Bernd Wolf
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich wollte ich hier zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes reden, aber der Kollege Hahnemann hat ja nun ein breites Feld von Diskussionsthemen aufgemacht. Herr Kollege Hahnemann, als vor zehn Jahren die Volkskammer zusammengetreten ist, war es eine der ersten Handlungen, die führende Rolle dieser einen Partei aus der Verfassung zu streichen, weil alles andere, was dann folgte, sonst gar nicht möglich gewesen wäre. Wenn ich mir die Reden der Kollegin Nitzpon von gestern oder ihre Rede von heute anhöre, dann klingt das wieder so ein bisschen, als wenn die Minderheitenrechte jetzt so als Diktatur der Minderheit plötzlich wieder irgendwo fixiert werden sollten, und davor möchte ich eigentlich diesen Thüringer Landtag bewahren.
Wenn jetzt hier versucht wird mit Halbwahrheiten die Demokratie zu beschädigen und das Amt des Minister
präsidenten zu beschädigen, dann möchten wir uns mit aller Entschiedenheit dagegen wehren und verwahren.
Ich darf Ihnen noch einmal empfehlen, wir beraten die Drucksachen 3/449, 3/661, 3/674. Wenn Sie die Drucksache 3/661 genau lesen, dann werden Sie feststellen, dass es sich bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses, und der Kollege Schröter hat es vorgetragen, um einen Änderungsantrag handelt zur Drucksache 3/449, das ist der Gesetzentwurf der SPD. Sie hatten im Ausschuss schon das Verfahren beklagt und aus diesem Grunde haben wir auch das Beratungsverfahren entsprechend geändert und wir haben den Gesetzentwurf der SPD beraten und entsprechend dort, wo wir Änderungsanträge hatten, dann auch entsprechend die Änderungsanträge gestellt, so dass wir jetzt eine Beschlussempfehlung mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der SPD haben. Die Halbwahrheiten, die dann hier verbreitet werden, dagegen möchte ich mich verwahren.
Auch noch einmal zur Erinnerung: Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist mit Zweidrittelmehrheit hier im Landtag beschlossen worden
und alles, was da drin steht, hatte eine Zweidrittelmehrheit hier im Thüringer Landtag gefunden. Das vielleicht auch noch einmal für Sie zur Erinnerung.
Aber zurück zum Untersuchungsausschußgesetz. Zwar war - wenn ich mich daran erinnere - in der ersten Lesung allen Fraktionen das Ziel klar. Wir wollten erreichen, das, was an sich übliche Praxis bis dahin war und jetzt plötzlich durch genaues Lesen des Gesetzes nicht, jedenfalls nicht ohne Konflikt mit dem Gesetz möglich war, wieder auf einen normalen, juristisch sauberen Boden zu stellen und die Möglichkeit der Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern in den nicht öffentlichen Sitzungen von Untersuchungsausschüssen, wir haben ja inzwischen schon zwei, auch im Thüringer Landtag zu ermöglichen. Wenn man dann den Vergleich zieht - und an der Stelle auch noch einmal mein Dank an die Landtagsverwaltung, an den Wissenschaftlichen Dienst - zu anderen Ländern oder auch zum Bundestag, dann wird man schnell feststellen, dass diese sehr wenig geregelt haben und wir in Thüringen eigentlich sehr vorbildlich sind, indem wir ein Gesetz haben, das dann über die gesamte Legislaturperiode - jetzt schon über zwei Legislaturperioden - gilt, an die sich dann auch alle zu halten haben und das die von Ihnen immer wieder eingeklagten Minderheitenrechte genau festschreibt, so dass ich also auch diese Argumentation nicht nachvollziehen kann, die immer wieder aufgemacht wird, dass die Gesetze deswegen gemacht sind, um die Minderheitenrechte zu beschneiden. Nein, genau umgekehrt ist es. Mit diesem
Gesetz sind genau die Minderheitenrechte festgeschrieben, dass eine Minderheit erreichen kann, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Das steht genau in diesem Gesetz drin. Das vielleicht nur noch einmal zur Erwiderung auf Ihre Behauptung, dass die Minderheit hier immer wieder an den Rand gedrückt wird.
