Berichterstatter zu a) wird Herr Meister sein. Die Einbringung zu b) übernehmen Herr Knöchel und Herr Lippmann. - Herr Meister, Sie haben jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über den Verlauf der Ausschussberatungen. Den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
2019/2020/2021 in der Drs. 7/4475 überwies der Landtag in der 74. Sitzung am 19. Juni 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 65. Sitzung am 20. Juni 2019, also nur einen Tag nach der Landtagssitzung, mit dem Gesetzentwurf und beschloss einstimmig, den Minister der Finanzen zu bitten, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der im Entwurf des Besoldungsanpassungsgeset
zes enthaltenen linearen Erhöhungen der Grundgehälter, Versorgungsbezüge, Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare Zahlungen ab Ende August 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 anzuordnen. Den Kommunen wurde empfohlen, entsprechend den Regelungen des Landes zu verfahren.
Eine weitere Beratung über diesen Gesetzentwurf fand in der 66. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 21. August 2019 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit überwiegend redaktionellen Anpassungsvorschlägen, die mit dem Ministerium der Finanzen einvernehmlich abgestimmt worden waren, vor.
Außerdem lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der als Tischvorlage verteilt wurde und zur Abstimmung kam. Der Änderungsantrag, in dem eine jährliche Sonderzahlung vorgeschlagen wurde, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Die in der Synopse vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen machte sich der Ausschuss für Finanzen zu eigen. Die vom GBD in der Synopse vorgeschlagene Fassung des Gesetzentwurfes diente bei der abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs als Beratungsgrundlage.
Der Ausschuss für Finanzen empfahl im Ergebnis seiner Beratung mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4781 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Meister. - Wir kommen nun zur Einbringung zu Punkt b). Es sprechen Herr Lippmann und dann Herr Knöchel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen ist es bereits ein reichliches Jahr her, dass meine Fraktion die Landesregierung aufgefordert hatte, sich als verantwortungsbewusster Dienstherr und Arbeitgeber zu beweisen und die von uns damals aufgezeigten Ungerechtigkeiten in der Bezahlung unserer Landesbediensteten zu beseitigen.
gerechten Bezahlung für alle Landesbeschäftigten die Aufmerksamkeit zu verwehren und die realen Verhältnisse in unserem Landesdienst an diesen Stellen weiter zu ignorieren.
Das Thema war damals nicht einmal eine fachliche Diskussion in den Ausschüssen wert. Es war allerdings schon damals klar, dass man die realen Probleme nicht dadurch erledigt, dass man sie schlicht ignoriert und den Kopf in den Sand steckt.
Unter anderem ging es vor einem Jahr in unserem Antrag auch um die berechtigten Forderungen unserer Grundschullehrkräfte, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in allen anderen Schulformen auch in die Besoldungsgruppe A 13 im Landesbesoldungsgesetz eingeordnet zu werden.
Mit mehreren Aktionen wurden wir alle im letzten Jahr von den Grundschullehrkräften, wie ich glaube, sehr nachdrücklich auf ihre Situation und auf die wachsende Ungeduld gegenüber der Handlungsunfähigkeit der Landespolitik aufmerksam gemacht. Ich denke, dass sich die meisten von uns noch an die E-Mail-Aktion vor der Sommerpause erinnern, oder an die Aktion im Frühjahr auf dem Domplatz, bei der eine große A-13-Mauer eingerissen wurde.
Diese A-13-Mauer steht jetzt gerade wieder unten. Davor stehen mehrere Hundert Kolleginnen und Kollegen aus den Grundschulen und warten bei Temperaturen von mehr als 30 °C in brütender Sonne darauf, endlich eine konstruktive Antwort von diesem Pult aus zu hören.
Sie erwarten von der Landesregierung und der Koalition ein Signal, dass endlich das letzte Kapitel auf dem langen Weg zu einer gerechten Lehrkräftebezahlung eingeleitet wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, um es hier zum wiederholten Male zu sagen: Es geht dabei nicht um eine Privilegierung oder Besserstellung der Grundschullehrkräfte, sondern es geht darum, ihre jahrzehntelange Schlechterstellung aufzuheben.
die nach der Wende unkritisch aus der alten Bundesrepublik in die östlichen Bundesländer übernommen wurde.
(Zustimmung bei der LINKEN - Angela Gorr, CDU: Also, in die östlichen Bundes- länder übernommen wurde!)
Doch nicht nur im Osten, in Berlin und in Brandenburg, in Sachsen und jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in immer mehr westlichen Bundesländern wurde und wird der
alte Zopf einer unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Lehrergruppen inzwischen abgeschnitten. Die alte westdeutsche Auffassung, dass die Anforderungen an Ausbildung und Einsatz der Lehrkräfte mit dem steigenden Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen, ist lange überholt und durch eine Fülle von Studien widerlegt.
Die ungerechtfertigte Benachteiligung der Grundschullehrkräfte, die nur mit dem Alter der zu unterrichtenden Kinder begründet wird, ist ein Besoldungsrelikt von vorgestern.
Denn heute gilt es als weitgehend unbestritten: Auf den Anfang kommt es an. Und der wird eben in den Grundschulen gelegt oder, genauer gesagt, sogar in den Kindertageseinrichtungen. An den weiterführenden Schulen und in den Berufsschulen kann am Ende nur die Ernte eingefahren werden, die zuvor in den Grundschulen angelegt wurde.
Auch deshalb sind immer mehr Länder auf dem Weg, das Lehramtsstudium auch für die Grundschulen auf zehn Semester zu erweitern, um so zusätzliche Kompetenzen zu vermitteln.
Ich will jetzt hier auf einen längeren Exkurs zu den anspruchsvollen Veränderungen in den Grundschulen verzichten. Ich will aber für die, die sich auskennen, zumindest die wesentlichen Stichworte erwähnen.
Diese sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, vor allem die flexible Schuleingangsphase inklusive der Erstellung aufwendiger Entwicklungsberichte, die Arbeit mit kompetenzorientierten Lehrplänen, wobei die Grundschulen Vorreiter waren, und die Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts, die wir gern als Inklusion bezeichnen, inklusive der dafür erforderlichen pädagogischen Diagnostik und anderes mehr.
Von keiner anderen Schulform wurde in den letzten 30 Jahren so viel an Veränderungsbereitschaft und Innovation gefordert wie von den Grundschulen.
Ich will in Erinnerung rufen, dass für die Bezahlung im öffentlichen Dienst ganz allgemein die Entgeltgruppe E 13 als sogenannte Eckeingruppierung gilt und hier die Beschäftigten einzugruppieren sind, die über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen und eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Diesem Tarifmerkmal entspricht im Besoldungsrecht die Besoldungsgruppe A 13.
Mit der Forderung nach der Besoldungsgruppe A 13 für die Grundschullehrkräfte geht es also nicht nur um Gerechtigkeit zwischen den Lehrer
gruppen. Es geht auch darum, ihnen im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst die Einstufung zu gewähren, die ihnen aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Tätigkeit zusteht.
Das Lehramt an Grundschulen ist eine ebenso hochwertige Ausbildung mit einem ebenso anspruchsvollen Tätigkeitsprofil wie die anderen Lehrerämter auch. Deshalb führt die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 auch nicht dazu, dass anschließend die Lehrkräfte an den Gymnasien und den berufsbildenden Schulen etwa in die Besoldungsgruppe A 14 angehoben werden müssten,
angeblich um einen gebotenen Abstand wiederherzustellen. Es gibt ja genügend Vorläuferländer, die das schon gemacht haben und wo genau das nicht der Fall war.
- Von uns jedenfalls nicht, Herr Borgwardt, wenn Sie das mit „das“ meinen. Wenn Sie das meinen, von uns jedenfalls nicht. Ich habe gesagt, es ist das letzte Kapitel der Entwicklung hin zu einer gerechten Lehrerbesoldung und nicht eine Vorstufe einer neuen Ungerechtigkeit.
Diesen von der CDU geäußerten und auch verschriftlichten Auffassungen - das habe ich gerade gemacht - will ich also klar widersprechen. Für ein solches Abstandsgebot gibt es keine fachlichen Gründe. Denn natürlich sind die Anforderungen an die verschiedenen Lehrerämter unterschiedlich, aber sie sind eben nicht höher- oder minderwertiger. Sie sind nur anders. Die Ausbildung und die Tätigkeit der Lehrkräfte in den verschiedenen Lehrämtern und Schulformen unterscheiden sich nicht hinsichtlich ihrer Wertigkeit.