Protocol of the Session on March 15, 2000

Wir alle hier im Hause, denke ich, tragen Verantwortung für das, was wir künftigen Generationen hinterlassen, also auch für die Schulden und für die Leasingraten, die da einfach einzubeziehen sind.

Zu einem vierten Problem: Im Fall Bischofferode wurde zur Einhaltung der Beschäftigungszusagen, die die Landesregierung gab, eine GmbH zwischengeschaltet. Dieser hätte es nicht bedurft, wie bei der Lektüre des Rech

nungshofberichts und der Stellungnahme der Landesregierung offenkundig wurde. Angesichts der Verstöße gegen Landeshaushaltsrecht und der Verschwendung von Geldern durch überzogene Abrechnungen wäre es das Mindeste, wenn den Bemerkungen des Rechnungshofs in diesem Fall beigetreten würde. Die CDU hatte zunächst beantragt, den, ich will nicht sagen faulen, aber Ausreden der Landesregierung zuzustimmen. Es kam dann aber anders. Offensichtlich war das selbst einigen CDU-Abgeordneten zu fett, so dass durch deren Enthaltung uns wenigstens diese Peinlichkeit erspart blieb. Es ist ja schon schlimm genug, wenn man in diesem Fall nicht wenigstens die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis nehmen wollte. Im Ganzen stelle ich demzufolge fest: Für die Zukunft haben wir aus der Beratung des Berichts des Landesrechnungshofs und den Auseinandersetzungen mit den Ergebnissen des Haushaltsjahrs 1997 eine große Zahl notwendiger Schlussfolgerungen aus unserer Sicht nicht gezogen. Für die PDS-Fraktion ist aus diesem Grund der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht zu folgen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder einmal sind wir an einem Punkt angelangt, der den Haushaltskreislauf eines Haushaltsjahres beschließt. Das hohe Haus ist gefragt, zu entscheiden, ob die Landesregierung für das Haushaltsjahr 1997 entlastet werden kann. Grundlage dieser Entscheidung sind wie immer der Rechnungshofbericht, die Stellungnahme der Landesregierung und die bei der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss bekommenen Informationen. Der Abgeordnete Jaschke als Berichterstatter hat zwar schon den Dank an alle Beteiligten ausgesprochen, dem ich mich anschließen möchte,

(Beifall Abg. Döring, SPD)

ich möchte aber noch einmal ganz dezidiert dem Rechnungshof Dank sagen für seine nüchterne Analyse der finanzpolitischen Situation in Thüringen, für seine fortwährenden Prüfungen und damit auch Hilfestellungen bei der Verwaltung und für die beratende Funktion, die er zunehmend einnimmt, und ich hoffe, dass dies auch unter neuer Präsidentschaft so weitergeführt wird.

(Beifall bei der SPD)

Zehn Jahre sind ins Land gegangen seit der Wende und diese zehn Jahre waren für fast alle in der Thüringer Landesverwaltung eine Zeit des Lernens. Und dass man nie

auslernt, beweist der Rechnungshofbericht jedes Jahr aufs Neue. Auch der vorliegende macht da keine Ausnahme. Es muss aber festgestellt werden, dass sich die Anzahl, die Schwere, aber auch der Umgang der Landesregierung mit den Feststellungen über die Jahre gewandelt haben. Die 1997 verantwortliche Landesregierung, die auch noch für die Abgabe der Stellungnahme verantwortlich war, hat die Bemerkungen des Rechnungshofs nicht mehr als unangenehmes Störfeuer zur Freude der Opposition empfunden, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden. In keinem der bisherigen Entlastungsverfahren kam die Landesregierung von alleine so umfassend den Kritiken des Rechnungshofs nach. Das stimmt zuversichtlich und ich hoffe, dass dies auch unter der CDU-Alleinregierung nicht geändert wird. In einem Fall empfiehlt sogar der Rechnungshof, den Sachverhalt für erledigt zu erklären, weil der damals zuständige Wissenschaftsminister Dr. Schuchardt die Anregungen des Rechnungshofs gleich bei der Novellierung des Hochschulgesetzes berücksichtigte. Ich wünschte, das wäre öfter so. Doch, meine Damen und Herren, in jeder Suppe findet sich ein Haar und natürlich habe ich auch welche gefunden. So muss der Rechnungshof nach wie vor über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ohne Zustimmung des Finanzministers feststellen. An dieser Stelle möchte ich der Verwaltung einen Vorschlag machen: Zur Vereinfachung der Arbeit kann man diese Feststellungen schon als Textbaustein ins Computerprogramm mit einführen; das vereinfacht das Verfahren. Und auch die Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist eine Bemerkung, die der Rechnungshof der Landesregierung seit Jahren ins Stammbuch schreibt. Da es in anderen Ländern nachweislich besser läuft, muss man sich fragen, warum es dort weniger Üpl gibt als in Thüringen, was dort anders gemacht wird. Den weiteren allgemeinen Bemerkungen des Rechnungshofs kann die SPD-Fraktion in weiten Teilen nur zustimmen. Unterstreichen möchte ich an dieser Stelle die Warnungen des Rechnungshofs vor dem dramatischen Ansteigen der Versorgungslasten. Bis heute liegt keine Prognose dieser Belastungen für Thüringen vor. Wir haben diese eingefordert. Wie lassen sich weitere Verbeamtungen mit den geplanten strukturellen Veränderungen vereinbaren? Hier ist Klarheit für die Zukunft gefragt. Und Brisanz bekommt diese Frage auch durch das kürzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Zwangseinstellungsteilzeit gegen die Verfassung verstößt. Hier, sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, erwartet die SPD, dass richtungsweisende Entscheidungen nur auf der Basis klarer rechtlicher Rahmenbedingungen getroffen werden. Medieninteresse erregten in den vergangenen Jahren immer die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Einzelplänen. Diesmal scheinen die Feststellungen nicht ganz so schlimm, aber ärgerlich sind sie dennoch. So forderte die SPDFraktion seit 1997 eine langfristige Personalentwicklungskonzeption für alle Bereiche der Landesverwaltung. Wäre innerhalb der großen Koalition eine politische Einigung erzielbar gewesen, dann hätte man dieser Bemerkung zuvorkommen können, sie hätte sich erübrigt. Aber wenn man sieht, wie schwer sich jetzt eine CDU-Alleinregierung

damit tut, dann kann man erahnen, wie schwierig das doch unter der Weichenstellung einer Koalition und zumal auch noch einer großen Koalition gewesen sein muss. Die SPD erachtet eine nachvollziehbare Dokumentation für dieses Konzept als unabdingbar. Und die Akzeptanz dieser Maßnahme ist durch eine frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertreter sicherzustellen. Leider wurde dieser SPD-Formulierungsvorschlag für die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit CDU-Mehrheit abgelehnt. Vielleicht will man sich nicht in die Karten schauen lassen. Oder zäumt man das Pferd nach wie vor von hinten auf und legt anhand der Einsparvorgaben die zukünftige Personalstärke fest, ohne eine entsprechende Aufgabenanalyse durchzuführen? Im Moment sieht es leider fast danach aus.

Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf die Einzelfeststellungen des Rechnungshofs eingehen, zu lange sind diese bereits in der Diskussion und zumindest den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses bekannt. Die Landesregierung hat weitgehend Besserung gelobt. Die SPD-Fraktion erwartet, dass die zugesagten Konsequenzen auch wirklich gezogen werden. Und gern hätten wir die Landesregierung durch entsprechende Formulierungen in der Beschlussempfehlung in die Bringepflicht gegenüber dem Landtag gebracht. Es liegt aber an uns, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie wir unserer Kontrollpflicht als Parlament gegenüber der Landesregierung auch in Zukunft nachkommen. Die SPD-Fraktion wird jedenfalls ihren Teil dazu beitragen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als weiterer Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Zeh, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht in diesem Tagesordnungspunkt, wie es mein Kollege Herr Jaschke bereits dargestellt hat, um die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Jahr 1997. Herr Höhn hat richtig festgestellt, das ist der Abschluss des gesetzlich geregelten Haushaltskreislaufs des Jahres 1997. Es gehört offenbar zur haushaltspolitischen Normalität, Gott sei Dank, muss ich sagen; es gab Zeiten, dort wurde das alles wesentlich aufgeregter und auch in der Diskussion wesentlich weniger sachlich wahrgenommen. Dass das Interesse allerdings so gering ist, wenn man auf die Pressetribüne schaut, das ist offenbar auch Normalität geworden, wenn ich das mal so sagen darf. Offenbar ist der Anfang des Haushaltsjahres, nämlich die Aufstellung des Haushalts, wesentlich interessanter als die Abrechnung des Haushalts. Ich bedaure das ausdrücklich, denn die Wahrnehmung des Abschlusses des Haushalts kann uns auch sehr viel über das sagen,

was wir in künftigen Jahren in der Entwicklung der Finanzen des Freistaats Thüringen zu beachten haben, und ich denke, auch hier sollte die entsprechende Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht fehlen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Ich denke, wir können - vielen Dank - gerade auch aus den Schlussfolgerungen des Rechnungshofberichts, aus der Stellungnahme der Landesregierung wichtige Ergänzungen und Hilfen für die Aufstellung künftiger Haushaltspläne entnehmen. Ich sage ausdrücklich, dass wir den Rechnungshof hierbei als einen natürlichen Verbündeten in der Finanzpolitik betrachten. Ich möchte mich dem anschließen, was Herr Höhn gesagt hat, ich möchte dem Rechnungshof ausdrücklich für seine konstruktive Zusammenarbeit bisher danken. Wir haben das, was der Rechnungshof gesagt hat, bereits in verschiedenen Bereichen eingearbeitet, wir haben ihre Anregungen aufgegriffen und auch umgesetzt. Dass wir nicht alle Anregungen teilen, das werden Sie verstehen, auch das gehört sicherlich zum Geschäft. Ich sage deshalb, wir als Regierungsfraktion stehen ja gelegentlich in dem Verdacht, dass wir kritische Anmerkungen des Rechnungshofs grundsätzlich abschmettern, weil wir uns schützend vor die Landesregierung stellen wollen. Das ist nicht die Rollenverteilung, die wir hier empfinden. Wir sind, wenn Sie in die Beschlussempfehlung schauen, auch in vielen Fragen dem Rechnungshof beigetreten, wir haben dem Rechnungshof zugestimmt und für die Freunde der Statistiker kann ich es noch genauer sagen, wir haben in 54 Textziffern eher den Landesrechnungshof bestätigt und bei 22 Textziffern, das ist weniger als die Hälfte, der Landesregierung beigepflichtet. Bei 37 Textziffern haben wir sowohl Landesregierung als auch Landesrechnungshof zur Kenntnis genommen. Nun bin ich an verschiedenen Stellen gefragt worden, und auch Frau Neudert hat das ja ausführlich dargestellt, warum wir die Abrechnung für 1997 erst so spät machen. Mir wäre es natürlich auch lieb gewesen, wir hätten das bereits zur Haushaltsberatung 2000 im Jahr 1999 mit erledigt, aber für uns als CDU-Fraktion war es eben wichtig, dass wir den Haushalt 2000 so schnell wie möglich verabschieden. Wir wollten Planungssicherheit für den Freistaat Thüringen, wir wollten Planungssicherheit für die Zuwendungsempfänger, wir wollten Planungssicherheit für die Kommunen und deswegen war es für uns wichtiger, dass wir den Haushalt so zügig wie möglich abschließen. Wir haben deshalb gesagt, dass die Beratungen zu Bemerkungen des Rechnungshofs für den Haushaltsplan 1997 erst danach erfolgen sollten. Da es allerdings in der Diskussion gelegentlich so ausschaut, dass man vom Jahr 1997 bis 2000 fast einer Differenz von zwei Jahren hinterherläuft, sage ich, was die Geschäftsordnung hergegeben hätte, danach hätten wir maximal zwei Monate früher sein können. Um das noch mal darzustellen: Nach Artikel 102 der Verfassung ist erst Ende des Haushaltsjahres im darauf folgenden Jahr die Haushaltsrechnung möglich und fällig, das heißt, Ende 1998. Sie wurde uns ja rechtzeitig durch die Landesregierung am 21.12.1998 vor

gelegt. Die Bemerkungen des Landesrechnungshofs sind dann gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung am 19.05.1999 erfolgt, das hatte bereits Frau Neudert dargestellt. Und die Landesregierung hat gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 ihre Stellungnahme trotz der Sommerferien und - ich füge in Klammern hinzu - trotz des Wahlkampfes innerhalb der vorgeschriebenen vier Monate vorgelegt. Dies geschah am 17.09.1999. Im Übrigen darf ich für die Fraktion der CDU erklären, auch wenn wir nicht in aller epischen Breite vor der Haushaltsdiskussion 2000 über die Bemerkungen des Rechnungshofs geredet haben, so haben wir dennoch diese Bemerkungen in die Beratungen einbezogen, denn die Bemerkungen lagen ja allen rechtzeitig vor. Ich darf das ganz bewusst auch bezüglich der Globalen Minderausgaben sagen. Frau Neudert, wir haben in diesem Haushalt dieses Thema, meine ich, so wie uns auch vom Rechnungshof ins Stammbuch geschrieben, sehr wohl berücksichtigt. Es ist auch von der Landesregierung berücksichtigt worden. Außerdem wird ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt. Ich darf betonen: Die Landesregierung wird das in der CDU-Alleinregierung in einem halben Jahr vorlegen. Das ist eine Leistung, die in der großen Koalition nicht möglich war. Dort war es möglich, einen Abbaupfad vorzulegen, aber ein Personalkonzept war nicht möglich. Und deswegen haben wir es nicht für notwendig erachtet, dieses in den Beschlussempfehlungen festzuschreiben, dass wir ein Personalentwicklungskonzept fördern und fordern. Das ist ohnehin angekündigt und deswegen halte ich es für die Beschlussempfehlung für überflüssig. Wenn das die Regierung ankündigt, nehmen wir die Regierung beim Wort. Ich glaube, dabei sollten wir bleiben. Aus dem Ablauf, den ich gerade dargestellt habe, wie er gesetzlich vorgeschrieben ist, ist erkennbar, dass sowohl die Landesregierung als auch der Landtag eine andere Meinung haben darf als der Landesrechnungshof. Und von diesem Recht hat sowohl die Opposition Gebrauch gemacht und von diesem Recht haben wir natürlich als Regierungsfraktion Gebrauch gemacht. Ich möchte das bewusst mal an dem Beispiel der Leasinggeschäfte demonstrieren, was ja Frau Neudert hier so ausführlich dargestellt hat. Es ist richtig, der Rechnungshof hat in seiner Textziffer 64 indirekt darauf hingewiesen, dass Leasing kreditähnliche Mittel sind, die eigentlich zur Staatsverschuldung hinzugerechnet werden müssten. Ich sage hier ausdrücklich noch einmal für die CDU-Fraktion, aus unserer Sicht sind Leasinggeschäfte nach Haushaltssystematik eben nicht zu den Schulden hinzuzuzählen. Wir gehen mit Ihnen insoweit in der Diskussion mit, dass wir mit Leasingverträgen den Finanzspielraum kommender Jahre belegen und festlegen und natürlich auch einengen. Das haben wir nie anders gesehen, das haben wir immer bestätigt. Aber zum Vergleich, auch Verpflichtungsermächtigungen belegen den Finanzspielraum kommender Jahre; aber ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand mal gefordert hat, dass wir Verpflichtungsermächtigungen korrekterweise auch den Schulden zurechnen müssten. Wenn wir z.B. heute für die nächsten fünf Jahre im Kulturbereich, beispielsweise bei der Theaterfinanzierung, Verpflichtungsermächtigungen ausbringen,

dann belegen wir die Finanzen der nächsten fünf Jahre und wir engen den Spielraum ein. Aber ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand gesagt hat, wir müssten das haushaltssystematisch den Schulden hinzurechnen. Ich denke, gerade hier wird die doppelbödige - ich vermeide den Ausdruck "doppelzüngige" - Diskussion der Opposition sichtbar.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich halte diese Diskussion für rein ideologisch. Ich will das hier deutlich machen, was für mich ideologisch ist. Kulturförderung ist prinzipiell, weil ja Kultur anständig ist, auch anständig. Das heißt, Verpflichtungsermächtigungen, auch wenn sie künftige Finanzspielräume einengen, sind unkritisch für Kulturförderung zu sehen. Bei Leasingverträgen jedoch sieht das anders aus. Da könnte ja irgendjemand etwas verdienen und das ist unanständig, und wenn das künftige Finanzspielräume einengt, ist das kritisch zu sehen.

Meine Damen und Herren, haushaltssystematisch sind zwei gleiche Prinzipien von der Opposition unterschiedlich ausgelegt. Dass man das politisch unterschiedlich auslegen kann, ist völlig klar, das billige ich der Opposition auch zu, aber haushaltssystematisch sind das zwei gleiche Tatbestände, die Sie unterschiedlich auslegen, und das ist eben für mich eine doppelzüngige Diskussion.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, auch gerade von der SPD, Herr Höhn...

Herr Abgeordneter Zeh, als Erstes haben Sie jetzt doch "doppelzüngig" gesagt. Ich weise Sie nur darauf hin, dass das nicht hierher gehört. Gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten Neudert?

Bitte sehr.

Frau Neudert.

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Zeh. Geben Sie mir Recht, dass Leasingraten Leasingverträge zu Grunde liegen, auf deren Grundlage man eine bestimmte Zahlung vornehmen muss? Geben Sie mir auch Recht, dass Verpflichtungsermächtigungen Ermächtigungen sind, in deren Rahmen Haushaltsmittel für die künftigen Haushaltsjahre ausgegeben werden können, bewilligt werden können? Stimmen Sie mir da zu?

Ich stimme da mit Ihnen überein,

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Schwe- ren Herzens.)

dass Verpflichtungsermächtigungen künftige Rahmen einschränken, aber eine Kannbestimmung sind. Das ist eine Ermächtigung, aber systematisch ist das eine Finanzeinengung künftiger Jahre, wenn sie dann wahrgenommen werden, wenn sie von denjenigen, die eine Ermächtigung erhalten, und das ist ja gewollt, vom Haushaltsgesetzgeber ist eine Verpflichtungsermächtigung dazu da, dass in bestimmten Bereichen Geld ausgeben wird.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist natürlich der künftige Haushalt eingeschränkt. Insofern gebe ich Ihnen Recht und ich sehe das bei Leasingverträgen ganz genauso.

Ich wollte aber noch zur SPD anmerken, weil Sie eben so aufgeregt waren, Herr Höhn,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Belustigt.)

Ihre Anmerkung war schon ganz toll. Sie haben meines Erachtens gerade bei dem Einzelplan 05 eine Pirouette gedreht, die fand ich ganz toll. Sie haben einerseits dem Rechnungshofbericht zugestimmt, andererseits aber die Maßnahmen der Landesregierung gelobt. Ich halte das, um im Bild zu sprechen, genauso, als würden Sie jemanden in den Hintern treten und dann ihm Krücken reichen, damit er besser aufstehen kann. Das ist für mich schon eine sehr sonderbare Diskussion.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf an dieser Stelle aber ausdrücklich und als hilfreich in der Diskussion die Ausführungen des Landesrechnungshofs bezeichnen, wo es um die Personalausgabenquote in Textziffer 40 bis 44 geht. Ich darf besonders hilfreich die Aussagen des Rechnungshofs bezeichnen, wo es um die Einhaltung der Bürgschafts- und Kreditermächtigungen, Textziffer 50 bis 60, geht, und ich darf ausdrücklich die Aussagen des Rechnungshofs hier begrüßen, wo es um die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes Thüringen geht.

Ich denke, für alle die Kollegen, die das noch nicht gelesen haben, Sie sollten das sehr ernsthaft lesen. Ich hoffe, dass die Opposition, die den entsprechenden Ausführungen des Landesrechnungshofs Beifall gezollt hat, die diesen Ausführungen des Landesrechnungshofs auch zugestimmt hat, dass sie sich auch bei den Beratungen zum Haushaltsjahr 2001 und 2002 wieder daran erinnern und uns bei der Senkung der Personalausgabenquote und der Senkung der Nettokreditverschuldung intensiv unterstützen. Auf

diese Debatte bin ich jedenfalls jetzt schon sehr neugierig.

Ich komme zum Schluss.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann die Schlussfolgerung der PDS nicht nachvollziehen, die sagte, das Geld ist weg, das Ziel ist nicht erreicht. Ich kann Ihnen sagen, das Geld ist weg, das Ziel ist gut erreicht. Die Entwicklung des Freistaats Thüringen ist zwischen allen jungen Bundesländern Spitze.

Namens der Fraktion empfehle ich die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/426 und 3/427 zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 2/3384 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/426. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige Stimmenthaltungen. Danke.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofs in der Drucksache 2/3361 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/427. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Steuerreform Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/391