Protocol of the Session on May 24, 2019

nein? Öffentliches Bankensystem, ja oder nein? Wenn Sie dann wissen, woran Sie sind, teilen Sie uns das mit. Dann müssen wir uns hier nicht immer wieder aufs Neue mit Ihren Anträgen befassen. - Dabei möchte ich es bewenden lassen. Ihr Antrag ist abzulehnen.

(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, und von Florian Philipp, CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Szarata für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Herr Knöchel das Wort. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Diese Debatte hatte schon fast einen putzigen Charakter. Zu der Frage, wo DIE LINKE beim öffentlichen Bankensystem steht: Wir sind diejenigen, die dieses System verteidigen. Die Frage ist nur: Verteidigen wir es zum Beispiel gegenüber Regierungen, die in den Aufsichtsräten gepennt und deswegen unheimliche Mehrkosten für den Steuerzahler verursacht haben?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir wollen, dass hier endlich die Lehren daraus gezogen werden und dass in Zukunft die Regeln auch für die beteiligten Regierungen verschärft werden.

Herr Szarata, wir haben immer gesagt: Es ist möglich, sich bei der NordLB zu beteiligen und sie zu retten, wenn es für die Sparkassen notwendig ist. Allerdings hat uns das Konzept, das Sie vorgelegt haben, eher vom Gegenteil überzeugt. Es hat uns gezeigt, dass wir noch mehr Geld hineinwerfen, ohne dass für das öffentliche Bankenwesen oder für die Sparkassen etwas erreicht werden kann.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Genau das zeigt auch der vorgelegte Staatsvertrag.

Herr Farle, falls Sie es nicht wissen: Manchmal ist ein Nein auch ein Ja. Wenn Sie heute mit Nein stimmen, dann stimmen Sie in diesem Fall mit Ja, dann sagen Sie, der Landtag will nichts dazu sagen. Das ist auch in Ordnung.

Aber natürlich ist noch vieles offen. Ich glaube, Herr Meister sagte, der 6. Juni 2019 steht noch gar nicht fest. Natürlich steht der nicht fest, weil die Grundlagenvereinbarung, die der transparente Finanzminister dem Parlament noch nicht vorgelegt hat, die wir nicht kennen, noch nicht unterschrieben worden ist, und das wahrscheinlich nicht, weil der Notar Schnupfen hatte, sondern

weil es offensichtlich Differenzen zwischen den Ländern gibt. Auf Nachfrage von Frau Heiß

(Zuruf von Minister André Schröder)

- ach, der Notar hatte Schnupfen; okay, Herr Finanzminister - konnten Sie nicht zur Aufklärung beitragen. Entschuldigen Sie, aber manchmal glaube ich sogar dem „Handelsblatt“ mehr als dieser Landesregierung - mit Verlaub.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen, meine Herren! Bei diesem Staatsvertrag scheint vieles im Argen zu liegen. Dass Sie ihn heute hier durchwinken wollen, also nichts dazu sagen und schweigen wollen, das ist für die AfD verständlich. Sie hat bisher auch immer nur Nein gesagt und geschwiegen. Aber von Ihnen hätte ich ein bisschen mehr Verantwortung erwartet.

Wie gesagt, wir wollen mit der einen Regelung verhindern, dass ohne Zustimmung eines Parlaments Private hinzutreten können - ich betone: Private -, also juristische Personen des Privatrechts ohne öffentliche Beteiligung. Das wollen wir nicht. Das war bisher nur mit der Zustimmung aller möglich; das gilt heute nicht mehr. Herr Finanzminister, das ist das Neue daran. Früher war manchmal eine Einstimmigkeit erforderlich; heute würde zum Beispiel ein Zustimmungsvorbehalt des Parlaments vor diesem Hintergrund ins Leere laufen, weil es ein Mehrheitsprinzip gibt und Sachsen-Anhalt niemals die Sperrminorität haben wird. Aus diesem Grunde wird es für das Land Sachsen-Anhalt sehr gefährlich in dieser Bank. Aus diesem Grunde sollte das Parlament nicht darauf verzichten, Stellung zu diesem Staatsvertrag zu nehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Knöchel, es gibt eine Frage von Herrn Bommersbach.

Das ist schön.

Herr Bommersbach, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Knöchel, Sie sitzen wie ich im Finanzausschuss. Ich gehe davon aus, dass Sie dort immer aufgepasst haben. Allerdings habe ich jetzt ein ganzes Weilchen darüber nachgedacht, ob das mit der Grundlagenvereinbarung vielleicht

an mir vorbeigegangen ist. Oder haben wir die nicht gesehen?