Das Gesetz, was uns jetzt vorliegt, regelt, dass namentlich benannte Mitarbeiter der Fraktionen an den nicht öffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Wir haben uns von dem Begriff "Berater", wie er im ursprünglichen Entwurf der SPD stand, wieder getrennt, weil wir uns eben auf Mitarbeiter der Fraktionen beschränken wollten. So war es jedenfalls am Ende der Beratung die mehrheitliche Entscheidung im Ausschuss. Da Mitarbeiter durchaus auch einmal zeitweilig ausfallen können, aus welchen Gründen auch immer, ist auch die Vertretung im Ausschuss geregelt worden. Das ist sinnvollerweise - wie auch schon im Gesetzentwurf vorgesehen - in § 10 Abs. 6 so am einfachsten zu regeln. Wenn man die Teilnahme der Mitarbeiter regelt, dann muss man natürlich auch regeln, wer hat dann wann und wo Akteneinsicht. Das ist in § 24 geregelt worden. Dazu liegt allen noch einmal ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Nur noch einmal zur Erläuterung: Im ursprünglichen Text der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird das Wort "dies" verwendet. Das ist ein juristisch nicht ganz klarer Begriff. Und da es sich im Vorfeld um mehrere Halbsätze handelt und man nicht genau weiß, auf was sich denn dieses "dies" genau bezieht, auf den ersten oder auf mehrere Halbsätze, deswegen noch einmal die Klarstellung in unserem Antrag: Es gilt Satz 1 Halbsatz 2. Damit auch jeder weiß, was mit dem Wort "dies" gemeint ist. Deswegen die Änderung in der Drucksache 3/674, also den neuen Satz in der Fassung anzufügen: "Für Mitarbeiter der Fraktionen gilt Satz 1 Halbsatz 2 nur, soweit die Akten nicht für vertraulich erklärt worden sind." Das bedeutet, dass Mitarbeiter der Fraktionen keine Kopien von vertraulichen Akten erhalten. Die Akteneinsicht wird davon nicht berührt. Das Problem ist nur, dass wir, wenn es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, mehrheitlich im Ausschuss und auch in der Fraktion, zumindest in meiner Fraktion, der Meinung waren und auch, wenn ich mich erinnere, von Seiten der SPD die Meinung vertreten wurde, man sollte vertrauliche Akten nicht zu häufig kopieren, denn dann verliert man sehr schnell den Überblick. Soweit die uns vorliegenden Änderungen. Die Folgeänderungen sind dann nachher noch in § 25, das kann jeder nachlesen. Ich empfehle Ihnen im Namen meiner Fraktion, die Beschlussempfehlung des Ausschusses wie auch die Änderung in der Vorlage 3/674 in der uns vorliegenden Fassung anzunehmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, jeder von uns kennt das aus seinem Wahlkreis oder aus seinen Bürgersprechstunden. Da gibt es den einen oder anderen Handwerker, der eigentlich schwarze Zahlen schreibt in seinen Büchern und trotzdem aber ganz kurz vor dem Konkurs steht oder vielleicht sogar schon einen Schritt weiter, weil er auf der einen Seite zwar die Einnahmen hat und auf der anderen Seite seine Verpflichtungen hat und rein mathematisch geht das sogar auf und es bleibt sogar noch ein bisschen für ihn übrig, aber weil seine Kunden in dem Sinne ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich oder nicht ausreichend nachkommen, kommt er in eine Schieflage. Wir haben eben von Kollegen Lippmann schon gehört, dass auch die öffentliche Hand leider an der einen oder anderen Stelle zu den säumigen Zahlern gehört, das stimmt. Das ist auch leider von Seiten Thüringens an der einen oder anderen Seite zu bemängeln, aber die öffentliche Hand hat, wenn man sich mit den Handwerkern und mit den Mittelständlern unterhält, immer noch den Vorteil, sie zahlt manchmal zu spät, aber sie zahlt. Und das ist ja das große Problem, was wir bei den Handwerkern und bei den mittelständischen Unternehmen, gerade bei den kleineren Unternehmen haben, dass es eine Verschiebung gegeben hat. Es gibt nicht nur den Auftraggeber und den Unternehmer, sondern meistens gibt es dazwischen noch einmal den Generalunternehmer. Und eigentlich sollte es durch die gesetzlichen Regelungen zu einem Gleichgewicht kommen, auf der einen Seite die Interessen des Auftraggebers, der durchaus ja auch berechtigte Interessen hat, dass das Geld, das er ausgibt, auch so verwendet wird, wie er sich das vorstellt, und keine Mängel in der Baumaßnahme vorhanden sind, die er beauftragt hat, und auf der anderen Seite die Interessen dessen, der den Auftrag angenommen hat und der gern seine Leistungen bezahlt haben möchte. In den vergangenen Jahren, jeder kennt die Beispiele, hat es da an der einen oder anderen Stelle eine deutliche
Schieflage gegeben, dass es im Moment dahin ausgeht, dass die Handwerker und die Mittelständler immer weiter zurückgeraten und immer mehr unter Druck geraten. Die Zahlungsmoral der Kunden treibt eben viele kleine Handwerker und mittelständische Unternehmen in den Ruin.
Um das noch einmal zu untermauern, ein paar konkrete Zahlen: Das Zahlungsverhalten hat sich im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr in der Bewertung des Handwerks wieder verschlechtert. 1999 gab es etwa 20,7 Prozent der Betriebe, die noch mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden einverstanden waren, im Jahr 2000 schätzt man, dass nur noch 18,4 Prozent der Betriebe mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden einverstanden sind, und zum 1. Mai wird ja nun das Gesetz in Kraft treten, das durchaus Verbesserungen schafft. Wir haben die Einzelheiten schon gehört. Um noch einmal auf die Vergangenheit einzugehen, gerade bei den privaten Auftraggebern, welcher Rechtsform auch immer, war es so, dass die Vergütung erst bei der Abnahme des fertigen Bauwerks fällig wurde. Bis dahin trägt der Bauunternehmer, also der Auftragnehmer, das volle Risiko, dass sein Auftraggeber vielleicht an der einen oder anderen Stelle zahlungsunfähig wird oder von vornherein eingeplant hat, zahlungsunfähig zu werden, um dann seine Baukosten auch entsprechend zu drücken. Das wird versucht mit diesem Gesetz zu heilen. Wir haben eben aber auch schon gehört, dass das Gesetz, so wie es uns vorliegt, sicherlich noch nicht ausreichend ist. Als Hauptfortschritt möchte ich bezeichnen, dass es keine Abnahmeverweigerung mehr geben kann, denn das ist ja im Moment auch von dem einen oder anderen Auftraggeber missbraucht worden, um seine Baufinanzierung entsprechend durchzurechnen, indem man sich dann entsprechend Zeit lässt mit der Zahlung. Dann kann man inzwischen schon wieder sehen, wo man das Geld für die Zahlung herbekommt.
