Protocol of the Session on August 30, 2018

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der Tat war das Fachgespräch im Ausschuss ein einzigartiges Ereignis, ein Ereignis sondergleichen, wie es in keinem Landtag bisher vorgekommen ist. Alle Intendantinnen und Intendanten aus der Bundesrepublik Deutschland sind nach Magdeburg gekommen und haben sich der Diskussion im Ausschuss gestellt. Ich empfand das sowohl vonseiten des Ausschusses als auch vonseiten der Gäste des Ausschusses als eine sehr förderliche und interessante Diskussion.

Der vorliegende Beschlussvorschlag deckt eigentlich die drei Themen ab, die zurzeit aktuell sind. Erstens. Wir setzen uns weiterhin für eine Beitragsstabilität ein. Ich danke dem Ausschuss sehr dafür, dass auch der Landtag, wenn er denn der Beschlussempfehlung, wie ich es begrüßen würde, folgt, uns dabei noch einmal den Rücken stärkt.

Wir haben inzwischen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Kenntnis nehmen dürfen. Manche Befürchtungen, die ich gehabt habe, sind nicht eingetreten. Der Punkt, in dem das Gericht den Staatsvertrag aufgehoben hat, war ja jener, der hier im Landtag immer wieder eine Rolle gespielt hat, nämlich der Beitrag für Zweitwohnungen, im Osten auch als Datschen bekannt.

Die Rundfunkkommission der Länder wartet zunächst einmal ab, wie viele Anträge auf Beitragsbefreiung eingehen werden. Daraus werden wir ableiten können, in welcher Höhe Einnahmeausfälle entstehen werden, und dies in die weiteren Überlegungen einbeziehen.

Das zweite große Thema ist die Digitalisierung. Inzwischen hat sich der Ausschuss auch mit dem Telemedienstaatsvertrag, den wir eingebracht haben, beschäftigt. Er hat zwar von einer Stellungnahme abgesehen, aber ich denke, dass die Ministerpräsidenten ihn dann so verabschieden, sodass wir uns demnächst damit wieder befassen können. Das ist eine, wie ich finde, sehr zeitgemäße Reaktion auf die Ansprüche der Digitalisierung.

Das dritte Thema ist die Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlichen Rundfunks. Dazu laufen die Diskussionen heiß. Dabei muss man aber die wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichts, die sich eben nicht nur mit dem Beitrag, sondern auch mit dem Auftrag beschäftigt, berücksichtigen. Ich zitiere an dieser Stelle aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt. Allein der Umstand eines verbreiterten Angebots privaten Rundfunks und einer Anbietervielfalt führt für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt im Rundfunk.

Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internets einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen im Gegenteil Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten.“

Also, der Auftrag muss im Kern erhalten bleiben. Es gibt keinen Grund, aufgrund dieser äußeren Rahmenbedingungen Einschränkungen des Auftrags vorzunehmen. Wenn es in diesem Zusammenhang um die Rolle der KEF geht - einige Länder wollen ihre Aufgabe relativieren -, dann werden sie in mir immer jemanden finden, der die Bedeutung dieser unabhängigen staatsfernen Institution hoch schätzt und auch weiterhin nicht auf sie verzichten möchte. In diesem Sinne wäre ich dankbar für die Unterstützung der Beschlussempfehlung. - Danke.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Tobias Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1985 mit dem Titel „Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ hat bereits der Berichterstatter Herr Hövelmann den Werdegang dargelegt. Daher erspare ich mir diesen und gehe noch einmal allgemein auf den Werdegang des Antrages ein.

Dass Herr Robra öffentlich eine Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert hatte, veranlasste die Fraktion DIE LINKE, ihren Antrag zu stellen. Und nein, ich will es einmal grundsätzlich sagen: Die AfD ist nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn das ist uns in der Diskussion auch wieder vorgeworfen worden.

Nein, wir sind nur gegen den Zwangsbeitrag. Das heißt, wir fordern eine Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Er muss nicht so breit gefächert sein, wie er jetzt ist. Er kann schmaler werden. Es gibt auch keinen Grund für die hohen Gehälter der Redakteure und der Intendanten und für die hohen Pensionsansprüche. Dazu hat bereits mein Kollege Herr Siegmund ausgeführt.

Vielmehr geht es - so ist auch die Diskussion in der Bevölkerung und der ganzen Initiativen - um die Abschaffung des Zwangsbeitrages. Wenn man so etwas fordert, sollte man auch einen Vorschlag machen, wie es gehen kann. Man sollte dazu übergehen, dass nur diejenigen GEZGebühren bezahlen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch nutzen.

