Protocol of the Session on June 20, 2018

Zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport.

Danke. Herr Minister, Herr Lippmann hat sich noch zu Wort gemeldet. - Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Herr Schröder, ich war, solange es ihn gibt, Mitglied in der Stufenvertretung der Lehrkräfte im Lehrerhauptpersonalrat. Die Spezifik ist mir also gut bekannt. Wir haben unter anderem die Spezifik im Lehrkräftebereich bei den Personalräten, dass wir nicht das übliche Gruppenprinzip - früher drei, heute zwei Gruppen -, sondern das Fachgruppenprinzip haben, das sich auf die schulischen Fachgruppen bezieht, aber ansonsten zumindest in dem Bereich, auch bei der Bildung des Vorstandes, die Regelung aus dem allgemeinen Bereich.

Es gibt noch einige andere Bereiche, in denen wir eine Lex Lehrkräfte haben. Jetzt kommt ein weiterer hinzu, den wir bisher nicht hatten, nämlich dass der Vorstand im Bereich des Lehrerhauptpersonalrates nach einem anderen Verfahren gewählt werden soll, als das im allgemeinen Bereich der Fall ist. Sie begründen das ganz lapidar - auch in der schriftlichen Begründung - mit Problemen.

Nun sage ich als jemand, der über 20 Jahre in diesem Gremium war, dass mir diese Probleme nicht bekannt sind. Worin bestehen die denn, dass hier eine Lex Lehrkräfte sozusagen auf den Tisch gelegt wird, weil es angeblich Probleme in der Vorstandswahl gab?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Es trifft zu, dass in dem Bereich nicht nach dem allgemeinen Gruppenprinzip, sondern nach Fachgruppen gewählt wird. Ich erinnere auch daran, dass wir, ich glaube, bis 2004 - nageln Sie mich nicht genau auf das Jahr fest - durchaus eine andere Rechtslage hatten, was die Gruppenwahl anbetrifft.

Die Einschätzung der GEW ist möglicherweise eine andere als die des Philologenverbandes. Wir haben das mit den Fachpolitikern ausreichend - -

(Zurufe von den LINKEN: Ah! - Klientelpoli- tik!)

- Ja, Klientelpolitik, genau. Ich habe mir schon gedacht, dass das kommt. - Dass man hier die im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleicher berücksichtigen will, können Sie jetzt als Klientelpolitik abtun.

(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

Ich denke, dass wir dem Anliegen der Mehrheit hier im Hohen Haus mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen und letztlich auch den Anliegen, auf das sich die Koalition in der Koalitionsvereinbarung verständigt hat.

Ich freue mich auf konstruktive Beratungen.

Herr Minister, Herr Lippmann hat noch eine Nachfrage oder Intervention.

Ich will, dass das bei der Einbringung schon klar ist. Ich habe ja anders gefragt. Wir haben also das Gruppenprinzip der schulischen Fachgruppen. Selbstverständlich stellen die Regelungen klar, dass die Fachgruppen wie im allgemeinen Bereich die Statusgruppen, also Angestellte und Beamte, im Vorstand des Personalrates vertreten sind. Im allgemeinen Bereich, Herr Schröder, sprechen wir auch nicht davon, dass bestimmte Interessensgruppen im Vorstand vertreten sein müssen, sondern die Statusgruppen müssen gerecht vertreten sein.

Warum sprechen wir jetzt im Schulbereich davon, dass daneben, dass die schulischen Fachgruppen vertreten sind, dass jetzt dem das Wort geredet wird - es wird nicht an allen Stellen klappen, aber an der einen oder anderen Stelle -, dass Vertretungsgruppen vertreten sind? Ob das jetzt die GEW oder der Philologenverband oder der VBE oder der Sekundarschullehrerverband oder der Berufsschullehrerverband ist, die Leute stellen

ihre Kandidaten auf, werden gewählt. Wir haben ein Gruppenprinzip. Wir halten es schon für starken Tobak, hier für eine Lex Lehrkräfte zu sorgen, weil versucht werden soll - das ist relativ offensichtlich -, sich neben die Prinzipien des allgemeinen Bereichs zu stellen. Das ist mein Punkt. Welche starke Legitimation wird hierfür auf den Tisch gelegt?

Ich glaube, dass in den weiteren Beratungen eine Rolle spielen muss, dass wir hier abweichend von dem allgemeinen Teil etwas hineinbringen, das einer anderen Intention folgt, nämlich Beschäftigtengruppen, Vertretungsgruppen zu berücksichtigen gegenüber dem, was wir im allgemeinen Bereich haben. Die Gruppen selber sind vertreten, aber eben nicht einzelne Vertretungen der Beschäftigten.

Herr Minister, Sie haben noch einmal das Wort.

Ich lade ausdrücklich dazu ein, dass wir die Diskussion in den Fachausschüssen fortsetzen. Wir halten am Gruppenprinzip fest. Der Vorschlag unseres Gesetzentwurfes sieht lediglich vor, dass die Vorstandsmitglieder innerhalb der nach den Schulformen zusammengesetzten Gruppen gewählt werden. Den Rest, denke ich, sollten wir im Ausschuss diskutieren. - Danke schön.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Drei Minuten Redezeit je Fraktion sind vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 8. Juni 2018 legte die Landesregierung der Landtagspräsidentin einen umfangreichen Gesetzentwurf vor, der heute ins Plenum eingebracht und erstmals beraten wird. Das Personalvertretungsgesetz des Landes regelt unter anderem die Rechtsstellung der Personalvertretungen in den Verwaltungen des Landes, den kommunalen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgemeinschaften. Diese Personalvertretungen setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedern bzw. Vertretern der Gewerkschaften zusammen.

Insofern hätte man erwarten dürfen - das war in der Vergangenheit nicht unüblich -, dass entsprechende Stellungnahmen der Gewerkschaften bereits in die Begründung der Gesetzesvorlage

eingearbeitet sind. Den Gewerkschaften und deren Dachverbänden vor der Einbringung des Gesetzentwurfes nicht die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist meiner Meinung nach ein völlig unnötiger Affront gegenüber den Berufsinteressenvertretungen.

Am 1. Mai 2017 lobte Sachsen-Anhalts DGBChefin Susanne Wiedemeyer auf dem Dessauer Marktplatz die 400 000 Betriebs- und Personalräte und forderte in diesem Zusammenhang, dass das Personalvertretungsgesetz in Sachsen-Anhalt reformiert werden müsse. Fragt man Personalräte in unserem Land, beurteilen diese das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalts im Vergleich zu allen anderen Landespersonalvertretungsgesetzen häufig als das schlechteste bundesweit.

Insofern ist es bestimmt nicht zu früh und schon gar nicht verkehrt, das Landespersonalvertretungsgesetz genau unter die Lupe zu nehmen und, wo notwendig, entsprechende Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen wie die Freistellungsstaffelung oder die Fahrtkosten-Dienstreise-Regelung für Personalratsmitglieder und die Regelung zum Wahlprozedere des Personalratsvorstands scheinen uns diskussionswürdig zu sein.

Im Weiteren sollte auch über die Möglichkeiten der digitalisierten Nutzung der Betriebsratsarbeit für die Sitzungsdurchführung und die Personalratswahl nachgedacht werden.

Die Fülle weiterer möglicher Änderungen und der Umfang des Gesetzentwurfes bedürfen der intensiven Prüfung und Diskussion. Insofern freue ich mich schon heute auf die Beratung im Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen und danke dem Abg. Kohl für die Ausführungen. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im zweiten Versuch, so will ich das bezeichnen, einer grundlegenden Novellierung des Personalvertretungsrechts Sachsen-Anhalts. In der sechsten Wahlperiode ist er irgendwann steckengeblieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Modernisierung vornehmen. Das Gesetz ist verstaubt. Das hat der Minister eben vorgetragen.

Herr Minister, ich will Sie allerdings zahlenmäßig etwas korrigieren. Unser Gesetz ist am 1. Janu

ar 2004 in Kraft getreten. Seitdem ist es - die Ministerialbürokratie war fleißig - 14 Mal geändert worden, allein in der Wahlperiode bis 2006 dreimal, in der fünften Wahlperiode sechsmal und in der sechsten Wahlperiode - sicherlich von vielen von uns unbemerkt - fünfmal. Ich habe mir eben noch einmal die Änderungshistorie angeschaut. - Aber das nur nebenbei.

Hier geht es darum, dass wir das Personalvertretungsrecht in Sachsen-Anhalt an die neue Arbeitswelt, die vor allem von der Digitalisierung geprägt ist, anpassen und dass wir dafür sorgen, dass Personalräte in Sachsen-Anhalt ordentlich ihre Arbeit machen können. Deshalb haben wir vereinbart, die Freistellungsgrenze von 300 auf 250 Beschäftigte abzusenken. Deshalb haben wir vereinbart, die Arbeitsgemeinschaft der HPR-Vorsitzenden als feste Institution im Gesetz festzuschreiben, was nach meiner Kenntnis außer Thüringen sonst niemand in Deutschland hat. Wir haben die Regelung zur Frage der Vorstandswahlen.

Da in einer Koalition natürlich auch Kompromisse geschmiedet werden müssen - das kennen Sie als Opposition nicht, aber das ist so -, kommt es zur Änderung im Bereich des Gruppenprinzips. Ich will in besonderer Weise - nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, aber im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesetzentwurfes von den Koalitionsfraktionen so vereinbart - auf die Regelung zur vierten Freistellung im Bereich der sehr großen Dienststellen hinweisen, in denen es keine Stufenvertretung gibt. Nach aktuellem Stand wird das dazu führen, dass es erweiterte Freistellungsmöglichkeiten in den beiden Universitätskliniken gibt, die in besonderer Weise im Bereich der Mitbestimmung viel Arbeit haben.

Schließlich und endlich: Im Jahr 2003 waren Tele- und Heimarbeit allenfalls eine Ausnahme, aber kein häufiges Phänomen. Heute gehören sie ganz normal zur Arbeitswelt, auch in den Landes- und Kommunalbehörden. Das darf kein mitbestimmungsfreier Raum sein. Deshalb führen wir einen entsprechenden Mitbestimmungstatbestand - soweit nicht bereits durch Dienstvereinbarung geregelt - zukünftig im Gesetz ein. - Herzlichen Dank.

Ich beantrage - auf Anregung des Ministers, hätte ich fast gesagt - die Überweisung in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Recht und Verfassung.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich danke Herrn Erben für die Ausführungen. Nachfragen sehe ich nicht. - Für DIE LINKE

spricht der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - 358 Tage, nachdem meine Fraktion ein Personalvertretungsgesetz hier im Hohen Haus vorgelegt hat, hat die Regierung ganz flink reagiert und hat eines vorgelegt. Herzlichen Glückwunsch!

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das war nicht besonders schnell. Aber war es denn die Zeit des Überlegens wert? - Die Antwort lautet: nein. Das, was Sie vorgelegt haben, ist nicht einmal der Hauch einer wirklichen Reform.

Wenn Sie Herr Erben hier gerade ein wenig geschulmeistert hat, bin ich eher bei Ihnen. Herr Erben, die Änderungen waren hauptsächlich Gesetze, durch die Personal abgebaut, durch die umstrukturiert oder Ähnliches gemacht wurde. Der Finanzminister hat recht. Die 2004 von der damaligen CDU- und FDP-Koalition aufgrund eines missverstandenen Urteils des Bundesverfas

sungsgerichts eingeführten Regelungen, die die strengsten in Deutschland waren, sind seitdem nicht angefasst worden, und verantwortlich dafür ist die große Fraktion hier in der Mitte.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wenigstens er- kennen Sie noch an, dass wir die Mitte sind!)

- Sie sitzen in der Mitte. Allerdings ist schon eher das Prinzip: Mit Gänsen redet man nicht über Weihnachten. Das ist Ihr Prinzip beim Personalvertretungsgesetz.

So ist die Regelung zu den Beschäftigten. Da haben Sie einen langen Ausschlusskatalog, wer alles nicht mitwählen darf. Wir wollen aber, dass alle Beschäftigten, die in der Dienststelle sind, auch vertreten sind. Das realisiert Ihr Gesetzentwurf nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der Größe des Personalrates hören Sie bei 1 500 auf. Das ist schlecht. Bei den Stufenvertretungen nehmen Sie gar keine Anpassungen vor. Bei den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gibt es keine Klarheit. Bei der Mitbestimmung haben Sie einige kleine Aufweichungen. In sozialen Angelegenheiten ist nach wie vor alles offen, und der Höhepunkt der Klientelpolitik - schämen Sie sich, Herr Erben, dass Sie so etwas mittragen - ist der Punkt: Was können wir für den Philologenverband tun?