Protocol of the Session on August 30, 2018

genau das Problem. Schön, dass Sie das vorhin mit Ihrer Argumentation unterstrichen haben.

Ganz klar ist, wir können einen Beitrag nicht erheben und ihn wie Steuern anwenden und verwenden. Das ist das Problem. - Danke.

Wenn Sie antworten möchten, Frau Frederking, dann haben Sie das Wort.

Herr Poggenburg, mein Vergleich bezog sich auf die Nutzung.

(André Poggenburg, AfD: Ja, genau! Rich- tig!)

Wenn ich etwas nicht nutze, muss ich aber gegebenenfalls trotzdem dafür bezahlen.

(André Poggenburg, AfD: Das sind Steu- ern!)

Das war die Analogie. Es gibt auch woanders Beiträge. Es gibt Krankenkassenbeiträge, es gibt Pflichtversicherungen - das sind auch keine Steuern. Das heißt, wenn wir das politisch für wichtig erachten - und das tun wir -, dann ist es auch sinnvoll, die Beiträge zu erheben, um die Leistungen und die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie, für die Meinungsvielfalt sicherzustellen.

(André Poggenburg, AfD: Dann wird es wie eine Steuer verwendet! Und das darf nicht sein!)

Gut, ich sehe keine - - Herr Rausch, ich will nur darauf hinweisen: Wir hatten einmal die Vereinbarung getroffen, dass bei einer Dreiminutendebatte eine Frage je Fraktion zugelassen wird.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

- Bitte? - Ja, wir haben eine Dreiminutendebatte.

(Tobias Rausch, AfD: Echt, ist das immer so?)

- Diese Regelung ist einmal getroffen worden.

(Tobias Rausch, AfD: Wenn die Kollegen das sagen, dann glaube ich das!)

Ich danke aber Frau Frederking für die Ausführungen. - Wir fahren jetzt in der Debatte fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte an der Stelle ausdrücklich sagen, dass man im Nachhin

ein Herrn Robra wirklich Danke sagen kann für die große Debatte, die er seinerzeit angeregt hat. Ohne seinen Aufschlag - auch wenn er ihn vielleicht nicht so beabsichtigt hatte - hätten wir dieses ausführliche Fachgespräch im Ausschuss nicht gehabt.

(Markus Kurze, CDU: Aber du weißt, was du damals gesagt hast, oder?)

Ich glaube, dass wir nach dem Fachgespräch eigentlich fast alle sehr zufrieden aus dem Ausschuss gekommen sind, weil wir alle schlauer und mit einem besseren Gefühl herausgegangen sind, als wir in die Sitzung hineingegangen sind. Insofern war die Debatte an der Stelle tatsächlich hilfreich.

Ich will nur noch zwei Dinge zu unserem Änderungsantrag sagen. Das eine ist - das habe ich eben schon gesagt - die Deutlichkeit, Frau Frederking, mit der wir seinerzeit auch im Plenum argumentiert haben. Diese hätte ich mir dann auch in der Beschlussempfehlung gewünscht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn es zentral um die ARD und um die Ausrichtung ging, ob sie denn jetzt nur noch ein Fenster der Regionen sein soll, ein Zusammenschnitt aller dritten Programme usw., dann möchte ich einfach, dass das Wort ARD auch einmal irgendwo auftaucht, wenn wir diese schon zum Gegenstand der zentralen Auseinandersetzung gemacht haben. Deswegen legen wir auf diesen Satz auch ausdrücklich Wert.

Das Zweite ist: Ich habe vernommen, Frau Frederking, dass man sagt, jawohl, wir wollen das Bundesverfassungsgerichtsurteil auch weiter im Blick haben. In der Zwischenzeit - in der Sommerpause - ist ein doch wegweisendes Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Gültigkeit des Rundfunkbeitrags ergangen. Es wurde gesagt, grundsätzlich ist er gültig, aber dass Beiträge bei Zweitwohnsitzen erhoben werden, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ich fände es nicht falsch, wenn wir darauf reagieren und die Landesregierung auch gleich bitten, selbstverständlich mit den anderen Landesparlamenten, Landesregierungen und Staatsregierungen Kontakt aufzunehmen, um dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil so schnell wie möglich umzusetzen.

Das Dritte ist: Ich sehe tatsächlich den Widerspruch zwischen Punkt 1 und Punkt 3. Frau Frederking, Sie haben recht: Es gab schon einmal die Situation, dass die KEF einen Beitrag empfohlen hat. Die Politik ist der Empfehlung damals nicht gefolgt, und das wurde im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht klar kassiert. Vom Verfassungsgericht wurde klar geäußert, dass von der KEF-Empfehlung nur in ganz begründeten Aus

nahmefällen, die die Politik damals nicht vorgewiesen hat, abgewichen werden darf.

