Doch bisher hat nur Baden-Württemberg eigene gesetzliche Grundlagen geschaffen und die drei genannten Gesetze in eines überführt. Dagegen sind weder eine konsequente und einheitliche Umsetzung der vorhandenen Regelungen noch eine eigene gesetzliche Grundlage in SachsenAnhalt in Sicht, obwohl die Erkenntnis bezüglich deren Notwendigkeit seit 2015 in der Landesregierung angekommen ist.
Der 2015 vom damaligen Landwirtschaftsminister Aeikens vorgelegte Gesetzentwurf war untauglich, weil er keine Regelungen enthielt, um Bodenspekulationen zu verhindern.
Trotz der von einer Arbeitsgruppe bis zum Ende der sechsten Legislaturperiode vorgelegten Handlungsoptionen für einen Gesetzentwurf und der zitierten Festlegungen im Koalitionsvertrag hat sich bis heute nichts getan. Wir schreiben das Jahr 2019. Wie lange wollen Sie, verehrte Mitglieder der Regierungskoalition, eigentlich noch warten?
In zwei Jahren ist auch diese Legislaturperiode wieder zu Ende, und wenn man sich Ihr Agieren bei anderen Gesetzesvorhaben ansieht, sind wir bei allem Respekt vor dem Credo, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, sehr skeptisch, dass sich hier Entscheidendes tut.
Da es jedoch nicht das Anliegen meiner Fraktion ist, andere nur für ihr Nichtstun zu kritisieren, und uns die Problematik sehr am Herzen liegt, wollen wir die Initiative der Ministerin mit unserem heutigen Antrag unterstützen.
Ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung lokaler Landwirtinnen und Landwirte sowie zur Sicherung der Eigentumsstreuung ist daher eine Bodenpreisbremse. Das heißt, dass die Genehmigung für Bodenverkäufe und Verpachtungen landwirtschaftlicher Nutzflächen zu versagen ist, wenn dabei die ortsüblichen Preise um mehr als 10 %
überschritten werden. Damit kann auch das Prinzip des sogenannten Höchstgebotsverfahrens durchbrochen werden, und ansässige Landwirtinnen und Landwirte haben höhere Chancen auf den Erwerb von Boden.
Wie bereits gesagt, verfügen wir mit dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz über durchaus strenge Regeln für den Bodenmarkt. Allerdings enthalten sie sehr viele Ausnahmetatbestände, und die Auslegung und Anwendung durch die Landkreise müssen im Vollzug landesweit einheitlich erfolgen. Dies ist durch die Landesregierung sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass die Verantwortlichen in den Landkreisen regelmäßig entsprechend geschult werden. Dies erfordert zugleich die Erarbeitung einheitlicher Vollzugsleitlinien.
Des Weiteren ist die Transparenz der Verfahren wichtig, um Verwerfungen, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt haben, Einhalt zu gebieten. Dies setzt auch eine Vergleichbarkeit voraus. Als geeignetes Instrument sehen wir dabei öffentlich zugängliche Statistiken. Diese Maßnahmen sind übrigens auch nicht neu; denn diese und andere sind in den Handlungsoptionen der landwirtschaftlichen Bodenmarktpolitik der Bund-LänderArbeitsgruppe Bodenmarktpolitik vom Januar 2014 bereits enthalten.
Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft. Er muss für diese daher auch immer verfügbar und finanzierbar sein. Der Boden ist im Dorf bzw. in der ländlichen Struktur zu erhalten; er gehört nicht in die Hände von Spekulanten. - Danke schön.
In der Debatte sind drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist auf der Höhe der Zeit. Das wichtige Thema Bodenmarkt und die Gefahren, die der Agrarstruktur aktuell durch Preissteigerungen und das Auftreten von Spekulanten drohen, rückt er in den Fokus. Ich sehe die Entwicklungen mit Sorge und ich denke, es ist dringend nötig, dieser Gefahr entgegenzutreten.
Ohne Zweifel ist die Frage der Preisgestaltung bei Pacht und Bodenkäufen ein wesentlicher Aspekt in der Ausgestaltung eines Agrarstrukturgesetzes in Sachsen-Anhalt. Sie wird sicherlich auch ihren Niederschlag in dem Gesetzesvorschlag finden, den die Abgeordneten der Regierungsfraktionen derzeit erarbeiten. Schon bei 10 % einzugreifen würde aber mit Sicherheit an den verfassungsrechtlich gewährten Freiheiten im Wettbewerb rütteln und ist daher, so glaube ich, nicht realistisch.
