Bei der Größe des Personalrates hören Sie bei 1 500 auf. Das ist schlecht. Bei den Stufenvertretungen nehmen Sie gar keine Anpassungen vor. Bei den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gibt es keine Klarheit. Bei der Mitbestimmung haben Sie einige kleine Aufweichungen. In sozialen Angelegenheiten ist nach wie vor alles offen, und der Höhepunkt der Klientelpolitik - schämen Sie sich, Herr Erben, dass Sie so etwas mittragen - ist der Punkt: Was können wir für den Philologenverband tun?
Philologenverband bekommt aus einem bestimmten Grund nie eine Mehrheit. Da hat er ein wenig bei der Regierung herumgejammert, und jetzt kriegt er, obwohl er nie eine Mehrheit bekommt, plötzlich die Stellvertretung - einfach mal so per Gesetz. Begründung: Sonst könnte ja eine Mehrheit dominieren. Mein Gott, Sie dominieren dieses Personalvertretungsgesetz seit vielen Jahren zu dessen Schaden, meine Damen und Herren! Dass Sie sich nicht genieren, in einer so unverfrorenen Weise Klientelpolitik zu treiben - pfui, CDU! Pfui!
(Beifall bei der LINKEN - Lachen bei der AfD - Markus Kurze, CDU: Menschenskin- der! Das wäre doch mal einen Ordnungsruf wert!)
Ich sehe auch hier keine Nachfragen. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Reform des Personalvertretungsgesetzes begleitete uns bereits durch die letzte Wahlperiode, ohne dass es zu einem Abschluss kam. Kenia wagt nun einen neuen Anlauf. Man kann sagen, es war bisher nicht einfach, und das wird bei diesem Gesetz auch nicht einfach werden.
Die aktuellen Anforderungen, die tatsächlichen Verhältnisse im öffentlichen Dienst müssen mit der Überarbeitung im Personalvertretungsgesetz abgebildet und diverse Einzelfragen angepasst werden.
Die Koalitionspartner haben vereinbart, das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten. Dabei nehmen wir die Angleichung an europäische Richtlinien direkt mit vor.
Den ersten Aufschlag dazu haben wir hier in erster Lesung, die Arbeit in den Fachausschüssen liegt aber noch vor uns.
Politisch hat sich die Koalition - Sie wissen das - konkret drei Punkte vorgenommen. Erstens. Die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrats soll von 300 auf 250 Beschäftigte herabgesetzt werden. Auch bei kleiner werdenden Personalkörpern soll die Mitbestimmung im Land so weiter gewährleistet werden. Die moderate Ab
senkung - sie ist nur moderat - entspricht der auch weiter anfallenden Arbeit der Personalräte und ihrer Bedeutung sowie dem Anspruch demokratischer Mitbestimmung im Landesdienst.
Zweitens. Die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte wird als Beratungsgremium in das Gesetz eingefügt und in ihm verankert. Dies findet sich im Gesetzentwurf in § 77a Nr. 68 wieder.
Drittens. Der Pfui-Punkt, den Sie so gekennzeichnet haben, nämlich die Lehrerstufenvertretung, ist in Nr. 77 geregelt und ergibt sich ebenfalls aus dem Koalitionsvertrag. Das sind aber nur die grundsätzlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.
Darüber hinaus gibt es durchaus eine Vielzahl schon diskutierter und auch noch nicht diskutierter Änderungswünsche und Vorstellungen - das weiß ich -, die wir in der Anhörung und in den Ausschussberatungen zu behandeln haben werden. Insofern bin ich tatsächlich daran interessiert, was diesbezüglich passiert und wie sich dieses Gesetz auf dem weiteren Weg vielleicht noch verändern wird.
Wir stimmen für die Überweisung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse und freuen uns auf die aktive Beteiligung der Betroffenen. - Danke.
Es gibt keine Nachfragen, dann danke ich Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Szarata. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich hätte jetzt nicht so eine emotionale Debatte erwartet, aber okay.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um den gegenwärtigen Anforderungen, denen das Land gegenübersteht, gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um und macht damit den Weg frei, die öffentliche Verwaltung in Sachsen-Anhalt moderner und flexibler zu gestalten. Dies wurde auch so gefordert.
Jetzt kann man - das wurde schon angesprochen - sagen, dass wir uns seit mehr als sechs Jahren mit dem Thema befassen und erst jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen. Ich will aber noch einmal daran erinnern, dass es eine Entscheidung des Koalitionsausschusses im Juli 2014 war, das Vorhaben in der letzten Legislaturperiode eben nicht weiterzuverfolgen.
Umso erfreulicher ist es - das zeigt, wie gut man trotz gelegentlicher verbaler Attacken in der Koalition zusammenarbeitet -, dass uns die Landesregierung einen Entwurf vorgelegt hat, der Ende Mai dieses Jahres durch das Kabinett beschlossen wurde.
Die ganz großen Innovationen, die sich der eine oder andere gewünscht hat, sind vielleicht nicht oder auch nur noch nicht enthalten. Dennoch - das möchte ich besonders betonen - enthält er deutliche Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht. Das ist auch wichtig, da die Personalräte mit ihrem Fachverstand eine besondere und auch bedeutende Verbindungsstelle zwischen den Beschäftigten und der Dienststellenleitung darstellen.
Wie einleitend erwähnt, sind die Koalitionsvereinbarungen mit dem Entwurf umgesetzt worden, was positiv anzumerken ist. Herr Finanzminister hat in seiner Rede bereits alle neuen Regelungen und Änderungen detailliert vorgetragen. Ich möchte das an dieser Stelle, auch aus Zeitgründen, nicht wiederholen. Sie haben ja alle den Gesetzentwurf gelesen, wie man eben hören konnte.
Nichtsdestotrotz gibt es noch Diskussionsbedarf. Ich hatte diesbezüglich ein Gespräch mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung, der die eine oder andere Anmerkung zum Gesetz eingebracht hat. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen, aber ich denke, das werden wir alles im Ausschuss noch einmal in Ruhe besprechen können. Deswegen werden natürlich auch wir für die Überweisung an den Ausschuss stimmen. - Vielen herzlichen Dank.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990 ab. Es ist der Vorschlag unterbreitet worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, es liegt eine Zustimmung in allen Fraktionen vor. Wer stimmt dagegen? -
Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Bedingt durch die Niederlegung des Amtes von Abg. Frau Hildebrand als Schriftführerin haben wir über den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE zu befinden, nach dem die Abg. Frau Bahlmann nun dieses Amt bekleiden soll. Entsprechend der bisherigen Übung gehe ich davon aus, dass die Wahl gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen erfolgen kann. Oder widerspricht ein anwesendes Mitglied des Landtags? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag in der Drs. 7/3005. Wer für diesen Wahlvorschlag ist, die Abg. Frau Bahlmann als Schriftführerin einzusetzen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe eine fraktionsübergreifende Zustimmung. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht.
Abg. Frau Bahlmann, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 50. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 51. Sitzung beginnt um 10 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 4, mit der Aktuellen Debatte, zu der drei Themen vorliegen.
Damit schließe ich die heutige Sitzung des Landtages und freue mich, Sie im Anschluss beim parlamentarischen Abend begrüßen zu dürfen.