die Herr Abgeordneter Kummer stellen wird.

Auswirkungen der Strukturveränderungen in der Thüringer Forstverwaltung

Entsprechend eines Beschlusses der Landesregierung stehen Strukturveränderungen in der Thüringer Forstverwaltung bevor. Es ist u.a. beabsichtigt, die Landesforstdirektion aufzulösen. Pressemitteilungen zufolge ist seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt weiterhin vorgesehen, die Anzahl der Forstämter kontinuierlich zu überprüfen und langfristig zu verringern.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise ist das "Fachgutachten zur Organisationsstruktur der Forstverwaltung" in die Entscheidung zur Auflösung der Landesforstdirektion eingeflossen?

2. Wie und durch welche Institution sollen künftig die Aufgaben, die bisher der Landesforstdirektion oblagen, effizient erfüllt werden?

3. Falls alternative Verwaltungslösungen, als gegenwärtig favorisiert, geprüft wurden, sind hierbei Stellungnahmen von Betroffenen, wie z.B. den unteren Forstbehörden, dem Waldbesitzerverband, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Bund deutscher Forstleute, von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Kommunen, Landkreisen usw. in

der Entscheidung berücksichtigt worden?

4. Liegt ein mit dem Hauptpersonalrat Forst abgestimmter Sozialplan vor, mit dem ein eventueller Personalabbau begleitet werden soll?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Scheringer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Fachgutachten zur Organisationsstruktur der Forstverwaltung ist im vollen Umfang berücksichtigt worden.

Zu Frage 2: Derzeit wird im Einzelnen ausgearbeitet, welche Aufgaben auf der unteren Ebene wahrgenommen werden können und welche auf andere Dienststellen oder Dritte zu verlagern sind.

Zu Frage 3: Die genannten Verbände werden bei der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses beteiligt. Sofern untere Behörden oder Kommunen Aufgaben übernehmen sollen, werden diese ebenfalls beteiligt.

Zu Frage 4: Die Auflösung der Landesforstdirektion wird nicht zu Kündigungen führen. Bei allen erforderlichen Umsetzungen des Personals werden die arbeits- und beamtenrechtlichen Bestimmungen und das Personalvertretungsrecht beachtet. Sozialpläne sind nicht erforderlich.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, zu 2., wann liegen denn ca. die entsprechenden Unterlagen vor?

Herr Gerstenberger, wir können uns dazu etwas Zeit lassen, man soll das auch nicht überstürzen, sondern wir werden das in Ruhe abarbeiten; ich schätze Ende des I. Quartals nächsten Jahres.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/1071. Frau Abgeordnete Bechthum, bitte.

Täter-Opfer-Ausgleich in Thüringen

Dem Täter-Opfer-Ausgleich wird bei jugendlichen Straftätern ein besonders großer erzieherischer Wert zuerkannt. In Hamburg wird außerdem ein so genanntes Raubkonzept angewandt. Dieses beinhaltet bei Kindern und Jugendlichen, die straffällig geworden sind, aufsuchende Polizeiarbeit in den Familien. Dabei werden in Gesprächen mit den Kindern und den Eltern u.a. auch die drohenden Konsequenzen z.B. bei wiederholter Straffälligkeit aufgezeigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft kam in den Jahren 1998, 1999 und - soweit schon Zahlen vorliegen - im Jahr 2000 der Täter-Opfer-Ausgleich zur Anwendung?

2. Wie oft waren davon Jugendliche von 14 bis 21 Jahren als Täter sowie als Opfer beteiligt?

3. Gibt es in Thüringen entsprechend oder ähnlich dem oben genannten Hamburger Modell aufsuchende Polizeiarbeit?

4. Wenn Frage 3 nein, ist ein entsprechendes thüringisches Konzept geplant bzw. was steht dem entgegen?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Derzeit wird in Thüringen noch nicht statistisch erfasst, wie oft der Täter-Opfer-Ausgleich zur Anwendung kommt. Da jedoch ein rechtspolitisches und auch wissenschaftliches Interesse an dessen Häufigkeit besteht, wurde veranlasst, dass beginnend ab dem Januar 2001 bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten des Freistaats diese Zahlen erhoben werden.

Zu den Fragen 3 und 4: Die Voraussetzungen und die Bereitschaft zum Täter-Opfer-Ausgleich werden landesweit von den ermittelnden Polizeidienststellen geprüft. Darüber hinaus wurde am 04.09.2000 in Gera das behördenübergreifende Pilotprojekt "Jugendstation" unter Beteili

gung der Staatsanwaltschaft Gera, der Polizeidirektion Gera und der Stadt Gera begonnen. Das Projekt hat zum Ziel, durch einen ganzheitlichen Ansatz der Situation im Bereich der Jugenddelinquenz, der Jugendgefährdung und des Jugendschutzes zu begegnen. In den Richtlinien für die Zusammenarbeit der am Pilotprojekt "Jugendstation" beteiligten Behörden wird der Polizeidienststelle u.a. die Aufgabe zugewiesen, im Zuge der polizeilichen Ermittlungen bereits durchgeführte oder geplante erzieherische Maßnahmen der Eltern oder Dritter zu erheben sowie die Bereitschaft zum Täter-Opfer-Ausgleich festzustellen und somit die weiter gehenden ambulanten Maßnahmen der Beratung und Betreuung durch die dafür zuständige Jugendhilfe vorzubereiten. Eine erste Bewertung der Ergebnisse des Pilotprojektes, das wissenschaftlich begleitet wird, ist nach einem Jahr beabsichtigt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt einen Antrag.

Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Gut, das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung an den Sozialausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist ausreichend. Die Frage ist überwiesen und wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, eine Frage der Abgeordneten Heß in Drucksache 3/1072. Wer trägt sie vor? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Botz, bitte.

Beabsichtigte Zuständigkeitsübertragung bei Ausführung des Bundes- und Landeserziehungsgeldgesetzes

Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Beantragung und Bearbeitung von Leistungen nach dem Bundesbzw. Landeserziehungsgeldgesetz von den Versorgungsämtern auf die örtlichen Jugendämter verlagert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Personal- und Sachkosten entstehen bei der Verlagerung der Ausführung des Bundes- und Landeserziehungsgeldgesetzes auf die örtlichen Jugendämter?

2. Können die Forderungen aus dem Datenschutzgesetz bei der angedachten engeren Zusammenarbeit innerhalb der Jugendämter eingehalten werden?

3. Was spricht für die Annahme der Landesregierung, dass mit der Verlegung in die Jugendämter eine größere Nähe

zu den Familien und damit ein verbessertes Beratungsangebot entsteht?