Protocol of the Session on November 21, 2018

Da nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gilt, dass Vorausleistungen zurückzuzahlen sind,

wenn ausgeschlossen werden kann, dass jemals eine Beitragspflicht entsteht, trifft dies auch auf Straßenausbaubeitragsmaßnahmen zu, bei denen die sachliche Beitragspflicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 noch nicht entstanden ist und durch die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes auch nicht mehr entstehen kann.

Bis zum 31. Dezember 2025 verbleiben die geleisteten Vorausleistungen auf den Beitrag bei der Gemeinde, die damit die Möglichkeit erhält, ihre Maßnahmen zum Ende zu bringen und damit die Vorteilslage herzustellen.

Werden diese zwei Bedingungen nicht erfüllt, müssen die Vorausleistungsbescheide ab dem 1. Januar 2026 aufgehoben werden. Dann erfolgt im Anschluss die Erstattung der vereinnahmten Vorausleistungen. Auch dafür haben wir konkrete Regelungsvorschläge formuliert.

In diesem Fall werden den Gemeinden die Einnahmeausfälle im Übrigen nicht vom Land erstattet, weil in diesem Fall ein Versäumnis der Gemeinde zu den Einnahmeausfällen geführt hat. Überzahlungen sind von den Gemeinden ohne Kompensationsanspruch vom Land zu erstatten, während für Unterzahlungen das Land für die Kompensation der Differenz in Anspruch genommen werden kann.

Da mit den Änderungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Städte und Gemeinden als Baulastträger für Ortsstraßen zur Deckung eines Teils ihres eigenen Finanzbedarfs keine Beiträge von Anliegern mehr erheben können, regeln wir in § 18 Abs. 5 in der Fassung unseres Gesetzentwurfs, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden einen finanziellen Ausgleich vom Land für entgangene Einnahmen aus Beiträgen erhalten. Das heißt, dass die vorliegenden Änderungen des Kommunalabgabengesetzes der Grund für die entgangenen Einnahmen sind.

Die Erstattung kann frühestens ab dem 1. Januar 2020 beantragt werden und setzt die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht voraus. Dies betrifft sowohl Beitragsausfälle bei laufenden Baumaßnahmen als auch für verauslagte Planungskosten, wenn die Gemeinde bis zum 31. Dezember 2018 eine Satzung nach dem bis dahin geltenden Kommunalabgabengesetz erlassen hatte.

Es werden konkrete weitere Maßnahmen vorgestellt, die zur Kompensation führen.

Die Mittel für den Ausgleich der den Gemeinden entgangenen Einnahmen aus Beiträgen sollen aus dem Ausgleichsstock des Finanzausgleichsgesetzes kommen. Das für Kommunalangelegenheiten zuständige Ministerium soll ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Verordnung das Verfahren der Antragstellung, der Aufteilung der für die Erstattungsleistungen bereitgestellten Haushaltsmittel etc. näher zu regeln.

Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Städte und Gemeinden in diesen Prozess maßgeblich einzubeziehen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Abg. Eisenreich, es gibt Nachfragen. - Herr Knöchel, ich habe die Uhr angehalten, Sie haben noch eine Redezeit von vier Minuten. - Es gibt zwei Fragen, nämlich von dem Abg. Herrn Heuer und dem Abg. Herrn Schumann. - Bitte, Herr Heuer.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben gesagt, Sie wollen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mithilfe des FAG gegenfinanzieren - das ist Schwachsinn, weil es sich hierbei im Endeffekt auch um Steuergelder handelt - und aus dem Grundstock. Der Grundstock umfasst meines Wissens 50 Millionen €. Darin sollen beispielsweise auch Mittel für den Neu- und Erweiterungsbau der JVA in Halle zurückgelegt werden. Wie wollen Sie das erklären?

Sie sagten auch, dass Erschließungsbeiträge davon unberührt bleiben sollen. Wie wollen Sie den Leuten, die neu bauen - das sind in der Regel junge Familien - erklären, dass sie Beiträge bezahlen sollen, Straßenausbaubeiträge wollen Sie aber nicht erheben. Das würde ich von Ihnen gern erklärt haben.

Frau Eisenreich, bitte.

Zur Finanzierung wird Herr Knöchel etwas sagen. Zu dem Grundstock haben wir nichts gesagt.

Zu dem Punkt Erschließungsbeiträge versus Ausbaubeiträge. Die erstmalige Erschließung eines Grundstücks führt tatsächlich zu einem Vorteil für dieses Grundstück, der Ausbau aber nicht. Beim Ausbau ändert sich nichts. Im Gegenteil: Der Vor

teil, der damit vermeintlich geschaffen wird, ist eigentlich eine Verbesserung dessen, was sich durch die gemeinschaftliche Nutzung verschlechtert hat. Das ist ein Riesenunterschied.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Fragen. - Herr Knöchel, Sie haben jetzt eine Redezeit von vier Minuten. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der Hoffnung, dass wir die Fragen im Ausschuss weiter erörtern können, jetzt in gebotener Kürze lediglich die Überlegungen zur Finanzierung.

