zung und Entscheidungsgrundlagen nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern auch in der Verfassung regeln und damit einer einfachen Mehrheit die Verfügung für ein solches sensibles Feld entziehen?
Müssen nicht auch die grundlegenden Spielregeln der Demokratie, also die Festlegung zum Wahlsystem, zu Sperrklauseln und zur Umrechnung von Stimmen in Mandate im Grundgesetz geregelt werden? -Einiges spricht dafür, weil sich so Angriffe auf den Kern der Republik abwenden lassen.
Meine Damen und Herren! Der Historiker Michael Feldkamp hat das Grundgesetz als den - Zitat - „einzigartig gelungenen Versuch“ bezeichnet, aus der Geschichte zu lernen. Davon zeugt insbesondere auch das Bekenntnis zu Europa in der Präambel des Grundgesetzes. Wir sollten uns diese historischen Lektionen immer wieder vor Augen führen. Sie schärfen den Blick für die Gegenwart und sie helfen, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Es gibt zwei Fragen. Die erste Frage stellt Herr Dr. Tillschneider und die zweite Herr Kirchner. - Bitte, Herr Dr. Tillschneider.
Herr Striegel, in Ihrem Kopf herrscht ein solches Durcheinander, dass Sie jetzt einmal eine historische Belehrung benötigen.
sondern die Essenz der Demokratie ist der Gedanke der Volkssouveränität. Die Demokratie wurde in nationalen Revolutionen gegen feudale Herrschaften erkämpft. Das Volk soll Herrscher sein, das war 1848 die Parole.
Wer also das Volk negiert und sagt, es gibt kein Volk, und wer den Volkswillen negiert und sagt, es gibt keinen Volkswillen, der entlarvt sich als der eigentliche Feind unserer Demokratie; der hat nicht verstanden, was Demokratie heißt. Insofern zeigt diese Debatte wieder einmal: Die Feinde der Demokratie in diesem Haus, die sitzen links.
Herr Abg. Striegel, das war natürlich keine Frage, sondern eine Kurzintervention. Sie haben aber die Möglichkeit, darauf zu erwidern. Bitte.
Das will ich gern tun mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, und möchte zunächst feststellen, dass ein Parlament kein Ort der Belehrung, sondern der Debatte ist
Und, Herr Tillschneider, ich glaube, insbesondere im Redebeitrag der Kollegin von Angern ist sehr deutlich geworden, dass das Grundgesetz nicht nur die Demokratie festschreibt, also die Mehrheitsentscheidungen, ein Prinzip, nach dem Mehrheiten über politische Begebenheiten bestimmen, sondern eben auch absichert. Es ist eine der wichtigen Erfahrungen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945, dass diese Mehrheiten nicht unumschränkt herrschen dürfen, sondern dass Minderheiten gegen sie verteidigt und geschützt werden müssen.
Dieses Prinzip haben wir in unserem Grundgesetz niedergelegt. Ich bin froh darum und werde diese Prinzipien umfassend verteidigen. Insofern überlasse ich diesem Hause die
Frau Präsidentin, es ist eine Kurzintervention. - Sehr geehrter Herr Striegel, ich hatte jetzt wirklich vermutet, dass Sie als rechtspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, wenn man Ihnen diesen verfassungswidrigen Unsinn hier mal unter die Nase hält, zusammenzucken und sagen: Wer hat denn diesen Schwachsinn hier formuliert? - Dass Sie sich jetzt aber hier vorn hinstellen und diesen demokratiefeindlichen Unfug verteidigen, zeigt mir eigentlich, dass wir den Fehler gemacht haben und unsere Wahlversprechen den Bürgern in die Briefkästen gesteckt haben. Wir hätten das in die Briefkästen der Bürger verteilen sollen. Dann wären Sie wahrscheinlich bei 0,04 % angekom
Herr Fraktionsvorsitzender Kirchner, für den zugegebenermaßen sehr revolutionären Vorschlag, dass die AfD bei den nächsten Wahlen grüne Publikationen verteilt, bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich würde das begrüßen.
Wie das mit dem Thema Parteienfinanzierung zusammengeht und wie wir diesen geldwerten Vorteil in unserem Rechenschaftsbericht dann darstellen, da bin ich noch nicht sicher. Aber ich kann Ihnen versichern: Dieses Papier ist nicht irgendwo entstanden. Und der rechtspolitische Sprecher dieser Fraktion muss sich davon auch nicht distanzieren, weil er zu den Mitautoren gehört. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Striegel. - Bevor wir zum nächsten Debattenredner kommen - das fraktionslose Mitglied des Landtages Abg. Herr Poggenburg hat auch um das Wort gebeten -, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums aus Hettstedt recht herzlich hier im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Landtagspräsidentin! Werte Abgeordnete! Das Grundgesetz ist heilig und das Grundgesetz ist kostbar. Und wie das im Leben so ist: Kostbare Dinge unterliegen Bedrohungen, unterliegen Gefahren. Deswegen finde ich es gut, richtig und wichtig, dass wir heute, zum Tag des Grundgesetzes, genau darüber debattieren, und freue mich auch, dass das ohne Blatt vor dem Mund geschieht, denn dafür ist die Sache viel zu wichtig.
