Protocol of the Session on June 19, 2019

Herr Erben hat es angesprochen: Ein besonderes Misstrauensverhältnis scheint an der Fachhochschule der Polizei zu herrschen, denn dort soll es keine adäquate Jugend- und Auszubildendenvertretung geben. An dieser Stelle gibt es dringend Handlungsbedarf.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren kleinsten gemeinsamen Nennen zu verbessern, indem Sie unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung geben. Wenn Sie das tun, würden wir dem Gesetz

entwurf zustimmen, wenn nicht, verbleibt uns nur die Ablehnung wegen schlechter handwerklicher Arbeit. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für den Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Szarata. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Als Finanzer ist man oft damit betraut, dicke Bretter zu bohren. Egal, um welches Thema es geht, bei allen Verhandlungen sitzt immer ein Finanzer mit am Tisch. Meistens führt das dazu, dass am Ende der Koalitionsausschuss angerufen wird.

Nun hat man sich in der letzten Legislaturperiode nicht auf die Novellierung des PersVG einigen können. Ich hatte schon Sorge, dass wir wieder den Koalitionsausschuss anrufen müssten. Ich bin froh, dass wir das dieses Mal nicht tun mussten und wir es geschafft haben, uns auf Fachebene tatsächlich auf einen gemeinsamen Nenner - im Übrigen denke ich nicht, dass es der kleinste gemeinsame Nenner ist, sondern ich denke, dass dieses PersVG ein vernünftiger Kompromiss ist - zu einigen.

Ich freue mich, dass wir Handlungsfähigkeit gezeigt und gut zusammengearbeitet haben und jetzt ein zukunftsfähiges PersVG auf den Weg gebracht haben. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch etwas, das man laut Meinung der oder des einen oder anderen nachschärfen könnte. Aber es ist ein guter Anfang. Wir haben es rechtzeitig auf den Weg gebracht.

Ich musste erst einmal nachschauen, was der von der AfD-Fraktion angeführte § 57 Abs. 1 Nr. 7 beinhaltet. Darin geht es tatsächlich um Migration. Die AfD-Fraktion hat also doch noch das Thema Migration irgendwo im PersVG gefunden. Ein wenig schockiert hat mich der entscheidende Punkt, dass ich nachschauen musste, worum es dabei geht. Das heißt nichts anderes, als dass dieses Thema von Ihrer Seite während der Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss nie aufs Tableau gebracht wurde. Jetzt damit zu kommen und zu sagen, das sei irgendetwas Schlechtes - nebenbei bemerkt: die Regelung ist gut -, ist wirklich ein bisschen spät.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Ich würde mir wünschen, dass Sie sich beim nächsten Mal im Ausschuss - das sage ich un

gern, aber es ist so - ein Beispiel an den LINKEN nehmen, weil diese an der Stelle wenigstens mitarbeiten.

Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. Ich denke, es ist ein vernünftiger Kompromiss. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann danke ich Herrn Szarata für den Redebeitrag. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Bitte, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die nächsten Personalratswahlen in Sachsen-Anhalt stehen im Jahr 2020 an und damit schon vor der Tür. Der Vorlauf für die Bestellung der Wahlvorstände usw. beginnt bereits in diesem Jahr nach dem Sommer. Der heutige Beschluss passt daher nahezu perfekt in die Zeitschiene, um nicht zu sagen: Später wäre zu spät gewesen.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes umfasst viele Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und mit Blick auf die Personalentwicklung und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen den Ansatz, die Mitbestimmung moderner und flexibler auszugestalten.

Ich habe in meiner Berichterstattung für den Finanzausschuss den Werdegang des Gesetzentwurfes kurz skizziert. Dem wäre parlamentshistorisch noch hinzuzufügen, dass in der vergangenen Legislaturperiode eine bereits angestrebte Novellierung nicht zustande gekommen ist. Umso erfreulicher ist nun die heutige Verabschiedung des Gesetzes.

Nun kann man fragen, ob das PersVG, das wir jetzt vorliegen haben, das schönste aller PersVG ist. Das liegt sehr im Auge des Betrachters; das ist mir klar. Man kann sagen, dass es ein hart erarbeiteter Kompromiss aus dem Hause Kenia ist. Ziel war es, hier etwas Praxistaugliches vorzulegen, bei dem die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Das war das, was uns geleitet hat.

Inhaltlich zentrale Neuerungen finden sich im Gesetzentwurf. Einiges leitet sich aus dem Koalitionsvertrag ab. Wir sind aber auch darüber hinausgegangen.

Die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates wurde von 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabgesetzt. Im Bereich der Schulen wurde in einer schwierigen Abwägung bei der Mitbestimmung und des weiter anhaltenden Be

darfs an mehr Lehrkräften die Freistellung für den Lehrerhauptpersonalrat auf eine Vollzeitstelle sowie zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene tausend Beschäftigte und die Freistellung für Lehrerbezirkspersonalräte auf 1,5 Vollzeitstellen sowie zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene 500 Beschäftigte festgelegt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wurde als Beratungsgremium im Gesetzentwurf verankert. Die Wahl des Vorstandes der Lehrerstufenvertretung wurde neu ausgestaltet. Weitere Änderungen waren: Das Wahlrecht für Beschäftigte wurde auf 16 Jahre abgesenkt. Beim Datenschutz gab es Änderungen. Er ist nunmehr praktikabel gestaltet und angemessen verankert; zumindest ist das unsere Annahme. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung gab es Anpassungsbedarfe.

Ebenso gab es Anpassungsbedarfe gegenüber dem Regierungsentwurf bezüglich der Stufenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer. Diese können nun, wie bisher, auch weiterhin Sprechstunden und Betreuung durchführen.

Bei Absprachen zur Organisation der Arbeitszeiten bedarf es eines vertrauensvollen Umgangs zwischen Verwaltung und den betroffenen Beschäftigten. Deshalb muss bei der Einrichtung von neuen Bereitschaftsdiensten die Personalvertretung nun beteiligt werden.

Wichtige Schritte zu mehr Mitbestimmung und zur Anpassung an die sich verändernde Gesellschaft für eine moderne und soziale Arbeitswelt wurden gegangen. Naturgemäß kann eine Koalition nicht alle Wünsche umsetzen, sondern muss Kompromisse finden, so auch in diesem Gesetzentwurf.

Nicht zuletzt möchte ich auch den Interessenvertretungen, die nun mit diesem Kompromiss umgehen müssen, für ihre kompetente Mit- und Zuarbeit im Gesetzgebungsverfahren danken.

Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen hierzu sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag.

Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drs. 7/4474, ab. Das betrifft den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte um das Kartenzeichen.

(Zurufe von der LINKEN und von der SPD)

- Bitte? - Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, wie sie Herr Meister

vorgetragen hat. Herr Meister hat gesagt, dass dieser Gesetzentwurf - -

(Zuruf)

Herr Meister, damit ich dem nicht vorgreife: Sie haben laut Beschlussempfehlung vorgeschlagen, wie bei diesem Gesetzentwurf zu verfahren ist.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE - Weitere Zurufe von der LINKEN und der SPD)

- Gut, bleiben wir dabei. Ich lasse darüber abstimmen: Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten und der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.

(Zuruf von der LINKEN)

Jetzt kommen wir zur Drs. 7/4484, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Zuerst lasse ich aber über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/4534, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion der AfD. Enthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Damit auch dieser Änderungsantrag nicht die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drs. 7/4484, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/2990, ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten.

Ich lasse über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit einschließlich seiner selbstständigen Bestimmungen und der Gesetzesüberschrift abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfDFraktion. Damit hat der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/2990, die Zustimmung des Hohen Hauses erhalten. Der Tagesordnungspunkt 4 ist somit erledigt.

Bevor ich zum Tagesordnungspunkt 5 komme, noch eine kleine Information. Die Präsidentin hat schon zum Ausdruck gebracht, dass der Tagesordnungspunkt 10 auf Freitag verlegt wird. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich

wohl insoweit geeinigt und den Vorschlag unterbreitet, dass am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 10 die Tagesordnungspunkte 28 und 29 beraten werden. - Ich sehe hierzu keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4383

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/4485

(Erste Beratung in der 71. Sitzung des Landtages am 22.05.2019)