Protocol of the Session on September 26, 2019

Herr Minister, Herr Lippmann hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Minister Stahlknecht, nun haben Sie trotzdem zum Anliegen der Großen Anfrage nicht viel gesagt. Zu dem, was wir zu hinterfragen versucht haben, nämlich etwas zu dem Investitionsbedarf und dem Investitionsstau in den Kommunen zu erfahren.

Nun gehe ich nicht auf die Sache mit den unbeantworteten Fragen ein. Ich stelle aber Ihrer Darstellung einmal das entgegen, was wir auf dem Landkreistag, auf dem Sie ja auch als Gast und Redner waren und auf dem ich ebenfalls war, vorgetragen und übergeben bekamen: klare Forderungen der Landkreise, eine hohe Unzufriedenheit, der Blick auf das bevorstehende erneute Abgleiten in Konsolidierungssituationen. Das heißt also, dass den Kommunen entgegen dem, was Sie gerade hier alles erzählt haben, wieder das Wasser bis zum Halse steht.

Nun sitzen die Verantwortlichen der Kommunen zu Hause und sind in der Vorbereitung ihrer Haushalte, blicken auf diese Sitzung, gerade auf diesen Tagesordnungspunkt, und hatten eigentlich die Erwartung, dass heute oder morgen der Präsidentin ein Haushaltsentwurf übergeben wird, in den sie schon einmal hineinschauen und den sie, wie auch immer, zur Grundlage ihrer eigenen Überlegungen machen können.

Was haben denn die Kommunen aus Ihrer Sicht, aus der Sicht eines Mitglieds der Landesregierung, da jetzt zu erwarten? Wie ist denn jetzt der Zeitplan der Landesregierung, und mit welcher Entwicklung, mit welchem Volumen, mit welchen Ressourcen können die Kommunen an ihre Haushaltsplanungen herangehen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Erstens. Das ist für die Kommunen sehr einfach, weil wir ein Finanzausgleichsgesetz beschlossen haben, das über fünf Jahre die gleiche Höhe garantiert. Insofern haben Gemeinden Planungssicherheit. Insofern könnte ich jetzt die Unsicherheit in den Gemeinden und Landkreisen nicht verstehen, weil sie genau wissen, welche Gelder kommen werden.

(Ulrich Thomas, CDU: Richtig!)

Zweitens ist das Finanzausgleichsgesetz in der Evaluierung, und dort wird auch festgestellt werden, ob eventuell Erhöhungen in der nächsten Legislaturperiode möglich und notwendig sind.

Herr Minister, es gibt noch zwei Fragen, Herr Gebhardt als Nächster. - Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Minister, es geht nicht um die allgemeinen Finanzzuweisungen; das war nicht die Frage von Herrn Lippmann.

Natürlich.

Die Frage war auf folgenden Sachverhalt ausgerichtet: Wenn Kommunen bestimmte Investitionen planen, was sie ja eigentlich durch die Bank für ihr nächstes Haushaltsjahr tun, sind sie auf Fördermittel angewiesen.

Da sind sie auch darauf angewiesen, zu wissen, wie die Fördermittelpolitik seitens der Landesregierung aussieht. Oftmals gibt es dort auch Drittmittel, von denen es abhängig ist.

Die Frage sei also noch einmal gestellt: Welche Planungssicherheit haben Kommunen für ihre Investitionen, die sie zwingend tätigen müssen, die sie jetzt planen müssen? Wann können sie damit rechnen, dass hierzu ein in Zahlen niedergelegter Haushaltsplanentwurf der Landesregierung vorliegt?

(Robert Farle, AfD: Das könnte man!)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Noch einmal, damit wir das unterscheiden: Zum einen gibt es Investitionen, die die Gemeinden ohne jede Förderung vornehmen. Das ist dann in ihrem eigenen Haushalt abzubilden und durch einen jeweiligen Stadtrat oder Gemeinderat zu beschließen.

Zum anderen gibt es Investitionen, die durch Fördermittel bezuschusst werden. Nehmen wir einmal den Brandschutz: Dort sind Verpflichtungsermächtigungen für nächstes Jahr freigegeben, sodass in diesem Beispiel die Gemeinden sehr genau wissen, welche Fahrzeuge bestellt werden können oder nicht. Das ist in den jeweiligen Bereichen in Absprachen auch erfolgt.

Ansonsten gilt das Finanzausgleichsgesetz, das die Grundlage dafür bildet, Eigenmittel abzubilden, und es gibt im Übrigen einen Erlass meines Hauses, in dem eindeutig steht, damals so abgestimmt mit dem damaligen Finanzminister, dass bei Investitionen, die rentierlich sind, auch Kredite zu genehmigen sind, selbst wenn eine Gemeinde in der Konsolidierung ist.

Herr Knöchel hat noch eine Nachfrage; nein, Herr Gebhardt. - Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Eine kurze Nachfrage, wenn Sie gestatten: Herr Minister, kann ich aus Ihrer Antwort schlussfolgern, dass Sie jetzt hier mit Stand von heute nicht in der Lage sind zu sagen, wann

ein Haushaltsplanentwurf der Landesregierung vorliegen wird? Das war meine Frage.

Herr Minister, Sie haben noch einmal das Wort.

Dann müssen Sie die Frage auch so formulieren und nicht versuchen, die Frage durch die Hintertür zu stellen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ich habe ihn verstanden!)

- Bitte, was?

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Sie hat sie verstanden!)

- Na, das ist ja ganz wunderbar, dass Frau von Angern das verstanden hat. Sie hat beim Rest nicht zugehört und wahrscheinlich nur den Teil mitbekommen, in dem Sie gefragt haben.

Wir sind dabei, jetzt in Ruhe einen Haushalt für die nächsten zwei Jahre zu entwickeln, und da sind wir auf einem guten Weg. Wir werden diesen Haushalt so entwickeln, dass er auch ermöglicht, dieses Land über das Jahr 2021 hinaus gut zu gestalten. Er wird auch so sein, dass diejenigen Dinge, die erforderlich sind, im Haushalt abgebildet werden. Da geht jetzt für uns Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Ich werde Ihnen heute nicht sagen, wann wir das hier in den Landtag einbringen, weil dies eine gemeinsame Kabinettsentscheidung ist.

Herr Knöchel, jetzt haben Sie das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, Sie haben gerade gesagt, die fünfjährige Festschreibung der FAG-Summe gebe den Kommunen Planungssicherheit.

Würden Sie, wenn Sie Kenntnis von der tariflichen Entwicklung der letzten Jahre hätten, zum Beispiel von der Entwicklung des Baukostenindexes und der allgemeinen Kostenentwicklung, immer noch behaupten, dass eine vor fünf Jahren festgeschriebene Summe Planungssicherheit in die Zukunft gibt?

Das ist eine völlig anders geartete Frage. Die eine Frage war gewesen, ob die Kommunen wissen, mit welchen Finanzen sie im Augenblick planen können. Da ist die klare Aussage: Ja, sie können

es, weil sie die Mittel des FAG kennen, die garantiert sind.

Der zweite Bereich, den Sie ansprechen, das ist eine Diskussion, die wir auch oft im Landkreistag gehabt haben, dass es, wenn man das für eine längere Zeit fortschreibt, gewisse Dynamisierungsprozesse gibt, die Sie angesprochen haben. Inwieweit in einem zukünftigen FAG diese Dynamisierungsprozesse abzubilden sind, bei denen man gewisse Ergebnisse antizipiert, das wird jetzt im Rahmen der Evaluation beredet. So sieht das aus.

Herr Minister, Frau Buchheim hat sich noch zu Wort gemeldet und Frau von Angern.

Vielen Dank. - Herr Minister, ich habe in meiner Rede auch erwähnt, dass die Kommunen die fehlende Nachfolgeregelung zum Entflechtungsgesetz beanstanden. Wann ist diesbezüglich mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

Auch dieses wird im Kabinett beschlossen werden. Die Mittel sind von Herrn Webel vorgetragen worden, auch 60 Millionen € mit einer gewissen prozentualen Anhebung. Das wird in absehbarer Zeit kommen, und die Kommunen können auch damit rechnen, dass diese 60 Millionen €, die gesetzt sind, in den jeweiligen Jahren 2020/2021 zur Verfügung stehen.

Frau von Angern, ich erteile Ihnen das Wort.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Darf ich jetzt mal etwas dazu sagen?)

- Was ist denn?

Ich habe doch noch gar nicht gefragt.

Frau von Angern, einem Moment bitte. Der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt hat sich zu Wort gemeldet.

Danke, Herr Präsident. - Ohne die sehr geehrte Frau von Angern, für die es mir unwahrscheinlich leidtut, dass ich sie jetzt abwürgen würde, aus sachlichen Gründen, aus Zahlengründen - -

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Das waren jetzt vier Wortmeldungen aus einer Fraktion. Ich weiß nicht, ob wir jetzt neue Regeln einführen. Ich will es einfach nur sagen. Ich weiß, dass Sie das autark machen können, aber ich will nur sagen: Dann ist jeder andere Hinweis auf die Zeit irgendwo lächerlich.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Aber meines Erachtens - - Sie haben mir schon das Wort gegeben, Herr Präsident.

Herr Borgwardt, das ist richtig, es ist die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Ich würde aber jetzt Frau von Angern, weil wir ihr einmal das Wort erteilt haben, noch einmal sprechen lassen.