Protocol of the Session on January 25, 2018

(Siegfried Borgwardt, CDU: Und wir wollten keine Polemik haben!)

- Ja. Wir sind sehr sachlich damit umgegangen.

Das Problem ist weniger die Rechtslage - die illegalen Spenden waren ja illegal -, sondern die Tatsache, dass man sich nicht an Verbote hielt.

In der Beschlussempfehlung wird daher das genannt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das kritisieren Sie. Genau das ist aber nicht passiert; es war eben keine Selbstverständlichkeit. Wir fordern eine politische Kultur ein, in der die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Parteien und Politiker Transparenz über Spenden gewährleisten und jeden Eindruck unrechtmäßiger Einflussnahme vermeiden.

Im Ergebnis des Untersuchungsausschusses muss man überlegen, ob wir auch Veränderun

gen bei den Regelungen brauchen. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Denkbar wäre die Herabsetzung der jetzt bestehenden Schwellen für die Offenlegung von Spenden. Darüber haben wir schon einmal diskutiert. Die Begrenzung auf natürliche Personen wäre eine Frage und auch die Einführung von Obergrenzen. So.

Ob sich dafür die erforderlichen bundespolitischen Mehrheiten finden lassen - die brauche ich natürlich -, erscheint mir zumindest derzeit zweifelhaft. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Meister, Herr Knöchel hat noch eine Frage. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Meister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Kritik an den Punkten unseres Antrags, die Sie vorgetragen haben, gleichwohl auch auf die Punkte in der Beschlussempfehlung zutrifft, nur dass die Beschlussempfehlung noch unverbindlicher und noch allgemeiner ist und sich noch nicht einmal an dem Sachverhalt, über den wir verhandelt haben, entlanghangelt?

Nein, dem stimme ich nicht zu. Sie wollen in Ihrem Antrag eine bestimmte Regelung entwerfen, die praktisch nicht durchführbar ist, sowohl vom Rechtlichen als auch von der Praktikabilität her.

In der Beschlussempfehlung wird auf die jetzt bestehende Gesetzeslage verwiesen und eine andere politische Kultur angemahnt. Die andere politische Kultur bekomme ich letztlich nicht durch Beschlüsse hin. Damit haben Sie recht. Ich muss aber dafür eintreten. Das genau machen wir in der Beschlussempfehlung. Insofern halte ich sie für sinnvoll.

Unser Antrag auch.

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren, und zwar stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in Drs. 7/2321 ab. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind

die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Somit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 16

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/2218

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis 30. November 2017 wandten sich 230 Bürgerinnen und Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. 35 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Zwölf Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 183 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und bearbeitet.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 38 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 35 sowie dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 24 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Berichtszeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen fünf Sammelpetitionen mit insgesamt 516 Unterschriften ein.

249 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten. 213 davon abschließend. Führend ist hierbei das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 43 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Inneres mit 36 sowie Gesundheit und Soziales mit 31 Petitionen.

Neun Sammelpetitionen mit insgesamt 1 416 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren unter anderem die Unterrichtsversorgung im Grundschulbereich, die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Bedingungen in der Untersuchungshaft und Sicherheit auf einem

Campingplatz. Eine Massenpetition zum Verkehrslärm an der L 189 wurde abschließend beraten.

Etwa 8,5 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 2,8 % zumindest teilpositiv erledigt.

Mitglieder des Ausschusses führten auch in diesem Zeitraum mehrere Ortstermine durch und nahmen Kontakte mit Petentinnen und Petenten auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu werden.

Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnehmen.

Im Namen des Petitionsausschusses möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, die uns bei unserer Tätigkeit unterstützt haben, meinen Dank aussprechen.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petition in der Drs. 7/2218 für den Zeitraum 1. Juni bis 30. November 2017 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei der SPD)

Ich danke Frau Buchheim für die Ausführungen. Wie Frau Buchheim schon zum Ausdruck gebracht hat, stimmen wir über die Petitionen in den Anlagen 1 bis 14 ab. Wer der Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das gesamte Haus stimmt dem zu. Wer stimmt dagegen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit hat das gesamte Haus zugestimmt.

Die Anlagen 15 und 16 nimmt der Landtag zur Kenntnis. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Bestätigung der Benennung eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (AdR)

Antrag Landesregierung - Drs. 7/2329

Einbringer ist Minister Herr Tullner in Vertretung für Staats- und Kulturminister Herrn Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eine kurze Begründung für den Antrag der Landesregierung, der in der Drs. 7/2329 vorliegt, vortragen.

Im Ergebnis des Ausscheidens der ehemaligen Kollegin Frau Katrin Budde aus dem Landtag ist einer der vier Vertreter des Landes SachsenAnhalt im Ausschuss der Regionen neu zu benennen. Herr Staatssekretär Dr. Schneider, Herr Abg. Geisthardt und Herr Sören Herbst üben die Funktion, auf deren Grundlage sie in den Ausschuss der Regionen entsandt worden sind, weiter aus und behalten daher gemäß Artikel 30 - jetzt kommt eine Abkürzung - AEUV, das heißt, Vertrag über die Arbeitsweise der EU, auch ihr AdR-Mandat.

Frau Katrin Budde hat ihr AdR-Mandat im Zusammenhang mit der Wahl durch den Bundestag zurückgegeben. Dieses Mandat ist folglich neu zu besetzen.

Die Koalitionspartner haben hierzu vereinbart, dass das Benennungsrecht für dieses Mandat bei der Sozialdemokratie liegt. Auf deren Vorschlag hat die Landesregierung am 9. Januar 2018 Herrn Tilman Tögel als Mitglied für den Ausschuss der Regionen benannt.

Herr Tilman Tögel übt als Mitglied des Kreistages des Landkreises Stendal zwar ein Wahlmandat auf kommunaler Ebene aus, da die deutschen Kommunalvertreter aber über die kommunalen Spitzenverbände benannt werden, bittet die Landesregierung in dem vorliegenden Antrag den Landtag, die Benennung von Herrn Tögel als Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt zu bestätigen.

Damit verbunden wird auch die politische Verantwortlichkeit von Herrn Tögel als AdR-Vertreter des Landes gegenüber dem Landtag hergestellt, und er ist gehalten, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien regelmäßig über seine Tätigkeit im Ausschuss der Regionen zu berichten.

Bei dieser Art der Beschlussfassung handelt es sich um eine bewährte Praxis im Land, wie sie auch bei anderen AdR-Vertretern, beispielsweise für Herrn Staatssekretär Dr. Schneider, der über seine Tätigkeit im Ausschuss auch regelmäßig berichtet, sowie bei Herrn Herbst zur Anwendung kommt.