Protocol of the Session on July 5, 2000

2. Welche Prämissen bestimmen das Personalkonzept für den Bereich des Kultusministeriums, insbesondere für den Schulbereich?

3. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um die Stellen im Bereich des Kultusministeriums zu reduzieren?

4. Welches Konzept hat die Landesregierung zur Harmonisierung der Altersstruktur von Lehrerinnen und Lehrern in den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Kultusminister Dr. Krapp.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Dr. Stangner namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzepts erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Schülerzahlentwicklung, zurzeit insbesondere unter Berücksichtigung des Rückgangs der Schülerzahlen, der in den nächsten Jahren nach den Grundschulen auch die anderen Schularten erreichen wird. Grundlage dafür sind insbesondere die bekannten Gutachten der Pädagogischen Hochschule Erfurt von 1995 und 1999, die auch allen Schulträgern zur Verfügung stehen und denen grundsätzliche Tendenzen zur Entwicklung der Schulstandorte in den einzelnen Regionen schulartspezifisch zu entnehmen sind.

Zu Frage 2: Wichtigste Prämisse für das Personalkonzept des Thüringer Kultusministeriums ist die Sicherung der Qualität des Unterrichts. Deshalb berücksichtigen die Gutachten zu den prognostizierten Schülerzahlen eine so genannte pädagogische Zulage auf die Zahl von benötigten Lehrern. Darüber hinaus sieht das Personalentwicklungskonzept eine "organisatorische Zulage" auf die sich aus den Gutachten ergebenden Stellenzahlen vor. Damit soll gesichert werden, dass die Folgen des Rückgangs der Schülerzahlen insbesondere in kleineren Schulen und in kleineren Klassen ohne Qualitätsverlust abgefedert werden können.

Zu Frage 3: Für den Bereich des Thüringer Kultusministeriums sind die folgenden konkreten Maßnahmen vorgesehen. Zum 1. Januar 2001 entfallen die nicht zur Realisierung notwendiger Einstellungen freien Stellen. Durch das Floatingmodell werden im Zeitraum bis 1. August 2005 weitere Stellen frei. Durch natürliches Ausscheiden altersbedingt und auf Wunsch der Bediensteten werden weitere Stellen frei. Durch den Wegfall von planmäßiger Mehrarbeit und von dienstlichen Hinderungsgründen gemäß Floatingmodell ist mit dem Freiwerden weiterer Stellen zu rechnen. Weitere Stellen sollen durch Altersteilzeit sowie durch freiwilliges Ausscheiden freigesetzt werden. Ich erinnere auch daran, dass die Vereinbarungen zur Übernahme von Lehrerinnen und Lehrern nach Hessen und Niedersachsen fortgeschrieben werden. Darüber hinaus allerdings sind Bedarfskündigungen nicht auszuschließen.

Zu Frage 4: Das Thüringer Kultusministerium wird auch in den kommenden Jahren bemüht sein, im Rahmen der Möglichkeiten einen Einstellungskorridor für junge Lehrkräfte zu sichern. Verstärkt sollen Schulabgängern die Chancen des Lehrerberufs nahe gebracht werden, insbesondere vor dem Hintergrund der erwarteten Schülerentwicklung nach dem Jahre 2006. Dazu bedarf es auch der Unterstützung durch die Hochschulen und vor allem durch die Berufsinformationszentren der Arbeitsämter. Darüber hinaus werden mit dem Modell "55 PLUS", mit der Anwendung von Altersteilzeit für Beamte, der Umsetzung des Tarifvertrags über die Altersteilzeit sowie mit dem Tarifvertrag zur Altersteilzeit im Bereich des Thüringer Kultusministeriums wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, die Altersstruktur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu harmonisieren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es Nachfragen? Frau Dr. Stangner.

Meine erste Nachfrage bezieht sich noch einmal auf die Presseerklärung. Dort ist unter anderem auch von Privatisierung und Kommunalisierung die Rede. Was bedeutet das unter Umständen konkret für den Schulbereich?

Wenn Sie einverstanden sind, würde ich meine zweite Frage gern anschließen. In der Antwort war von möglichen Bedarfskündigungen die Rede. Nun treffen solche Bedarfskündigungen möglicherweise zuerst junge Lehrer, die nicht im Floating sind. Wie soll dann die Altersstruktur gestaltet werden?

