Protocol of the Session on April 13, 2000

2. Wie ist aus Sicht der Landesregierung die Kinderkrankenpflegeausbildung in Thüringen einzuschätzen?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen (z. B. im Bundesrat), um die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der Neuordnung der Pflegeberufe zu diskutieren?

4. Wie schätzt die Landesregierung diese Form der europäischen Harmonisierung im Gesamtkontext ein?

Bitte, Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher, dass die traditionell gewachsenen Pflegeberufe in Deutschland neuen Anforderungen entsprechen müssten. Die sich verändernden beruflichen Anforderungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege machen sicher eine grundsätzliche Reform der Ausbildung in den pflegerischen Berufen erforderlich. Im Rahmen der zu novellierenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege wird die Möglichkeit einer integrierten Grundausbildung in den Pflegeberufen diskutiert. Allerdings, bisher existiert hierzu nur ein Eckwertepapier der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden. Das Bundesgesundheitsministerium hat in Aussicht gestellt, dass auf der Grundlage dieses Eckwertepapiers das Novellierungsverfahren noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Insofern sind im Augenblick wirklich abschließende Stellungnahmen dazu nicht möglich. Wenn Sie also fragen, wie bewertet die Landesregierung die Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums, dann muss ich sagen, die konkreten Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums liegen noch nicht vor. Eine grundsätzlich positive Position zur Neuordnung der Pflegeberufe ist sicherlich richtig. Allerdings sage ich auch ganz deutlich, dass die obersten Gesundheitsbehörden und auch Thüringen ganz eindeutige Bedenken gegen einen generalistischen Ausbildungsweg haben.

Zu Frage 2: Wie ist aus der Sicht der Landesregierung die Kinderkrankenpflegeausbildung in Thüringen einzuschätzen? Ich denke, wir haben eine gute Ausbildung im Bereich der Kinderkrankenpflege in Thüringen. Sie findet an den staatlichen berufsbildenden Schulen in Erfurt und Jena statt, dies bei einer Klassenstärke von etwa 20 Schülern in zweijährigem Turnus. Diese Ausbildungskapazitäten sind übrigens auch bedarfsgerecht. Allerdings gebe ich auch hier zu bedenken: Die drastischen Geburtenrückgänge und auch die strukturbedingten Maßnahmen, also Bettenabbau im Bereich der Thüringer Krankenhäuser und die gesunkene Verweildauer der Kinder im

Krankenhaus, führte natürlich dazu, dass seit 1994 insgesamt 231 pädiatrische Betten abgebaut wurden. Damit sinkt natürlich parallel auch der Bedarf an auszubildenden Kinderkrankenschwestern. Dieses sollten wir übrigens auch bei der Novellierung berücksichtigen, dass eine gewisse Flexibilität in den beruflichen Möglichkeiten gegeben werden soll. Ich sage aber noch mal, das bedeutet nicht nur etwa einen Pflegeberuf.

Zu Frage 3: Was wird die Landesregierung unternehmen? Da, muss ich Ihnen sagen, bin ich im Augenblick ganz schlicht und einfach überfragt. Natürlich werden wir erst einmal prüfen und werden uns gegebenenfalls im Bundesrat dazu sehr konkret zu Wort melden. Aber bevor ich nicht mindestens einen Referentenentwurf auf dem Tisch habe, kann ich nichts dazu sagen, wie ich mich denn nun verhalten werde. Da müssen Sie mir etwas Zeit lassen.

Und zu Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung diese Form der europäischen Harmonisierung im Gesamtkontext ein? Prinzipiell will ich sagen, dass ich nicht allzu viel davon halte, alle kritisch zu begleitenden Entwicklungen in Deutschland immer europäisch zu sehen. Ich denke, wir müssen die Probleme vor Ort lösen. Allerdings müssen wir auch dafür sorgen, natürlich in dem zusammenwachsenden Europa, dass unsere Berufsbilder auch woanders anerkannt werden. Aber da habe ich im Pflegebereich, insbesondere im Rahmen einer Novellierung, keine Sorgen.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Was wissen Sie über die Situation in dem Bereich über die Logopäden? Ist eine ähnliche Entwicklung geplant von der Bundesregierung? Ist Ihnen das bekannt?

Frau Abgeordnete Fischer, es tut mir Leid. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Ich kenne die Vorstellungen der Bundesregierung nicht. Es gibt dazu weder einen Referentenentwurf noch sonst irgendwelche grundsätzlichen Ausführungen, dass man sagen könnte, diese sind eingeplant oder jene sind nicht eingeplant. Es gibt lediglich eine Tendenz, die zu einer so genannten generalistischen Ausbildung führen soll. Gegen diese habe ich durchaus etwas einzuwenden.

Gibt es weitere Nachfragen? Ich sehe keine Nachfragen, aber es gibt einen Antrag. Bitte, Frau Abgeordnete.

Namens der PDS-Fraktion beantrage ich Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Auch das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das nötige Quorum ist erreicht. Damit ist die Frage überwiesen und wir können die Frage abschließen und kommen zur Frage in Drucksache 3/467 des Abgeordneten Dr. Botz.

Ortsumgehung Schaala

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 1048 als Anbindung des Städtedreiecks Saalfeld–Rudolstadt–Bad Blankenburg an die A 71/A 73 macht sich unter anderem eine Ortsumgehung von Schaala erforderlich.

Im Zuge von Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden inzwischen neben der ursprünglichen Nordvariante (Tunnel- lösung) zwei weitere Varianten einer Südumfahrung geprüft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen bezüglich der zu prüfenden Varianten Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umweltverträglichkeitsstudien vor?

2. Wie sind die drei Varianten aus Sicht des Naturschutzes zu bewerten?

3. Wie sind die drei Varianten aus der Sicht des Immissionsschutzes, insbesondere der zu erwartenden Lärmbelästigung zu bewerten?

4. Wie sind die drei Varianten aus der Sicht des Gewässerschutzes und der Wasserführung zu bewerten?

Herr Minister Schuster, bitte.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Botz wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit den Planungen zur Ortsumgehung Schaala wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet.

Zu Frage 2: Alle Varianten sind mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine verbesserte ortsnahe südliche Umgehung einer vertiefenden Untersuchung zuzuführen. Die weiträumige Südumgehung ist aufgrund der erheblichen Auswirkungen als mit Abstand am negativsten zu bewerten.

Zu Frage 3: Eine ortsferne Tunnellösung wirkt sich hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung der Ortslage günstiger aus als eine ortsnahe offene Bauweise, obwohl sich auch hier die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte durch entsprechende aktive bzw. passive Lärmschutzmaßnahmen einhalten lassen. Dabei sind die Belange des Immissionsschutzes bei der noch ausstehenden Prüfung durch die Träger öffentlicher Belange sicherzustellen.

Zu Frage 4: Alle Varianten sind aus der Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich realisierbar. Die Nordvariante beinhaltet die Kreuzung des Schaala-Baches und eines bestätigten Überschwemmungsgebietes. Im angesprochenen Planungsraum Schaala bestehen Trinkwasserschutzzonen II und III. Weiter gehende Bewertungen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes und der Wasserführung der betroffenen Trinkwasserschutzzonen und Gewässer im derzeitigen Planungsstand nicht möglich.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Botz.

Herr Minister, Sie sind in der Beantwortung der zweiten Frage nicht auf die Nordvariante, also die ursprüngliche Tunnellösung, eingegangen, jedenfalls nicht direkt. Darf ich nachfragen, ob Sie meine Auffassung teilen würden, dass hinsichtlich des Naturschutzes und auch des Immissionsschutzes diese Tunnellösung, also die Nordvariante, die günstigste wäre?

Das habe ich ja festgestellt, aber das ist nicht der einzige Aspekt, der dabei Berücksichtigung finden muss. Es gibt ja auch noch andere Aspekte, z.B. die Kosten, die mit dieser oder jener Lösung verbunden sind und die spielen in diesem Fall eine erhebliche Rolle.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, der Zufall hat nun dazu geführt, dass gestern auch Vertreter Ihres Hauses zu einer weiteren Veranstaltung auf Einladung der dortigen Bürgerinitiative anwesend waren. Ich hatte die Gelegenheit, dort auch anwesend zu sein. Es kam doch, auch bestätigt durch den

Vertreter Ihres Hauses,

Bitte die Frage, Herr Abgeordneter.

zu einer klaren Aussage, dass die Kostenfaktoren im sich anschließenden Raumordnungsverfahren nicht die allein entscheidenden Faktoren sind. Würden Sie mir diese Aussage eines Ihnen unterstellten Beamten auch bestätigen können?

Ich kann die nicht bestätigen, weil ich nicht dabei war und noch nicht Gelegenheit hatte, mich über den Verlauf der gestrigen Veranstaltung zu informieren. Nur, man kann generell sagen, man muss immer ein Bündel von Kriterien bewerten und gegeneinander abwägen, dies ist ja bekannt und nichts Neues.

Ein Antrag?

Danke. Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Ich möchte erst noch einmal fragen, ob es weitere Nachfragen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag zur Überweisung ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das nötige Quorum ist wieder erreicht, die Frage ist überwiesen. Wir schließen diese Frage ab und kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/474. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert.

Rückgabeansprüche von Adelsfamilien an Thüringer Museen und Kunstsammlungen

Nach dem seit 1994 geltenden Entschädigungs-Ausgleichsleistungsgesetz muss Adligen und Sammlern, die besatzungsrechtlich oder auf besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteignet wurden, ihre bewegliche Habe wie Bilder, Porzellan, Silber und Möbel zurückgegeben werden.

Allein in Thüringen sind etwa 40 Museen und öffentliche Sammlungen betroffen. Betroffen sein könnten ins

gesamt 300.000 Vermögenswerte.

Dazu äußerte die Ministerin Frau Prof. Dr. Schipanski: "Unter Wahrung aller den Institutionen zustehenden Rechtspositionen gilt es nunmehr, das Gesetz entsprechend den rechtsstaatlichen Grundsätzen anzuwenden. Es werden im Interesse des Landes auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung geprüft."

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden bei dem Prüfverfahren durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen über Rückgabeansprüche der Adelshäuser auf Kulturgüter Thüringens die Eigentumsverhältnisse eines jeden einzelnen Objektes dahin gehend überprüft, ob es sich im Bestand von fürstlichem Dominaleigentum befand und ob somit jegliche Ansprüche abzulehnen sind oder ob tatsächlich fürstliches Privateigentum nachgewiesen werden kann?

2. Hat die Landesregierung oder haben Kunstsammlungen oder andere betroffene Institutionen nach dem Bescheid durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen über berechtigte Rückgabeansprüche der Adelshäuser auf Thüringer Kulturgüter Einsprüche eingelegt?

3. Wenn ja, mit welchen Resultaten?