Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal zur Sachlage zurück- und von der Polemik wegzukommen. Ich werde mich auch nicht daran beteiligen, das Land und seine Bediensteten schlechtzureden.
Wir haben im Jahr 2015 auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsgemäße Besoldung für die Richterinnen und Richter zum 1. Januar 2016 nachgeholt,
und zwar über die anhängigen Verfahren hinaus auch für die Beschäftigten dieses Berufsstands, die nicht geklagt hatten, rückwirkend für die Zeit ab April 2011. Das wird jetzt mit diesem Gesetzentwurf durch die Koalition auch für die übrigen Beamtinnen und Beamten des Landes geschehen. Der Minister hat gesagt, welche Summen bewegt werden und welche Fristen gelten.
len verfahren, in denen Beamtinnen und Beamten bei der Kostendämpfungspauschale die Beihilfe für 2014 gar nicht in Anspruch genommen haben, da sie nach Anrechnung der Kostendämpfungspauschale nach den damaligen Regeln keine Erstattung erwarten konnten. - Mehr ist an dieser Stelle eigentlich nicht zu sagen.
Lassen Sie mich trotzdem noch einen Satz zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass das Verfassungsgericht sich aufgemacht hätte, die Alimentierung von Staatsdienern von Grund auf neu zu ermitteln. Die Heranziehung der genannten fünf Kriterien und die Einbeziehung des Abstandsgebotes zur Grundsicherung sind aus meiner Sicht, basierend auf einem Niveau, das keine grundständige Ermittlung darstellt, zu kurz gesprungen.
Das hat das Verfassungsgericht nicht getan. Von Sachsen-Anhalt aus wird es uns wohl kaum gelingen, das auf neue Füße zu stellen. Das wird aber aus meiner Sicht eine Aufgabe sein, die wir irgendwann zu leisten haben.
Es geht in diesem Gesetzentwurf gleichwohl um eine auskömmliche und angemessene Alimentierung der Beamtenschaft. Dabei soll einfließen, dass gute Leistung genau wie in der freien Wirtschaft entlohnt wird.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist das im öffentlichen Dienst ein ewiges Thema bei den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Gerade weil wir konsolidieren, gerade weil wir in der Zukunft mit weniger Personal arbeiten werden, als wir es in der Vergangenheit getan haben, und gerade weil weniger Schultern im Grunde genommen die gleiche Arbeit tragen, ist das notwendig.
Daher empfehle ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Finanzen und vor allem dort eine schnelle Beratung, damit wir ab Dezember nachholend die Besoldung auszahlen können. - Vielen Dank.
Danke, Herr Schmidt. Ich sehe keine Nachfragen. - Damit hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Knöchel das Wort. Bitte sehr.
Sie haben soeben hier ausgeführt: Schade, dass das Bundesverfassungsgericht nicht Kriterien formuliert hat, an denen wir uns festhalten können.
- Verzeihung, Herr Schmidt, das Bundesverfassungsgericht ist in unserem Land die Institution, an die sich Bürger wenden können, wenn sie meinen, ein Gesetz - hier das Besoldungsgesetz - stimmt nicht mit der Verfassung überein.
Das Bundesverfassungsgericht repariert Fehler. Für Besoldungsgesetze sind wir in diesem Hause zuständig. Daher kann man sich nicht in Richtung Bundesverfassungsgericht wegducken.
Das machen wir aber eigentlich schon seit Jahren. Mit der Föderalismusreform, als die Zuständigkeit für die Besoldung auf die Länder übergegangen ist, begann der Wettbewerbsföderalismus. Jedes Land - bis auf die, die es sich leisten konnten - entdeckten in ihren Beamten die Sparschweine. Das Erste war: Das Weihnachtsgeld war weg. Das Zweite war: Die Tarifergebnisse wurden nicht in vollem Umfang umgesetzt. Das Dritte war: Sie sind zu spät umgesetzt worden. Das Vierte war: Es ist eine Kostendämpfungspauschale eingeführt worden, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die Quartalsgebühren in den Arztpraxen abgeschafft worden sind. Damals haben wir eine Kostendämpfungspauschale eingeführt - immer nur mit dem Argument: Wir müssen sparen.
Unsere Aufgabe ist es aber nicht, am Landespersonal zu sparen, sondern unsere Aufgabe ist, das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip umzusetzen. Dazu bedarf es eben mehr als zu prüfen, ob das, was wir hier tun, gerade noch so verfassungsgemäß ist. Die Aufgabe lautet, die Menschen, die für unser Land ihre Haut zu Markte tragen, ordentlich zu bezahlen. Dazu sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht.
Dieser Pflicht sind wir nur unzureichend nachgekommen. So kam es dazu, dass im Falle der Richter die Besoldung für verfassungswidrig erklärt worden ist, und zu erwarten war, dass das für die A-Besoldung auch erfolgen würde. Für Sachsen ist es erfolgt. Deswegen haben wir jetzt gesagt, wir gehen schnell voran und ändern das.
Wir ändern das Gesetz aber wieder so, dass wir uns sehr nah an diesen Grenzen bewegen, die das Verfassungsgericht formuliert hat. Das Verfassungsgericht ist zu Recht ein zurückhaltendes Organ. Es sagt nur, was überhaupt nicht geht. Aber das heißt noch lange nicht, dass das, was Sie hier formuliert haben, dem Alimentationsprinzip entspricht.
Das war auch nie ein Problem für die oberen Besoldungsgruppen in Sachsen-Anhalt. In diesen waren die Unterschiede zu den anderen Bundesländern gar nicht so groß. Daran kann man
sehen, wer Besoldungsgesetze schreibt. Das Problem waren vielmehr die unteren Besoldungsgruppen, nämlich die Polizisten, diejenigen, die in den Justizvollzugsanstalten oder in den Finanzämtern arbeiten. Sie waren vor allem die Leidtragenden und sind an der Verfassungswidrigkeit herumgeschrammt.
Alles das wollen Sie jetzt reparieren. Aber Sie reparieren es auf eine komische Weise. Wenn ich Ihr Gesetz lese, dann stelle ich fest, dass in zwei Ländern eine ähnliche Situation besteht. Sachsen repariert es so und wir unzureichend. Sie begründen, man hätte es auch wie in Sachsen machen können, aber das wäre ganz schon teuer gewesen. Also wieder nur Sparschweinargumente.
Wie gesagt, wir haben uns nicht an Sachsen orientiert. Dann haben Sie gesagt: Außerdem gibt es in Sachsen und in Sachsen-Anhalt unterschiedliche Teuerungsraten. Das ist schön. Jetzt werden die Nuancen genau aufgerechnet. Warum passiert das zum Beispiel nicht beim TV-L? - Das ist ein bundesweit ausgehandelter Tarifvertrag. Warum koppeln wir überhaupt die Beamtenbesoldung vom Tarifgeschehen ab?
Das Ziel unserer Fraktion ist, dass es im öffentlichen Dienst für gleiche Arbeit adäquate Bezahlung gibt. Das heißt, das, was in der Tarifautomatik ausgehandelt wird, sollte auf den Beamtenbereich übertragen werden.
Nur so kommen wir zu einem gerechten Ergebnis. Das ist besser, als diese politischen Sparschweinspielereien zu betreiben, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben.
Aber nicht nur die Besoldung ist das Ärgernis. Für die Beamtinnen und Beamten kommt hinzu, dass seit Jahren die Beförderungsmittel unterdurchschnittlich sind, sodass Menschen Arbeit leisten und nicht dafür bezahlt werden. Das ist die nächste Baustelle, über die wir nachdenken müssen.
Ja, ich halte es für richtig, dass wir im Finanzausschuss über diesen Gesetzentwurf sprechen. Meine Hoffnung ist, dass dieser Gesetzentwurf den Finanzausschuss nicht so verlässt, wie er in diesen hineinkommt, sondern dass es uns gelingt, darin im Interesse der Beschäftigten unseres Landes sinnvolle Änderungen zu vollziehen. - Vielen Dank.