Das heißt, wenn ich „Sky“ sehen möchte, bekomme ich einen Receiver zugeschickt. Und wenn ich es nutze, dann muss ich es bezahlen. So ähnlich kann man es auch mit dem öffentlich

rechtlichen Rundfunk machen. Wenn ich die Angebote nutzen möchte, dann muss ich dafür bezahlen. Wenn ich sie aber nicht nutze, dann erachte ich es schon als problematisch, trotzdem Gebühren dafür bezahlen zu müssen.

Es geht ja noch weiter. Es geht so weit, dass viele Selbstständige die Gebühren doppelt und dreifach bezahlen müssen. Ich kenne viele Handwerksbetriebe und Unternehmen - ich selber bin davon auch betroffen -, die diese GEZ-Gebühren zum einen privat bezahlen müssen und zum anderen für die Betriebsstätten.

Ich selber muss dreimal GEZ-Gebühren bezahlen, aber ich kann es ja nur einmal nutzen. Warum muss ich dann dreimal bezahlen? - Das sind alles solche Sachen, die hier in Rede stehen und weshalb der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Staatsvertrag reformiert werden müssen. Das schlagen wir vor.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wie machen wir es beim Radio?)

Zur Beschlussempfehlung bleibt zu sagen, wir lehnen das ab. - Wie bitte?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wie machen wir es beim Radio? Verplomben wir die ganzen Autoradios?)

- Dafür können wir uns etwas anderes überlegen, wie wir das bezahlen. Aber Sie müssen erst einmal nachweisen können, wer beim Radio welchen Sender hört. Das muss man dann anders gestalten. Aber Sie können doch keine Zwangsbeiträge erheben, wenn man kein öffentlich-rechtliches Radio hört.

Ich höre weder Deutschlandfunk noch MDR oder sonst etwas. Es gibt viele andere Bürger, die umgestiegen sind. Deshalb sage ich, es darf keinen Zwangsbeitrag geben. Dafür muss man eben eine andere Lösung finden. Wenn Sie das nicht wollen oder nicht verstehen oder keine Möglichkeiten dafür schaffen wollen, dann ist es halt so, dass die Bürger immer unzufriedener sind und Sie das Problem nicht erkannt haben.

(Beifall bei der AfD)

Herr Rausch, einen Moment bitte. Frau Frederking hat sich zu Wort gemeldet. - Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Herr Rausch, Sie wissen, ich bin als Radfahrerin wenig auf Autobahnen unterwegs. Mit meinen Steuern werden trotzdem Autobahnen gebaut. Wie stehen Sie dazu, soll das dann auch spezifisch nach Gebrauch gemacht werden?

Dazu kann ich Ihnen sagen, von meinen Steuern werden auch Flüchtlinge subventioniert und andere Sachen. Diesen Gedanken kann ich unendlich weiter spinnen.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Das ist das We- sen von Steuern! - André Poggenburg, AfD: Von Steuern!)

Und die Autobahnen werden wohl überwiegend durch die Kfz-Steuer finanziert; die zahlen Leute, die Autos besitzen. Dann können sie auch Autobahnen damit benutzen. Deswegen gibt es ja die Kfz-Steuer, die eigentlich überwiegend für den Bau von Autobahnen und deren Unterhaltung bestimmt ist.

(André Poggenburg, AfD: Schön, dass es zugegeben wurde, dass es Steuern sind!)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Rausch für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Demokratie braucht eine Öffentlichkeit für alle. Sie braucht quasi einen Treffpunkt, an dem sich alle treffen können. Das gilt gerade in Zeiten von Filterblasen und Fake News.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender bieten diesen Treffpunkt. Sie bieten ein vielfältiges Angebot, das unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Sie bringen gesamtgesellschaftliche Themen und führen die entsprechenden Debatten. Sie stellen damit eine notwendige Öffentlichkeit und eine Gemeinsamkeit, also gemeinsame Werte dar. Auch ein Wertekonsens wird hergestellt.

Gleichzeitig wird die Meinungsvielfalt gestärkt. Sie stellen möglichst vielfältige Sichtweisen dar und bieten Fakten und Wissen für die eigene Meinungsbildung an. Dies erfolgt im Fernsehen und im Radio und nun eben auch online. Es ist daher richtig, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die zeitgemäße Verwendung sogenannter internetspezifischer Gestaltungsmittel für ihre Telemedienangebote rechtlich sauber zu ermöglichen.