Wir werden sicherlich in Deutschland aber mit diesem Gesetz, das am 1. Mai in Kraft tritt, eine Insellösung haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir im europäischen Raum die Vertragsbeziehungen haben, und das wird sicherlich dann auch noch eine der wichtigen Aufgaben sein, die in naher Zukunft zu lösen sind. Aber ich weiß auch, dass man im Moment auf europäischer Ebene dabei ist, Lösungen zu schaffen. Das Gesetz ist ein Anfang und ist vor allen Dingen als Schritt in die richtige Richtung anzusehen. Der Schritt ist zwar etwas kurz, aber er ist nicht zu kurz.
Wir haben auch schon gehört, dass es mit Sicherheit Regelungen geben wird, die auch über das, was am 1. Mai in Kraft treten wird, hinausgehen. Ich kann auch Herrn Pohl beruhigen, wenn wir uns das Stimmverhalten im Bundesrat ansehen, waren dort sowohl die A- als auch die B-Länder mit diesem Gesetz einverstanden und auch sowohl die SPD- als auch die CDU-geführten Länder wer
den an der Verbesserung der gesetzlichen Regelungen weiter arbeiten. Wir werden an dem Thema auch als CDUFraktion weiter dranbleiben und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird von Thüringen angeführt. Von daher sehe ich durchaus eine große Chance, dass wir auch unsere Meinung entsprechend umsetzen können. Auch ich möchte darauf hinweisen, es wird das Wort "Zahlungsmoral" in diesem Zusammenhang des Öfteren verwendet und zu diesem Wort "Zahlungsmoral" gehört eben wirklich auch der Begriff "Moral". Es ist leider eingerissen, dass man Rechnungen erst nach der ersten Mahnung überhaupt das erste Mal ernst nimmt und über die Zahlung nachdenkt. Da sollte vielleicht jeder, der als Kunde draußen mit seinen Rechnungen umgeht, darüber nachdenken. Auch das gehört dazu, dass man dem, der die Leistung erbringt, wenn man die Leistung dann in Anspruch genommen hat, rechtzeitig auch seine Leistung bezahlt. Auch das ist eine Form von Moral. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der Drucksache 3/449 der SPD-Fraktion haben wir jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes vorliegen. Das Untersuchungsausschußgesetz existiert seit dem 7. Februar 1991. Mit diesem Untersuchungsausschußgesetz haben in der 1. Legislaturperiode die Untersuchungsausschüsse problemlos arbeiten können.
Der Justizjurist Kretschmer, wie er sich eben selbst bezeichnet hatte, hat eben schon Einiges zu den Sitzungsformen von Untersuchungsausschüssen gesagt. Es gibt öffentliche, nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen. Das Problem, was im letzten Untersuchungsausschuss mit einem kurzen Vortrag durch die Landtagsverwaltung aufgetaucht ist, ergibt sich daraus, dass, wie richtig eben vorgetragen wurde, in § 25 die Teilnahme von Mitarbeitern der Fraktionen nicht geregelt ist. Bisher ist man an der Stelle immer so verfahren, dass man die Geschäftsordnung angewendet hat, und dadurch ergab sich auch kein Problem. Deswegen halte ich den Antrag, der jetzt vorliegt, für ein bisschen voreilig, denn wir hatten uns im Ausschuss darauf geeinigt, erst einmal die schriftliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu diesem Problem abzuwarten, um dann in Ruhe prüfen zu können, ob es denn überhaupt ein Problem ist. Sie übernehmen jetzt schon die Argumentation der Landtagsverwaltung oder einzelner Personen der Landtagsverwaltung, die den Fraktionen eigentlich noch gar nicht bekannt ist. Mir ist noch nicht klar, wie Sie zu diesen Informationen kommen das heißt, mir ist schon klar, wie Sie zu den Informationen kommen, aber das ist ein anderes Thema, darüber brauchen wir jetzt nicht weiter zu reden. Wie gesagt, es ist ein Problem, das aufgetreten ist bei der Beratung im Untersuchungsausschuss. Wir werden ja demnächst auch den zweiten im Thüringer Landtag haben, der dann sicherlich an der einen oder anderen Stelle vor dem gleichen Problem steht. Wir sollten uns zu der Gesamtproblematik im Justizausschuss verständigen, denn der Justizausschuss ist ja auch zuständig für die Auslegung der Geschäftsordnung. Auf jeden Fall sollten wir das Problem so lösen, dass es dann in Zukunft kein Problem mehr ist und, wie der Kollege Kretschmer eben schon sagte, dann auch gerichtsfest ist.