Wir schlagen Ihnen mit der Änderung des FAG zum einen vor, die Kompensation für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge vorzunehmen. Zum anderen schlagen wir Ihnen eine Neuordnung statt eines Ausgleiches für die originäre Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, nämlich die Unterhaltung und den Ausbau der Gemeindestraßen, vor. Das sind also zwei Vorschläge in einem.

Herr Heuer, gemeint ist der Ausgleichsstock, und dieser dient der Erstattung der Übergangskosten. Wir haben zunächst auf eine Anhebung verzichtet. Dem Ausgleichsstock werden jährlich Mittel in Höhe von 40 Millionen € zugeführt. Diese Zuführung in Höhe von 40 Millionen € ist nicht der Betrag, der abfließt, sondern er ist ein Stück weit revolvierend. Insoweit konnten wir den Bedarf nicht einschätzen.

Zur Finanzierung stellen wir Mittel in Höhe von 27 Millionen € bereit. Hierbei handelt es sich um die Mittel, die das Land Sachsen-Anhalt vom Bund erhalten hat, nämlich die Umsatzsteueranteile, die das Land Sachsen-Anhalt zur Entlastung der Kommunen weitergeben sollte und bisher nicht weitergegeben hat. Sie stehen also dafür zur Verfügung.

(Beifall bei der LINKEN)

Für uns ist es allerdings viel wichtiger, eine Neuordnung des Ausgleichs vorzunehmen. Werden bisher die Kostenanteile im FAG, die für den Straßenausbau und die Straßenunterhaltung vorgesehen sind, vorwiegend über die Schlüsselzuweisungen realisiert, das heißt nach Einwohnern und Steuerkraft, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Einwohner und Steuerkraft nicht immer das geeignete Verteilungskriterium sind.

Wir wissen, dass die neueste Bevölkerungsprognose besagt, dass der Rückgang der Bevölkerung nicht ganz so heftig sein wird, wie wir erwarten. Sie besagt aber eben auch, dass der Rück

gang je nach Region sehr differenziert erfolgen wird. Dann wird es eben in manchen Regionen weniger Einwohner geben, aber immer noch die gleichen Straßenlängen. Das heißt, an dieser Stelle kann das Verteilungskriterium Einwohner nicht maßgebend sein. Aus diesem Grund schlagen wir vor, einen Teil der im FAG für den Straßenausbau vorgesehenen Summe künftig nach der Länge der Gemeindestraßen zu verteilen, wie wir es bei den Kreisstraßen gemacht haben.

Dafür soll nicht die gesamte Summe, die im FAG dafür vorgesehen ist, verwendet werden, sondern nur ein Teil; denn ein Teil muss nach wie vor über die Leistungs- und Steuerkraft verteilt werden. Trotzdem brauchen die Kommunen unabhängig von der Einwohnerentwicklung mit Blick auf ihr Straßennetz eine gewisse Sicherheit. Deswegen haben wir diese Summe aufgeteilt und gesagt, ein Teil bleibt weiterhin in der Verteilung nach Steuerkraft und einen anderen Teil verteilen wir, wie wir es bei den Kreisstraßen erfolgreich praktiziert haben, nach der Länge der Gemeindestraßen.

Nun gibt es allerdings noch keine statistische Feststellung bezüglich der Länge der Gemeindestraßen, trotzdem haben wir keine Sorge, dass wir ein bürokratisches Monster lostreten. Wir haben zahlreiche Bürgermeister gefragt und jeder Bürgermeister kennt tatsächlich die Länge seiner Gemeindestraßen.

(Guido Heuer, CDU: Das halte ich für ein Gerücht!)

Die Feststellung der Länge soll dem zuständigen MLV obliegen; denn einer muss draufgucken, was die Bürgermeister angeben. - Das sind die Überlegungen.

Herr Heuer, Sie sagten, dass es sich dabei ja auch um Steuergelder handelt. Damit haben Sie völlig recht. Die Beiträge fingieren einen Nutzen, den der Anlieger haben soll. Der Nutzen ist nicht genau bezifferbar. Möglicherweise hat ein anderer Nutzer dieser Straße einen größeren Nutzen, zahlt aber nicht. Wenn solche Fälle eintreten, dann ist es das sinnvollste, eine allgemeine Deckung aus Steuermitteln herzustellen. Das FAG ist nichts anderes als das Verteilungskriterium des Landes für Steuermittel.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen, so denn der Gesetzentwurf überwiesen wird, und bitte um eine Überweisung in den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine Wortmeldung. - Möchten Sie nicht? Okay.