Ausgangspunkt für die Debatte, für den Antrag der Fraktion DIE LINKE war ja der Vorschlag von Herrn Robra - so klang es an -, die „Tagesschau“ abzuschaffen. Die „Tagesschau“ kann unabhängig von dem jetzigen linearen Programm im Fernsehen zukünftig auch Informationen online zur

Verfügung stellen, durch vielfältige Möglichkeiten, auch als GIF oder Snap-Chats.

Das sind Formate, die über Radio oder Fernsehen gar nicht funktionieren würden, aber bei der jüngeren Zielgruppe viel besser ankommen. Also können auch sie sich mit diesen Informationen versorgen. Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote wird allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht. Dafür brauchen wir einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und zwar beitragsfinanziert, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.

Zur Frage der finanziellen Ausstattung läuft ja demnächst das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die politischen Auseinandersetzungen erleben wir bereits jetzt.

Wir finden, dass diese Unabhängigkeit wichtig ist, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht von quotenorientierten Werbekunden abhängig sind oder von Regierungskonstellationen, die je nach Gefälligkeit den Geldhahn zu- oder aufdrehen.

Noch einen Satz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Natürlich ist für uns auch klar, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, keinen Rundfunkbeitrag für einen Zweitwohnsitz zu erheben, zügig rechtlich umgesetzt werden muss.

Frau Frederking, Ihre Redezeit ist um. Aber es gibt drei Fragen. - Zunächst hat Herr Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Frederking. Ich habe zwei Fragen. Zunächst bin ich Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal auf den Ursprung der Debatte, die wir hier im Landtag dazu hatten, hingewiesen haben.

Ich wollte Sie aber fragen, warum bei der Beschlussempfehlung, die auch von Ihrer Fraktion mit eingereicht wurde, ausgerechnet diese Punkte aus unserem Antrag herausgestrichen worden sind, in denen es um die ARD ging, was ja der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung war. Ansonsten haben Sie ja fast alles aus unserem Ursprungsantrag übernommen.

Die Frage ist nur, was stört Sie an dem Satz „Der Landtag lehnt jegliche Absichten, das öffentlichrechtliche Rundfunksystem bestehend aus ARD, ZDF und Deutschlandradio infrage zu stellen, ab.“?

Zu der zweiten Frage, die ich habe. Ich finde tatsächlich einen Widerspruch in der Beschlussempfehlung in Punkt 1 und Punkt 3. In Punkt 1 steht - das hat die Koalition so formuliert -, dass sich an dem Grundsatz der Beitragsstabilität auch über das Jahr 2020 hinaus nichts ändern soll. Und in Punkt 3 steht, dass der Beitrag von der KEF weiterhin staatsfern ermittelt werden soll. Jetzt ist die Frage, was man denn machen will. Welchen Punkt will man umsetzen? Punkt 3, das ist ja der erste Schritt. Wenn die KEF vorschlägt, ab 2020 einen höheren Beitrag zu zahlen, wir aber beschlossen haben, dass sich an der Beitragsstabilität nichts ändern soll, wir aber eigentlich die Festsetzung durch die KEF berücksichtigen wollen, welcher Punkt gilt denn dann im Zweifelsfall?

Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Nach meinem Verständnis schlägt die KEF etwas vor, und das muss dann noch dem Landtag vorgelegt werden. Das heißt, wir als Gesetzgeber diskutieren noch einmal darüber, inwieweit wir den Vorschlägen folgen wollen. Das wird ja nicht nur eine Zahl sein, die die KEF in den Raum stellt, sondern es wird ja auch begründet sein, welchen Beitragssatz sie für angemessen erachtet. Diese Diskussion werden wir seriös nachvollziehen und uns dann entscheiden. Das Plenum ist ja schon einmal von einem Vorschlag der KEF abgewichen.

Den dritten Satz, den Sie in Ihrem Änderungsantrag formuliert haben, finde ich persönlich in Ordnung. Wir haben uns aber darauf verständigt, dass wir in der Beschlussempfehlung Bezug nehmen auf vorherige Beschlüsse. Da bekennen wir uns auch zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht ja aus ARD, ZDF und Deutschlandradio. Daher ist das eine Selbstverständlichkeit.

Frau Frederking, Herr Poggenburg hat sich noch zu Wort gemeldet. - Herr Poggenburg, Sie haben das Wort.

Eine Kurzintervention, bitte. - Sehr geehrte Frau Frederking, ich freue mich sehr darüber, dass Sie in Ihren Ausführungen vorhin der Argumentation der AfD bezüglich der Zwangsgebühren, des Einzugs und des Verständnisses der Gebühren - dass diese wirklich erhoben werden wie eine Steuer - vollkommen gefolgt sind. Steuern sind Steuern und Beiträge sind Beiträge. Da haben wir