Protocol of the Session on April 14, 2000

Darüber stimmen wir ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das dafür erforderliche Quorum ist erreicht. Die Frage ist überwiesen.

Ich rufe auf die Frage in Drucksache 3/502 der Abgeordneten Bechthum, Medizinische Vorsorgeuntersuchungen an den allgemein bildenden Schulen des Freistaats Thüringen.

Medizinische Vorsorgeuntersuchungen an den allgemein bildenden Schulen des Freistaats Thüringen

Wie aus Pressemitteilungen vom 11. März 2000 zu entnehmen war, werden die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen von Kinderärzten als nicht ausreichend betrachtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche ärztlichen Schuluntersuchungen werden an den Schulen obligatorisch durchgeführt?

2. Welche Impfungen werden an der Schule durchgeführt?

3. Welche prophylaktischen Maßnahmen zur Zahnerhaltung werden an den Schulen durchgeführt?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen an den Schulen ein?

Für die Landesregierung beantwortet diese Frage Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Fragen folgendermaßen: Auf der Grundlage der Landesgesetzgebung führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen medizinische und zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Schulen durch. Nach § 55 Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 haben die Gesundheitsämter die Aufgaben der Schulgesundheitspflege wahrzunehmen. Die fachlichen Inhalte der Schulgesundheitspflege regelt ein Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 14.02.1992. Nach diesem sind die Schulanfänger, die Schüler der dritten oder vierten Klassen sowie der achten Klassen zu untersuchen, also Einschulungsuntersuchung und zwei Wiederholungsuntersuchungen.

Zu Frage 2: Schutzimpfungen durchzuführen ist in erster Linie Aufgabe der niedergelassenen Ärzteschaft. Der öffentliche Gesundheitsdienst impft nur subsidiär, um bestehende Impflücken zu schließen. Je nach der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von der Mehrheit der Thüringer Gesundheitsämter öffentlich empfohlene Schutzimpfungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um Schutzimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie, gegen Poliomyelitis sowie gegen Masern, Mumps und Röteln und die Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B und Influenza werden eingeschränkt angeboten.

Zu Frage 3: Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch die Jugendzahnpflege werden vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf der Grundlage der unter Frage 1 genannten Landesgesetzgebung jährlich durchgeführt. Des Weiteren gibt es auf der gesetzlichen Grundlage von § 21 SGB V - Verhütung von Zahnerkrankungen - sowie Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe die Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe, die durch Individualprophylaxe ergänzt werden sollten, was auch ein Problemfall der Gesundheitsreform ist. Der öffentliche Gesundheitsdienst, die Thüringer Zahnärzteschaft und gesetzlichen Krankenkassen, der Thüringer Landkreistag und der Freistaat Thüringen selbst, vertreten durch mein Haus, setzen im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Thüringen seit Juni 1992 die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe mit Schwerpunkt Mundhygiene, Ernährungsberatung, Verbesserung der Zahnschmelzqualität durch Fluoride für Kinder zwischen dem 2. und 12. Lebensjahr um. Diese Zusammenarbeit kann durchaus als vorbildlich bezeichnet werden. Das Ergebnis der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe ist überzeugend und zeigt sich in den Resultaten der Studie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege.

Zu Frage 4: Medizinische Vorsorgeuntersuchungen an den Schulen sind von wesentlicher gesundheitspolitischer Bedeutung. Durch sie werden vor allem auch die Kinder und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen, deren Eltern das im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorhandene Angebot von Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzen, erfasst und einer frühzeitigen Behandlung zugeführt. Das setzt allerdings voraus, dass der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nicht nur Vorsorgeuntersuchungen durchführt, sondern sich vor allem auch um die Umsetzung der sich daraus ergebenden weiteren Diagnostik und Therapie bemüht und ein enges Zusammenwirken in diesem Zusammenhang zwischen öffentlichem Gesundheitsdienst und niedergelassenen Ärzten ist in der Region dringend erforderlich, passiert aber auch bei uns in Thüringen.

Und abschließend, Frau Abgeordnete Bechthum, wonach Sie nicht gefragt haben, aber das können Sie auch nicht wissen: Die Pressemitteilung, die Sie erwähnen, ganz zum Anfang, die hat mich genauso überrascht wie Sie und da muss ich den Kinder- und Jugendärzten, die hier ein Symposium der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Gesundheitsdienst oder Schulgesundheitsdienst hatten, da muss ich denen schon sagen, wenn sie wirklich wollen, dass sich etwas ändert, dann sollten sie die dafür im politischen Bereich und im öffentlichen Bereich Verantwortlichen zumindest informieren, dass so etwas stattfindet. Wie gesagt, ich bin genauso überrascht worden wie Sie, ich habe es in der Zeitung gelesen am Tage oder an den Tagen danach, dass überhaupt so eine Zusammenkunft hier gewesen ist.

Gibt es dazu Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich stelle die Beantwortung der Frage fest. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/513 des Abgeordneten Ramelow, Landesmodellprojekt "Mobile Drogenprävention", bitte.

Landesmodellprojekt "Mobile Drogenprävention"

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist Träger des Landesmodellprojekts "Mobile Drogenprävention"?

2. Gab es eine Ausschreibung zu oben genanntem Modellprojekt?

3. Wenn ja, welche Vereine, Verbände und Organisationen haben sich daran beteiligt?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Modellprojekt "Mobile Drogenprävention" für die zukünftige Präventionsarbeit?

Für die Landesregierung beantwortet diese Anfrage Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Ramelow, gegenwärtig wird kein Landesmodellprojekt "Mobile Drogenprävention" aus Mitteln meines Hauses gefördert. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Träger des Projekts und keine Ausschreibung zu dem Projekt. Es gab ein Landesmodellprojekt "Mobile Drogenprävention" in den Jahren 1992 bis 1996, das von meinem Haus gefördert wurde, und zwar mit dem Ziel, Strukturen der Suchtprävention in Thüringen zu entwickeln. Das unter dieser Zielrichtung durchgeführte Modell wurde 1996 abgeschlossen und über 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten in die Regelfinanzierung der Suchtberatungsstellen übernommen werden. In diesem Sinne ein sehr sinnvolles Modellprojekt, wenn es dann in solche Strukturen übernommen werden konnte. Das Modell stellte den Grundstock für die personelle Ausstattung und das fachliche Niveau der Thüringer Suchtprävention dar. Generell kann gesagt werden, dass Modellprojekte eine gute Chance bieten, landesweit innovative und bedarfserforderliche Maßnahmen der Suchtprävention auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu prüfen. Die praktische Durchführbarkeit von Landesmodellprojekten ist aber immer auch abhängig von der aktuellen Haushaltssituation, das wissen wir. Das heißt, Neues kann nur in dem Maß finanziert

werden, wie Bewährtes und Erhaltenswertes nicht gefährdet ist und wenn von Anfang an zumindest die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, dass man dieses Modellprojekt in ein regelrechtes Projekt überführt und dass es nicht mit dem Modellprojekt einmalig nur endet. Dieses ist in diesem Fall positiv gelaufen.

Es gibt Nachfragen. Frau Abgeordnete Thierbach.

Herr Minister, wenn auch gegenwärtig kein Modell mit diesem Namen läuft, gibt es in Ihrem Haus Vorbereitungen für adäquate Modelle oder Projekte, die in Vorbereitung sind und die dann ausgeschrieben werden müssen?

Wenn ein solches Modellprojekt laufen würde und bei Modellprojekten generell, erfolgt eine Ausschreibung oder zumindest werden Interessierte angesprochen oder angeschrieben, die dann ihr Konzept vorlegen. Im Augenblick wird kein Landesmodellprojekt "Mobile Drogenprävention" vorbereitet.

Eine weitere Nachfrage.

Da das möglicherweise nicht so heißen wird, war meine Frage, gibt es Vorbereitungen für andere Modelle oder ähnliche Projekte?

Frau Abgeordnete, es gibt immer Vorbereitungen und Ideen für Projekte. Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie hinaus wollen.

Eine weitere Nachfrage, Herr Abgeordneter Ramelow.

Es ist ja schon die Wiederholung einer Mündlichen Anfrage und da ging es ja auch schon um den Namen. Herr Minister, ist Ihnen das Projekt "Zielgruppenspezifische Arbeit in der Drogenprävention vornehmlich im Bereich der Musikszene" ein Begriff als Modellprojekt?

Das ist mir ein Begriff.

Nach diesem frage ich Sie, schon das letzte Mal und heute wieder und das Büro "Knackpunkt", in dem es angesiedelt ist, hat uns den Namen so benannt, wie ich es Ihnen vorgetragen habe.

Dann hat Ihnen dieses Büro den falschen Namen genannt. Warum kommen Sie jetzt mit dem richtigen Namen und nennen vorher einen falschen Namen? Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich auf ein Modellprojekt antworte, was es nicht gibt und Sie mir dann einen anderen Namen nennen und sagen, ich habe zwar das geschrieben, aber ich habe etwas ganz anderes gemeint. Das kann doch nicht funktionieren, meine Damen und Herren.

Verzeihen Sie, ich habe Sie nach dem... Ich finde es weniger lustig, weil der Träger hat es einem Abgeordneten so benannt, nachdem ich den Minister gefragt habe. Deswegen frage ich nach.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das ist schon die fünfte Frage.)

Nein, eigentlich ist es die zweite Frage von Herrn Ramelow.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das hat ja keinen Zweck, Sie spielen Katz und Maus, dann eben weiter im Ausschuss.)

Herr Abgeordneter Ramelow, Ihre Formulierung ins Unreine möchte ich dennoch korrigieren. Der Minister ist bereit, eine Antwort zu geben auf ganz konkrete Fragen. Ich lasse mir nicht nachsagen, ich sei nicht bereit, auf Fragen zu antworten.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Ich habe eine klare Frage gestellt und Sie werfen Nebel.)

Also, der Disput hier lohnt überhaupt nicht. Man kann ja auch noch einmal genau im Protokoll nachlesen, wie die Fragen gelautet haben, die gestellt worden sind, und ob sie tatsächlich beantwortet worden sind. Das ist überhaupt gar kein Problem. Es gibt einen Antrag, Herr Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, namens der PDS-Fraktion stelle ich den Antrag, diese Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Darüber werden wir dann abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das Quorum ist erreicht. Danke schön. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/516. Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte.

Landesweite Koordinierungsstelle "Aktives Alter"

Aus einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit geht hervor, dass der Thüringer Sozialminister Dr. Frank-Michael Pietzsch der landesweiten Koordinierungsstelle "Aktives Alter" Mittel in Höhe von 170.000 DM zur Verfügung gestellt hat. Diese sollen zur Bezahlung eines Geschäftsführers, einer Verwaltungskraft sowie der Sachkosten verwandt werden.

Ich frage die Landesregierung: