Die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten Nachzahlungen nach denselben Grundsätzen. Bereits geleistete Zahlungen werden dabei angerechnet.
Für die Jahre 2013 und 2015 ist keine Nachzahlung erforderlich. Für das Jahr 2016 wird die Besoldungshöhe voraussichtlich ebenfalls ausreichen. Entscheidend wird dabei die Entwicklung des sogenannten Verbraucherpreisindexes sein. Dessen Höhe kann man aber erst nach dem Jahresende endgültig bestimmen, sodass hierfür formell noch ein Vorbehalt erfolgen muss.
Meinen sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass in der Anhörung der Verbände weitergehende Wünsche geäußert wurden. Die Verbände haben aber zumindest die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale begrüßt.
Zu der ebenfalls angesprochenen Wiedereinführung einer Sonderzuwendung, des sogenannten Weihnachtsgeldes, wird im kommenden Jahr ein eigenständiger Gesetzentwurf vorgelegt werden; deswegen ist das hier noch nicht erfasst.
Aus dem Gesetzentwurf mit seiner eingehenden Begründung und den aufwendigen Berechnungen - ich glaube, auch aus meinem Vortrag - können Sie leicht ersehen, dass wir uns größte Mühe gegeben haben, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts detailliert nachzukommen.
Die daraus resultierenden Kosten - das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten - betragen für die Nachzahlungen einmalig 25 Millionen €. Die Aufhebung der Kostendämpfungspauschale ab 2017 kostet jährlich 3 Millionen €. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe Sie nicht zu sehr gelangweilt zu haben mit diesen vielen Zahlen und Berechnungsgrundlagen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss. Ich denke, die Koalition wird den Finanzausschuss für eine Überweisung vorschlagen.
Danke, Herr Minister. - Ich sehe keine Wortmeldung. Bevor wir jetzt in die Debatte der Fraktionen eintreten: Herr Büttner, wir hatten hier schon mehrfach das Thema Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal. Ich hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass ausschließlich der Präsident oder die Präsidentin eine Berechtigung dazu gibt. Ich hoffe inständig, dass Sie während Ihrer Aufnahmen nur Personen gefilmt haben, die damit ausdrücklich einverstanden gewesen sind. Ich fordere Sie jetzt aber dazu auf, dies zu unterlassen. Danke.
Herr Präsident, ich habe keine Filmaufnahme gemacht, ich habe mich lediglich selbst angesehen. Ich habe mein Handy als Spiegel verwendet.
(Heiterkeit bei der AfD - Lachen bei der CDU - Ulrich Thomas, CDU: Nein! - Zurufe von der CDU - André Poggenburg, AfD: Ob es das jetzt besser macht, ist eine andere Frage! - Heiterkeit bei der CDU und bei der LINKEN)
Herr Büttner, das steht Ihnen frei. Allein die Länge des Handlings Ihres Handys zu diesem Zweck hätte ich nicht für möglich gehalten. Aber wir sind in einer freien Gesellschaft; jeder kann sich so lange ansehen, wie er will.
Dann kommen wir nunmehr zur Debatte der Fraktionen. Für die AfD-Fraktion hat Herr Lehmann das Wort. Bitte.
(Frank Scheurell, CDU: Aber den darf man jetzt fotografieren? - Mario Lehmann, AfD: Ich gucke genau hin!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf habe ich neulich ein Gespräch mit einer jungen Abiturientin gehabt. Sie besuchte mich in meinem Wahlkreisbüro und ich führte mit ihr ein längeres Gespräch. Das Mädel verkündete dann bei mir im Büro voller Stolz, dass sie den gleichen Beruf wie ich ausüben möchte; sie möchte Polizeikommissarin werden. Ich habe mich sehr gefreut über diese Einlassung von dem jungen Mädel und dachte, dass sie in SachsenAnhalt studiert. Nein, antwortete sie. Sie sagte - Zitat -: „Nein, Herr Lehmann, ich bin doch nicht bekloppt. Ich bewerbe mich nicht in diesem Bundesland!“
Dieser Satz hat auf mich natürlich wie ein Kinnhaken gewirkt. Er lässt aufhorchen. Da läuten bei dem normalen Bürger die Alarmglocken. Damit bin ich auch gleich beim Thema, bei diesem Gesetzentwurf.
Gewerkschaften und Verbände, die ihren Kommentar zu dem Gesetzentwurf abgegeben haben, verweisen zu Recht auf die Wichtigkeit der Gewinnung geeigneter Bewerber. Für den, der das hier im Saal noch nicht begriffen hat, sage ich es noch einmal: Die Bundesländer kämpfen gegenwärtig um die besten Fachkräfte. Wir sind mittendrin und stellen uns 15 weiteren Konkurrenten. Gegenwärtig bekleckert sich Sachsen-Anhalt in diesem Konkurrenzkampf nicht mit Ruhm.
Im Jahr 2004 wurde unter einer damals christlichliberalen Regierung ein massiver Einschnitt bei der Besoldung der Beamten mit der Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorgenommen. Mir klingt es heute noch in den Ohren. Der Grund für die Streichung dieser Sonderzuwendung war die schlechte Haushaltslage und das sollte eine zeitlich begrenzte Aktion bleiben. Diese zeitlich begrenzte Aktion dauert mittlerweile schon mehr als zwölf Jahre an - das nur zur Erinnerung.
Die damals außerdem weggesparten Dienstaltersstufen und die klammheimlich gestrichenen Leistungszulagen stehen noch auf einem anderen Blatt Papier, darüber reden wir noch, liebe Kollegen.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf mogelt sich die Landesregierung leider - wie eigentlich immer - an minimalsten geizigsten Zugeständnissen entlang, die die Rechtsprechung vorgegeben hat, nicht einen Deut, nicht einen Cent mehr.
Hierzu fällt mir ein: Ich habe das Gefühl, dass noch immer die Bullerjahn‘schen Verhaltenskodexe im Raum stehen, hierbei noch nachwirken und als Nachwehen förmlich durch den Saal wabern. Durch diesen Gesetzentwurf wird nämlich kein dauerhafter Rechtsfrieden geschaffen. Damit wird manifestiert: neues moralisches Unrecht, Missgunst und Zwietracht unter den Bediensteten. Das erinnert an alten Führungsstil aus der Klamottenkistenzeit, wo durch das Aussäen von Missgunst und Zwietracht Mitarbeiter kleingehalten und geführt worden sind.
In diesem Entwurf wird deutlich: Beamte, die das Widerspruchsverfahren genutzt haben, bekommen rückwirkende Zahlungen bis 2008, während Beamte, die ohne Widerspruchsverfahren die Entwicklung abgewartet haben und ihrem Dienstherrn, der Landesregierung, vertraut haben, rückwirkende Zahlungen erst ab 2011. Die Beamten, die Ruhe gehalten haben, bekommen also den sprichwörtlichen Tritt in den Allerwertesten von ihrem Dienstherrn. Dazu fällt mir folgendes Zitat ein - ich zitiere immer gern -: „Ein Arbeiter, der keinen Lohn fordert, ist überall ein willkommener Mensch.“ - Das hat B. Traven gesagt.
Ich verweise auf die Begründung zu dem Gesetzentwurf; darin steht: Eine Verfassungswidrigkeit der Grundgehaltssätze kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Da aber alle Betroffenen diesen Zustand in Sachsen-Anhalt klaglos hingenommen haben, besteht aus Fürsorgegründen kein Bedarf, die damalige Unteralimentation zu regeln.
Diesen Satz muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Es besteht also kein Bedarf, nur weil aus Gutmütigkeit lange Zeit hier in SachsenAnhalt niemand auf den Tisch gehauen hat? - Das kann es ja wohl nicht sein.
Wenn man also Unrecht in Sachsen-Anhalt lange genug aussitzt, dann kann man dieses Unrecht wahrscheinlich zu Recht machen. Oder lese ich das falsch? - Da ich gern Zitate verwende, kommt das nächste Zitat von mir. Es ist eine ganz alte Weisheit, die da sagt: „Wer dem Arbeiter seinen Lohn nicht gibt, der ist ein Bluthund.“ - Das ist kein Satz aus dem Kommunistischen Manifest, liebe Kollegen, das ist ein Satz aus der Bibel, also ziemlich alt.
Bei dieser sich windenden Begründung zu dem Gesetzentwurf wird als Entschuldigung genannt, dass eine richtige Nachzahlung 100 Millionen € kosten würde. Das kann doch wohl nicht das Argument der Landesregierung sein. Diese 100 Millionen € haben Sie den Beamten doch in den vergangenen Jahren zu Unrecht auf skrupellose Art und Weise weggesackt. Es kann doch jetzt nicht als Argument herhalten, dass die Nachzahlung Kosten in Höhe von 100 Millionen € verursachen würde.
Bei der Kostendämpfungspauschale bleibe ich auch noch stehen. Dazu wird in der Begründung zu dem Gesetzentwurf aufgeführt, eine Rückerstattung der Kostendämpfungspauschale für die Jahre 2014 und 2015 würde einen unangemessenen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Bezügeberechnungssoftware - so ähnlich steht es darin - hierfür keine praktische Lösung hergibt.
Sie können den über den Tisch gezogenen Beamten doch nicht erzählen: Da die Bezügeberechnungssoftware das nicht ermöglicht, lassen wir das. Oder wie? - Das ist doch eine Verhohnepipelung dritten Grades für die über den Tisch Gezogenen!
Die AfD schließt sich den Forderungen des DGB an. Übernehmen Sie die anständigen und fair gestalteten Maßnahmen der sächsischen Landesregierung als Maßstab für Ihre noch zu machenden Hausaufgaben. Denn die Leute gehen in diesem Konkurrenzkampf der Länder dorthin, wo sie ihre Leistung ordentlich bezahlt bekommen. Und das ist bei dieser Regelung weiß Gott nicht Sachsen-Anhalt.
Zeigen Sie bei der Gestaltung des Gesetzes die gleiche Entscheidungsfreude und Großzügigkeit, wie Sie sie bei den Beraterverträgen, die Sie vergeben, an den Tag legen, oder die gleiche Entschlossenheit, die Sie auch bei der geplanten Einführung von Kennzeichnungspflichten für Polizeibeamte an den Tag legen, oder auch die gleiche Großzügigkeit und Einigkeit wie bei
Ich komme zum Schluss. Die AfD von SachsenAnhalt kann abschließend feststellen, dass dieser Gesetzentwurf im Finanzausschuss gut aufgehoben ist. Sie sollten Ihre Hausaufgaben machen. Orientieren Sie sich am sächsischen Gesetzentwurf. Deshalb verweist die AfD den Gesetzentwurf zwecks Nachbesserung in den für Finanzen zuständigen Ausschuss.
Ich sehe keine Nachfragen. - Somit können wir in der Debatte fortfahren. Für die SPD hat der Abg. Herr Dr. Schmidt das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal zur Sachlage zurück- und von der Polemik wegzukommen. Ich werde mich auch nicht daran beteiligen, das Land und seine Bediensteten schlechtzureden.