Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Uns liegt die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf in Drs. 7/3851 vor. Das ist die Beschlussgrundlage. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/3889. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Dann lasse ich über die vorliegende, nicht geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses in Gänze abstimmen lassen. Hat jemand etwas dagegen? - Das scheint nicht so zu sein. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Dies sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung und das darin enthaltene Gesetz mit der Mehrheit der Koalition angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt
Berichterstatter für den Ausschuss ist auch hierzu wieder der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt überwies der Landtag in der 60. Sitzung am 22. November 2018 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport.
Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Änderung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Bestimmung der Vornamen und des Familiennamens bei einer vertraulichen Geburt vom Landesverwaltungsamt auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Ferner sollen weitere Anpassungen an die Änderungen im Personenstandsgesetz erfolgen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 31. Sitzung am 10. Januar 2019 mit dem Gesetzentwurf. Hierzu lag bereits die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfahl in § 1 Nr. 1 eine rechtsförmliche Anpassung zur Aktualisierung der Änderungsfundstelle und in Nr. 2 eine sprachliche Änderung.
Der Ausschuss für Inneres und Sport machte sich diese Empfehlungen zu eigen und verabschiedete mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in Drs. 7/3852 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass es dazu keine Debatte gibt.
Deswegen können wir, wenn es keine Widerworte geben sollte, sofort in die Beschlussfassung eintreten. - Dies scheint möglich zu sein. Gibt es jemanden, der die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes einzeln abgestimmt haben möchte. - Nein. Deswegen kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung insgesamt.
Vor uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in Drs. 7/3852. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Dies sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieses Gesetz beschlossen worden.
Richtlinie (EU) 2016/680 und zur Anpassung der Datenschutzvorschriften im Bereich des Justizvollzuges von Sachsen-Anhalt (Justiz- vollzugsdatenschutzumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt - JVollzDSUG LSA)
- Wer jetzt gelacht hat, der soll es bitte besser machen. - Einbringerin zu beiden Gesetzentwürfen ist die Ministerin Frau Keding. Sie haben das Wort und hiermit die erste Chance dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Der Schutz personenbezogener Daten ist auch im Jahr 2019 ein wich
tiges Thema, zu dem die Landesregierung nunmehr gleich zwei Gesetzentwürfe einbringt. Ich habe sie beide mitgebracht, beide sehr gewichtig.
Das erste ist das Mantelgesetz zur Anpassung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Justiz und Inneres, die seit Mai 2018 in den derzeit noch 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die nationalen Datenschutzregelungen müssen umfassend an den neuen Rechtsrahmen angepasst werden.
Kernstück des Mantelgesetzes ist der in Artikel 1 formulierte Entwurf eines Gesetzes zur Ausfüllung der Datenschutz-Grundverordnung und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechtes, das Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz. Mit diesem neuen Gesetz soll das bislang geltende Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgelöst werden. Hervorzuheben sind Regelungen zu Organisation und Befugnis des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde gestärkt wird, sowie Regelungen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten und zum Rechtsschutz.
Weiterhin werden in Artikel 1 des Mantelgesetzes auch Regelungen zum Datenschutz jenseits unionsrechtlicher Vorgaben getroffen, zum Beispiel für die Bereiche Ehrungen und Prüftätigkeit des Landesrechnungshofes.
In den Artikeln 2 bis 12 im Mantelgesetz werden Anpassungen an elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgenommen. Das sind das Wahlgesetz und die Landeswahlordnung, das Informationszugangsgesetz, die Allgemeine Gebührenordnung, das Kommunalwahlgesetz, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz, das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz, das Dolmetschergesetz, das Archivgesetz und zuletzt das Landesstatistikgesetz.
Alles in allem berührt der Entwurf des Mantelgesetzes die Verwaltungstätigkeit nahezu aller öffentlichen Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung schon frühzeitig öffentliche Stellen, Dachverbände, Gewerkschaften und den Landesbeauftragten für den Datenschutz einbezogen.
Der zweite Gesetzentwurf unter diesem Tagesordnungspunkt betrifft den Datenschutz im Justizvollzug. In diesem Bereich stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten die zentrale Ressource und unverzichtbare Grundlage für alles staatliche Handeln dar.
Weil die Datenschutz-Grundverordnung nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Justizvollzug gilt, hat der EU-Gesetzgeber eine spezielle Richtlinie geschaffen. Diese muss nun in Landesrecht umgesetzt werden, wobei die Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung, insbesondere die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei und zum BKA-Gesetz, zu berücksichtigen sind. Ferner gilt es, den Austausch mit den Sicherheitsbehörden zu verbessern.
Bislang erfahren die Justizvollzugsanstalten eben nicht automatisch, ob Personen, die neu aufgenommen werden, einen Gefährderhintergrund aufweisen. Auch die Sicherheitsbehörden verfügen bisweilen über keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob Personen, die sie schon seit längerer Zeit als Gefährder beobachten, plötzlich und unerwartet und nur wegen Delikten ohne terroristischen Zusammenhang hinter Gitter kommen.
Frau Ministerin, warten Sie bitte ganz kurz. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist ein spezielles, anspruchsvolles Thema, aber wir müssen denjenigen, die es möchten, zumindest die Gelegenheit geben, zuzuhören. Das ist bei dem aktuellen Geräuschpegel nur eingeschränkt möglich.
Deswegen fordere ich Sie auf, dies möglich zu machen, das heißt, am besten und am sichersten ruhig zu sein. - Danke, Frau Ministerin, es kann weitergehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten und Sicherheitsbehörden ist essenziell, um Ereignissen wie im Jahr 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin genauso vorbeugen zu können wie der Radikalisierung anderer Gefangener.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund bringt die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zur Anpassung der Datenschutzvorschriften im Bereich des Justizvollzuges von Sachsen-Anhalt ein. Wir wollen damit einen einheitlichen Rahmen für den Datenschutz im Justizvollzug schaffen.