Doch. Ich habe Ihr Weggehen vom Rednerpult als Signal aufgefasst, dass Sie nicht antworten wollen. - Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Knöchel, in dem Ziel sind wir uns weitgehend einig. Wir sind uns sicherlich auch darin einig, dass eine Anforderung darin besteht, dass der Einnahmeausfall, der den Kommunen entsteht, ausgeglichen werden muss.

Sie haben den Vorschlag gemacht, das auf die Vorschrift besonderer Ergänzungszuweisungen für die Kreisstraßen aufzusetzen. Ist Ihnen bekannt, dass die Regelung zu den besonderen Ergänzungszuweisungen für die Kreisstraßen einmal als ein Ersatz für den Flächenfaktor bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen eingeführt wurde? - Das Geld, das heute in dem Topf „Besondere Ergänzungszuweisungen für Kreisstraßen“ ist, ist vorher aus dem Fleisch der Kommunen herausgeschnitten worden, um einen flächenbezogenen Verteilungsmaßstab zu gewährleisten.

Ich will gleich eine zweite Frage anschließen. Sie wollen den Ausgleich nach der Länge der Gemeindestraßen vornehmen. Das erscheint mir zunächst nicht unvernünftig, wenn man die Daten denn vorliegen hat. Aber bringt das nicht eine weitere Unwucht hinein? - Denn die Mehrheit der Gemeindestraßen ist gerade nicht beitragspflichtig. Alle Straßen, für die überhaupt keine Beitragspflicht besteht, würden Sie mit in die Verteilung aufnehmen. Das hieße letztlich auch, dass im dicht besiedelten Süden bei vielen Kommunen die Möglichkeit wegfiele, für Gemeindestraßen, die beitragspflichtig sind, weniger zuzuweisen. Gleichzeitig würde man dort, wo es lange Gemeindestraßen von Dorf zu Dorf gibt, beispielsweise in Beetzendorf-Diesdorf - ich sehe den Kollegen aus Beetzendorf-Diesdorf gerade nicht; vielleicht wird er verdeckt -, einen Verteilungsmaßstab hineinbringen, der letztlich einen gigantischen Flächenfaktor nach sich ziehen würde.

Herr Knöchel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, das war meine Eingangsbemerkung und die hieß: Wir wollen zwei Probleme lösen. Zum einen wollen wir eine

Kompensation für den Ausfall der Straßenausbaubeiträge schaffen. Dafür ist die Erhöhung um 27 Millionen € gedacht.

Außerdem haben wir gesagt: Wir haben in Sachsen-Anhalt das Problem, dass derzeit im FAG - im Fleisch des FAG - in den Schlüsselzuweisungen in der Gesamtkalkulation die Aufwendungen für den kommunalen Straßenausbau und die Straßenunterhaltung enthalten sind. Das schließt auch die Straßen ein, die derzeit nicht mit Gebühren belegt sind. Diese Summe ist deutlich höher als das, was wir in die Ergänzungszuweisungen verschieben wollen, damit wir noch einen Teil nach Steuerkraft verteilen können.

Ich habe schon versucht zu erläutern - wahrscheinlich war die Redezeit zu kurz -, dass wir in Sachsen-Anhalt das Problem haben, dass unsere Bevölkerungszahl weiter zurückgehen wird. Das passiert nicht überall gleichermaßen, Herr Erben, sondern es passiert in den nördlichen Kreisen stärker als in den Städten.

Genau auf diese Kreise mit ihren Straßen haben Sie hingewiesen. Dort gibt es weniger Einwohner, aber genau dieselbe Länge der Straßen. Das heißt, mit einem Verteilungsfaktor allein nach Einwohnerzahl und Steuerkraft werden diese teilweise notleidend. Aus diesem Grund haben wir gesagt, wir versuchen, das geradezuziehen, indem wir neben der Verteilung über die Schlüsselzuweisung - darin ist noch immer ein Teil der Straßenausbaubeiträge enthalten - einen Teil nach der Länge der Gemeindestraßen verteilen; ungefähr die Hälfte dessen, was in der Kalkulation enthalten ist.

Wir glauben, dass wir damit einen kleinen Ausgleich für die demografischen Probleme, die gerade im ländlichen Bereich bestehen, vorgenommen haben. Wir streichen dieses Geld selbstverständlich auch aus den Schlüsselzuweisungen heraus und verteilen nach einem objektiven Faktor, nämlich der Straßenlänge. Ich finde, für den Straßenausbau ist die Straßenlänge der interessantere Faktor als die Einwohnerzahl.

Vielen Dank, Herr Knöchel. Es gibt keine weiteren Fragen. - Jetzt spricht Herr Büttner als Einbringer zu TOP 9 b.

(Zustimmung von Ulrich Siegmund, AfD)

Sie haben das Wort.