Protocol of the Session on April 4, 2019

Diesen Worten von damals sollten wir gemeinsam die entsprechenden Taten folgen lassen.

(Zustimmung von Gabriele Brakebusch, CDU)

Ich beantrage wie die anderen Fraktionen die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Ich freue mich auf die dortige Diskussion und sage herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der AfD)

Herr Keindorf, Herr Lieschke hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

Werter Herr Keindorf, wir haben bei der Anhörung, die aufgrund der großen Nachfrage hier im Plenarsaal stattfand, einige Informationen erhalten. Wir konnten dabei auch feststellen, dass sich die Architekten in Niedersachsen den Kuchen mit den Zimmerleuten teilen müssen und die Architekten bei uns in Sachsen-Anhalt den Kuchen für sich ganz allein haben möchten. Ich persönlich finde, dass das relativ ungerecht ist. Vielleicht sollte man gerade in den Reihen der GRÜNEN und der LINKEN auch einmal darüber nachdenken, dass wir für Chancengleichheit sorgen möchten und nichts anderes.

Für mich ist aber noch eine andere Frage wichtig. Sie haben gesagt, Thema bei der Anhörung sei auch der Versicherungsschutz gewesen. Können Sie vielleicht noch kurze Ausführungen dazu machen, ob das ein Problem ist oder ob das eigentlich kein Problem ist? - Danke schön.

Vielen Dank für die Frage, Herr Lieschke. Ich weiß nicht, wer von den Anwesenden bei der Anhörung in diesem Saal mit dabei war; aber nach den Ausführungen der Dame vom Gesamtverband der deutschen Versicherer ging es mir so, dass ich hinterher eigentlich verunsicherter war als vorher.

(Ulrich Thomas, CDU: Oh, das ist gefähr- lich!)

Diese Ausführungen haben mich im Prinzip nicht richtig weitergebracht. Aus diesem Grund hat gestern Nachmittag in der Handwerkskammer Magdeburg ein Gespräch mit einem Versicherer aus Niedersachsen stattgefunden - Namen nenne ich nicht -, in dem wir diese Sache einfach einmal in eine richtige Richtung bringen wollten.

Dazu möchte ich noch kurz Folgendes sagen: Planende Architekten und Bauingenieure schließen eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung ab. Damit sind deren Planungsleistungen versichert. Sobald der Planer jedoch ein eigenes Ausführungsinteresse hat - auch wenn es noch so klein ist -, läuft diese Berufshaftpflichtversicherung ins Leere.

Ausführende Handwerker, die nicht planen, schließen eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung ab. Damit sind Haftpflichtschäden versichert, die durch den laufenden Betrieb auftreten. Planungsleistungen sind nicht abgedeckt. Ebenso sind Baumängel an sich nicht gedeckt. Lediglich sich daraus ergebende Haftpflichtschäden sind versichert. Das ist aber bei jeder Bauversicherung so. Baumängel und Bauschäden sind sozusagen Vertragsgegenstand und werden

vertragsrechtlich entweder über BGB oder VOB geregelt. Dafür braucht der Handwerker keine Versicherung. Pfusch am Bau ist nicht versicherbar.

Für planende Handwerksmeister und bauende Architekten bietet die Versicherung einen zusätzlichen Baustein an: eine Betriebshaftpflichtversicherung plus erweiterte Planungsdeckung. Genau diese Möglichkeit - Originalton der Versicherung - hat sich in letzter Zeit ergeben, da immer mehr Architekten und Bauingenieure planen und bauen möchten. Diese Versicherung wird aber nicht nur Architekten und Ingenieuren angeboten, sondern ausdrücklich auch Maurern, Zimmerern, Dachdeckern und Betonbaumeistern.

Ich sage an dieser Stelle: Die Versicherung will uns diesbezüglich noch Zuarbeit leisten. Sobald uns diese vorliegt, werden wir sie den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Keindorf für den Redebeitrag. - Für die AfD hat noch einmal Herr Büttner das Wort. - Herr Büttner,

(Matthias Büttner, AfD: Ach so!)

Sie haben für die AfD noch einmal das Wort.

(Zuruf von der CDU: Aber du musst nicht!)

Herr Büttner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich mache es ganz kurz, weil ich schon gehört habe, dass auch irgendwann einmal Feierabend sein soll. Vielleicht ist ein kurzer Redebeitrag dann hilfreich.

Wir haben hier heute die Aspekte zur Kenntnis genommen, die zu unserem Gesetzentwurf bzw. zu unserer Erweiterung des Gesetzentwurfes angemerkt worden sind. Wir werden über diese Aspekte im Ausschuss diskutieren und diesen auch wirklich genug Zeit widmen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass es uns - so wie es sich jetzt herauskristallisiert - mit einer Mehrheit gelingen wird, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Ich denke, dass wir dort noch ausgiebig darüber diskutieren können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Büttner für den Redebeitrag. - Wir kommen jetzt

zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer für diese Überweisung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr, wie dies laut Änderung vorgesehen ist, zu Tagesordnungspunkt 18. Bevor ich diesen aber aufrufe, möchte ich noch Folgendes bekannt geben: Die parlamentarischen Geschäftsführer haben den Vorschlag unterbreitet, die Tagesordnungspunkte 24 und 25 vom morgigen Tag auf den heutigen Tag vorzuziehen. Sie würden nach dem Tagesordnungspunkt 17 abgehandelt werden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 18

Beratung

Schützenvereine mit Gebrauchtwaffen fördern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/4119

Einbringer ist der Abg. Herr Lehmann. Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Die AfD stellt einen Antrag auf ein bürgernahes Waffenrecht: Gebrauchtwaffen der Polizei in die Schützenvereine geben. Sachsen-Anhalt bekommt in der nächsten Zeit eine neue Generation von Polizeidienstpistolen. Für ca. 8,6 Millionen € wird die seit 1991 im Dienst verwendete Sig Sauer P 225 - P 6 genannt - durch die nagelneue Glock 46 ersetzt.

Es werden 8 600 neue Polizeipistolen einer modernen zeitgemäßen Dienstpistolengeneration beschafft, die auf einen gleichbleibenden neuen Abzugswiderstand des Schlagbolzens ausgelegt sind und über eine hohe Magazinkapazität verfügen. Diese neue Waffe ist für Links- und Rechtshänder besser geeignet als das Vorgängermodell und setzt auf ein leichtes Polymergehäuse, was im Gesamtpaket eine sinnvolle Maßnahme ist.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die ausgemusterte Sig Sauer ein altes Eisen ist. Bei der Sig Sauer handelt es sich um eine sehr ausgereif

te hochwertig verarbeitete robuste Ganzstahlpistole ohne nennenswerte Fertigungstoleranzen, die über Jahre stabil und sicher funktionierte. Sie ist ein unverwüstliches Einsatzmittel, das jahre- und jahrzehntelang gehalten hat und aufgrund einer sehr guten Ersatzteilversorgung auch noch weitere Jahrzehnte halten wird.

Die meisten Dienstwaffen wurden nur bei dem Quartalsübungsschießen der Polizei benutzt und nach dem Schießen wieder gereinigt, geölt, gepflegt und weggepackt. Etliche Austauschmodelle lagen unbenutzt in den Lagern der Waffenwerkstatt des technischen Polizeiamtes und sind praktisch neuwertig, wenn man sie heute herausgeben würde.

Deshalb kann man sagen, dass die auszumusternden Dienstpistolen alles andere als „Schrott“ sind, wie sie bei der Presseerklärung zur Ausmusterung betitelt worden sind. Wer sich auskennt, der weiß, dass eine Pistole des deutschen Qualitätsherstellers Sig Sauer aus Eckernförde in der Beschaffung bei einem Preis von mehr als 1 000 € anfängt; dieser ist nach oben offen.

Im Sportschützenbereich ist ein Neupreis von 2 500 bis 3 500 € für die Anschaffung einer SIGSauer-Pistole keine Seltenheit. Wenn wir andererseits nachschauen, welche Vereinswaffen bei unseren arg gebeutelten Schützenvereinen in den Panzerschränken liegen, dann kommen einem als Sportschützen oftmals nur die Tränen. Regelmäßig liegen dort alte, ausgeleierte Waffen noch aus Friedenszeiten, für die es kaum noch oder gar keine Ersatzteile mehr gibt, Waffen, die oftmals nur durch die Improvisationskünste und den guten Willen so manch eines Büchsenmachers mit Herz provisorisch schussfähig gehalten werden.

Wenn wir dann wiederum betrachten, wofür die Landesregierung finanzielle Mittel bei der Breitensportförderung fließen lässt - diesbezüglich fällt uns beispielsweise der völlig sinnlose Zocker-ESport ein; dort wird vielleicht auch Geld für sinnlose elektronische Ballerspiele ausgegeben -, dann kann man als Vertreter der AfD-Fraktion

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie und Ihre Vorurteile!)

nur den Kopf schütteln und den naheliegenden Gedanken aufkommen lassen: Geben Sie die ausgemusterten Sig Sauer P 225

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

an unsere Schützenverbände in Sachsen-Anhalt heraus.

(Beifall bei der AfD)

Denn das wäre ein wirklich richtiges Signal an unsere Sportschützenvereine. Das ausrangierte Kontingent an Polizeipistolen des Modells Sig

Sauer würde locker ausreichen, um jedem Schützenverein zehn P 225 zu einem symbolischen Überlassungspreis zukommen zu lassen.

Des Weiteren sollten Sie für unsere zuverlässig ausgebildeten Polizeibeamten auch die Möglichkeit schaffen, eine solche ausgemusterte Dienstpistole privat für sich zu erwerben. Liebe Landesregierung, was spricht dagegen, dieses Vertrauen einem erwachsenen Polizeibeamten, dem Sie im Dienste eine Pistole anvertrauen, nicht auch nach Dienstschluss entgegenzubringen, damit er privat eine P 6 weiterführen und auch mit nach Hause nehmen kann?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie sind ein ziemlich abschreckendes Beispiel!)

Sie müssen zugeben: Dagegen gibt es keine sinnhaften und auch keine plausiblen Argumente, wäre nur der gute Wille da.