Insofern ist es ein realer Widerspruch. Was wollen wir denn tun, wenn die KEF einen höheren Beitrag vorschlägt und dies intensiv begründet und wir dann sagen: Selbstverständlich muss sie diese Festsetzung treffen, aber wir unterlaufen sie erneut, weil wir uns davor per Beschluss zu einer Beitragsstabilität auch über 2020 hinaus verpflichtet haben? - Das Ziel kann man verkünden. Aber ich halte es für schädlich, sich daran zu binden, wenn man den Beitrag weiterhin durch die KEF staatsfern festsetzen lassen möchte. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Gebhardt für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kurze. Herr Kurze, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war wirklich interessant, Herr Gebhardt, dass Sie nun ein großes Dankeschön an unseren Staatsminister gerichtet haben. Wenn ich mich richtig erinnere, dann waren wir die einzigen, die an der Seite des Staatsministers standen,

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - To- bias Rausch, AfD: Na, na!)

als er letztes Jahr im Oktober diesen Aufschlag gemacht hat. Ihre Worte waren damals: kreuzgefährliche Aussagen, die Axt wird an die ÖffentlichRechtlichen angelegt. Ja, das waren Ihre Worte. Daher wundert es mich schon ein wenig, aber späte Einsicht ist ja auch nicht verkehrt. Daher: Herr Robra, alles richtig gemacht. Ich glaube, der öffentlich-rechtliche Rundfunk brauchte diesen Ruck, angestoßen durch Sie.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Na ja!)

Bei aller Polemik: Am Ende, Herr Gebhardt, haben Sie aber mit einem recht: Ja, wir brauchen einen gut funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bei all den Informationen, die auf den unterschiedlichsten Plattformen auf die Bürger niederprasseln, muss sich der Bürger auf einen Qualitätsjournalismus verlassen können. Dafür gibt der Beitragszahler dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk - das ist das Besondere - eine verlässliche Grundlage, verbunden mit dem Anspruch - das kann man nicht oft genug sagen -, allumfassend und ohne Beeinflussung über das Tages

geschehen in Deutschland und der Welt informiert zu werden.

(André Poggenburg, AfD: Ja, passiert das?)

- Das müssen die Beitragszahler, die Nutzerinnen und Nutzer und die Gremien, die für die Inhalte mit zuständig sind, bewerten. Das ist keine Aufgabe des Parlamentes. Deshalb werbe ich dafür, dass der Beschlussempfehlung gefolgt wird, und bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Kurze für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, deutlich geworden, dass wir und warum wir großen Wert darauf legen, dass es einen gut funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, und dass wir alle dafür sorgen sollten, dass dies so bleibt. Gerade in den Zeiten, die wir gegenwärtig in anderen Ländern, aber auch in Deutschland erleben, haben Fake-News und gezielt gestreute Gerüchte eine große Reichweite und fatale Folgen. Wir erleben das gerade in einer sächsischen Stadt, und vielleicht ist das nicht das letzte Mal, dass wir das erleben müssen.

Insofern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Säule, ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Er ist ein Garant für eine ausgewogene Berichterstattung in unserer pluralen Gesellschaft. Dennoch muss er sich öffentlicher Bewertung und öffentlicher Kritik stellen und tut dies auch.

Ich bin sehr froh, dass das ausführliche Fachgespräch, das tatsächlich - wie Minister Robra es dargelegt hat - dadurch gekennzeichnet war, dass alle Chefetagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten waren und sich der Diskussion stellten und dies auch sehr offen getan haben, jedenfalls für mich ein Gewinn war. Ich bin - das sage ich ganz offen - sehr positiv davon überrascht, in welcher Klarheit und in welcher Deutlichkeit die zwei Intendanten und die eine Intendantin der Rundfunkanstalten, aber auch die anwesenden Programmdirektoren, sich geäußert haben und wie sie mit unserer Kritik und mit den Fragen umgegangen sind.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann sich nicht zurücklehnen, auch nicht nach der Entscheidung in der Volksabstimmung über die Rundfunkgebühren in der Schweiz und auch nicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum

Rundfunkbeitrag im letzten Monat. Wir haben Reformbedarf. Dieser wird auch bestehen bleiben. Deshalb ist es richtig, dass wir uns als Parlament auch in Zukunft mit dem Thema auseinandersetzen.

Es lohnt sich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und an den Stellen, auf die wir in Sachsen-Anhalt Einfluss nehmen können, zukunftsfest zu gestalten. Zahlreiche Unterzeichner eines offenen Briefes aus den Bereichen Kommunikation, Medien und Politik haben im Herbst letzten Jahres formuliert - ich darf zitieren -:

„Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden.“

Ich bitte daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Hövelmann für die Ausführungen. - Wir kommen somit zur Abstimmung. Wir stimmen als erstes über den Änderungsantrag in der Drs. 7/3307 ab. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Da sehe ich nichts. Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit erhalten.

Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der Drs. 7/3110 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.

Wir kommen zum