Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1537 mit dem Titel „Entwicklung der Gemeinschaftsschulen weiter gewährleisten“ in der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Der Antrag zielt darauf ab, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die Gemeinschaftsschule im Kontext der Entwicklung des gesamten Schulwesens in Sachsen-Anhalt zu einer Schulform entwickelt, die den Kindern alle Abschlüsse bis zum Abitur ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE den Landtag, die Landesregierung aufzufordern, neben der Schaffung der schulorga
die Berücksichtigung einer zweiten Fremdsprache bei der Festlegung des Faktors der schülerzahlbezogenen Lehrerstundenzuweisung oder die unverzügliche Ausschreibung der Stellen für die erforderlichen Oberstufenkoordinatorinnen bzw. -koordinatoren an Gemeinschaftsschulen und die Erstellung struktureller Regelungen für die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, die ihrer Spezifik und ihrem Profil entsprechen - -
Sehr geehrte Frau Kollegin Gorr, bitte warten Sie einen ganz kleinen Moment. - Ich weiß, dass heute unsere Mikrofonanlage nicht ganz so funktioniert, wie sie funktionieren sollte. Der jeweilige Redner ist nur sehr leise zu hören.
Wenn Sie nun so laut brummeln, ist es sehr anstrengend für den Redner und für unsere Kräfte, die das alles aufzeichnen müssen. Deswegen bitte ich Sie, den Geräuschpegel zu senken, damit wir unsere nächsten Tagesordnungspunkte noch gut absolvieren können. - Bitte, Frau Gorr, Sie haben wieder das Wort.
Die Fraktion DIE LINKE bittet neben den bereits genannten Punkten die Landesregierung, über den Stand der Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt insgesamt und insbesondere über die Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, zu berichten.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich erstmals mit dem Antrag in der 14. Sitzung am 11. August 2017. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss zum Verfahren und bat das Ministerium für Bildung zur nächsten Sitzung um einen Bericht zum aktuellen Sachstand. Im Weiteren kam der Ausschuss überein, ein Fachgespräch durchzuführen und Vertreter von Gemeinschaftsschulen im Land einzuladen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur ließ sich durch die Landesregierung in der 15. Sitzung am 15. September 2017 über den aktuellen Stand der Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt unterrichten und bat das Ministerium für Bildung, die vorgetragenen Zahlen des Berichtes schriftlich nachzureichen. Das Zahlenmaterial wurde als Vorlage 1 verteilt.
Fachgespräch durch. Da infolge der Beratung weiterer Klärungsbedarf angemeldet wurde, beschloss der Ausschuss, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen.
Die nächste inhaltliche Beratung zu diesem Antrag fand in der 32. Sitzung am 22. März 2019 statt. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor, der als Vorlage 2 verteilt wurde. Der Ausschuss für Bildung und Kultur stimmte diesem Beschlussvorschlag mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur liegt Ihnen in der Drs. 7/4132 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abg. Gorr. - Bevor wir in die Debatte durch die Fraktionen einsteigen - ich sehe gerade, Minister Herr Tullner signalisiert Redeverzicht;
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß § 5b des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt ist die Gemeinschaftsschule eine Schulform, die den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen ermöglicht, das heißt, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und das Abitur.
Für den Erwerb dieser Abschlüsse gelten in gleichem Maße die Anforderungen, die aus dem für die Anerkennung notwendigen Pflichtstundenumfang gemäß den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz resultieren.
Gemeinschaftsschulen ohne eigene gymnasiale Oberstufe gehen eine Kooperation mit einem Gymnasium bzw. mit einem beruflichen Gymnasium ein. Die Schüler durchlaufen die Schuljahr
gänge 5 bis 12, um zum Abitur zu kommen. Schüler einer Gemeinschaftsschule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe durchlaufen die Schuljahrgänge 5 bis 13, um zum Abitur zu gelangen.
