Eine nochmalige Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE war nicht nötig, da dieser bereits in der 63. Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt worden war. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4474 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für die Berichterstattung. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung hat Herr Minister Schröder das Wort. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Sorge, ich werde jetzt dem umfassenden Bericht von Herrn Meister nicht noch einmal die Auflistung aller Dinge hinzufügen.
Gestatten Sie mir nur kurz die Anmerkung, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine gute Grundlage für die Beratungen geschaffen haben. Das sage ich auch deshalb, weil wir vor allem durch Kompromissbereitschaft auf allen Seiten einen Regierungsentwurf zu einem konsensfähigen Text entwickelt haben.
Diejenigen, die noch nicht so lange in diesem Hause sind, sollten wissen, dass es beim Thema Personalvertretungsrecht einen Pflegerückstand gab. In den letzten zwei Wahlperioden ist es nicht gelungen, einen solchen konsensfähigen Gesetzentwurf über alle parlamentarischen Hürden zu hieven, obwohl es nur zwei Regierungspartner gegeben hat.
Vielleicht ist die Tatsache, dass es nun gelungen ist, ein kleines Zeichen dafür, dass diese Koalition allen Unkenrufen zum Trotz handlungsfähig ist, funktioniert und Gesetze auf den Weg bringen und durchsetzen kann.
Der Finanzausschuss hat mit dem Änderungsantrag noch politische Signale gesetzt und Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung vorgenommen, Änderungen, mit denen ich persönlich gut leben kann.
Deswegen will ich namens der Landesregierung für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes plädieren, verbunden mit dem Dank dafür, dass sich diese Kompromissbereitschaft in den Beratungen bis zum Schluss wiedergefunden hat. Sie hat letztlich dazu geführt, dass wir das Personalvertretungsrecht jetzt umfassend modernisieren können.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Schröder für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor. Ich möchte einmal mit dem älteren beginnen.
Als ich mich hier fast genau vor zwei Jahren zu dem Gesetzentwurf der LINKEN äußerte, führte ich aus, dass ich den Gesetzentwurf für wenig ausgewogen halte. Aus gegebenem Anlass habe ich mich noch einmal eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst und komme zu dem Ergebnis, dass sich an meiner Meinung nichts geändert hat.
Insbesondere die Absicht, dass Dienststellen und Personalräte nur noch zum Wohle der Beschäftigten und nicht mehr auch zum Wohle der Dienststellen zusammenarbeiten sollen, zeigt, dass es Ihnen offensichtlich nicht um die Berücksichtigung und Wahrung der Interessen aller Beteiligten geht. Das lässt sich auch an der beabsichtigten übermäßigen Ausweitung der Mitbestimmungsrechte ablesen.
Wenn wirklich alles das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen haben, umgesetzt werden würde, würden wir die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, aber auch der örtlichen Personalräte gefährden.
- Sie können jetzt sagen, was Sie wollen, Herr Lippmann. Das ist einfach so. - Denn die bereits jetzt ausgelasteten Personalräte müssten dann ohne Not zusätzlich bei vielerlei personalrecht
lichen und organisatorischen Entscheidungen mit einbezogen werden. Das ist meiner Einschätzung nach weder von den Dienststellen noch von den Personalräten personell leistbar.
Auch die von Ihnen beabsichtigte Änderung der Freistellungsregelung in § 44 löst dieses Problem nicht. Denn es gibt bereits jetzt Behörden, in denen wir die gleiche Anzahl an Personalsachbearbeitern wie freigestellte Personalräte haben. Das ist jetzt schon ein nicht hinnehmbarer Zustand. Würden wir das so umsetzen, wie Sie es wollten, hätten wir Dienststellen mit mehr freigestellten Personalräten als Personalsachbearbeitern.
Ich meine, das wären absurde Zustände. Kurzum: Das könnten weder die Verwaltungen noch die Personalräte leisten. Deshalb sagen wir nein, nein und nochmals nein. Ihr Gesetzentwurf ist nicht praxistauglich und kann daher nicht unterstützt werden.
Die brauchbaren Ansätze des Gesetzentwurfes der LINKEN finden sich auch im Gesetzentwurf der Landesregierung wieder, den man unterstützen könnte, wenn es darin nicht diese völlig unsinnige Änderung in § 57 Abs. 1 Nr. 7 gäbe. Mich würde einmal interessieren, welcher ideologische Heckenschütze sich diese völlig verquere Formulierung ausgedacht hat.
Was den Gesetzentwurf der Landesregierung anbelangt, werden meine Nachredner bestimmt noch entsprechende Ausführungen machen. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung der Stimme enthalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für den Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung setzen wir das um, was wir zum Thema Personalvertretungsgesetz im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Und wir setzen eine Reihe von Dingen um, zu denen es im Rahmen der Anhörung, aber auch der vielen Gespräche mit Gewerkschaften gute
Ich will nicht auf jeden einzelnen Punkt hinweisen, sondern global anmerken, dass es nach vielen Jahren Stillstand im Personalvertretungsrecht mit diesem Gesetz eine deutliche Verbesserung für die Arbeit der Personalräte in den Dienststellen des Landes und auch der Kommunen geben wird, nicht nur was die Modernisierung der Mitbestimmungstatbestände betrifft, nicht nur was die Freistellung betrifft, sondern es geht auch um Demokratisierung, wenn es beispielsweise um die Absenkung des Wahlalters geht.
und ich will auch nicht verschweigen, was wir nicht erreicht haben. Ich hätte mir gut vorstellen können, dass wir mit dieser Beschlussfassung heute einen wesentlichen Schritt hin zur Installation einer Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Fachhochschule der Polizei hätten machen können, und zwar aus dem einfachen und kühnen Grund: Früher gab es 300 bis 500 Anwärter gleichzeitig an der Fachhochschule der Polizei, heute sind es bis zu 1 500 Anwärter.
Das heißt, auf vier aktive Polizisten kommt ein Anwärter, und diese sind im Personalvertretungsrecht nach meiner Überzeugung nicht ausreichend repräsentiert.
Ich bin schon der Auffassung, dass man einen Polizeianwärter zumindest das Mitbestimmungsrecht einräumen sollte, das auch jedem Lehrling im Landesverwaltungsamt eingeräumt wird. Ich weiß, das ist ein Bohren dicker Bretter. Wir werden weiterhin an diesem Brett bohren. Ich werbe heute dafür, das entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu beschließen. - Herzlichen Dank.
Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann danke ich Herrn Erben für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Knöchel. Bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Heute kommt die Änderung des Personalvertretungsgesetzes zum Abschluss. Im nächsten Jahr finden die Wahlen zu den Personalräten und Personalvertretungen statt. Es gibt
Ansonsten verharrt das Land Sachsen-Anhalt weiterhin in den Zuständen des Anfangs der 2000er-Jahre. Das Land Sachsen-Anhalt hat mit diesem PersVG das rückständigste Personalvertretungsrecht in der gesamten Bundesrepublik.
Wenn Herrn Kohls Fantasie nicht ausreicht, um sich vorzustellen, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Dienststellenleitung funktioniert: Das, was wir vorschlagen, ist nicht utopisch, sondern das ist die Realität in anderen Bundesländern. Sie haben die Chance vergeben, den Katalog der Mitbestimmungstatbestände deutlich zu erweitern. Darin drückt sich Misstrauen gegenüber den Beschäftigten unseres Landes aus; Misstrauen, dass sie es nicht schaffen würden, gemeinsam mit der Dienststellenleitung gute Lösung zu finden.
Der Herr Finanzminister hat darauf verwiesen, dass das ein Kompromiss sei; übrigens nicht zwischen allen Fraktionen, sondern in Ihrer Koalition. Das eine Jahr Stillstand in den Beratungen zeigt auch, dass es wahrscheinlich ein sehr schwerer Kompromiss war. Ich kann mir die Streitlinien durchaus vorstellen. Der Kompromiss, den Sie gefunden haben, ist wirklich nur der kleinste gemeinsame Nenner. Wir brauchen ein modernes Personalvertretungsrecht in Sachsen-Anhalt. Leider ist das auf die nächste Legislaturperiode vertagt.
Sie haben immerhin die Regelungen zu den Stufenvertretungen bei den Personalräten im Bereich des Bildungsministeriums etwas zurückgenommen. Ich verstehe aber immer noch nicht: Wozu braucht es separate Regelungen für Stufenvertretungen bei den Lehrern? - Ich finde, die Regelungen, die für alle Personalräte gelten, sollten auch für die Lehrerinnen und Lehrer gelten.
Herr Erben hat es angesprochen: Ein besonderes Misstrauensverhältnis scheint an der Fachhochschule der Polizei zu herrschen, denn dort soll es keine adäquate Jugend- und Auszubildendenvertretung geben. An dieser Stelle gibt es dringend Handlungsbedarf.