Der Hinweis auf Kommunalisierung und Privatisierung war Gegenstand der Erklärung der Landesregierung insgesamt und des Personalentwicklungskonzepts der Landesregierung insgesamt. Diese beiden Möglichkeiten treffen, so wie sie gemeint sind im Beschluss der Landesregierung, für den Kultusbereich nicht zu. Die Frage nach den Bedarfskündigungen, im Zusammenhang mit der Sozialauswahl haben Sie diese wohl angesprochen, ist zurzeit in der vorbereitenden Berechnung. Wir sind dabei, mit den Schulämtern genaue Rechnungen schulamtsweise durchzuführen. Deswegen kann ich dazu noch keine detaillierte Aussage machen. Diese detaillierten Aussagen werden im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 dann vorliegen und auch hier in diesem Hause sicher zu diskutieren sein.

Sie haben Ihre Nachfragemöglichkeit erschöpft mit den beiden Fragen. Wenn es sonst keine Nachfragen gibt, müssen wir das leider beenden. Sie hatten doch zwei gestellt. Sie wollen einen Antrag stellen. Das muss auch für mich erkennbar sein.

Ich wollte namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien beantragen.

Dann frage ich: Wer der Überweisung an den Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das müssen wir wohl zählen. Das Quorum der Anwesenden reicht, damit ist es überwiesen.

Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die Mündliche Anfrage 3/741 des Abgeordneten Nothnagel.

Beauftragter für behinderte Studierende an Thüringer Fachhochschulen

In § 4 Abs. 6 des Thüringer Hochschulgesetzes wurde formuliert: "... Die Hochschulen sollen einen Beauftragten für Behinderte bestellen, der die Belange der behinderten Studierenden vertritt."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde an folgenden Hochschulen des Landes: - Universität Erfurt, - Pädagogische Hochschule Erfurt, - Technische Universität Ilmenau, - Friedrich-Schiller-Universität Jena, - Bauhaus-Universität Weimar, - Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, - Fachhochschule Erfurt, - Fachhochschule Jena, - Fachhochschule Nordhausen, - Fachhochschule Schmalkalden, eine/ein Behindertenbeauftragte[r] für behinderte Studierende bestellt, und wenn nein, was waren die jeweiligen Gründe dafür?

2. Mit welchen Kompetenzen werden die Beauftragten für behinderte Studierende ausgestattet?

3. Wie viele behinderte Studierende gibt es in den unter Frage 1 aufgezählten Hochschulen (bitte einzeln je Hoch- schule aufschlüsseln)?

4. Welche Art der Behinderungen haben wie viele der behinderten Studierenden an den in Frage 1 aufgezählten Fachhochschulen (bitte summarisch nach der jeweiligen Art der Behinderung aufzählen)?

Das Wort hat Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: An allen Thüringer Hochschulen ist ein Beauftragter für behinderte Studierende bestellt. Aufgrund der speziellen Situation an der Universität Erfurt und der Pädagogischen Hochschule Erfurt wurde für diese beiden Hochschulen gemeinsam nur ein Beauftragter bestellt.

Zu Frage 2: Die Übertragung der Kompetenzen obliegt der einzelnen Hochschule im Rahmen der Hochschulautonomie. Die Technische Universität Ilmenau, die BauhausUniversität Weimar und die Fachhochschule Erfurt haben spezielle Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben des Beauftragten erlassen. Danach trägt der Beauftragte dafür Sorge, dass die Hochschule ihren gesetzlichen Auftrag unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der behinderten Studierenden erfüllt. Sein Mandat erstreckt sich auf alle Bereiche, in denen behinderungsbedingte Nachteile der behinderten Studierenden beim Studium und bei Prüfungen auftreten. Es ist davon auszugehen, dass die Stellung des Beauftragten an den ande

ren Hochschulen vergleichbar, wenn auch nicht schriftlich fixiert ist.

Zu den Fragen 3 und 4 möchte ich die Antwort zusammenfassen, denn es lässt sich die Antwort auf beide Fragen recht gut zusammen geben: Es kann nämlich zu der Zahl der behinderten Studierenden und der Art der Behinderung keine Aussage getroffen werden. Eine Erhebung des Merkmals "Behinderung" ist nach der Thüringer Verordnung zur Erhebung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten der Hochschulen des Landes vom 10. November 1992 (Amtsblatt des TKM und des TMWFK Nr. 12 von 1999) nicht vorgesehen, so dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken bestehen, allgemein nach einer Behinderung zu fragen. Eine Erfassung seitens der Hochschulen erfolgt daher nicht. Bekannt sind jeweils nur Einzelfälle, die sich mit der Bitte um Unterstützung an die jeweilige Hochschule gewandt haben. Hierbei handelt es sich nach Aussage einiger Hochschulen - der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Bauhaus-Universität Weimar - insbesondere um Rollstuhlfahrer, aber auch um Sehbehinderte und Gehörlose.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Nothnagel.