Darüber hinaus gilt es eine Reihe weiterer Aspekte zu regeln, etwa bei dem schwierigen Thema Share Deals. Ich bin mir sicher, auch hierzu wird es einen Vorschlag geben, wenn uns die Abgeordneten ihren Entwurf präsentieren. Daran wird, wie ich weiß, sorgfältig gearbeitet.
Allerdings ist gerade dieses Thema eine besondere Herausforderung. Da würden wir uns zum Beispiel vom Bund noch handfestere Empfehlungen wünschen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Transparenz in diesem Bereich.
Damit bin ich bei Ihrem zweiten Punkt: Auch wir möchten noch mehr Daten zum Boden- und Pachtmarkt zur Verfügung haben. Daher ist der Bund in seiner Gesetzgebung gefordert, aber bitte auch mit Regelungen, die mehr Transparenz in Bezug auf verbundene Unternehmen und Share Deals bringen. Wir können nicht nur auf Vermutungen aufsatteln, wenn wir politisch sinnvolle Regelungen treffen wollen. Da braucht es ergänzende Erfassungen und die rechtlichen Grundlagen dieser Erfassungen.
Ich stimme Ihnen auch zu, wenn es um die Forderung einer einheitlichen Umsetzung der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen geht. Allerdings weiß ich, dass das Landesverwaltungsamt auf diesem Gebiet regelmäßig Schulungen der unteren Behörden durchführt und auch den aktuellen Stand der Rechtsprechung vermittelt. Insofern bedarf es hierzu aus meiner Sicht keiner zusätzlichen Aufforderung.
Natürlich wünschen wir uns manchmal noch intensivere Fachrechtskontrollen des Landesverwaltungsamts vor Ort; aber das ist angesichts der personellen Möglichkeiten und der damit verbundenen Ausgestaltung ja in vielen Bereichen ein Thema und keine Spezifik von Grundstücks- und Pachtrecht.
Behalten wir also das Thema Agrarstruktur in seiner ganzen Breite im Fokus. Dazu gehören die gesetzlichen Grundlagen, das Steuerrecht und sicherlich auch schon mal der Blick auf die Förderung, damit wir die Bodenpolitik aus einem Guss gestalten. Ich denke, unsere Landwirtschaft hat es verdient, ihr in diesem Bereich ein zukunftsfähiges Angebot zu machen. Dort Vorreiter zu sein sollte unseren Anspruch prägen.
Erforderlich sind zwischen Bund und Ländern abgestimmte Aktionen. Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass sich Landes- und Bundesregelungen sinnvoll ergänzen und in ihrer Wirkung nicht behindern. Erforderlich, zumindest aber auch hilfreich sind transparente Daten über das aktuelle Geschehen auf dem Bodenmarkt.
Jetzt muss ich zum Schluss kommen. - Lassen Sie uns aufgrund belastbarer Daten und Fakten gemeinsam an wirkungsvollen Lösungen arbeiten. Dazu haben wir in den Beratungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Möglichkeit. Insofern würde ich die Überweisung des Antrags in einen Ausschuss begrüßen, in dem wir die Debatte dann fortsetzen können. - Herzlichen Dank.
Ich danke Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Daldrup. Die Frau Ministerin hat ca. eine Minute überzogen. - Herr Daldrup, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es schade, dass wir dies am Freitagabend diskutieren, weil es ein wichtiges Thema ist, das uns auch gesellschaftspolitisch nicht verlassen wird. Warum? - In Sachsen-Anhalt hat der Bodenmarkt, seitdem ich im Landtag bin, also seit 2002, immer wieder eine Rolle gespielt. In der Zielsetzung waren sich fast alle Fraktionen in der unterschiedlichen Zusammensetzung hier häufig einig. Aber in der praktischen Umsetzung haperte es, weil sich viele Rechtsformen und Rechtsnormen sozusagen gegenseitig bedingen und hierbei Verfassungsrecht, Recht von freiem Handel und von freier Verfügbarkeit von Grund und Boden eine Rolle spielen und eine Einschränkung schwierig ist.
Ich will aber einmal die Größenordnung nennen, die im Moment in Sachsen-Anhalt beim Grundstücksverkehrsgesetz eine Rolle spielt. In Sachsen-Anhalt wurden im Jahre 2017 11 420 ha gehandelt. Von den gehandelten Flächen sind 45 % unter einem Hektar groß und 2 % über 20 ha groß. In ganz Niedersachsen werden 12 774 ha im Jahr gehandelt. Dies führe ich an, um einmal zu gucken, wo die Unterschiede sind.