Eine - wohlgemerkt: eine! - Bedrohung unseres Grundgesetzes ist ein sich immer stärker ausbreitender, aufkeimender gewaltbereiter Linksextremismus, der - beispielsweise in Hamburg
bei G 20 - ganze Städte in Atem hält, der - beispielsweise in Leipzig - ganze Stadtteile in großen Städten regiert und dort das Grundgesetz aushebelt. Dort haben wir grundrechtsfreie Räume. Wenn das keine Bedrohung unseres Grundgesetzes ist, dann weiß ich es auch nicht.
Wir haben eine weitere Bedrohung unseres Grundgesetzes durch eine hoch aggressive Gesellschaftsform und Ideologie, die unsere Grundwerte am liebsten hinwegfegen möchte, die von unserer freiheitlichen Demokratie nichts übrig lassen möchte, wenn sie es denn könnte, und die in ihrer fundamentalsten Form, nämlich dem Islamismus, Herr Striegel, ganze Teile der Welt in Angst und Schrecken hält. Auch das ist eine direkte Bedrohung unseres Grundgesetzes.
Und in einer Zeit, in der Bürger, vornehmlich Bürger, die im öffentlich Dienst arbeiten, sich nicht mehr trauen, ihr Grundrecht wahrzunehmen, auf Demonstrationen zu gehen und dort beispielsweise - auch das ist ihr Recht - gegen illegale Masseneinwanderung oder den Import von immer mehr Gewalt zu demonstrieren, weil sie Sanktionen und Repressalien durch ihren Arbeitgeber befürchten, muss ich sagen: armes Deutschland, armes Grundgesetz.
In einer Zeit, in der unter dem Deckmantel einer Religionsbezeichnung Grundwerte außer Kraft gesetzt werden, wie Akzeptanz und Toleranz von Homosexualität, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau - es wurde heute schon richtig gesagt -, auch die Außerkraftsetzung von 100 Jahren Frauenwahlrecht oder der sexuellen Unversehrtheit von Kindern durch eben den Islam, muss ich sagen: armes Deutschland, armes Grundgesetz.
Mir ganz persönlich reichen einige Formulierungen in unserem Grundgesetz nicht mehr aus. Ich stehe hinter dem Grundgesetz, aber nicht mehr hinter jeder Formulierung, weil die Formulierungen mittlerweile zu unkonkret sind, weil sie es linken Parteien und Politikern ermöglichen, einzelne Passagen unseres Grundgesetzes manipulativ in der Gesellschaft zu verankern, weil sie es erlauben, das Grundgesetz zu missbrauchen.
Da nehme ich nur mal ein Beispiel: Artikel 4 - Sie wissen alle, da geht es um Religions- und Glaubensfreiheit - Absatz 2, wo festgeschrieben ist, dass die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird.
Das ist sehr gut und sehr richtig. So soll es auch sein. Aber was machen linke Politiker und Parteien daraus? - Sie versuchen, daraus eine Narrenfreiheit für eine Religion wie beispielsweise
den Islam abzuleiten, und sagen, alles, was diese Religion will, möchte und fordert, muss erfüllt werden, denn da steht es ja geschrieben. Wenn man dieses Denken ansetzt und jeder Religion alles erfüllt, was sie will, selbst einer Religion, die Tier- und Menschenopfer fordern würde, würde das im Endeffekt bedeuten, dass man dem nachkommen müsste. Das haben die wahrscheinlich bis heute nicht begriffen.
Und nein, es war niemals Gedanke unserer Grundgesetzväter und -mütter, dass unter diesem Absatz, unter diesem Artikel eine Narrenfreiheit für jede Religion verankert sein soll. Deswegen müssen wir dort hinkommen - und aufgrund der linken Bemühungen das Grundgesetz idiotensicher machen -, dass wir die Formulierung „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ nach einem Komma wie folgt ergänzen: insofern sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. - Punkt.
Das ist eine Selbstverständlichkeit, die dort noch mal hineingeschrieben werden muss, weil einige es nämlich bis heute nicht begriffen haben.
- Wenn das geltende Rechtslage wäre, lieber Herr Striegel als rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN,