Angela Gorr
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Danke. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3594 mit dem Titel „Flagge zeigen - Für einen identitätsstiftenden Umgang mit den deutschen Farben“ in seiner 60. Sitzung am 22. November 2018 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die antragstellende Fraktion, die tägliche Beflaggung der Schulgebäude sowie das gemeinsame Singen der Nationalhymne als feste Bestandteile der Schulkultur des Landes Sachsen-Anhalt zu etablieren.
Es bestand zunächst die Absicht, den Antrag in der 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 10. Mai 2019 zu beraten. Die regierungstragenden Fraktionen beantragten jedoch, die Beratung in die darauffolgende Sitzung zu verschieben. Im Vorfeld der darauffolgenden Sitzung verständigten sich die bildungspolitischen Sprecher aber darauf, den Antrag später zu beraten. Diese Beratung sollte im Dezember 2019 stattfinden. Zu Beginn der Dezembersitzung beantragten die regierungstragenden Fraktionen abermals,
den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, da im Hinblick auf die Flaggenordnung des Landes Sachsen-Anhalt noch einige Punkte näher zu beleuchten waren.
Zwischenzeitlich war vorgesehen, die Beratung in der 46. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 13. März 2020 durchzuführen. Die Beratung konnte jedoch infolge der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich schließlich in seiner 50. Sitzung am 26. Juni 2020 mit diesem Antrag. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor. Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Ausschuss für Bildung und Kultur mit 8 : 3 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/6253 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinem Skript steht: Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Da inzwischen aber ein Änderungsantrag vorliegt, würde ich mein Redemanuskript etwas abändern und sagen: Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur sowie der regierungstragenden Fraktionen bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft der Tarifentwicklung anpassen!“ in der Drs. 7/4148 wurde in der 70. Sitzung des Landtages am 5. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag, bei der Festlegung und Veröffentlichung der Schülerkostensätze für das vergangene und das laufende Schuljahr sowie in den folgenden Schuljahren die Ergebnisse der jeweils zum 1. Januar 2018 und 2019 in Kraft getretenen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst der Länder bei der Berechnung der Finanzhilfe für jene Schulen in freier Trägerschaft gesetzeskonform zu berücksichtigen, die die Bedingungen des § 18 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen.
Außerdem soll die Landesregierung beauftragt werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 bei den Schülerkostensätzen für alle Schulformen ein Jahresentgelt heranzuziehen, das auf der Grundlage der Erfahrungsstufe 5 berechnet wurde, da auch die Beschäftigten an den finanzhilfeberechtigten Schulen in freier Trägerschaft in wachsender Zahl über langjährige Berufserfahrung verfügen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 33. Sitzung am 10. Mai 2019 erstmals mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss das externe Gutachten zur Ermittlung schulformbezogener Kosten an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt und Gegenüberstellung zu den Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft gemäß § 18g des Schulgesetzes vor.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur verständigte sich darauf, das Gutachten im Rahmen eines Fachgesprächs in einer zusätzlichen Sitzung zu behandeln und die Verbände der freien Schulen hierzu einzuladen. Zudem stellte er die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an
den mitberatenden Ausschuss für seine nächste Sitzung in Aussicht.
Diese Sitzung fand am 7. Juni 2019 statt. Zur weiteren Beratung lag dem Ausschuss für Bildung und Kultur ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der mit einer Änderung in Nr. 2 mehrheitlich Eingang in die vorläufige Beschlussempfehlung fand.
Ich nehme an, das liegt daran, dass die Sätze etwas lang sind, wie bei Thomas Mann. - Mit 10 : 0 : 2 Stimmen wurde der so geänderte Antrag als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen übergeben.
Das externe Gutachten wurde im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation in der 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 25. Juni 2019 vorgestellt. Eingeladen waren neben den Mitgliedern des mitberatenden Ausschusses auch die Verbände der freien Schulen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 68. Sitzung am 11. September 2019 und führte ebenfalls ein Fachgespräch unter Beteiligung der Verbände der freien Schulen durch. Am Ende des Fachgespräches kam der Ausschuss für Finanzen überein, sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 erneut mit dem Thema zu befassen.
In seiner Oktobersitzung nahm der Ausschuss für Finanzen einen Bericht der Landesregierung entgegen und verständigte sich darauf, die Befassung mit dem Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen fortzusetzen.
Nachdem sich die Koalitionsfraktionen in der Sitzung des Finanzausschusses am 5. Februar 2020 gegen die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung aussprachen, kam der Ausschuss für Finanzen überein, den Antrag und die vorläufige Beschlussempfehlung im Rahmen der Bereinigungssitzung aufzurufen und zu behandeln.
Einem Hinweis der antragstellenden Fraktion folgend, verständigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 47. Sitzung am 24. April 2020, den Finanzausschuss um Befassung in seiner nächsten Sitzung zu bitten, da bislang eine Beschlussempfehlung nicht vorlag.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 88. Sitzung am 13. Mai 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung legten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag vor, mit dem die Landesregierung gebeten wird, für die kommenden Haushalte eine neue rechtssichere und verlässliche Finanzierungsregelung zur dauerhaften Sicherstellung einer angemessenen Kostenerstattung zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des ersten Quartals 2021 vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem Ausschuss für Bildung und Kultur mit 7 : 2 : 2 Stimmen, den Antrag in der Fassung dieser Beschlussempfehlung anzunehmen.
In der 48. Sitzung am 15. Mai 2020 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung und unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag mit 6 : 2 : 4 Stimmen, den Antrag in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6067 und damit um die Annahme des Antrages in geänderter Fassung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte interessierte Damen und Herren Abgeordnete!
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3598 und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3629 wurden in der 60. Sitzung des Landtages am 22. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf sollen die Richtlinien der Europäischen Union über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt werden. Des Weiteren soll die im Beschluss des Landtages vom 21. Juli 2018, Drs. 7/3086, geforderte Landesfachstelle für Barrierefreiheit geschaffen werden. Dazu gehört die Regelung ihrer Aufgaben.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3629 zielt darauf ab, im Gesetzentwurf auch die Einsetzung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen festzuschreiben. Außerdem soll die Beteiligung der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten bei der Erarbeitung von Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben sowie von Verwaltungsvorschriften gestärkt werden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 30. Sitzung am 7. November 2018 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt und den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.
Die Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen wurde, fand in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 statt. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt, der Landesbehindertenbeauftragte, der Verein „Selbstbestimmt Leben in SachsenAnhalt“ und die Unfallkasse Sachsen-Anhalt eingeladen.
Die Gäste befürworteten das Vorhaben der Landesregierung, das bestehende Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln und zu verbessern. Gleichzeitig wurde in der Anhörung aber auch deutliche Kritik zum vorgelegten Gesetzentwurf geäußert. Der Allgemeine Behindertenverband, der Landesbehindertenbeauftragte und der Verein „Selbstbestimmt Leben in Sachsen-Anhalt“ kritisierten zudem die aus ihrer Sicht teils fehlende
oder nicht qualifizierte Beteiligung an der Entstehung des Gesetzentwurfes.
Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommunen und Landkreise hin. Durch die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechend dem vorgelegten Entwurf sahen sie die Gefahr einer finanziellen Überbelastung.
Die im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/3629, geforderte Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen wurde insbesondere von den Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderungen und auch vom Landesbehindertenbeauftragten begrüßt. Die kommunalen Spitzenverbände hielten hierzu jedoch eine Kostenregelung für erforderlich, da der Vorschlag eine andere Zielrichtung verfolgt als die Umsetzung der EURichtlinie.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich erneut in der 35. Sitzung am 20. Februar 2019 mit den in Rede stehenden Drucksachen. Dem Ausschuss lag dazu ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der inhaltlich dem Änderungsantrag in der Drs. 7/3629 entsprach und als Vorlage 6 verteilt wurde.