In beiden Organisationsformen muss die Pflichtstundenzahl von 265 erreicht werden. Für alle Gemeinschaftsschulen gelten die gleichen schulorganisatorischen Rahmenbedingungen wie für die Sekundarschulen bzw. Gymnasien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit befinden sich 43 Schulen in der aufwachsenden Umwandlung zur Gemeinschaftsschule, davon neun in freier Trägerschaft.
Die Verteilung dieser Gemeinschaftsschulen auf die Modelle mit eigener gymnasialer Oberstufe und in Kooperation stellt sich wie folgt dar: Von 43 Gemeinschaftsschulen gehen 34 ein Kooperationsmodell mit einem Gymnasium ein, neun Gemeinschaftsschulen führen eine eigene gymnasiale Oberstufe.
Die meisten Gemeinschaftsschulen haben sich aus Sekundarschulen entwickelt. Dieser Umwandlungsprozess wurde von diesen Schulen mit viel Engagement gestaltet.
In diesem Jahr beenden erstmalig Schüler der Gemeinschaftsschule den Jahrgangsabschluss 10. Die Abiturienten werden erstmalig im Jahr 2021 bzw. 2022 die Schule beenden.
Ob die Gemeinschaftsschulen mit eigener gymnasialer Oberstufe nunmehr ihre Schüler auch zum Abitur führen können, entscheidet sich nach dem Abschluss der Prüfungen der Sekundarschule I. Schüler, die sich für die gymnasiale Oberstufe anmelden, müssen den erweiterten Realschulabschluss nachweisen.
Die Auswertung der verbindlichen Anmeldungen ist somit Ende Juli möglich. Das Landesschulamt steht den Gemeinschaftsschulen beratend zur Seite.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit September 2017 hat sich der Ausschuss für Bildung und Kultur mit der Schulform Gemeinschaftsschule sehr intensiv befasst. Auch innerhalb unserer Koalition wurde über die Stellung der Gemeinschaftsschule im Vergleich zur Sekundarschule und zum Gymnasium sehr kontrovers diskutiert.
Vielen Dank, Herr Minister Tullner. Ich sehe keine Fragen. - Damit steigen wir in die Debatte mit Redezeiten von drei Minuten je Fraktion ein. Der
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Bürger Sachsen-Anhalts! Uns liegt heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur zu dem ehemaligen Antrag der LINKEN vor, der, wie am Titel unschwer zu erkennen ist, eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen anstrebte.
Die genauen Aufforderungen an die Landesregierung, wie zum Beispiel die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, sind hier bereits, unter anderem bei der Einbringung, ausreichend ausgeführt worden.
Die Beschlussempfehlung der Kenia-Koalition unterscheidet sich weitgehend vom Ursprungsantrag. Sie fordert neben einigen würdigenden, aber eben nicht wirklich etwas beschließenden Worten, sowie die bloße Absichtsbeurkundung, mehr Lehrkräfte einzustellen, lediglich die Prüfung von diversen Machbarkeiten zur Entwicklung der Gemeinschaftsschule.
Damit würde die Umsetzung der Beschlussempfehlung im Wesentlichen nur eine Grundlage für spätere Diskussionen und eventuelle Kenia-Anträge schaffen, die wir zu gegebener Zeit und im Hinblick auf unsere programmatische Ausrichtung dann ablehnen würden.
Meine Damen und Herren! Die AfD hat sich seit jeher klar zum Leistungsprinzip innerhalb der Schullaufbahn und zur Bewahrung des mehrgliedrigen, die Schüler am besten individuell fördernden Schulsystems anstelle einer oft von den linksbunten Parteien angestrebten gleichmacherischen Einheitsschule bekannt.
Eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschule, wie sie im Ursprungsantrag angestrebt wird, stünde damit klar im Widerspruch zu unserem bildungspolitischen Kurs und wird folglich niemals eine Unterstützung durch unsere Fraktion erfahren.