Protocol of the Session on January 31, 2019

in der geänderten Fassung heute Ihre Zustimmung findet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD)

Ich sehe keine Fragen an den Innenminister. Deswegen können wir nun in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes setzen wir politische Vereinbarungen der Koalition aus dem letzten Sommer in diesem Haus um. Es wird nämlich kein Ankerzentrum in Sachsen-Anhalt geben. Es wird eine Verlängerung der Wohnverpflichtungsdauer in der zentralen Aufnahmeeinrichtung für eine größere Gruppe von Flüchtlingen geben. Das ist zweifelsohne notwendig, um die Ausreiseverpflichtung durchzusetzen. Das ist auch für eine Straffung des Verfahrens notwendig.

Es wird zugleich einen besseren Schutz für die vulnerablen Gruppen geben. Denn die Änderungen im Aufnahmegesetz sind nicht nur in die eine, sondern auch in die andere Richtung vorgenommen worden. Das Ganze, nämlich die Grundverpflichtung, hat seine Grenze in der Kapazität, solange wir nur über eine zentrale Aufnahmeeinrichtung verfügen. Wer sich die Statistiken der letzten Monate ansieht, weiß, dass die Zahl der Personen, die sich in der ZASt aufhalten, gestiegen ist.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass es der Koalition gelungen ist, bei einem für die Partner durchaus schwierigen Thema sehr lautlos eine Lösung herbeizuführen, die wir heute mit dem Beschluss endgültig in Gesetzesform gießen werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Chris Schulenburg, CDU)

Ich sehe auch zu diesem Redebeitrag keine Fragen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im letzten August habe ich für meine Fraktion klar gesagt, warum wir diesem eine deutliche Absage erteilen, warum wir es für falsch und gefährlich halten, die Zeit, die Menschen in zentralen Aufnahmeein

richtungen verbringen müssen, noch zu verlängern, und welche negativen Folgen das hat: Desintegration, Isolation und Konfliktproduktion.

Das werde ich jetzt nicht wiederholen, sondern stattdessen unseren Änderungsantrag erläutern. Dabei kann ich durchaus an den Gesetzentwurf der Landesregierung anknüpfen und dies sogar mit einem bedingten Lob tun. Denn, ja, besonders Schutzbedürftige oder auch vulnerable Personengruppen werden von der Verschlechterung des Aufnahmegesetzes ausgenommen. Das, meine Damen und Herren, ist das Mindeste.

(Beifall bei der LINKEN)

Notwendig wären aber auch einheitliche Verfahren und Mindeststandards zur Identifikation und Unterstützung dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Denn wenn ein Mensch beispielsweise durch schwere Folter traumatisiert wurde, dann darf es keine Frage des Zufalls sein, ob er die Chance auf eine adäquate therapeutische Begleitung erhält oder nicht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es sollte schlicht Standard sein; ebenso wie Frauen mit sexuellen Gewalterfahrungen durch die Form der Unterbringung geschützt werden müssen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Fraglos wird man nie alles zu 100 % adäquat bewältigen und auffangen können, aber einheitliche Verfahren und Mindeststandards, wie insbesondere ein Gewaltschutzkonzept und ein unabhängiges Beschwerdemanagement, würden eine erhebliche Verbesserung darstellen. Deswegen beantragen wir das an dieser Stelle.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem nutzen wir die Gelegenheit der Novellierung des Gesetzes dazu, um ein uns seit langem bekanntes Problem aufzugreifen. Immer wieder werden Fälle aus der Praxis genannt, in denen Betreuungspersonen von Flüchtlingsorganisationen oder Sozialverbänden mit einem Verweis auf das Hausrecht der Zugang zu den Unterkünften verweigert wird. Das steht im Widerspruch zur Aufnahmerichtlinie der EU. In der heißt es klipp und klar, dass der Zugang nur aus Gründen der Sicherheit der betreffenden Räumlichkeiten oder der Antragssteller eingeschränkt werden darf.

In den Fällen, von denen ich rede, ist niemals auch nur ein einziges Sicherheitsgefährdungsmoment benannt worden. Wir wollen, dass sich das Hausrecht auf genau eine solche Gefährdung beschränkt und somit konform zu der Aufnahmerichtlinie steht.

Grundsätzlich werden beide Bereiche unseres Änderungsantrags von internationalen Vorgaben, so

wohl von der EU als auch der UN, gestützt. Die Regelungen der vorliegenden Beschlussempfehlung dagegen verschärfen die Probleme der Integration der Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen. Deswegen werbe ich für die Annahme unseres Änderungsantrags. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe auch zu diesem Redebeitrag keine Fragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glücklich bin ich mit dem Gesetzentwurf bzw. mit der heute zur Abstimmung stehenden Beschlussempfehlung auch nicht zu 100 %. Aber so ist das nun einmal. Wir befinden uns in einer Koalition und wir sind aufgerufen, miteinander Kompromisse zu finden. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Kompromiss ist. Wir haben zusammengearbeitet und uns dem Problem von zwei Seiten genähert.

Einerseits haben wir versucht zu berücksichtigen, in welche Richtung die Bundesgesetzgebung geht. Die sieht 24 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung vor. Andererseits haben wir uns gefragt, was wir konkret tun können, damit die Zeiten in der Erstaufnahme insbesondere für solche Gruppen, die in besonderer Weise vulnerabel sind, so bemessen sind, dass niemand Schaden an Leib oder Seele nimmt. Die Konzentration von Menschen an einem solchen Ort schafft Probleme. Wir meinen, dass man mit mehr dezentraler Unterbringung besser mit diesen Problemen umgehen könnte. Aber, wie gesagt, es handelt sich um einen Kompromiss.

Ich will deutlich sagen, dass für unsere Fraktion positiv zu Buche schlägt, dass es in SachsenAnhalt kein sogenanntes Ankerzentrum geben wird. Zudem konnten wir durchsetzen, dass besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie Familien mit Kindern, allein reisende Frauen, körperlich oder psychisch beeinträchtigte Menschen, Opfer von Folter oder sexualisierter Gewalt, LSBTTI und Angehörige verfolgter ethnischer oder religiöser Minderheiten von der Regelung ausgenommen werden. Das ist eine vernünftige Einschränkung.

Ich möchte noch etwas zu den Punkten sagen, die DIE LINKE aufgeworfen hat. Das Thema Beschwerdemanagement ist uns ein Anliegen. Wir wollen, dass das bei einer zukünftigen Novellierung des Aufnahmegesetzes entsprechend berücksichtigt wird. Ich sehe die Signale, dass wir

dazu mit unseren Koalitionspartnern zu einer guten Lösung kommen können.

Zum Thema Zugang zu den Einrichtungen will ich deutlich sagen, dass wir das nicht in die Beschlussempfehlung aufnehmen müssen, weil der Zugang die Regel ist. Ich habe aus dem Landesverwaltungsamt wahrgenommen, dass gegenüber Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften, aber auch mit Blick auf die Erstaufnahme des Landes Sachsen-Anhalt sichergestellt wird, dass dieser Zugang tatsächlich möglich wird. Das ist eine Notwendigkeit und dafür werden wir sorgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe auch zu diesem Redebeitrag keine Fragen. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wie bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzes im August 2018 deutlich wurde, nutzen wir mit diesem Gesetzentwurf die von der Bundesebene neu geschaffene Möglichkeit, die Wohnverpflichtung für Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verlängern.

Wir haben uns von Anfang an für eine Verlängerung der Wohnverpflichtung auf bis zu 18 Monate eingesetzt. Wir halten diese Regelung deshalb für sinnvoll, weil insbesondere in den Fällen, in denen der Asylantrag als offensichtlich unzulässig oder unbegründet abgelehnt wird, eine Ausreiseverpflichtung leichter durchgesetzt werden kann.

Bislang war es so, dass Asylantragstellende nach spätestens sechs Monaten auf die Kommunen verteilt werden mussten. Das mag in Bezug auf den Integrationsgedanken durchaus sinnvoll sein, aber nicht für Ausreisepflichtige, die unser Land schnellstmöglich wieder verlassen müssen. Deshalb wurde der Gesetzentwurf beispielsweise vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt begrüßt.

