Ich denke, das war ein Schlusswort, das uns alle zum Nachdenken anregen sollte. - Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kolze für den Redebeitrag. - Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet.
Ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause. Wir treffen uns hier um 14:05 Uhr wieder. - Vielen Dank.
Ich eröffne nun den Fortgang unserer heutigen Sitzung nach der Mittagspause. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen: Vizepräsident Mittelstädt hat bereits mitgeteilt, dass es einen Hinweis gegeben hat, zu dem sich das Präsidium in der Mittagspause verständigt haben will. Das Präsidium hat dies auch getan.
Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordneten! Die blaue Kornblume war das offizielle Parteisymbol der deutschnationalen, offen antisemitisch österreichischen alldeutschen Bewegung des Georg von Schönerer, einem einflussreichen Vorbild Hitlers. Als die NSDAP in Österreich im Juni 1933 verboten wurde und auch die Parteisymbole verboten waren, wurde die blaue Kornblume bis 1938 als Symbol und Erkennungsmerkmal der illegalen Nationalsozialisten in Österreich genutzt.
Wer heute die blaue Kornblume trägt - so stellte es ein österreichisches Gericht vor Kurzem fest -, begibt sich bewusst, ausdrücklich und gewollt in die Traditionslinie der Nationalsozialisten. Wer heute die blaue Kornblume wieder als Parteisymbol verwendet, macht sich im moralischen Sinne schuldig gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, gegenüber den millionenfachen Opfern des Nationalsozialismus.
In diesem Sinne, Herr Poggenburg, fordere ich Sie auf, Ihr Parteisymbol mit der blauen Kornblume hier im Plenarsaal in Achtung vor den Opfern abzulegen.
- Das Präsidium hat diese Reaktion von Ihnen erwartet, Herr Poggenburg. Wir haben auch darüber beraten, wie wir damit umgehen. Das Präsidium kann nicht darüber urteilen, in welche moralische Traditionslinie sich ein Abgeordneter dieses Hauses stellt.
Das muss jeder Abgeordnete mit sich und mit seinen Wählerinnen und Wählern selbst abmachen. Die Frage, inwiefern die Kornblume ein verbotenes Symbol des Nationalsozialismus ist, ist in Deutschland zurzeit noch nicht juristisch geklärt. Aber angesichts eines ähnlichen Falls im Berliner Abgeordnetenhaus wird diese Frage juristisch jetzt geklärt.
Das Präsidium hat sich darauf verständigt, vor diesem Hintergrund so lange keine formalen Ordnungsmaßnahmen einzuleiten, bis es eine neuerliche Verständigung im Präsidium unter Ansehung
Dies ist die gemeinsame Erklärung der Frau Präsidentin und der beiden Vizepräsidenten dazu. Nichtsdestotrotz bleibt die Aufforderung an Sie im Ansehen der Opfer des Nationalsozialismus bestehen. - Danke.
- Herr Poggenburg, Sie werden zu einem solchen Präsidiumsbeschluss bzw. zu einer solchen Bewertung jetzt nichts sagen können. Sie haben Chance, nach § 68 unserer Geschäftsordnung eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abzugeben, die Sie mir bitte vorher schriftlich ankündigen werden. Dann werden wir sehen, wann und wie wir das in die Tagesordnung einsortieren. - Danke.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes überwies der Landtag in der 53. Sitzung am 30. August 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Recht Verfassung und Gleichstellung sowie für Arbeit, Soziales und Integration beteiligt.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die mit dem Bundesgesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht eröffnete Möglichkeit, für Asylsuchende eine längere
Wohnverpflichtung als die im Bundesrecht vorgesehenen sechs Monate festzulegen, gesetzgeberisch genutzt werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 26. Sitzung am 13. September 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine mündliche Anhörung in der darauffolgenden Sitzung durchzuführen. Hierzu wurden für die 27. Sitzung am 11. Oktober 2018 der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Vorsitzende von Somali Diaspora eingeladen.
Die darauffolgende Befassung des Ausschusses für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf erfolgte in der 29. Sitzung am 8. November 2018. Neben den Erkenntnissen aus der Anhörung lagen die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Zum Inhalt des Änderungsantrages wird DIE LINKE sicherlich gleich noch ausführen, da es sich bei der heute ebenfalls abzustimmen Drs. 7/3889 um ein gleichlautendes Änderungsbegehren handelt. Der Änderungsantrag fand keine Mehrheit und wurde bei 2 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes machte sich der Ausschuss zu eigen und empfahl mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes als vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse.
Zuerst befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 44. Sitzung am 12. November 2018 mit dem Gesetzentwurf. Nachdem alle Fragen der Abgeordneten beantwortet waren, schloss sich der Ausschuss mit 6 : 2 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich in der 32. Sitzung am 28. November 2018 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich nach kurzer Beratung mit 10 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Das Mitberatungsverfahren schloss der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 25. Sitzung am 7. Dezember 2018 ab. Zu dieser Beratung legte die Fraktion DIE LINKE erneut den Änderungsantrag vor, welchen sie bereits im Ausschuss für Inneres und Sport gestellt hatte. Dieser wurde abermals, diesmal bei 1 : 10 : 0 Stimmen, abgelehnt. Im Ergebnis
schloss sich auch der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit 7 : 1 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend behandelte der Ausschuss für Inneres und Sport den Gesetzentwurf in der 31. Sitzung am 10. Januar 2019 und bestätigte mit 10 : 2 : 0 Stimmen seine vorläufige Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen des Gesetzentwurfes der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Finanzen, für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde die Ihnen in der Drs. 7/3851 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe, dass es keine Fragen an der Berichterstatter gibt. Jetzt spricht für die Landesregierung der Innenminister Herr Stahlknecht. Anschließend steigen wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Am 29. Juli des Jahres 2017 trat auf der Bundesebene das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft. Dort ist ein Rahmen geschaffen worden, der den Ländern die Möglichkeit einräumt, Asylsuchende länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen, und zwar sieht dieses Gesetz bis zu 24 Monate vor. Diesen Rahmen haben wir nicht ausgeschöpft, sondern wir haben uns auf 18 Monate verständigt.
Ausgenommen von dieser Regelung des Verbleibs von bis zu 18 Monaten sind schutzbedürftige Personen, die im Gesetzentwurf genau benannt werden. Für diese gilt nach wie vor die sechsmonatige Aufenthaltsdauer. Alle weiteren Personen, auch solche aus den sicheren Herkunftsstaaten, bleiben für 18 Monate in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Die kommunalen
Spitzenverbände haben die Entscheidung sehr begrüßt, weil dadurch keine weitere Verteilung auf die Gemeinden erfolgt. Insofern, denke ich, ist durch die Arbeit der regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit dem Innenministerium ein guter und ausgewogener Gesetzentwurf entstanden.