Warum ist das so? - In Niedersachsen sind die Preise deutlich höher, und die Verbundenheit zum Grund und Boden, zum eigenen Land, ist auch noch deutlich stärker.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass bei uns, wo wir keine so starke Bindung an die Fläche haben, Menschen bereit sind, ihren Acker zu verkaufen,
aber auch andere Menschen aus ganz Deutschland bereit sind, hier bei uns in Ackerland zu investieren. Das ist ein gewisses Problem, weil geschichtlich ohnehin schon sehr viel Ackerland in Händen von Leuten ist, die nicht in Sachsen-Anhalt oder zumindest nicht in der Region wohnen und deswegen hier weder Einkommensteuer bezahlen noch das Geld, das sie für den Grund und Boden bekommen, hier ausgeben.
Was wollen wir und wohin soll es jetzt gehen? Ich denke, wir sind einen wichtigen Schritt gegangen, indem wir eine Arbeitsgruppe gebildet haben, die diesen Gesetzentwurf entwerfen soll. Dabei sollte im Wesentlichen natürlich darauf abgestellt werden, dass neben den von mir genannten Zahlen auch die Flächen involviert werden, die im ShareDienst laufen. Denn mit diesen Flächen sind zwei Nachteile verbunden. Zum einen haben wir an dieser Stelle eine Steuerungerechtigkeit bei der Grunderwerbsteuer. Zum anderen besteht eine Wettbewerbsungerechtigkeit,
weil an dieser Stelle Flächen deutlich verbilligt werden und deswegen andere Preise für diese Flächen aufgerufen werden können. Zudem ist es ein total intransparenter Markt. Das heißt nichts anderes, als dass zu unseren 11 400 ha, mit denen wir jedes Jahr handeln, noch mehr Flächen hinzukommen, die in anderen Bereichen gehandelt werden. Ob das gut ist, weiß ich nicht. Wir wollen, dass das Land in möglichst vielen Händen bleibt, dass die 350 000 Eigentümer in SachsenAnhalt auch 350 000 bleiben und dass wir nicht weniger werden, weil wir das als Stabilität des ländlichen Raumes betrachten.
Deswegen werden wir wahrscheinlich auch etwas tun müssen, um die Flächenkäufe zu öffnen. Das heißt nichts anderes, als dass die Preise sinken und die Flächen zu Landwirten wandern, wie wir es uns gewünscht haben. Ich habe meine Bedenken, ob wir das erreichen. Ich glaube, eher nicht. Aber ich glaube, dass wir mit dem, was wir jetzt gemacht haben, und mit dem, was wir gerade machen, auf einem guten Weg sind und dass wir an dieser Stelle sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Wenn wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der in sich schlüssig ist, haben wir auch die Chance, dass dieser Gesetzentwurf im Landtag endlich verabschiedet wird. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt an der Stelle wirklich nicht mehr allzu viel zu sagen. Frau Ministerin hat das sehr gut ausgeführt. Frau Eisenreich hat den Antrag wunderbar begründet, allerdings ist der Antrag ein bisschen kurz. Es fehlt Biss und es fehlt, was eigentlich direkt getan werden soll. Leider können wir dem Antrag deshalb nicht zustimmen.
Der Überweisung an den Ausschuss - in unserem Alternativantrag wird gefordert, dass wir das Thema im Ausschuss behandeln - werden wir zustimmen; denn dann können wir all das, was wir jetzt besprochen haben, noch einmal akkurat besprechen. Wir können uns die Richtungen, die die Koalitionsfraktionen vielleicht untereinander verhandeln, schon einmal im Vorfeld anschauen, um vielleicht korrigierend und vermittelnd einzugreifen, damit der Gesetzentwurf am Ende von der Mehrheit des Parlaments getragen werden kann.
Wir haben gesehen, dass die Arbeitsgruppe des Landtages tagt. Dies ist unten an der Tafel im Foyer zu lesen. Unser AfD-Gesetzentwurf ist zurzeit beim GBD und wird dort quergelesen und geprüft, was etwas länger dauert als normal; aber auch das ist nicht schlecht.
Die Verabredungen, die getroffen wurden, das Leitbild Landwirtschaft, sind existent. Die Bewertung dazu erspare ich mir. Aber das Leitbild gibt es.
Jetzt ist das MULE aufgerufen, seine direkten Forderungen klarzustellen, um deutlich zu machen, was von deren Seite gewollt ist. Vielleicht können wir im Ausschuss alle gemeinsam gucken, ob wir den Gesetzentwurf so hinbekommen, dass er von der CDU, von der SPD, von den GRÜNEN, von der LINKEN und von der AfD und auch vom Ministerium getragen werden kann. - Danke schön.
Herr Loth, Sie wollen den Antrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen?