Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies sowohl den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1155 mit dem Titel „Attraktivitätsoffensive Justizdienst - Justizwachtmeister aufwerten“ als auch den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1211 mit dem Titel „Justizwachtmeisterdienst in Sachsen-Anhalt muss gestärkt und gewürdigt werden“ in der 24. Sitzung am 6. April 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beteiligt.
Gegenstand des Antrages der Fraktion der AfD ist eine Aufforderung an die Landesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Landesbeamtengesetz und das Landesbesoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt so fasst, dass in der Laufbahngruppe 1 die ersten und zweiten Einstiegsämter der Besoldungsgruppe A 6 zugeordnet werden.
Die Fraktion DIE LINKE strebte mit ihrem Alternativantrag an, die Landesregierung aufzufordern, die vorhandene Sicherheitskonzeption, das heißt den „Leitfaden zur Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards in den Justizgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt“, auf den Prüfstand zu stellen und an neue Erfordernisse anzupassen sowie die Attraktivität des Justizwachtmeisterdienstes zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 20. Sitzung am 19. April 2017 erstmals mit dem Antrag. Im Ergebnis der Beratung wurden die Ministerien für Finanzen sowie für Justiz und Gleichstellung gebeten, sich zu den Anträgen schriftlich zu äußern. Dieses taten beide Häuser und legten dem Ausschuss für Finanzen eine abgestimmte Stellungnahme vor, die als Vorlage 1 verteilt wurde.
Im Anschluss daran befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 26. Sitzung am 13. September 2017 erneut mit diesem Thema und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss.
14. Sitzung am 10. November 2017 darauf, beide Anträge im Zusammenhang mit dem Thema „Personalstrategie in der Justiz - Die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen“ Anfang 2018 erneut zu beraten.
Weitere inhaltliche Beratungen zu diesen Anträgen fanden in der 19. und 20. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 4. Mai 2018 sowie am 8. Juni 2018 statt. Im Ergebnis dieser Beratungen erarbeitete der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen und empfahl mehrheitlich, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1155 abzulehnen und den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1211 für erledigt zu erklären, da wesentliche Bestandteile bereits in der Beschlussempfehlung an den Landtag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/538 mit dem Titel „Personalstrategie in der Justiz - Die Dritte Gewalt im Land SachsenAnhalt auf tragfähige Füße stellen“ aufgegriffen wurden.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 38. Sitzung am 15. August 2018 mit beiden Anträgen und schloss sich mit 8 : 2 : 1 Stimmen der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses an, nachdem der Erledigterklärung des Alternativantrages nicht widersprochen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/3251 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3251. Den Inhalt der beiden anderen Anträge hat Herr Meister ausführlich dargestellt. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD wurde in der 36. Sitzung des Landtages am 26. Oktober 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Energie und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Die erste Beratung des Antrags im federführenden Ausschuss fand in der 20. Sitzung am 16. Mai 2018 statt.
Die Fraktion der AfD zeigte in ihrer Begründung auf, die Intention des Antrages der Fraktion sei es, die Strompreise bezahlbar zu gestalten. Aus dem Antrag der AfD-Fraktion gehe hervor, wie bezahlbarer Strom realisiert werden könne und worin die Ursachen für die derzeit hohen Strompreise lägen, nämlich in der EEG-Förderung, in den Netzentgelten und in anderen Entgelten. Die Kosten der Stromherstellung schlügen sich nur zu einem sehr geringen Teil auf die Strompreise nieder, so der Vertreter der AfDFraktion.
Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigte, Energie und Strom müssten bezahlbar sein und müssten auch bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund werde bei der Umsetzung der Energiewende ständig nachgesteuert. Auf der Bundesebene sei durchgesetzt worden, dass die Netznutzungsentgelte auf der Übertragungsnetzebene angeglichen würden.
Die Abgeordnete führte weiterhin aus, dass die Fraktion der AfD in ihrem Antrag die ersatzlose Streichung der EEG-Förderung fordere, und machte deutlich, dass sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich anders zur Energiewende bekannt hätten.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt und Energie dem mitberatenden Ausschuss bei 8 : 3 : 0 Stimmen, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.
Die Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung fand am 16. August 2018 statt. Der Wirtschaftsausschuss schloss sich dem Votum des federführenden Ausschusses an und lehnte den Antrag der AfD bei 7 : 3 : 0 Stimmen ab.
Die abschließende Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 22. August 2018 statt. Der Ausschuss für Umwelt und Energie empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bei 7 : 3 : 0 Stimmen, den Antrag in der Drs. 7/1994 abzulehnen.
Im Namen des Ausschusses für Umwelt und Energie bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Barth. - Bevor wir in die vereinbarte Dreiminutendebatte einsteigen, hat Frau Ministerin Frau Prof. Dalbert für die Landesregierung das Wort. Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Beratungen in den Ausschüssen findet heute - wir haben es gerade gehört - die zweite Beratung des AfD-Antrages im Plenum statt.
Der Antrag spricht durchaus wichtige Themen an, die bei der Energiewende eine Rolle spielen, wie etwa die Stromkosten, die EEG-Umlage und die Netzentgelte, aber die AfD reduziert die Energiewende wieder einmal nur auf das Kostenargument.
Es ist klar: Der grundlegende Umbau des Energiesystems geht nicht ohne zusätzliche Kosten. Aber die aktuellen Strompreisentwicklungen in Deutschland deuten an, dass die Anstiegsdynamik bei den Strompreisen gebremst wird. Hierbei spielen die EEG-Umlage und die Netzentgelte die entscheidende Rolle.
Die EEG-Umlage wird bekanntermaßen bundesweit einheitlich erhoben. Die Neuregelungen im EEG, die deutlichen Einschnitte bei den Fördersätzen und die Umstellung auf die wettbewerbliche Ausschreibung stabilisierten die Höhe der EEG-Umlage.
Die EEG-Umlage betrug etwa im Jahr 2017 noch 6,88 Cent pro Kilowattstunde und beträgt im Jahr 2018 6,79 Cent pro Kilowattstunde, also ein leich
ter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2017. Ab Mitte der 2020er-Jahre wird mit einer rückläufigen Entwicklung der EEG-Umlage gerechnet.
Die Netzentgelte stellen den einzigen regional differenzierten Strompreisbestandteil dar. Diese sind in Nord- und Ostdeutschland am höchsten. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz werden auf Antrag des Landes Sachsen-Anhalt seit 2018 die bundesweiten Unterschiede jedoch abgeschwächt.
Bei den Übertragungsnetzentgelten erfolgt bis 2023 eine bundesweite Angleichung. Die Netzentgelte für die Haushaltskunden sind im Jahr 2018 für Sachsen-Anhalt im Schnitt um 5 % bis 10 % gesunken.
Ich möchte noch einen weiteren wichtigen Punkt erwähnen, nämlich die Neuausrichtung der Finanzierung der Energiewende. Hierbei geht es insbesondere um die Senkung der Umlagen auf Strom. Derzeit wird der Vorschlag diskutiert, die Stromkosten sektorenübergreifend durch eine CO2-Bepreisung zu senken. Das ist das Thema, um das sich die Diskussion in der nächsten Zeit drehen wird und nicht um rückwärtsgerichtete Anträge der AfD-Fraktion.
Lassen Sie mich zum Abschluss auf Folgendes hinweisen: Wer die Fragen zur Energiewende ernsthaft ansprechen und diskutieren möchte, sollte dies im zuständigen Parlament tun. Das zuständige Parlament ist in Deutschland eindeutig der Deutsche Bundestag. Alle für die Klima- und Energiepolitik wesentlichen Entscheidungen werden im Deutschen Bundestag getroffen. Das gilt für das EEG ebenso wie für alle zentralen Beschlüsse zur Verminderung des CO2-Ausstoßes.