Da zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, beantragten die Koalitionsfraktionen, dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung als vorläufige Beschlussempfehlung zuzuleiten und als zusätzliche Information den als Vorlage 6 vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE beizufügen.
Der federführende Ausschuss erhob daraufhin den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung einstimmig zur vorläufigen Beschlussempfehlung. Diese wurde mit der beigefügten Vorlage 6 dem mitberatenden Ausschuss zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 60. Sitzung am 13. März 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.
Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 36. Sitzung am 20. März 2019 statt. Dazu lag ihm neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten
Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Außerdem lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Diese beinhalteten unter anderem eine Änderung des § 14 des Behindertengleichstellungsgesetzes dahin gehend, dass auch Eltern mit einer hochgradigen Hör- und Sprachbehinderung ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben wirkungsvoll wahrnehmen können.
Des Weiteren möchte die Koalition mit der Neufassung des § 15 den barrierefreien Zugang zu Kommunikation und Information weiter verbessern. Mit der Änderung des § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes soll zudem der Beratungsumfang der Landesfachstelle für Barrierefreiheit konkreter beschrieben und erweitert werden.
Der Ausschuss vereinbarte zu Beginn seiner Beratung, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Zunächst wurde über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/3598, abgestimmt, der bei 2 : 9 : 0 Stimmen keine Mehrheit fand. Damit hatte sich auch der gleichlautende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 6 erledigt.
Im weiteren Verfahren wurden die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge in ihrer Gesamtheit zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Zu dem neuen § 17a Abs. 6 gab es vom GBD noch einen formalen Hinweis, den der Ausschuss übernommen hat.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten geänderten Fassung einschließlich der vom Ausschuss beschlossenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der formalen Empfehlung des GBD mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute in der Drs. 7/4118 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1537 mit dem Titel „Entwicklung der Gemeinschaftsschulen weiter gewährleisten“ in der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Der Antrag zielt darauf ab, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die Gemeinschaftsschule im Kontext der Entwicklung des gesamten Schulwesens in Sachsen-Anhalt zu einer Schulform entwickelt, die den Kindern alle Abschlüsse bis zum Abitur ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE den Landtag, die Landesregierung aufzufordern, neben der Schaffung der schulorga
nisatorischen Voraussetzungen, wie beispielsweise
die Berücksichtigung einer zweiten Fremdsprache bei der Festlegung des Faktors der schülerzahlbezogenen Lehrerstundenzuweisung oder die unverzügliche Ausschreibung der Stellen für die erforderlichen Oberstufenkoordinatorinnen bzw. -koordinatoren an Gemeinschaftsschulen und die Erstellung struktureller Regelungen für die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, die ihrer Spezifik und ihrem Profil entsprechen - -
Die Fraktion DIE LINKE bittet neben den bereits genannten Punkten die Landesregierung, über den Stand der Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt insgesamt und insbesondere über die Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, zu berichten.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich erstmals mit dem Antrag in der 14. Sitzung am 11. August 2017. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss zum Verfahren und bat das Ministerium für Bildung zur nächsten Sitzung um einen Bericht zum aktuellen Sachstand. Im Weiteren kam der Ausschuss überein, ein Fachgespräch durchzuführen und Vertreter von Gemeinschaftsschulen im Land einzuladen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur ließ sich durch die Landesregierung in der 15. Sitzung am 15. September 2017 über den aktuellen Stand der Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt unterrichten und bat das Ministerium für Bildung, die vorgetragenen Zahlen des Berichtes schriftlich nachzureichen. Das Zahlenmaterial wurde als Vorlage 1 verteilt.
In der 16. Sitzung am 13. Oktober 2017 führte der Ausschuss für Bildung und Kultur das geplante
Fachgespräch durch. Da infolge der Beratung weiterer Klärungsbedarf angemeldet wurde, beschloss der Ausschuss, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen.
