4. Welche Verhandlungen und/oder gütlichen Einigungen mit Adelshäusern über Kulturgüter in Museen und Kunstsammlungen Thüringens gab oder gibt es, ohne dass das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen die angemeldeten Ansprüche nach seiner Berechtigung geprüft und entschieden hat und somit die beteiligten Institutionen ihre ihnen zustehenden Rechtspositionen wahren konnten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Dr. Klaubert wie folgt:
Zu Frage 1: Wird über die geltend gemachten Restitutionsansprüche nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens durch Verwaltungsakt entschieden, ist hinsichtlich jedes einzelnen Vermögenswertes zu prüfen, ob er sich im Zeitpunkt der Schädigung im Eigentum des Antragstellers bzw. des Rechtsvorgängers befand. Nichts anderes gilt, wenn durch die Verfahrensbeteiligten die Bescheidung auf der Grundlage einer gütlichen Vereinbarung begehrt wird.
Zu den Fragen 2 und 3: Gegen Bescheide des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen findet gemäß § 36 Abs. 4 Vermögensgesetz ein Widerspruchsverfahren nicht statt. Statthafter Rechtsbehelf ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Landesregierung ist nicht verfahrensbeteiligt, dagegen hat die Stiftung "Weimarer Klassik" als Verfügungsberechtigte gegen Bescheide des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen Klage erhoben. Entsprechende Gerichtsverfahren sind gegenwärtig noch rechtsanhängig.
Zu Frage 4: Verhandlungen zwischen Antragstellern und den derzeitigen Verfügungsberechtigten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung sind dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen nicht anzuzeigen, so dass eine Aussage hierzu nicht möglich ist.
Auf die Antwort zu Frage 2, Sie haben dort zu den derzeit anhängigen Gerichtsverfahren gesprochen, könnten Sie eventuell zu einer Zeitleiste etwas aussagen?
Ich möchte zu Zeitleisten bei Gerichtsverfahren bitte keine Auskunft geben, das obliegt natürlich den Gerichten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/476. Bitte, Frau Abgeordnete Vopel.
Die Teilnehmer am Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit haben sich in ihrem 4. Spitzengespräch am 12. Dezember 1999 darauf verständigt, die Beschäftigungsmöglichkeiten gering qualifizierter Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser zu fördern und zu diesem Zweck Modellversuche einzurichten. So soll in je einem ost- und je einem westdeutschen Bundesland der Vorschlag der Saar-Gemeinschaftsinitiative und das so genannte "Mainzer Modell" in ausgewählten ArbeitsmarktRegionen mit einer Laufzeit von drei Jahren erprobt werden.
2. Hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit entschieden, welche Länder an dem Modellversuch teilnehmen werden, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?
4. Was wird das Wirtschaftsministerium unternehmen für den Fall, dass die Bundesregierung Thüringen nicht ausgewählt hat bzw. auswählen wird?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Vopel wie folgt:
Zu Frage 1: Es haben sich die vier neuen Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen für die Modellversuche im Niedriglohnsektor beworben. Allerdings hat das BMA Modellversuche für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose vorgesehen.
Zu Frage 2: Die Teilnehmer am Bündnis für Arbeit haben sich am 12.12.1999 geeinigt, zur Verbesserung der Einstiegschancen von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zwei Modelle in zwei neuen und zwei alten Ländern in ausgewählten Regionen über drei Jahre zu erproben. Als Modellregionen in den alten Ländern stehen Rheinland-Pfalz und das Saarland fest. Für die neuen Länder wurde noch keine Entscheidung getroffen. Thüringen hat sich beim BMA für die Durchführung eines solchen Modellprojekts beworben und großes Landesinteresse am Saarmodell bekundet. Dieses Modell fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Sicherung von gering Qualifizierten und gering Verdienenden sowie Langzeitarbeitslosen auf zusätzlichen Arbeitsplätzen.
Zu Frage 3: Dem BMA wurde vorgeschlagen, die Arbeitsamtsbezirke Gotha und Jena als Modellregionen festzulegen, um die Modelle unter unterschiedlich entwickelten Arbeitsmarktbedingungen zu testen. Im Falle eines Zuschlags für Thüringen würde die Auswahl der Regionen im engen Einvernehmen mit dem BMA und dem Landesarbeitsamt erfolgen.
Zu Frage 4: Entsprechend der Regierungserklärung vom 16.12.1999 soll in Thüringen mit Hilfe von Modellversuchen erprobt werden, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Arbeitslose zu erzielen. Thüringen wird für den Fall, dass es nicht ausgewählt wird, prüfen, eigene Modelle zu entwickeln.
Ich sehe keine Nachfragen, dann ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/480, Herr Abgeordneter Döring, bitte.
Seit nunmehr bereits mehr als zehn Jahren bemüht sich das Kuratorium Schloss Ettersburg um die Sanierung der baulichen Substanz und um eine sinnvolle Nutzung des Schlosses Ettersburg. Bereits in der 2. Legislaturperiode wurde eine weit gehende Übereinstimmung darüber erzielt, dass Schloss Ettersburg Sitz einer Stiftung werden solle, die sich der Entwicklung und Verteidigung der Demokratie, insbesondere in der Auseinandersetzung mit totalitären Gefährdungen, zuwendet. Im Landeshaushalt für das Jahr 2000 wurden im Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei in der Titelgruppe 78 dafür Haushaltsmittel bereitgestellt.
1. Hält die Landesregierung an dem Gedanken fest, dass das Schloss Ettersburg Sitz und Heimstätte einer Stiftung werden soll, die der Entwicklung der Demokratie und der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Erscheinungen dient?
2. Wie und in welchen Schritten soll dieses demokratische Anliegen auch auf demokratischem Wege unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und des Parlaments weiter diskutiert und präzisiert werden?
3. Wie sind bzw. werden bereits bestehende Forschungseinrichtungen, zum Beispiel die Thüringer Hochschulen, und weitere Institutionen mit tangierenden Anliegen, zum Beispiel die Stiftung Buchenwald/Dora, sowie die Erfahrungen von Einrichtungen mit ähnlichem Anliegen in anderen Bundesländern in die konzeptionelle Arbeit einbezogen, um das spezifische Profil einer "Stiftung Schloss Ettersburg" weiter zu klären?
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Im Dezember 1999 ist die Stiftung Ettersburg als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar errichtet worden. Es ist Aufgabe der Organe der Stiftung, die notwendigen Schritte zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu unternehmen.
Zu Frage 3: Hierüber entscheidet die rechtsfähige Stiftung selbst. Einschlägige Thüringer und überregionale Institutionen sollen auch bei der Besetzung der Stiftungsgremien berücksichtigt werden.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Ja, das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung dieser Frage an den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht. Danke schön. Damit können wir die Frage abschließen. Wir setzen fort mit der Frage in Drucksache 3/481, Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte.
Anlässlich einer Beratung von Vereinen, Verbänden und Politikern im Rahmen des "Runden Tisches der sozialen Verantwortung" in Erfurt am 21. März 2000 wurde auf die unverzichtbare derzeitige finanzielle Absicherung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aufmerksam gemacht.
1. Wann erfolgt seitens der Landesregierung die Übermittlung von Bewilligungsbescheiden für das Jahr 2000 für anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen?
2. Wann (bitte genaue Termine nennen) erfolgt die Ausreichung der Landesmittel für anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für das Jahr 2000?
3. Wie wird die Fachkompetenz der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen bei der Novellierung der Richtlinie zur Förderung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen mit einbezogen?
4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass es zu einer quantitativen Erweiterung der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Thüringen kommt?
Zu Frage 1: Die Zuwendungsbescheide an die Träger für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen werden durch das Landesamt für Soziales und Familie derzeit erstellt und den Empfängern in diesen Tagen, bis Mitte April etwa - aber wir haben Mitte April, also in diesen Tagen - zugeleitet.
Zu Frage 2: Herr Abgeordneter Nothnagel, das ist nicht mit genauen Terminen zu benennen. Eine Auszahlung der Mittel kann erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandsmäßig geworden ist. Da dieses etwas unterschiedlich ist, kann ich keine ganz konkreten Termine nennen, aber dieses ist eine Angelegenheit von ungefähr 10 bis 14 Tagen.