Ja.
Sie sind ja an dem Verfahren beteiligt. Sie wissen, dass wir im Moment ein bisschen zeitlichen Spielraum haben, weil jeder Hausaufgaben hat einen größeren Aktenberg zu lesen. Ich gehe davon aus, dass, bis wir die nächste reguläre Ausschuss-Sitzung haben, dieses Problem vom Tisch ist, wie auch immer. Ob wir dann grundsätzlich nach Geschäftsordnung verfahren oder ob wir im Justizausschuss zu dem Ergebnis kommen, wir sollten doch an der einen Stelle das Gesetz korrigieren, dazu liegt ja dann auch schon ein entsprechender Entwurf vor.
Ja.
Ich kann Ihnen versichern, dass auch meine Fraktion an der Lösung des Problems interessiert ist. Wie die allerdings aussehen wird, ob man einfach sagt, das ist nur eine theoretische Diskussion und wir legen jetzt einfach im Justizausschuss die Auslegung der Geschäftsordnung
in folgender Art und Weise fest, was ja theoretisch auch geht, oder ob wir das Gesetz konkret ändern müssen, das sollten wir dann in Ruhe im Justizausschuss bearbeiten. Aber ich versichere Ihnen hier auch im Namen meiner Fraktion, wir sind an einer schnellen Lösung des Problems interessiert.
Ich beantrage aus diesem Grunde auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Justizausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Zimmer, Sie haben jetzt einiges in den Raum gestellt, das man so nicht unbeantwortet lassen kann. Vielleicht auf Ihren ersten Vorwurf, wir hätten das Gesetz nicht an den Ausschuss überwiesen und dort nicht gründlich beraten: Wenn Sie Ihre eigene Begründung und Ihre eigene Lösung durchlesen, werden Sie sehen, dass Ihr Gesetzentwurf ja nur eine relativ einfache Veränderung eines bestehenden Gesetzes beinhaltet, die im Endeffekt dazu führt, dass Präsident und Vizepräsident nicht mehr zwingend die Befähigung zum Richteramt haben müssen bzw. nicht mehr unbedingt die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes. Dazu ist in der letzten
Plenarsitzung sehr ausführlich debattiert worden und dazu kann man sich heute auch noch einmal unterhalten. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Vorgang nicht unbedingt der Überweisung an den Ausschuss bedarf, zumal wenn Sie sich die Diskussion, die zum Gesetz zum Landesrechnungshof hier sehr ausführlich geführt wurde, vor Augen führen. Wenn Sie sich das Gesetz vornehmen, dann werden Sie feststellen, dass dort in Artikel 3 eine Übergangsregelung enthalten ist, die das, was Sie vorschlagen, als Übergangsregelung möglich macht. Der Gesetzgeber hat sich sehr genau überlegt, warum er dies nur als Übergangsregelung gemacht hat und als dauernde Regelung doch darauf besteht, dass entweder - und zwar nicht beide, so wie Sie das eben gesagt haben, sondern einer von beiden -, Präsident oder Vizepräsident die Befähigung zum Richteramt haben sollten und dass sie die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes haben sollten.
Vielleicht auch noch einmal für Sie zur Erinnerung: Der Landesrechnungshof ist ein Verfassungsorgan. Er gehört zu den wenigen Behörden des Freistaats Thüringen, übrigens in den anderen Ländern ist das ähnlich geregelt, der einen eigenen Artikel in der Verfassung hat. Auch der Freistaat Thüringen regelt in Artikel 103 die Stellung des Landesrechnungshofs. Das vielleicht nur noch einmal zur Erinnerung. Die Überprüfungsverfahren, die durch den Landesrechnungshof durchzuführen sind, überprüfen eben u.a. auch Ermessensentscheidungen. Es geht ihm nicht nur darum, zu kontrollieren, ob rein mathematisch und sachlich richtig die vielfältigen Mittel, die der Steuerzahler uns als Staat zur Verfügung stellt, verwendet wurden, sondern auch zu prüfen, ob im Ermessen des Gesetzesspielraums diese eine oder andere Entscheidung richtig war bzw. ob sie auch anders hätte gefällt werden können. Auch aus diesem Grunde steht ja im Gesetz, wenn Sie sich die Landeshaushaltsordnung durchlesen, dass auch der Rechnungshof beratend an den Haushaltsberatungen teilnehmen kann. Jeder von uns weiß, dass der Landesrechnungshof in der richterlichen Unabhängigkeit steht. Für mich ist das schon schwer nachzuvollziehen, wie Sie dem Kollegen Dietz, dem man sicherlich das eine oder andere durchaus vorwerfen kann, vorwerfen, er wäre Parteisoldat. Wer sich seine Lebensvita ansieht, er hat sehr viel im Verwaltungsdienst seine Arbeit geleistet und die wenigste Zeit seiner beruflichen Tätigkeit hat er hier im Thüringer Landtag als Berufspolitiker verbracht. Die meiste Zeit seines Lebens hat er als Verwaltungsmensch vollbracht und es war noch nie ein Schaden, wenn jemand die Tätigkeit, die er nachher ausüben soll, damit sind wir wieder bei Ihrem Kapitänspatent, von der Pike auf gelernt hat.
Und zu Ihrem Beispiel des Kapitäns, der sein Patent vor 50 Jahren gemacht hat: So viele Kapitäne, die mit 80 Jahren noch am Steuerrad stehen, kenne ich nicht. Beim Kollegen Dietz ist es noch nicht so lange her, dass er sein juristisches Staatsexamen gemacht hat, also dass diese 50 Jahre hier, um auf diese eine Person bezogen zu blei
ben, sicherlich hinken, aber wir gehen nun einmal davon aus und das schreibt ja auch das Gesetz vor, dass jemand, der aufgrund seines beruflichen Werdegangs auch in der Lage ist, diese Funktion auszufüllen, dann die Berufung erhält. Wie gesagt, es hat noch nie geschadet, wenn jemand die Funktion, die er ausüben soll, von der Pike auf gelernt hat. Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Er überprüft auch die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung von Landesvermögen und Landesmitteln durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung. Es sind eben dort nicht nur die rein mathematischen, sachlich richtigen Entscheidungen zu prüfen, sondern es ist durchaus auch zu prüfen, inwieweit die Mittel so eingesetzt wurden, dass sie zwar zu dem Zweck bestimmt richtig eingesetzt waren, aber durchaus hätten besser oder sinnvoller eingesetzt werden können. Auch das lesen wir regelmäßig, wenn wir uns den Bericht des Landesrechnungshofs durchlesen. Ich verwahre mich nochmals gegen die Unterstellung, der Kollege Dietz wäre ein Parteisoldat. Ich halte ihn eigentlich für einen der geeigneten Kandidaten für dieses Amt. Wir werden sicherlich dann morgen erst zu der Wahl kommen und von daher auch noch einmal von meiner Fraktion die Unterstützung. Ich möchte allen im Plenum empfehlen, den Gesetzentwurf der PDS, so wie er uns vorliegt, abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Wahlprüfungsausschuss hatte es in dieser Legislaturperiode etwas einfacher. Uns war nur eine Wahlanfechtung zugegangen. Von Beginn der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses galt es, diese uns zugegangene Wahlanfechtung gründlich zu überarbeiten. Das war am Anfang nicht ganz einfach, weil nicht klar war, was der Anfechtende in seinem Schreiben eigentlich meinte. Die intensive Beratung im Ausschuss hat dazu geführt, dass trotzdem der gesamte Vorgang einer Klärung zugeführt werden konnte. Am 6. März 1999 fand in Apolda die Mitgliederversammlung der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU, zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31 - ich betone immer diese Wahlkreisnummern, weil das das Wichtige ist, um überhaupt den ganzen Vorgang zu verstehen - für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag statt. Die nach dem Aufstellungsverfahren dem Kreiswahlleiter zu überlassenden Unterlagen waren nach Auskunft des Landeswahlleiters vollständig und korrekt ausgefüllt.
Mit Schreiben vom 14. Oktober 1999 wurde durch Herrn Horst Kanzler, die Adresse ist der Drucksache 3/254 zu entnehmen, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl im Wahlkreis 31, das ist der Wahlkreis Weimarer Land 2, eingelegt. Zur Begründung führte er aus, dass er im Wahlkreis 31 habe kandidieren wollen. Dieses sei auch dem Vorstand der CDU des Kreises Weimarer Land sowie der Ortsgruppe Niederreißen, in der er Mitglied sei, bekannt gewesen. Man habe ihm allerdings keine Gelegenheit gegeben, sich vorzustellen und die Beweggründe darzustellen, warum er sich bewerben wolle. Er sei der festen Überzeugung, dass ihm wenigstens eine Begründung zustehe, warum er keine Gelegenheit bekommen habe, sich vorzustellen. Mit Schreiben vom 2. Dezember 1999 ergänzte Herr Kanzler seinen Vortrag insoweit, dass es ihm entscheidend darauf ankomme, zu erfahren, warum man ihn nicht nach Blankenhain eingeladen habe. In Blan
kenhain fand aber nicht die Nominierung für den Wahlkreis 31, sondern für den Wahlkreis 30 statt. Das noch einmal zur Erläuterung für das Plenum.
Der Wahlprüfungsausschuss befasste sich in seinen Sitzungen am 17. November und am 8. Dezember 1999 mit dem Einspruch von Herrn Kanzler. Der Wahlprüfungsausschuss sah im Hinblick auf den Einspruch noch weiteren Klärungsbedarf. Der Kreisvorstand der CDU Weimarer Land wurde daraufhin u.a. um Auskunft gebeten, ob Herr Kanzler zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag im Wahlkreis 31 wahlberechtigtes Mitglied der CDU Thüringen in diesem Wahlkreis war und ob Herr Kanzler zur Mitgliederversammlung der im Wahlkreis wohnenden wahlberechtigten Mitglieder der CDU zur Aufstellung des Wahlkreises eingeladen war. Wenn dies so ist, musste er ja zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31 eingeladen werden. Deswegen haben wir uns auch so gründlich damit befasst, denn wäre es nicht so gewesen, dann hätte im Prinzip der Wahlprüfungsausschuss in eine intensive Erörterung des Vorgangs eintreten müssen.
Der Kreisvorsitzende der CDU Weimarer Land hat daraufhin mit Schreiben vom 3. Januar 2000 mitgeteilt, dass Herr Kanzler als wahlberechtigtes Mitglied der CDU Thüringen im Wahlkreis 31 zur Mitgliederversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31, die am 6. März 1999 in Apolda stattfand, eingeladen war. Dort sei er auch anwesend gewesen. Das geht auch aus den Schreiben, die der Herr Kanzler als Einspruchsführer getätigt hat, hervor. Darüber hinaus teilte der Kreisvorsitzende mit, dass es sich bei der am 18. Februar 1999 in Blankenhain durchgeführten Veranstaltung um die Mitgliederversammlung der im Wahlkreis 30 wohnenden wahlberechtigten Mitglieder der CDU Thüringens zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag im Wahlkreis 30 gehandelt habe. Der Herr Kanzler wohnt aber nicht im Wahlkreis 30, sondern im Wahlkreis 31. Somit war auch der CDU-Kreisverband gesetzlich nicht verpflichtet, den Herrn Kanzler zu dieser Veranstaltung einzuladen. Er hätte als Gast daran teilnehmen können, wäre dann aber nicht stimmberechtigt gewesen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat daraufhin in seiner 4. Sitzung am Mittwoch, dem 19. Januar 2000, den Einspruch erneut beraten und beschlossen, dass der Einspruch von Herrn Kanzler vom 14. Oktober 1999 gegen das Ergebnis des Wahlkreises 31 der Wahl zum 3. Thüringer Landtag offensichtlich unbegründet ist.
Zu den Entscheidungsgründen: Nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes kann der Wahlprüfungsausschuss vor seiner Beschlussfassung von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist. Ein Antrag ist dann offensichtlich unbegründet, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung kein
Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann. Dabei setzt die Beurteilung nicht voraus, dass die Unbegründetheit des Rechtsbehelfs auf der Hand liegt. Wie gesagt, wenn Herr Kanzler im Wahlkreis 30 gewohnt hätte, dann wäre sein Einspruch begründet gewesen, dass er nicht nach Blankenhain eingeladen wurde. Da er aber im Wahlkreis 31 wohnt und dort auch eingeladen wurde und wie er selbst schreibt, dort auch teilgenommen hat, ist sein Einspruch unbegründet. Die ausführliche Begründung ist für jeden noch nachzulesen in der Drucksache 3/254. Wichtig ist, dass gegen diesen Beschluss des Thüringer Landtags, wenn wir ihn so fassen sollten, wenn also der Landtag unserer Beschlussempfehlung folgt, dann der Beschwerdeführer, wenn er noch 100 Wahlberechtigte findet, die seiner Beschwerde beitreten, bei dem Thüringer Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen könnte. Dafür hat er acht Wochen Zeit, also zwei Monate Zeit. Ich sage das aus diesem Grund, weil wir als nächsten Tagesordnungspunkt uns damit befassen werden, dass der Wahlprüfungsausschuss seine Tätigkeit einstellt. Ich kann immer nur an der Stelle sagen, in der Ruhe liegt die Kraft. Der Antrag ist zwar sachlich richtig, aber in dieser relativ kurzen zeitlichen Folge nicht unbedingt notwendig. Aber ich habe keinerlei Probleme, wenn die SPD auf ihren Antrag jetzt schon besteht, dass auch meine Fraktion diesem Antrag zustimmen wird, wobei wir sicherlich zum Tagesordnungspunkt 9 dann jetzt gleich noch kommen werden. Ich empfehle dem Plenum unter Berücksichtigung der Drucksache 3/254, die Beschwerde oder die Wahlanfechtung des Herrn Kanzler abzulehnen mit der Begründung, wie ich Sie Ihnen bereits vorgetragen habe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal allen Ausschussmitgliedern recht herzlich zu danken für die konstruktive und zügige Abarbeitung des Themas. Das ist nicht immer selbstverständlich, aber wir hatten von Anfang an im Ausschuss das Ziel, so schnell wie möglich, aber auch so exakt wie möglich zu einem Ergebnis zu kommen. An dieser Stelle noch einmal allen Ausschussmitgliedern meinen Dank. Die kleine Wunderkerze möchte ich insofern vielleicht noch einmal etwas heller leuchten lassen,
wir hatten im Ausschuss den Sachverhalt so besprochen, dass es durchaus auch kein Problem gewesen wäre, es
als Antrag aller Fraktionen hier im Thüringer Landtag einzubringen, denn wir waren uns im Ausschuss alle über den Sachverhalt einig. Es wäre sicherlich auch einmal ein schönes Zeichen gewesen, wenn hier ein Antrag aller Fraktionen verabschiedet worden wäre, aber wir werden jetzt sehen, dass sicherlich mit ganz wenigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen dieser Antrag angenommen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon etwas spät und wir haben noch viel vor uns, deswegen will ich mich nur auf ein paar Schwerpunkte konzentrieren. Wir beraten den Haushaltsplan 05 Justizministerium, das in Thüringen Rechtspflegeministerium ist, also nicht nur Strafvollzug
und Landesanwaltschaft beinhaltet, sondern vieles darüber hinaus. Der ehemalige Minister und jetzige Abgeordnete begann mit der Behauptung der Schieflage des Haushalts 05. Der Haushalt 05 hat eine Eigenheit, dass er Einnahmen und Ausgaben aufweist. Wir hatten in der Vergangenheit die Schieflage, dass man die Einnahmen etwas niedriger ansetzte und dafür die Ausgaben etwas höher ansetzte und dann konnte man so ein bisschen Spielmasse hin- und herschieben. Daher haben wir dann immer am Jahresende auch eine Reihe von überplanmäßigen Ausgaben durch den Haushalt 05 ziehen müssen. Das vielleicht einmal vorweg zur Schieflage.