Hinsichtlich der Fragen 3 und 4 - ist da eine Veränderung vorgesehen, da es eine Vermischung gebe zwischen einerseits Schwerbehinderten, andererseits Gleichgestellter, wegen der ganzen Statistikfrage, wie viel Schwerstbehinderte oder Schwerbehinderte und Gleichgestellte - wäre es möglich, darüber nachzudenken?

Wir können darüber nachdenken, aber ich glaube nicht, dass wir berechtigt sind, überhaupt bei einer Einschreibung z.B. nach Behinderungen zu fragen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, dann ist diese Frage beantwortet. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/743, eine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Fischer und Frau Heß.

Landesfachkrankenhäuser für Neurologie/Psychiatrie

Im Thüringer Staatsanzeiger vom 5. Juni 2000, Seite 1333, ist in einer Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums

für Soziales, Familie und Gesundheit veröffentlicht, dass bis zum 30. Juni 2000 Interessenten zur Übernahme der Häuser Gelegenheit haben, konzeptionelle Aussagen zur weiteren Betreibung der Fachkrankenhäuser vorzulegen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Interessenten mit welchem Trägerprofil haben sich beworben?

2. Wer bewertet nach welchen Kriterien diese Unterlagen?

3. Wie sehen konkret zeitlich und inhaltlich die nächsten Schritte der Landesregierung aus, die zur Überleitung der drei Landesfachkrankenhäuser in eine andere Trägerschaft führen?

4. Wie werden derzeitige Geschäftsführungen und Personalräte der Landesfachkrankenhäuser in den Prozess der Überleitung in die neuen Trägerschaften einbezogen?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Abgeordnete, beide, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Auf die Anzeigen haben sich - Stand 04.07.2000, also abgeschlossen praktisch - 32 Interessenten beworben. Nach der ersten Prüfung handelt es sich dabei um Träger aus dem öffentlich-rechtlichen, kirchlichen, freigemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Bereich. Bei der überwiegenden Anzahl der Bewerber ist auf Anhieb nachvollziehbar, weil wir sie zum Teil kennen, dass sie bereits auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätig sind und zum Teil sehr erfolgreich.

Zu Frage 2 - Wer bewertet nach welchen Kriterien diese Unterlagen? Die konzeptionellen Aussagen der Bewerber werden durch das Fachressort bewertet und dabei werden fachliche Kriterien wie die Erfüllung der Voraussetzung des Krankenhausplans, die Vorstellung zur Weiterentwicklung der Fachkrankenhäuser sowie Erfahrungen des jeweiligen Interessenten maßgebend für die Auswahl der künftigen Träger sein. Das ist aber die Vorauswahl.

Zu Frage 3: Die bis Mitte Juli 2000 vorzulegenden Konzeptionen der Interessenten werden eingehend fachlich geprüft. Im Laufe des Monats September werden voraussichtlich die bereits in Auftrag gegebenen Ertragswertgutachten für die drei Landesfachkrankenhäuser vorliegen. Nach Auswahl eines kleineren Kreises an potenziellen Trägern werden weitere Informationen über die jeweilige Einrichtung,

das jeweilige Unternehmen abgefordert bzw. weitere Informationen über das jeweilige Landesfachkrankenhaus gegeben. Erst dann kann man in etwas konkretere Verhandlungen eintreten. Ich möchte bei dieser Situation nochmals deutlich machen, was ich nun mehrfach sowohl vor dem Plenum als auch im Ausschuss betont habe: Wir haben keinen genauen Zeitpunkt für den Vollzug des Trägerwechsels festgelegt und mir kommt es in erster Linie darauf an, dass die medizinische Versorgung der Patienten keinen Bruch erfährt und diese medizinische Versorgung der Patienten auch in der Zukunft sichergestellt ist. Deshalb werden alle Konzepte einer sehr, sehr gründlichen Prüfung unterzogen werden. Noch einmal: Qualität geht dabei vor Geschwindigkeit. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Trägerwechsel - und ich vermute dieses sogar - nicht gleichzeitig für alle drei Standorte erfolgt, sondern zeitlich versetzt.

Zu Frage 4: Die Geschäftsführung und Personalräte der Landesfachkrankenhäuser werden über die einzelnen Schritte des Fachressorts informiert. Der Hauptpersonalrat wird monatlich über den neuesten Sachstand informiert und es wird auch mit den Geschäftsführungen vor Ort dazu natürlich Konsultationen und Beratungen geben.