Danke. Ich sehe auch hier keine Fragen. - Deswegen hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Meister das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bekanntlich hatte uns das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Richterbesoldung einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ins Stammbuch geschrieben. Ende letzten Jahres musste der Landtag daher schon entsprechende Anpassungen vornehmen, wobei die Anpassungen dermaßen knapp ausfielen, dass die Regelung von den Richtern sogar als Affront begriffen wurde. Das war ja eine recht lebhafte Diskussion.
Schon damals wussten aber alle Beteiligten, dass weiterer Anpassungsbedarf bestand, dass auch die sonstige Beamtenbesoldung unter ähnlichen rechtlichen Gesichtspunkten problematisch war. Wir haben nun die Rechtsprechung zu den sächsischen Regelungen vorliegen. Der vorliegende Gesetzentwurf wendet die Rechtsprechung auf unsere Verhältnisse in Sachsen-Anhalt an und führt im Ergebnis zu höheren Bezügen, wobei der Fehler aus der letzten Legislaturperiode so nicht wiederholt wird und jetzt nicht der minimalst mögliche Abstand zur Verfassungswidrigkeit gewählt wurde.
Zugleich wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, indem wir die in der Vergangenheit heiß diskutierte und von uns in Oppositionszeiten noch angegriffene Kostendämpfungspauschale abschaffen. Trotz der sich mit dem Gesetz ergebenden Verbesserungen für unsere Landesbediensteten werden bei Weitem nicht alle Forderungen erfüllt. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Stellungnahmen der Verbände machen das deutlich.
Von mehreren Seiten wird insbesondere die Übernahme der günstigeren sächsischen Regelung gefordert, einmal abgesehen von den unterschiedlichen Voraussetzungen in beiden Ländern. Für die konkrete Berechnung setzt uns aber auch die Haushaltslage einen Rahmen, den wir zumindest zu beachten haben.
Wir sind uns dessen bewusst, dass wir den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt auch im Verhältnis zu anderen Bundesländern attraktiver gestalten wollen, ja müssen. Wir können als Land nur dann erfolgreich sein, wenn schlicht auch der finanzielle Anreiz vorhanden ist, einen Arbeitsplatz in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts aufzunehmen oder motiviert die anstehenden Aufgaben zu lösen. Der Stellenabbau hat in den vergangenen Jahren auch dazu geführt, dass die Arbeitsbelastung unserer Beschäftigten noch
Wie hart dieser Wettbewerb zwischen den Ländern ist, können wir insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern sowie bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehen. Dazu kommt dann auch noch die Herausforderung, den Generationswechsel in der Verwaltung erfolgreich zu gestalten und gerade auch jungen Menschen in Sachsen-Anhalt eine Perspektive zu geben.
Auch wenn man diese zahlreichen Problemlagen erkennen und berücksichtigen muss, steht das Ziel des attraktiven öffentlichen Dienstes nicht isoliert, sondern es muss sich in die Gesamtschau und die Gesamtverantwortung für den Landeshaushalt und die vielfältigen anderen Ziele einfügen.
Wenn man dann die sächsische Regelung sieht und die Mehrkosten, die dabei entstanden sind, dann muss man sagen: So ganz einfach kann man es natürlich nicht wegwischen. Wir müssen tatsächlich schauen, was wir insgesamt leisten können. So etwas muss man als einen Prozess verstehen, meine ich, und kann nicht mit einem Schlag in der jetzigen Situation diesen Aufwuchs so vornehmen, wie das von den Vorrednern zum Teil gewünscht wird.
Nicht im Gesetzentwurf enthalten ist das Vorhaben der Koalition, wieder eine Jahressonderzahlung einzuführen. Der Minister hat dazu schon ausgeführt; dies gehört zu den weiter geplanten Vorhaben. Wir werden dies in den anstehenden Haushaltsberatungen zu diskutieren haben.
Heute haben wir über den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Natürlich muss der Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überwiesen werden. Wir werden dort auch über die noch bestehende Kritik am Entwurf und die Handlungsspielräume, die uns bleiben, zu reden haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf setzt die Koalition den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um. Es hat festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldung der Jahre 2008, 2012 und 2014 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig bemessen waren. Wir als Landesgesetzgeber sind nun verpflichtet, verfassungskonforme Regelungen zu treffen und rückwirkend die Verfassungswidrigkeit zu beheben.