Die nächste inhaltliche Beratung zu diesem Antrag fand in der 32. Sitzung am 22. März 2019 statt. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor, der als Vorlage 2 verteilt wurde. Der Ausschuss für Bildung und Kultur stimmte diesem Beschlussvorschlag mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur liegt Ihnen in der Drs. 7/4132 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag mit dem Titel „Eingriffe in Unterrichtsversorgung und Ausbildung zurücknehmen“ der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag in der 35. Sitzung am 29. September 2017 zur alleinigen Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Bildung und Kultur; Herr Gallert erwähnte es schon.
Ziel dieses Antrags war es, ein Bekenntnis des Landtages gegen geänderte Berechnungsgrundlagen zur Lehrerstundenzuweisung sowie gegen geänderte Vorgaben in der Verordnung über den Vorbereitungsdienst zu formulieren. Ferner sollte die Landesregierung aufgefordert werden, diese Änderungen zurückzunehmen sowie dem Landtag über deren Auswirkungen auf Stellenbewirtschaftung und Haushaltsansätze zu berichten.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur behandelte diesen Antrag erstmals in der 16. Sitzung am
13. Oktober 2017 und verständigte sich darauf, diesen im Zusammenhang mit der damals bereits vorliegenden Volksinitiative zu behandeln.
Die Volksinitiative „Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!“ behandelte der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 17. Sitzung am 10. November 2017 sowie in der 18. Sitzung am 8. Dezember 2017. Die Beratung des heute zur Beschlussfassung stehenden Antrags in der Drs. 7/1886 wurde in der Folge mehrfach verschoben.
Die Tagesordnungen der 21. Sitzung am 23. März 2018 sowie der 25. Sitzung am 17. August 2018 sahen die Behandlung des Antrags vor. Zu Beginn der jeweiligen Sitzung baten Vertreter der Koalitionsfraktionen jedoch darum, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, da man sich noch in der Erarbeitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages befinde.
In der 30. Sitzung am 18. Januar 2019 führte der Ausschuss für Bildung und Kultur eine inhaltliche Beratung durch, in deren Ergebnis für die nächste Ausschusssitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag in Aussicht gestellt wurde.
In der darauffolgenden 31. Sitzung am 8. Februar 2019 nahm der Ausschuss den Antrag erneut auf die Tagesordnung. Zu dieser Beratung lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Nach kurzer Aussprache wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung für den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 7/3934 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1884 wurde in der 35. Sitzung des Landtages am 29. September 2017 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit, angesiedelt beim Behindertenbeauftragten des Landes und ausgestattet mit hauptamtlichem Personal, zu schaffen. Mit der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2019 sollen dafür die finanziellen Voraussetzungen erbracht werden. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll die entsprechende engagierte, aber ehrenamtliche Arbeit des Landeskompetenzzentrums für ein barrierefreies Sachsen-Anhalt analog der entsprechenden Einrichtung auf der Bundesebene professionalisieren.
Der Antrag stand in der 18. Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 15. November 2017 erstmals auf der Tagesordnung. Der Landesbehindertenbeirat hat dem Ausschuss vor der Sitzung am 9. November 2017 seinen Empfehlungsbeschluss Nr. 5/2017 zur Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt zugesandt.
Der Ausschuss verständigte sich aber zu Beginn der Sitzung auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen darauf, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Beratung auf März 2018 zu verschieben, um die Beratung darüber dann möglichst zusammen mit der Beratung zu dem Antrag in der Drs. 7/1883 durchzuführen. Die Koalitionsfraktionen informierten auch darüber, dass der Landesbehindertenbeirat das Thema derzeit weiter intensiv berate.
Die erste inhaltliche Befassung mit dem Antrag fand dann in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 statt. Hierzu lag dem Ausschuss der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer neuen Textfassung vor. Darin wird die Landesregierung gebeten, ein Konzept zur Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit zu erarbeiten und dieses beginnend mit dem Haushaltsplan 2019 finanziell zu untersetzen. Die Beratungsangebote sollen alle Belange der Barrierefreiheit umfassen. Des Weiteren soll neben der fachlichen Beratungsfunktion auch die ideelle Förderung und Stärkung von Barrierefreiheit in den Aufgabenkatalog eingearbeitet werden.
Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Papier wurde mit 8 : 3 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in seiner 23. Sitzung am 7. Juni 2018 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen angeschlossen.
Die abschließende Befassung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration mit dem Antrag fand in dessen 25. Sitzung am 13. Juni 2018 statt. Auf eine Bitte der Fraktion DIE LINKE hin berichtete die Landesregierung zunächst über ihre Überlegungen und den Stand der Planungen zur Errichtung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Die Landesregierung sagte dem Ausschuss ausdrücklich zu, ihn im Nachgang zu der Sitzung schriftlich über die Konzeption und das vorgesehene Haushaltsvolumen zu unterrichten.
Im Ergebnis seiner Beratung hat der Ausschuss über die vorläufige Beschlussempfehlung abgestimmt und diese mit 9 : 0 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 7/3013 vorliegt, zuzustimmen. - Danke.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte - überschaubare Zahl an - Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1536 wurde, wie eben schon vom Präsidenten erwähnt, in der 30. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2017 bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Die Fraktionen der AfD und DIE LINKE plädierten für eine Direktabstimmung über den Antrag. Mitberatende Ausschüsse wurden vom Plenum nicht eingesetzt.
Die antragstellende Fraktion sah mit der Novellierung des SGB VIII im Rahmen des am 12. April 2017 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) die Gefahr, dass Ansprüche und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen reduziert werden.
Der vorliegende Antrag verfolgt deshalb das Ziel, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine finanziell gut ausgestattete Jugendhilfe einsetzt, die allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die geplante Einführung von Rahmenverträgen für Leistungen für diese Zielgruppe soll verhindert werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat über den Antrag in der 16. Sitzung am 18. Oktober 2017 beraten. Dazu lag ihm der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Der Entwurf einer Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss mit 10 : 0 : 2 Stimmen angenommen und liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Zum Inhalt der Beschlussempfehlung. Der Bundestag hat das KJSG am 6. Juli 2017 beschlossen. Somit bleibt nur festzustellen und zur Kenntnis zu nehmen, dass es die Empfehlung des Bundesrates vom 2. Juni 2017 gab, in § 78f SGB III einen Gleichstellungspassus aufzunehmen. Obwohl die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmte, wurde dieser Gleichstellungspassus vom Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht aufgenommen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Redezeituhr ist die ganze Zeit bei 5:02 Minuten stehen geblieben. Das würde ich mir für andere Beiträge wünschen, die ich hier halten darf. - Danke.
Mal sehen, ob die Uhr wieder geht. - Sie geht nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/1760 wurde in der 32. Sitzung des Landtages am 25. August 2017 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden vom Plenum nicht eingesetzt.
Das Landesprogramm „Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist ein neuer Baustein für den sozialen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt. Damit soll besonders schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen die Chance gegeben werden, durch besonders niedrigschwellige Einstiegs- und Beschäftigungsmöglichkeiten wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Ziel des Antrages der Koalitionsfraktionen ist es, die Landesregierung bei diesem Vorhaben politisch zu begleiten und zu unterstützen. Die Landesregierung soll zudem gebeten werden, im zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Umsetzung und den Fortschritt des Programms zu berichten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat über den Antrag in der 16. Sitzung am 18. Oktober 2017 beraten. Dazu lag ihm als weitere Beratungsgrundlage ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Dieser hatte zum Inhalt, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Landesprogramm nicht nur eine Arbeitsgelegenheit im Sinne des SGB II, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf positive Erfahrungen im Land Thüringen mit dem dortigen Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“, kurz ÖGB. Dieser Änderungsantrag wurde bei 2 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.
Somit wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet, welche dem Plenum heute in der Drs. 7/1998 vorliegt.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.