Ich kann Ihnen versichern, dass auch meine Fraktion an der Lösung des Problems interessiert ist. Wie die allerdings aussehen wird, ob man einfach sagt, das ist nur eine theoretische Diskussion und wir legen jetzt einfach im Justizausschuss die Auslegung der Geschäftsordnung
in folgender Art und Weise fest, was ja theoretisch auch geht, oder ob wir das Gesetz konkret ändern müssen, das sollten wir dann in Ruhe im Justizausschuss bearbeiten. Aber ich versichere Ihnen hier auch im Namen meiner Fraktion, wir sind an einer schnellen Lösung des Problems interessiert.
Ich beantrage aus diesem Grunde auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Justizausschuss.
In der Aussprache hat sich als nächster Redner zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit 10. März haben wir, was Untersuchungsausschüsse angeht, eine neue Sachlage. Fraktionsmitarbeitern ist es nicht erlaubt, an den Sitzungen des Untersuchungsausschusses teilzunehmen. Dabei muss man bedenken, dass in den vorangegangenen Sitzungen dieses Untersuchungsausschusses die Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern möglich war und ein Ausschluss der Mitarbeiter im Untersuchungsausschußgesetz nicht formuliert ist. Im Übrigen sind auch nach meiner Erinnerung in den Untersuchungsausschüssen der 1. Legislaturperiode die Mitarbeiter zugelassen worden und das Gesetz hat dahin gehend meines Wissens keine Änderung erfahren.
Vor dem Hintergrund dessen, Herr Kollege Wolf, was Sie eben gesagt haben, könnte man glauben, dass es einen Weg gäbe, über den Ausschuss, den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung und den Justizausschuss eine schnelle Lösung zu erreichen. Aber selbst den Satz des Bekenntnisses zu einer schnellen Lösung hatten Sie mit der Vokabel "abwarten" gespickt gehabt. Ich bin schon der Auffassung, dass der wirklich schnelle und saubere Weg der Weg ist, der jetzt von der SPD-Fraktion eingeschlagen worden ist, unabhängig davon, ob sie eventuell im Untersuchungsausschuss etwas anderes abgesprochen hatten. Das kann ich nicht beurteilen, weil ich dort nicht dabei war. Insofern findet der Gesetzentwurf unsere uneingeschränkte Unterstützung. Er schreibt nämlich das fest, was bisher Wirklichkeit war.
Dieser Gesetzentwurf könnte auch dafür sorgen, dass wir wieder bestimmten parlamentarischen Grundsätzen genügen, z.B. der viel zitierten - von mir nicht sonderlich geliebten - "Waffengleichheit" der Regierung oder der Regierungsmehrheit einerseits und der Opposition andererseits. Was die Interpretation des Untersuchungsausschußgesetzes selbst angeht, vertreten wir die Auffassung, dass der Aus
schluss der Fraktionsmitarbeiter in der 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses rechtswidrig war, weil entgegen der von der Landtagsverwaltung vertretenen Auffassung die Bestimmungen der §§ 24 Abs. 3 und 25 Abs. 1 Satz 3 des Untersuchungsausschußgesetzes, die die Akteneinsicht durch von den Fraktionen benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitteilungen über nicht öffentliche und vertrauliche Ausschuss-Sitzungen an Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter regeln, die Bestimmungen des § 78 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags der Fraktionsmitarbeiter die Anwesenheit in nicht öffentlichen, nicht für vertraulich erklärten Sitzungen gestattet, nicht verdrängen. Die genannten Vorschriften des Untersuchungsausschußgesetzes sind, was die Anwesenheit von Fraktionsmitarbeitern in nicht vertraulichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses betrifft, nicht zutreffend, weil die Akteneinsicht und die Information über nicht öffentliche Ausschuss-Sitzungen einerseits und die Anwesenheit in nicht öffentlichen Sitzungen andererseits verschiedene Sachverhalte bezeichnen und im Übrigen die ausdrückliche Regelung der Akteneinsicht und der Information über nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen gerade mit Blick auf vertrauliche Sitzungen, bei denen die Geschäftsordnung die Anwesenheit von Mitarbeitern nicht vorsieht, einen Sinn macht. Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf der SPD und auch den Weg, den sie eingeschlagen hat, weil er rechtssicher machen würde, dass die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Beauftragten der Fraktionen ermöglicht wird und die Abgeordneten und die Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Beauftragten der Fraktionen praktisch den Regierungsmitgliedern oder deren Beauftragten gleich oder ähnlich gestellt werden.
Am Ende ein weiterer Grund, weshalb wir für die klare und meines Erachtens nicht weniger schnelle Lösung auf dem Weg plädieren, den die SPD-Fraktion jetzt vorgeschlagen hat: Wenn man in öffentlichen Veranstaltungen oder Besuchergruppen immer den Satz hört, dass der Untersuchungsausschuss die schärfste Waffe des Parlaments bei der Kontrolle der Regierung sei, dann darf man sich auch nicht scheuen, dieser Waffe die entsprechende Schärfe zu geben. Dann muss man jede Variante der Einschränkung der Handlungsmöglichkeit der Opposition oder auch die Entstehung des Eindrucks der Behinderung der Opposition vermeiden. Deswegen hat der Gesetzentwurf inklusive der beantragten Ausschussüberweisung unsere Unterstützung. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nachdem ein Justizjurist den Antrag begründet hat, möchte ich als Justizminister zwei Sätze sagen. Ich möchte mich nicht in dem Stadium - es ist ja keine Regierungsvorlage, sondern eine Vorlage aus dem Haus, zu den Fragen des richtigen Zeitpunkts, abwarten Gutachten ja oder nein und ist es angebracht gewesen, hier seitens des Landtags so zu verfahren - einmischen, sondern ich möchte nur, nachdem ich den Gesetzentwurf gesehen habe, Folgendes zu bedenken geben: Das müssten Sie bei den Ausschussberatungen mit bedenken, dass nämlich dort die Rede ist von der Möglichkeit der Teilnahme von Beratern, die von dem Ausschussmitglied benannt worden sind, während es der Systematik des Gesetzes entspricht, dass an sich die Mitarbeiter, die dort seitens der Parteien tätig sind, von den Fraktionen benannt sind. Ich denke, das ist ein wichtiges Merkmal, wenn man die Gesamtsystematik betrachtet. Im Übrigen, meine ich, sollte man die Beratungen im Justizausschuss abwarten. Danke schön.
Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justizausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist eine einstimmige Überweisung an den Justizausschuss vorgenommen worden.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1997 Antrag der Landesregierung - Drucksache 2/3384 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 1997 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 2/3375 - Bemerkungen 1999 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1997 hier: Bericht gemäß Artikel 103 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 2/3738
- Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu den Bemerkungen 1999 des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1997 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 2/3914 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 2/3421 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/426
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1997 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 2/3361 dazu: Vorlage 2/1750 - Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 2/3421 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/427
Der Berichterstatter ist für beide Teile der Abgeordnete Jaschke. Ich nehme an, dass die Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten a und b gemeinsam erfolgt, und rufe auf die Berichterstattung, den Abgeordneten Jaschke, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie in den vorangegangenen Jahren üblich, wurde der Antrag der Landesregierung in Drucksache 2/3384 auf Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 zusammen mit dem Antrag des Rechnungshofs in der Drucksache 2/3361 vorab zur Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen - Drucksache 2/3738 sowie der Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung - Drucksache 2/3914 - in seiner 8. Sitzung am 18. Februar 2000 ausführlich beraten und in der 9. Sitzung am 10. März 2000 die Ihnen in der Drucksache 3/426 vorliegende Beschlussempfehlung beraten und beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank an dieser Stelle an die Landesregierung für die Erstellung der Synopse in der Drucksache 2/3914, die die Beratung zu diesem umfänglichen Thema erheblich erleichterte. Mein
Dank gilt selbstverständlich auch den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie dem Rechnungshof für seine unterstützende Beratung und nicht zu vergessen den Mitarbeitern in den Fraktionen. Die Landtagswahlen im letzten Jahr und der zügig zu beratende Haushalt 2000 haben leider dazu geführt, dass wir erst jetzt, im Jahr 2000 selbst, die Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 erteilen können.
Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment mal. Es ist eine Unruhe im Hause, dass nicht mehr zu verstehen ist, was vorgetragen wird. Ich möchte, dass die notwendige Ruhe einkehrt und der Abgeordnete seine Berichterstattung vortragen kann.
Es bestand jedoch Konsens bei allen Fraktionen, das Entlastungsverfahren nicht mit den Beratungen zum Haushalt 2000 parallel durchzuführen, da ansonsten eine gründliche Beratung nicht gewährleistet worden wäre. Auch wurde in diesem Jahr das Entlastungsverfahren auf zwei Ausschuss-Sitzungen verteilt, so dass über die Textziffern und die Beschlussempfehlung getrennt diskutiert werden konnte. Den zahlreichen Nachfragen der Abgeordneten standen 54 Vertreter seitens der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs zur Verfügung. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Prüfung der Verwendung der Landesfinanzen auf der Ebene der Exekutive findet. Dort, wo nicht sofort eine Antwort gegeben werden konnte, sind im Ausschuss bis zur Beratung der Beschlussempfehlung die entsprechenden Antworten nachgereicht worden bzw. wurden die Antworten in der Sitzung am 10. März 2000 gegeben. Einige Zuarbeiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit werden allerdings noch nachgereicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, alle drei im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen Vorschlag zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Sie schlagen dem hohen Hause Folgendes vor:
1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung.
2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu den Bemerkungen 1999 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1997 - Drucksachen 2/3738 und 2/3914 - Kenntnis.
3. Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 LHO die Entlastung für das Haushaltsjahr 1997.
Hinsichtlich der Feststellung und Forderung des Haushalts- und Finanzausschusses an die Landesregierung gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen. Sie lagen jedoch nicht so weit auseinander, dass man von grundsätzlichen Differenzen sprechen kann, teilweise lagen sogar wortgleiche Empfehlungen vor. Dies spiegelte sich auch in dem Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Textziffern wider. Die Opposition konnte zwar nicht in allen Punkten den Vorschlägen der Regierungsfraktion folgen, aber nur in wenigen Punkten stimmte man gegen den Vorschlag der CDU-Fraktion. Der Empfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II der Beschlussempfehlung wurde deshalb auch ohne Gegenstimme zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfehle Ihnen deshalb die Zustimmung namens des Haushalts- und Finanzausschusses zur Drucksache 3/427.
Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. Es hat sich Frau Abgeordnete Neudert, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.
Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen der Vorlage des Rechnungshofberichts für das Haushaltsjahr 1997, den wir am 19. Mai 1999 zur Kenntnis nehmen konnten, vier Monate vor den Landtagswahlen 1999, und der Beratung liegt einige Zeit. Es wurde vom Berichterstatter schon deutlich gemacht, aus welchen Gründen die Beratung diesmal nicht so zeitnah erfolgte, wie wir es in den vergangenen Jahren gewohnt waren.
Dieser Bericht, der uns für das Haushaltsjahr 1997 vorliegt, enthält wie immer nur einen Teil der Prüfungsergebnisse, die der Landesrechnungshof im Haushaltsjahr 1997 festgestellt hat. Dies ist normal und der Landesrechnungshof weist selbst darauf im Bericht hin, dass aus diesem Bericht keine Schlussfolgerung über die gesetzesgerechte Verausgabung der Haushaltsmittel in allen Bereichen der Landesregierung abgeleitet werden kann. Über die Prüfungsergebnisse, wie ich sagte, aber noch nicht einmal zu den durchgeführten Prüfungen in ihrer Gesamtheit, erhält der Landtag also Kenntnisse. Insofern könnte man im Ergebnis dieses Berichts zu dem Schluss kommen, dass die Landesregierung eine saubere Arbeit geleistet hätte.
Dies, denke ich, kann man aber nicht, der Landesrechnungshof schränkt ja selbst diese Feststellung ein. Die 1999 in dem vorliegenden Bericht getroffenen Feststel
lungen des Landesrechnungshofs sind, verglichen mit bekannt gewordenen Problemen bei der Bewirtschaftung der Fördermittel in der Thüringer Aufbaubank, mit der wir uns ja hier schon sehr weit reichend beschäftigt haben, oder bei der Verwendung von EU-Fördermitteln, die uns jetzt gerade beschäftigen, regelrecht marginal. Allerdings könnte es ja sein, dass die vorgenommenen Prüfungen rein zufällig 1999 nur Positives hervorgebracht haben. Das wäre zu wünschen; ich glaube es aber nicht.
Für uns ist eines Fakt: Selbst bei Unterstellung der gesetzestreuesten Verwendung aller Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 1997 ist zu verzeichnen, dass der Arbeitslosigkeit in Thüringen maßgeblich nicht Einhalt geboten wurde. Und wenn man es ganz verkürzt sagt, kann man auch behaupten, das Geld ist weg, aber das Ziel nicht erreicht. Das ist natürlich nicht gerade ein Grund, der Landesregierung Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 zu erteilen, denn allein die Verwendung der Haushaltsmittel nach Haushaltsgesetz kann nicht Grundlage einer solchen Entscheidung sein.
Zu einigen wenigen Aspekten in Bezug auf die Bemerkungen des Landesrechnungshofs: Wir beschäftigen uns mit diesen Bemerkungen und mit den Ergebnissen der Haushaltsjahre ja nicht nur, um in diesem Fall drei Jahre nach den Ereignissen irgendwelche Schuldigen für Verfehlungen, die da eventuell passiert sind, festzustellen, sondern eigentlich, und das ist für mich das Wesentliche, um daraus Schlussfolgerungen für künftige Haushaltsjahre zu treffen.
Zu einem ersten Punkt: Der Landesrechnungshof kritisierte in diesem Bericht zum wiederholten Male die Einstellung Globaler Minderausgaben. Hier hat es in den Diskussionen zu den Haushalten der vergangenen Jahre zwischen den Fraktionen eigentlich große Einigkeit gegeben. Sogar der Finanzminister hat das Parlament nachdrücklich aufgefordert, doch auf die Einstellung von Globalen Minderausgaben künftig zu verzichten. Daran erinnere ich mich sehr gut.
Die Globalen Minderausgaben haben in den letzten beiden Jahren und im jetzigen Haushalt auch nicht mehr den Umfang, den sie 1997 hatten. Dennoch haben wir natürlich noch immer Globale Minderausgaben. Bei der großen Einigkeit, die zu diesem Thema hier im Parlament bestand, hat es mich im vergangenem Jahr schon gewundert, dass die SPD eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe für den Haushalt 2000 gefordert hat. Das habe ich nicht verstanden. Insofern kamen wir an diesem Punkt wohl noch nicht zu der Schlussfolgerung, die man sich zu diesem Thema wünschte.
Zu einem zweiten Punkt: Der Rechnungshof stellte fest, dass das Land bezüglich der Versorgungsaufgaben für ausgeschiedene Beamte in Zukunft Probleme bekommt, wenn nicht das Verhältnis der Anzahl der Beamten und der Anzahl der Angestellten in etwa gleich bleibt. Vor dem
Hintergrund des versprochenen Personalentwicklungskonzepts verlangten sowohl PDS als auch SPD einen Bericht von der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungs- und Pensionslasten bis zur Jahresmitte. Daraus hätte man Schlussfolgerungen ziehen können. Allerdings stimmte die Mehrheitsfraktion diese Beschlussempfehlungsanträge im Ausschuss weg. Ich will nicht behaupten, sozusagen im Auftrag der Landesregierung, aber es passierte.
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Weil es sowieso kommt, das wissen Sie doch, das ist doch angekündigt.)
Ganz so, Herr Dr. Zeh, ist es ja nicht. Mit welcher Begründung, die Frage stellt sich, Herr Dr. Zeh. Was spricht denn dagegen, sich Prognosen für einen nicht unbedeutenden Ausgabenbereich geben zu lassen? Es geht nicht darum, das Personalentwicklungskonzept vorzulegen - das kommt, das wissen wir -, aber es ging darum, einen solchen Bericht vorzulegen, und das ist nicht dasselbe. Ich sage es Ihnen: Wenn bekannt würde, wie hoch die Pensionsausgaben in Zukunft liegen würden, würde Ihre Mär von den billigen Beamten wahrscheinlich platzen. Sie wollen fleißig weiter verbeamten, koste es, was es wolle; und das wird kosten. Da braucht man sich ja nur in den alten Bundesländern umzuschauen und die Pensionslasten anzuschauen, die dort zur Debatte stehen. Dann sage ich Ihnen, Sie behaupten zu sparen, Sie behaupten, die Verschuldung senken zu wollen, aber es ist nicht viel dahinter. Sie verschieben die Ausgaben damit in die Zukunft. Sie engen die Finanzspielräume immer weiter ein und Sie verhindern damit die Senkung der Schulden, also machen Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen. Das kenne ich schon aus früheren Zeiten.
Zu einem dritten Problem, weil wir gerade bei den Schulden sind: Alternative Finanzierungen und Beschaffungen im Leasingverfahren gaukeln eine geringere Haushaltsbelastung vor. In Wirklichkeit sind diese Arten der Finanzierung nichts anderes als Schuldenmachen. Deshalb gehören diese Arten der Finanzierung nach unserer Auffassung genauso zur Staatsverschuldung wie die Kredite und sind im Haushalt auch als solche auszuweisen. Das hat der Landesrechnungshof gefordert.