Die Justiz wirkt vor allen Dingen durch ihre Gebäude nach außen und durch die in den Gebäuden stattfindende Rechtsprechung. Dazu bedarf es Richter. Wir haben vorhin dazu schon etwas gehört, dass es erstmals jetzt auch die Verlagerung von Richtern aus dem Arbeitsrecht ins Sozialrecht entsprechend dem Bedarf gibt, so dass die Verfahren kürzer werden, zumindest kann man jetzt davon ausgehen. Aber auch an den Gebäuden ist vieles passiert. Das ist aber der Punkt, der mir so ein bisschen Bauchschmerzen bereitet, wenn man den Haushalt intensiv liest. Wir binden sehr viele Mittel sehr langfristig. Dafür kann der Minister, der jetzt ins Amt gekommen ist, nicht so sehr viel und wir selber, wir alle jetzt im Plenum, tragen die Verantwortung, dass wir diese Gratwanderung, die wir da eingehen, auf der einen Seite überall vernünftige Arbeitsbedingungen zu schaffen und vor allen Dingen auch sichere Strafvollzugsanstalten zu schaffen, nicht überziehen und die Belastungen, die wir in die Zukunft dann in den Haushalt an der Stelle hineinschreiben müssen, überdrehen, denn wir wissen nicht, wie die Kostenentwicklung sich dort weiter fortführen wird.
Neu hinzugekommen ist nach der Beratung im Haushaltsausschuss der Titel für den Rechtskundeunterricht. Das war das, was der ehemalige Minister eben so kritisierte. Es war halt nicht seine Idee. Ich finde die Idee auf jeden Fall besser als das, was als Sparmaßnahmen in der Justiz damals schriftlich angemahnt wurde
und was dann ein Schuss neben die Wirklichkeit gewesen ist. Die Idee des offensiven Rechtsstaats ist nicht neu, aber neu ist, dass man versucht, diejenigen, die den Rechtsstaat regelmäßig zu vertreten haben, auch in die Vermittlung des Rechtsstaats nach außen zu bringen, denn das ist eigentlich das, was jeder von uns als Erfahrung macht, sei es, ob er mit Jugendlichen hier im Plenum beim Besucherdienst in Kontakt tritt oder auch in seinem Wahlkreis direkt in Kontakt tritt. Das Bewusstsein des Wertes des Rechtsstaats ist leider immer noch nicht so bei den Betreffenden angekommen, wie es der Rechtsstaat eigentlich verdient. Und wenn man von Seiten der PDS dann solche Sachen hört wie die Abschaffung des Landesamtes
für Verfassungsschutz, dann merkt man auch, in welche Richtung die Denkweise geht. Ich kann uns nur alle davor warnen, solche Richtungen in Zukunft einzuschlagen.
Justiz versteht sich vor allen Dingen auch als Dienstleistung. Da möchte ich nur daran erinnern, jeder, der mal als Wahlkreisabgeordneter mit Handwerkern zu tun hat, die versuchen müssen, offene Rechnungen einzuklagen oder dem Handwerker, der auf einem Arbeitsgericht darauf wartet, dass endlich die Arbeitsrechtslage entschieden wird, der wird auch schnell merken, welche ganz konkrete wirtschaftliche Bedeutung die Justiz plötzlich erlangt. Oder wenn jemand, der endlich seinen Titel vor Gericht erstritten hat, dann auf den Gerichtsvollzieher wartet, damit endlich die Vollstreckung vonstatten geht.
Das vielleicht als Beispiele der Dienstleistungen, die die Justiz bringen muss. Und wer in dem Haushalt jetzt nachsieht, der sieht, wie auch der Haushalt diese Probleme in Zukunft berücksichtigt. Wir werden mehr Stellen im Bereich der Gerichtsvollzieher haben und wir haben auch im Bereich der Richter jetzt endlich ein Verhältnis erreicht, dass die Verfahren kürzer werden können. Das ist auch ein Punkt der Resozialisierung, wenn die Zeit zwischen Tat und Strafe nicht so lang wird, dass der Täter nachher gar nicht mehr weiß, für welchen Handtaschendiebstahl, den er vor Monaten begangen hat, er jetzt eigentlich vor Gericht steht, weil er ja inzwischen schon zwei-, dreimal das Gleiche wiederholt hat. An der Stelle ist auch die Frist, in der jemand zu seinem Urteil kommt, wichtig in der Resozialisierung. Sie haben es ja selbst gesagt, wie viele Stellen gerade in den sozialen Diensten in der Vergangenheit eingestellt worden sind, dass wir eigentlich ein Niveau haben im Strafvollzug. Und wenn man mit den Betroffenen vor Ort spricht, also mit den Strafvollzugsbediensteten, dann wird man sehr schnell merken, dass die Probleme im Strafvollzug im Moment an ganz anderer Stelle liegen. Dass es Randale im Strafvollzug gibt, ist eigentlich nichts Neues. Das hat mit der Stellenzahl, die wir jetzt ich erinnere nur an die Klöße, die in Suhl zu Weihnachten nicht geschmeckt haben, auch da gab es mal Randale -...
Ja, ich will ja nur sagen, das ist nichts Neues. Auch da war ein Minister gerade mal neu im Amt.
Ich will weiter von der Dienstleistung der Justiz sprechen. Wer im Haushaltsplan 05 intensiv nachliest, wird dort entdecken, dass wir einen größeren Titel haben für die Einführung des elektronischen Grundbuchs. Auch an der Stelle ist Justiz Dienstleister. Das elektronische Grundbuch wird sich sicherlich zu einem wichtigen Standortfaktor auch in Thüringen entwickeln.
Sicherlich fällt mir, wenn ich den Haushaltsplan 05 durchlese, das eine oder andere ein, wo man noch mehr Geld ausgeben könnte. Bloß hier zählt wie an anderer Stelle auch: Wir können nur das Geld ausgeben, das wir für uns zur Verfügung haben. An der Stelle kann ich sagen, ich bin nicht zufrieden, wie wir jetzt mit den Stellenplänen umgehen. Ich könnte mir die eine oder andere Stellenhebung oder Beförderung noch mehr wünschen, aber es wird trotzdem immer mehr sein als wir in der Vergangenheit hatten. Wenn ich mir die Unterhaltung mit den Strafvollzugsbediensteten in Erinnerung hole, die haben sich sehr darüber beschwert und es ist nicht gerade motivierend, wenn gar keine Beförderung stattfindet. Das vielleicht nur so am Rande, weil hier jemand gesprochen hat, der dafür auch die Verantwortung trägt, dass dieses oder jenes eingetreten ist. Interessant ist vor allen Dingen für mich die Bemerkung gewesen, lassen Sie mich auf die paar Dinge noch eingehen, dass die Häftlingszahlen ständig zunehmen. Das klang vor wenigen Monaten, als die Ämter noch anders besetzt waren, etwas anders, obwohl eigentlich von unserer Seite aus im Arbeitskreis und im Ausschuss immer wieder betont wurde, dass wir an der Stelle aufpassen müssen und dass da eine Entwicklung vonstatten geht, wo wir rechtzeitig gegensteuern müssen. Das vielleicht noch einmal angemerkt.
Zur Landesanwaltschaft so viel: Sie selber haben uns ein Gutachten vorgestellt, über das wir dann sehr ausführlich auch auf Ihren Wunsch hin beraten haben, und alle, die daran beteiligt waren, haben festgestellt, dass man die Landesanwaltschaft Thüringen nicht vergleichen kann mit der bayerischen, denn wir haben eine wesentlich schlankere Landesanwaltschaft und sie erbringt eine Dienstleistung für die Kommunen und die Kreise und auch für das Land Thüringen, die eigentlich,
wenn man sich das alles in Erinnerung holt, was dort im Ausschuss gesagt wurde, das Beispiel sucht. Das vielleicht noch einmal in Erinnerung gerufen. Man sollte vor allen Dingen so ein Steckenpferd nicht bis zu Ende reiten, vor allen Dingen dann, wenn man die Verantwortung dafür schon längst wieder als Staffelstab weitergegeben hat. Wie gesagt, von meiner Fraktion aus noch einmal ist intensiv zu begrüßen, dass wir jetzt einen Haushaltstitel haben für den Rechtskundeunterricht. Und wer Haushaltspläne richtig lesen kann, wenn ich mich erinnere, was Herr Höhn gestern gesagt hat, da muss man auch die Fußnoten lesen, die dazugehören. Das heisst, dass es eben nicht ein Nulltitel ist, sondern dieser Titel erhält seine Deckung innerhalb des Haushalts, uns werden also durchaus Mittel zur Verfügung stehen. An der Stelle empfehle ich dem Herrn Höhn einfach einmal intensiv nachzulesen. Wahrscheinlich wollte er es auch an der Stelle nicht zugeben, dass da dieser Titel untersetzt ist. Wir werden dem Titel
im Haushaltsplan 05 so zustimmen wie er vorliegt. Wie gesagt, auch ich könnte mir vorstellen, die eine oder andere Mark noch mehr auszugeben, aber erst muss die Mark da sein und dann können wir sie ausgeben. Danke schön.