Protocol of the Session on August 29, 2019

Unsere Erwartung ist, dass für eine generalisierte Ausbildung auch ein generalisiertes Ausführungsgesetz erlassen wird. Das wäre mit dem Gesetzentwurf nicht der Fall.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ein Kritikpunkt war und ist - er wird durch den Gesetzentwurf auch keinesfalls behoben -, die fehlende Festlegung einer zwingenden gemeinsamen Strategie zur Zusammenarbeit der drei sehr unterschiedlichen Ministerien. Es werden zwar die Verordnungsermächtigungen der drei Ministerien beschrieben, aber offensichtlich ist eine wechselseitige Abstimmung und Koordination nicht beabsichtigt. Wir halten dies für einen groben Fehler und für eine tatsächliche Reserve.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Immer wieder wird in den Gesprächen zur Umsetzung des Pfegeberufereformgesetzes davon geredet, dass die sich gegenwärtig im System befindenden Medizinpädagogen „Goldstaub“ seien. Aktuell und zukünftig fehlen noch viel mehr dieser Gesundheitspädagogen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann fehlen derzeit nicht nur die nötigen Ausbildungskapazitäten, sondern es fehlt überhaupt die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Ausbildungsberufe.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch diese Frage beantwortet der vorliegende Gesetzentwurf nur ungenügend bzw. gar nicht. Lediglich § 10 - Übergangsregelung zur Qualifikation der Lehrkräfte - sichert den garantierten Bestandsschutz der aktuell tätigen Lehrkräfte bis zum Jahr 2025 und schöpft auch den bundesgesetzlichen Rahmen bis zum Jahr 2029 aus.

Aber woher nehmen wir die Lehrkräfte dann? Der Altersdurchschnitt der infrage stehenden Lehrkräfte ist durch die Praktikerinnen und Praktiker hinlänglich beschrieben worden. Wer ist zuständig? Wer ist für das Finden des „Goldstaubes“ verantwortlich? - Auch das lässt der Entwurf des Ausführungsgesetzes leider als offene Baustelle zurück.

Ebenso offen ist der Umgang mit der Helferinnenausbildung in den Pflegeberufen einschließlich

der Notwendigkeit, die Qualifikation zur Pflegefachfrau im System zu ermöglichen.

Auch die bisherigen Orte praktischer Ausbildung, nämlich die Rehabilitationsträger, finden keine Erwähnung im Entwurf eines Ausführungsgesetzes, zumal die Bereitstellung der notwendigen Praxisplätze allen Beteiligten noch genügend abfordern wird.

Sie sehen, es gibt noch eine Menge Baustellen.

Frau Zoschke.

Entsprechend der Zuständigkeit der Ministerien für Bildung und Kultur, für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung sind auch drei fachlich zuständigen Ausschüsse an den Beratungen über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu beteiligen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN - Heiterkeit bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Zoschke für den Redebeitrag. - Bevor ich Herrn Aldag das Wort erteile, begrüße ich Damen und Herren des Sprachcamps Hedersleben. Seien Sie recht herzlich willkommen in unserem Hohen Hause!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abg. Herr Aldag. Herr Aldag, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will es kürzer und auch nicht ganz so hektisch wie meine Vorrednerin machen, weil meine Vorrednerinnen und der Minister zu dem Gesetzentwurf an sich schon sehr viel ausgeführt haben.

Frau Späthe hat es erwähnt: Es sind viele Verordnungsermächtigungen notwendig. Ich will auf eine genauer eingehen, die uns ein bisschen Probleme bereitet. Es ist die Verordnungsermächtigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs. Während einer Sitzung der Enquete-Kommission ist berichtet worden, dass seitens des Hauses geplant ist, für das Curriculum 200 zusätzliche Stunden an allgemeinbildendem Unterricht vorzuschreiben; zusätzlich zu den Vorgaben zum Curriculum, die es auf der Bundesebene gibt. Das wäre mit Zusatzkosten für das Land verbunden, die wohl auch bereits ihren Weg in die Haushaltanmeldungen gefunden haben.

Bereits bei der erwähnten Sitzung der EnqueteKommission haben wir GRÜNEN uns ablehnend dazu geäußert. Denn 200 Stunden zusätzlicher Unterricht hießen, dass die Pflegeschülerinnen und -schüler fünf bis sechs Wochen weniger Zeit in den Praxisstationen verbringen würden. Das halten wir für ungünstig. Wir müssen die Bundesvorgaben nun wirklich nicht übererfüllen. Zumindest wollen wir diese 200 zusätzlichen Stunden nur als Kannbestimmung in die Verordnung aufnehmen. Es kann nicht angehen, dass eventuelle Defizite in der Allgemeinbildung an den Pflegeschulen selbst ausgeglichen werden sollen. Das, meine Damen und Herren, muss schon an den Regelschulen erfolgen.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Lassen Sie mich um Schluss meiner Rede eine allgemeine Bitte formulieren. Manche Ministerien stellen ihren Gesetzentwürfen die Ergebnisse ihres eigenen Anhörungsverfahrens voran. Es wird dargestellt, wer um Stellungnahme gebeten wurde, welche Stellungnahmen eingingen und welche Positionen dabei formuliert wurden. Auch wird angeführt, welche Anregungen aus welchen Gründen in den Gesetzentwurf eingegangen sind oder eben auch nicht. Das ist für die Rezipienten von Gesetzentwürfen natürlich überaus hilfreich, und ich würde mich freuen, wenn ein solches Vorgehen in allen Häusern zur Regel wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Aldag für den Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abg. Frau Gorr. Frau Gorr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes vom 17. Juli 2017 fordert alle Beteiligten in besonderer Weise. Wir haben es soeben sehr deutlich vernommen. Neben strukturellen Fragen wird auch die zukünftige Qualität der Ausbildung unser Augenmerk erfordern.

Daher bitte ich um zügige, aber intensive Beratungen über den vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes in den beteiligten Ausschüssen. Wie es schon erwähnt wurde, soll er zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich Frau Gorr für den Redebeitrag. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Über den Gesetzentwurf soll federführend im Ausschuss für Bildung und Kultur beraten werden. Die Mitberatung soll beim Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie beim Ausschuss für Finanzen liegen. Ist das so richtig?

(Angela Gorr, CDU: Nein! Soziales und In- tegration mitberatend!)

Wenn das so wahrgenommen wurde, dann stimmen wir jetzt darüber ab.

(Zuruf von der LINKEN: Aber es hat auch etwas mit Hochschulen zu tun! - Angela Gorr, CDU: Bildung und Soziales!)

Bildung und Soziales.

(Zuruf von der LINKEN: Wirtschaft und Wis- senschaft auch!)

Wirtschaft und Wissenschaft auch noch?

(Rüdiger Erben, SPD: Nee, das nicht! - An- gela Gorr, CDU: Federführend Bildung und mitberatend Soziales!)

Wir stimmen zunächst über die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration ab. Wer für die Überweisung in die genannten Ausschüsse ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und drei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? - Diese sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich auch nicht.

Jetzt müssen wir noch über die Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung abstimmen. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Damit gibt es keine Mehrheit für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Der Tagesordnungspunkt 19 ist damit erledigt.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 23 kommen, führen wir einen kleinen Wechsel durch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir steigen nunmehr ein in

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Landesbesoldungs- und

-versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4475

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/4781

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4819

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4831

(Erste Beratung in der 74. Sitzung des Land- tages am 19.06.2019)

Erste Beratung

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des