Eine Redezeit von drei Minuten für einen Debattenbeitrag ist recht kurz. Aber ich habe schon zwei Punkte angerissen, Herr Roi, zum einen die kostendeckenden Gebühren bei Erstkontrollen. Ich würde gern darüber diskutieren, ob das eine Möglichkeit sein könnte, um die Veterinärbehörden zu finanzieren.
Zum anderen das Thema Datenaustausch. Heute fehlen die rechtlichen Grundlagen, die Rahmenbedingungen, damit die Daten vor allen genutzt werden können. Es gibt schon viele Informationen dazu - die Tierhalter führen Eigenkontrollen durch -, dass diese Daten mitgeliefert werden oder umgekehrt auch die Daten von den Schlachthöfen.
Die Tierhalter tragen ihre Bestände in die HIT-Datenbank ein. Wenn alle Daten freigegeben wären, dann könnte man auch die Tierströme verfolgen. Diese Informationen können dann genutzt werden, um tierschutzrelevante Aspekte schneller und besser zu beleuchten, um dann zu Verbesserungen zu kommen. - Das waren zwei konkrete Ansatzpunkte.
Dann habe ich unser Schulungsprogramm erwähnt. Das ist der dritte Punkt. Dieses Schulungsprogramm der Bestandstierärztinnen soll natürlich letztlich wieder auf die Betriebe zurückschlagen, weil sie dann die Betriebe besser beraten können.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Frederking für den Redebeitrag. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Roi. Herr Roi, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Auch Tiere sind fühlende Wesen und haben das Recht auf eine artgerechte Haltung.
Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Das gilt sowohl im privaten als auch im kommerziellen Bereich. Die Landwirtschaft und insbesondere die tierhaltenden Betriebe sind in Sachsen-Anhalt ein bedeutendes Rückgrat des ländlichen Raumes und wir als neue Partei des ländlichen Raumes, Herr Krause, sind uns auch der Verantwortung für die Betriebe bewusst.
Doch in Zeiten immer größer werdender Haltungsanlagen in unserem Land und öffentlichkeitswirksamer Protestaktionen - das ist schon angesprochen worden - muss es eben auch die Aufgabe der Politik sein, dafür zu sorgen, dass die ethischen und moralischen Aspekte der Tierhaltung zwingend zu beachten und staatlich zu kontrollieren sind. Darum geht es in unserem Antrag.
Die grüne Ministerin ist hierbei dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass genau das vor Ort passiert. Doch wie schon ihre Rolle im Fall des Schweinehochhauses in Maasdorf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zeigte, kommt sie dem nur unzureichend nach; denn für lange Zeit waren die Haltungsbedingungen vor Ort für sie okay. Das hat sie einmal im MDR-Interview gesagt.
Doch richten wir einen Blick auf das ganze Land Sachsen-Anhalt. Es bedurfte erst der Kleinen Anfragen, 14 an der Zahl, der Abgeordneten der AfD, um aufzudecken, was wirklich im Land abgeht. Sie finden die Drucksachen übrigens in der Antragsbegründung. Ich befürchte aber, dass Sie dieses umfangreiche Datenmaterial nicht einmal gelesen haben.
Deshalb gehe ich Ihnen wenigstens zwei Zahlen mit. Im Jahr 2017 wurden demnach bei 2 749 Kontrollen ganze 719 Verstöße festgestellt. Jetzt kommt das Aber. Einige Landkreise haben die Auswertetabellen, die man in den Drucksachen findet, nur sehr sparsam ausgefüllt. Ich habe das vorhin in einer Frage schon gesagt. Mir stellt sich die Frage: Warum eigentlich? Welche Konsequenzen zieht man denn im Ministerium, wenn Anfragen von Abgeordneten durch Landkreise einfach nicht beantwortet werden? Interessiert Sie das nicht, Frau Ministerin? Sie haben es ja unterschrieben.
Interessant ist, dass der Landkreis Stendal diese Auswertetabelle auch bekommen und gar nicht ausgefüllt hat. Für uns stellte sich sofort die Frage: Warum? Was hat man zu verbergen? Warum interessierte das die grüne Ministerin nicht, obwohl sie angeblich immer so sehr für den Tierschutz ist und ihre Partei, die GRÜNEN, auch?
Seit den Vorfällen im Demker und HohengöhrenDamm - das ist schon gesagt worden - kann man erahnen, warum man im Landkreis Stendal nicht so genau antworten wollte. Das Stichwort lautet: schlafende Hunde, die man besser nicht wecken sollte.
Meine Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion wenden uns entschieden gegen Tierquäler und Betriebe, die den Tierschutz mit Füßen treten. Daher bedarf es regelmäßiger, einheitlicher staatlicher Kontrollen, und zwar auf der Basis der Erhebung tierbezogener Indikatoren. Das steht auch in dem Antrag, den wir heute vorgelegt haben.
Ich sage dazu auch: Unser Antrag dient nicht dazu, einen Generalverdacht auszusprechen oder Gängelungen von Tierhaltern nach vorn zu bringen; vielmehr geht es um Transparenz und das Image der Tierhalter. Deshalb ist es wichtig, dass die Straathofs dieser Welt nicht den gesamten Berufsstand in Misskredit bringen. Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen Transparenz und einheitliche Kontrollen.
Ja, vielen Dank, ich komme zum Schluss. - Wir als AfD-Fraktion treten für eine regionale, nachhaltige und ökologisch verträgliche Landwirtschaft ein. Gesunde Tiere fördern auch langfristig die Gesundheit von uns allen. In diesem Sinne stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Herr Krause hat den Vorschlag unterbreitet, den Antrag in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. - Ich sehe keine Ergänzungen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung des Antrags in den Landwirtschaftsausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen.
- Ja, der Alternativantrag wird mit überwiesen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit sind der Antrag und
Danke schön. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dürre im vergangenen Jahr hat ein seit Jahren existierendes gravierendes Problem der Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt wieder verstärkt in den Fokus gerückt: die Bodenpreise. Anlass für die Diskussion waren vor allem Tierhalterinnen und Tierhalter, die wegen der durch die Dürre verursachten Ernteausfälle Land zur Futtermittelerzeugung zukaufen wollten. Aber sie konnten und können es sich einfach nicht leisten.
Anhand der Zahlen der Landverkäufe der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) wird die Preisentwicklung der letzten Jahre in Sachsen-Anhalt deutlich. Von 2010 bis 2015 sind die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen um 80 % gestiegen und lagen 2017 bei ca. 22 500 € je Hektar. Damit Landwirtinnen und Landwirte wirtschaftlich arbeiten können, müssten die Preise bei ca. 11 000 bis 12 000 € je Hektar liegen. Das heißt, mit der aktuellen Preissituation würde sich der Kauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche in 150 Jahren amortisieren, und das ist absurd.
Die Ursachen sind hinlänglich bekannt. Seit Jahren gilt der Verkauf von Boden als lukratives Geschäftsfeld, und dabei erzielen nichtlandwirtschaftliche Geldgeber und Investoren Erlöse und Rendite aus dessen Verpachtung. Durch die Praxis des Höchstgebotsverfahrens bei der Privatisierung von Boden durch die BVVG gelangt der Boden in die Hände von finanzstarken Käufern, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun und auch kein Interesse an der landwirtschaftlichen Nutzung des von ihnen erworbenen Landes haben. Es geht ihnen auch nicht um den Erhalt des Bodens und seiner Fruchtbarkeit und schon gar nicht um regionale Entwicklung und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.
Ihr eigentliches Interesse ist es, mit der Verpachtung Geld zu verdienen, und die ansässigen Landwirte sind mehrfach gestraft. Sie können sich zum einen die immens gestiegenen Bodenpreise nicht mehr leisten, weil sie durch ihre landwirtschaftliche Tätigkeit und insbesondere die nicht auskömmlichen Preise für die von ihnen erzeugten Produkte diese Preise gar nicht erwirtschaften können. Zudem wird es für sie aus den gleichen Gründen immer schwieriger, die enorm gestiegenen Pachten zu bezahlen.
Auch die Region geht häufig leer aus, weil die Käufer nicht vor Ort sitzen und das Geld abfließt. Damit ist der Boden zum Spekulationsobjekt geworden, und dem ist endlich ein Riegel vorzuschieben.
Allein, die Erkenntnis ist nicht neu. Bereits 2015 legte ein Gutachten des Thünen-Instituts diesen Befund vor. Bestätigt wurde 2017 vom gleichen Institut, dass zunehmend branchenfremde und überregionale Investoren auf den ostdeutschen Bodenmarkt drängen. Immerhin setzt sich diese Erkenntnis auch hier im Land durch. So formuliert der Koalitionsvertrag im Kapitel Landwirtschaft und Umwelt - ich zitiere -:
„Wir wollen stabile land- und forstwirtschaftliche Strukturen, transparente Eigentumsverhältnisse und eine ausgewogene Verteilung von Eigentum.“
„Mit der Erstellung eines Leitbildes für die Landwirtschaft wollen wir die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Agrarstruktur sichern. Aufbauend auf dem Leitbild soll eine Gesetzesinitiative zur Reformierung des Bodenmarktes erfolgen, welche insbesondere dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt dienen soll. Dabei sollen Regelungen für Geschäftsanteilsverkäufe getroffen werden.“
Immerhin sorgte Anfang Februar die Ministerin für Landwirtschaft des Landes, Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert, mit einer geplanten Bundesratsinitiative zu den sogenannten Share Deals, also den Anteilskäufen, mit dem Ziel, eine bessere Gleichbehandlung und mehr Steuergerechtigkeit bei Bodengeschäften zu erreichen, für Schlagzeilen; denn bei einem Anteilskauf von weniger als 95 % der Anteile muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden, während gleichzeitig jedoch das Eigentum an Boden faktisch auf den Anteilseigner übergeht. Der Boden ist damit nicht mehr in der Hand der Landwirtinnen und Landwirte.
Der Bodenmarkt ist mit dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz bereits streng reguliert, und die Verantwortung für deren Umsetzung liegt seit der ersten Stufe der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern.