Protocol of the Session on September 29, 2016

Ich muss aber gestehen - Frau Kolb-Janssen hat das auch erwähnt -, dass ich schon ein wenig verwundert und überrascht war, dass der Antrag für die heutige Plenarsitzung gestellt worden ist. Verwundert und überrascht deswegen, weil wir uns am 16. September - vor knapp zwei Wochen - im Ausschuss für Bildung und Kultur darauf verständigt hatten, uns in der kommenden Sitzung des Ausschusses mit dem dann vorliegenden Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur zusammen mit dem Selbstbefassungsantrag der Fraktion der SPD auseinanderzusetzen.

Es ist also ein netter Versuch, durch diesen Antrag das Augenmerk auf sich zu richten und sich als Urheber der Initiative erscheinen zu lassen. Zur ganzen Wahrheit gehört doch aber, dass das Anliegen des Antrags bereits seit einiger Zeit in Bearbeitung ist und die Richtlinie, wie Sie wissen, sich bis zum 30. September, also bis morgen, im Anhörungsverfahren befindet, und uns wie besprochen dann in der nächsten Sitzung auch vorgelegt wird.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie den Antrag parat hatten und eingereicht haben, um mit diesem ebenfalls eine inhaltliche Debatte auszulösen. Aber das Timing finde ich nicht ganz so glücklich. Sie haben gesagt, Sie wollen uns ein bisschen treiben und Sie kommen zur richtigen Zeit. Ich finde, es kommt ein bisschen zu spät.

Deshalb haben wir als Koalitionsparteien einen Alternativantrag gestellt, der besagt, dass das, was bereits erarbeitet ist und sich im Anhörungs

verfahren befindet, nun im Ausschuss für Bildung und Kultur vorgelegt wird. Die inhaltliche Debatte werden wir im Ausschuss auf jeden Fall führen.

Zum Inhalt des Antrags. Der Kulturstaatsminister hat es bereits erwähnt, der Antrag beinhaltet viele wichtige Diskussionspunkte, die auch wir für gut und wichtig halten und auf die wir im Einzelnen in der Diskussion eingehen wollen. Zudem erscheint es uns noch wichtig, dass für eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Fördermittelvergabe verbindliche operative und messbare Ziele formuliert werden. Ohne diese Ziele ist es für die Bewilligungsbehörden schwer, eine einheitliche und transparente Fördermittelentscheidung zu treffen.

Auch zu diesem Punkt und weiteren Details werden wir Diskussionspunkte in der entsprechenden Diskussion im Ausschuss einbringen, wenn die Richtlinie vorliegt. Daher bitten wir um die Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir in der Debatte fortfahren. Jetzt hat Herr Schumann das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Schicksal des letzten Redners: Es ist eigentlich schon alles gesagt, vielleicht nur noch nicht von mir.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Herr Gebhardt ist noch einmal dran!)

- Okay. - Die Anhörung zur geplanten neuen Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur ist durch das Ministerium für Kultur bereits eingeleitet worden. Wir werden nach aktueller Aussage des zuständigen Ministeriums - das haben wir gerade gehört - für Kultur Ende des Jahres 2016, spätestens jedoch zu Beginn des Jahres 2017 alle notwendigen Informationen zur neuen Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur erhalten.

Die Beratung im Ausschuss kann und wird ohne Einschränkung bis dahin erfolgen. Die neue Richtlinie soll im ersten Quartal 2017 in Kraft treten. Ich sehe bis zum Erhalt der genannten Informationen des Ministeriums kein Erfordernis, im Parlament über Einzelheiten zu spekulieren, die nicht durch eine aktuelle Faktenlage abgesichert sind.

Dass es bis jetzt keine vorliegende Richtlinie gibt, ist Umständen geschuldet, die die Landesregierung in Sachsen-Anhalt nur bedingt und indirekt zu verantworten hat. Ausgangspunkt ist die neue

Rechtslage. Wir sind aber auf einem guten Weg, wie wir gehört haben, und werden die Richtlinie in den kommenden Wochen zu Gesicht bekommen und zur Beratung im zuständigen Ausschuss haben.

Die Anhörung läuft zurzeit und die Ergebnisse dieser Anhörung werden spätestens im November vorliegen und ausgewertet sein. Für uns Parlamentarier besteht noch genügend Zeit, eigene Überlegungen und Vorschläge zu unterbreiten, damit die Richtlinie das Prädikat einer Sammelrichtlinie erhält, das sie verdient.

Nicht zuletzt wird uns der Landesrechnungshof mit seiner Expertise und seinem Ratschlag zur Seite stehen und auf eventuelle Unwägbarkeiten hinweisen. Ich bin mir sicher, dass die neue Richtlinie, wenn sie denn abgestimmt und gut formuliert vorliegt, dazu beitragen wird, dass Kultur in Sachsen-Anhalt gute Rahmenbedingungen vorfindet, in denen kreativer Geist sich entwickeln kann.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, dem zuständigen Ausschuss für Bildung und Kultur über die Ergebnisse der Anhörung zur neuen Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur und über die überarbeitete neue Richtlinie selbst in der Novembersitzung des Ausschusses zu berichten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Ich sehe gerade, dass der Kollege Gebhardt jetzt noch einmal das Wort hätte. Will er verzichten oder will er nicht verzichten?

Ich will reden.

Dann soll er reden, wenn er reden will. Bitte, Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich kann die Überraschung, die hier mitgeteilt wurde, nicht so nachvollziehen. Es ist doch ein totaler Unterschied, ob ich einen Antrag im Ausschuss per Selbstbefassung stelle, nach dem ich im Ausschuss nur über die Förderrichtlinie diskutieren kann; der Antrag im Ausschuss besagte nichts weiter als: Legen Sie uns die vor, damit wir darüber reden können.

In unserem Antrag stehen drei inhaltliche Pflöcke, und wir haben heute Vormittag sehr lang und

breit auch über Parlamentsbeteiligung gesprochen. Was spricht denn dagegen, wenn eine Fraktion einen Antrag stellt, dass der Landtag beschließen möge: Erstens, zweitens, drittens soll aufgrund der gemachten Erfahrungen künftig in der Förderrichtlinie Folgendes verankert werden? Das ist doch auch ein absoluter Unterschied zu einem Antrag, der nur auf eine Berichterstattung setzt, auch zu Ihrem Alternativantrag. Insofern unterscheiden sich beide Anträge völlig voneinander.

Ich habe trotzdem vernommen, dass es hier und da durchaus Zustimmung zu den inhaltlichen Punkten in unserem Antrag gab. Wenn wir jetzt wissen - ich denke, in der Koalition weiß man das sogar noch besser -, dass in dem derzeitigen Entwurf für die künftige Förderrichtlinie diese Punkte, die Sie auch inhaltlich begrüßt haben, nicht vorkommen, was hindert uns dann daran, zumindest im Ausschuss über diese Punkte noch einmal zu reden?

Deshalb mache ich jetzt einmal den Vorschlag - Herr Präsident, das ist jetzt auch der Antrag -: Wir beantragen, obwohl wir eigentlich auf eine Direktabstimmung gesetzt hätten, weil die Zeit knapp ist, beide Anträge in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen und gemeinsam mit dem von der SPD gestellten Selbstbefassungsantrag auch unseren Antrag zu bereden, damit wir drei inhaltliche Punkte haben, an denen wir uns entlanghangeln können, wobei der Kulturminister Herr Robra auch gesagt hat: Das sind Hinweise, die man durchaus für die künftige Förderrichtlinie mit aufnehmen kann.

Insofern ist das jetzt ein Angebot, sozusagen einen kleinen gemeinsamen Nenner zu finden, damit die Punkte, die für die Kulturlandschaft zweifelsfrei total wichtig sind, doch noch zur Geltung kommen. Das wäre mein Vorschlag. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen gehen wir jetzt in das Abstimmungsverfahren.

Wir haben als Erstes den Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Antrag und damit auch automatisch den Alternativantrag in den Bildungs- und Kulturausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen im Haus. Damit ist beschlossen worden, den Antrag zusammen mit dem Alternativantrag in den eben genannten Ausschuss zu überweisen. Wir können den Tagesordnungspunkt 10 beenden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/369

Für die Einbringung hat Minister Schröder das Wort, wenn er es denn haben möchte.

(Minister André Schröder, noch am Platz stehend: Aber selbstverständlich!)

- Dann soll das so sein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur amtsangemessenen Beamtenalimentation und eine weitere Entscheidung des Gerichts vom 7. Juni 2016 um. Er knüpft an die Nachzahlungsregelungen für die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an, die vom Landtag der sechsten Legislaturperiode aufgrund eines früheren Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 verabschiedet worden sind.

Das Gericht hat hierzu eine mehrstufige Prüfung entwickelt. Die Besoldungsentwicklung der letzten 15 Jahre muss erstens mit der Tarifentwicklung, zweitens mit der Entwicklung des Nominallohnindexes und drittens mit dem Verbraucherpreisindex verglichen werden. Die Abweichungen davon müssen unter 5 % liegen. Der Abstand zu dieser Grenze ist in diesem Gesetzentwurf erhöht worden, sodass die Abweichung zu keinem Zeitpunkt mehr als 4,9 % beträgt.

Auch die Nachzahlungen an die Richterschaft werden entsprechend erhöht. Dieser größere Abstand von der Grenze der sogenannten evidenten Verfassungswidrigkeit von 5 % führt aus der Sicht der Landesregierung zu einer größeren Rechtssicherheit der Regelung.

Ferner musste untersucht werden, ob sich der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen über die letzten fünf Jahre um mehr als 10 % verringert hat. Entsprechendes gilt für den Vergleich der Besoldung des Landes mit dem Durchschnitt der Besoldung des Bundes und der anderen Länder. Höhere Abweichungen sind nur in zwei dieser insgesamt fünf Parameter zulässig.

Beim jetzigen Gesetzentwurf kommt noch die sogenannte Staffelprüfung hinzu, mit der ein Ver

gleich mit einem um fünf Jahre vor dem eigentlichen 15-jährigen Betrachtungszeitraum liegenden gleichlangen Zeitraum vorgenommen wird. Diese Prüfung soll dazu dienen, eventuell vorhandene statistische Ausreißer zu bereinigen, die dann zu einem höheren oder auch niedrigeren Besoldungsindex hätten führen können. Statistische Ausreißer wurden für Sachsen-Anhalt nicht ermittelt, deshalb gab es keinen Grund, die ermittelten Indizes zu korrigieren.

Außerdem wurde eine zweite Prüfungsstufe hinzugefügt, nach der eine Gesamtabwägung nach bestimmten Kriterien vorzunehmen war. So mussten zum Beispiel der Umfang der Beihilfe, die Auswirkungen des Versorgungsniveaus und der Vergleich mit ähnlich qualifizierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einbezogen werden.

Aus dieser Abwägung resultiert die Entscheidung, die für das Jahr 2014 einbehaltene Kostendämpfungspauschale wieder auszuzahlen, da sie sich im Ergebnis als Besoldungskürzung auswirkt. Ab 2017 soll die Kostendämpfungspauschale dann komplett wegfallen und folgebedingt bei der Heilfürsorge kein Einbehalt mehr vorgenommen werden.

Aus den Berechnungen ergeben sich für die Jahre von 2008 bis 2012 und für 2014 unterschiedlich hohe prozentuale Unteralimentierungen. Im Ergebnis erhalten die Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation eingelegt haben, Nachzahlungen, die für die Jahre 2008 bis 2012 und für 2014 Nachzahlungen von 9,4 % des durchschnittlichen Grundgehalts eines dieser Jahre entsprechen.

Für die Beamtinnen und Beamten der höheren Besoldungsgruppen beträgt dieser Wert 7,4 %. Diese Unterscheidung folgt aus einer früheren zeitlichen Differenzierung der Besoldungsanpassung.

Für die übrigen Beamtinnen und Beamten beträgt die Nachzahlung 1,65 % eines durchschnittlichen Jahresgrundgehalts, das sich aus den Jahren 2011, 2012 und 2014 errechnet.

Die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten Nachzahlungen nach denselben Grundsätzen. Bereits geleistete Zahlungen werden dabei angerechnet.