Ein Fakt ist, dass die Durchsetzung der Ausreisepflicht deutlich erschwert wird, wenn die Betroffenen auf die Kommunen verteilt sind. Ein Untertauchen in den Kommunen ist viel leichter als in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Wir unterstützen deshalb an dieser Stelle die Polizei, die die Ausreisepflicht am Ende vollziehen muss. Der Gesetzentwurf dient der besseren Anwendung und vor allem auch Durchsetzung geltenden Rechts. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Auch zu diesem Redebeitrag sehe ich keine Fragen. Zum Abschluss der Debatte spricht für die Fraktion der AfD der Abg. Herr Kirchner.

Vielen Dank Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich nehme es vorweg: Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die vorliegenden Änderungen des Aufnahmegesetzes der Stimme enthalten. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil die vorliegende Novelle die bestehenden Probleme nicht dauerhaft löst. Wir werden sie aber auch nicht blockieren, weil ansatzweise vernünftige Anpassungen vom Bund auf das Land übertragen werden sollen.

Bekanntlich fußt der vorliegende Gesetzentwurf auf dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auf Bundesebene. Darin wird eine Wohnverpflichtung von maximal 24 Monaten für Asylsuchende ermöglicht. Diesen Rahmen schöpfen wir in Sachsen-Anhalt leider nicht aus. Bei uns wird die Wohnverpflichtung auf maximal 18 Monate erweitert. Warum wir den maximalen Rahmen nicht ausschöpfen - das muss man sich schon fragen -, bleibt wahrscheinlich ein Geheimnis der Absprachen von CDU, GRÜNEN und SPD.

Dass das BAMF in Sachsen-Anhalt derzeit durchschnittlich nur 2,3 Monate für ein neues Asylverfahren braucht, kann nicht die Antwort sein. Es geht schließlich nicht um die Verfahrensdauer des BAMF, sondern darum, was mit denen passiert, deren Anträge abgelehnt wurden. Denn es ist klar - zumindest für uns -, dass die, die nicht bleiben dürfen, unser Land schleunigst wieder zu verlassen haben; besser heute als morgen.

(Beifall bei der AfD)

Und, ja, eine Wohnverpflichtung, wie sie in der Gesetzesänderung vorgesehen ist, vereinfacht die freiwillige Rückkehr bzw. Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung.

Was die ausreisepflichtigen Ausländer angeht, forderte meine Fraktion bereits im Februar letzten Jahres ein entschiedeneres Vorgehen. Sicherlich erinnern Sie sich noch daran, dass wir die Errichtung einer gesicherten Abschiebesammelstelle für ausreisepflichtige Ausländer forderten. Objekte dafür gibt es in Sachsen-Anhalt mehr als genug. Nun ja, so weit wollte man hier im Hause damals noch nicht gehen.

Mit § 1a Abs. 2 dieses Aufnahmegesetzes soll geregelt werden, wer von der Neuregelung ausgenommen bleibt. Machen wir einen Strich unter die dortige Auflistung, bleibt nur ein kleiner Teil übrig, für den die Gesetzesanpassung wirklich greift.

Ferner haben wir noch § 1a Abs. 3, mit dem geregelt werden soll, dass Ausländer auch vor Ablauf der Frist von 18 Monaten verteilt werden können, wenn die Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen nicht ausreichen. Da das Land nicht beabsichtigt, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, kann eine solche Situation schnell erreicht werden. Dann wird doch wieder auf die Kommunen verteilt.

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf wieder einmal typisch nach Herrn Ministers Art: harte Schale, weicher Kern. Was diese Gesetzesnovelle am Ende tatsächlich bringt, werden wir wie immer erst noch sehen. Wie gesagt, wir enthalten uns der Stimme, aber nicht, ohne nochmals darauf hinzuweisen, dass tragfähige Lösungen wahrhaft anders aussehen.

Zu dem ideologischen Firlefanz-Änderungsantrag der LINKEN: Den lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, begrüßen wir auf unserer Besuchertribüne ganz herzlich Damen und Herren des Personalrates der Landkreisverwaltung Wittenberg. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)