Die haben wir nicht gesehen, obwohl sie eigentlich schon unterschrieben sein sollte, aber, wie gesagt, laut einer eher bürgerlichen Zeitung noch nicht unterschrieben worden ist, weil es wohl Probleme mit dem Kapitalbedarf gibt. Der Herr Finanzminister hat gesagt, die gäbe es nicht. Aber er hat uns auch nicht gesagt, warum sie nicht unterschrieben wurde.

In dieser Grundlagenvereinbarung scheint mehr zu stehen als im Staatsvertrag. Denn Sie haben in Ihrer Stellungnahme, lieber Herr Finanzminister, die Regelung des Staatsvertrages mit der Grundlagenvereinbarung begründet.

(Minister André Schröder: Lesen Sie es bitte im Protokoll noch einmal nach! Stellen Sie sich bitte nicht dumm!)

Sie haben in Ihrem Schreiben an den Finanzausschuss - ich habe die Zitate vorhin verlesen - Teile des Staatsvertrages mit der Grundlagenvereinbarung begründet. Wenn darin also dasselbe steht, wie können Sie dann, bitte schön, den Staatsvertrag mit der Grundlagenvereinbarung begründen? Dann begründen Sie doch den Text mit dem gleichen Text. Das wäre albern. Und für so albern halte ich Sie nun wirklich nicht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Darin muss also etwas anderes stehen, Herr Minister. In Ihrem Transparenzgehabe haben Sie offensichtlich vergessen, uns etwas Wichtiges vorzulegen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Ausführungen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4361 ab. Den Wunsch auf eine Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer für diesen Antragen stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Damit hat dieser Antrag nicht die Mehrheit erhalten. Der Tagesordnungspunkt 28 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 26

Beratung

Vereinsarbeit sichern - Förderungen pünktlich auszahlen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4359

Einbringerin ist die Abg. Frau Heiß. Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle haben wir im Jahr 2016 bereits einen Antrag zu diesem Thema gestellt, weil wir uns um die Finanzierung der Jungendverbände sorgten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 kam aufgrund der Landtagswahl sehr spät zustande. Die Bewilligungen kamen noch später als sonst. Viele Projekte und Angebote im besonderen Landesinteresse konnten nicht stattfinden. Verschiedene Träger mussten ihrem Personal kündigen.

Damals wurde in der Debatte von den Koalitionsfraktionen einhellig festgestellt, dass man etwas tun werde, dass es im Jahr 2016 eine besonders schwierige Situation gewesen sei und dass man es zukünftig besser machen werde.

Um zu überprüfen, ob sich die Situation tatsächlich gebessert hat, habe ich vierteljährlich eine sehr umfängliche Kleine Anfrage zum Stand der Bewilligungen gestellt. Die letzte Kleine Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum bis März 2019. An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei Herrn G. aus dem Landesjugendamt für seine Fleißarbeit bedanken.

(Zustimmung bei der LINKEN - Olaf Meis- ter, GRÜNE, lacht)

Die Beantwortung der Fragen ist sehr zeitaufwendig und das starre System für die Beantwortung Kleiner Anfragen lässt wenig Spielraum für Vereinfachungen, beispielsweise durch die Nutzung der Neuerungen der Digitalisierung.

Fangen wir mit den positiven Entwicklungen an. Hervorheben möchte ich, dass sich seit 2017 die regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Bewilligungen im Landesjugendhilfeausschuss

deutlich verbessert hat. Es wird von der Verwaltung ausführlich berichtet und es können von Trägern Fragen gestellt werden. Gut, dass sich das verstetigt hat. Positiv ist auch, dass die Personalkosten für die Jugendbildungsreferenten und die

Jahresbildungsprogramme in der Regel für drei Jahre beschieden werden. Das betrifft in dieser Legislaturperiode die Jahre von 2016 bis 2018 und von 2019 bis 2021. Das bedeutet deutlich mehr Planungssicherheit und minimiert den Aufwand für die Verwaltung und die Träger, da es sich um Pauschalbeträge handelt. Dieses Vorgehen erscheint durchaus sinnvoll und auch für andere Förderbereiche angebracht.

Ich möchte an dieser Stelle aus der Rede des Kollegen Krull in der bereits erwähnten Debatte im Jahr 2016 zitieren. Er sagte:

„Es bleibt [...] zu klären, ob es vielleicht weitere Gründe bzw. Hintergründe gibt, die an der Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge, der Erteilung der Bewilligungen oder der Auszahlung der entsprechenden Fördermittel schuld sind.