Protocol of the Session on January 25, 2018

Der zweite Bereich hängt mit der Verselbstständigung der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammen. Hier wurde auf Initiative des Innenausschusses die Möglichkeit eröffnet, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Aufgaben der Personalverwaltung und der Personalwirtschaft auf andere Dienststellen des Landes übertragen kann. Pate dafür stand die Regelung auf Bundesebene für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Diese Möglichkeit eröffnet dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Chance, sich mit dem vorhandenen Personal ganz auf die Aufgabe des Datenschutzes zu konzentrieren.

Aus der Sicht der Landesregierung bleibt festzuhalten, dass der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf die Balance zwischen den Rechtsvorgaben der EU und der unverändert bestehenden Verfassungsrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz hält.

Wir werden uns noch in diesem Jahr mit weiteren Gesetzentwürfen zum Datenschutz aus meinem Haus zu beschäftigen haben, zum einen mit der JI-Richtlinie, den Datenschutzbereich von Polizei und Justiz betreffend, und zum anderen mit der materiellen Anpassung des Datenschutzrechtes an die unmittelbar wirkenden Vorgaben der EUDatenschutz-Grundverordnung.

Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses, damit wir im Hinblick auf die Europarechtslage rechtskonforme Regelungen in unserem Land haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zu- stimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen. - Wir kommen nunmehr zur Dreiminutendebatte der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion hat die Abg. Frau Schindler das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Datenschutz scheint ein sehr trockenes Thema zu sein, aber er ist auch ein Thema, das uns alle etwas angeht. Angesichts der Weiterentwicklung unserer digitalen Welt stellt sich immer wieder die Frage des Zugangs zu öffentlichen und

privaten Daten, vor allen Dingen aber nach dem Schutz der persönlichen und öffentlichen Daten. In dem Spannungsfeld zwischen Zugang und Schutz gibt es eine kontinuierliche Fortentwicklung unserer rechtlichen Rahmenbedingungen.

Bei der Fülle der uns zur Verfügung stehenden Daten und den Möglichkeiten ist es wichtig, diese besonders im Persönlichkeitsrecht zu schützen. Wir benötigen dazu die notwendigen Institutionen. Diese haben wir bereits in unserem Land mit unserem Datenschutzbeauftragten geschaffen. Die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten als eigenständige Behörde wird nunmehr mit diesem Gesetz weiter gestärkt und neu festgelegt.

Es ist bereits gesagt worden: Mit der Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 auch für unser Land verbindlich gilt, hat die Europäische Union Vorgaben zur Rolle des Datenschutzbeauftragten gemacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir diese Verordnung im Land Sachsen-Anhalt um.

Der Landesbeauftragte ist gemäß § 63 unserer Landesverfassung persönlich für den Datenschutz verantwortlich. Er wird durch den Landtag gewählt. Mit dem Gesetz schaffen wir eine eigenständige Landesbehörde mit eigenständiger Geschäftsstelle.

An dieser Stelle möchte ich noch auf den vorliegenden neuen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen. Nach der bisherigen Beschlussempfehlung kann der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Aufgabe der Personalverwaltung auf eine andere Stelle des Landes übertragen. Mit unserem Änderungsantrag weisen wir darauf hin - wir haben es entsprechend erweitert -, dass dies natürlich nur mit Zustimmung dieser Stelle erfolgt.

Bei der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird auch ein neuer Personalrat gewählt. Bis zur Wahl dieses neuen Personalrates ist noch der Personalrat im Geschäftsbereich der Präsidentin des Landtages zuständig. Dies soll aber nur befristet geregelt sein. Die Frist wird auf den 31. Dezember 2018 festgelegt.

Zu den Änderungsanträgen der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE möchte ich nur erwähnen, dass sich diese auf die bereits stattgefundene Beratung im Ausschuss beziehen. Dort haben wir diese Änderungsanträge bereits diskutiert. Die Koalitionsfraktionen haben diese Änderungs

anträge schon im Ausschuss abgelehnt und werden dies heute wiederum tun. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Das Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist soweit völlig unstrittig. Im Zentrum stand die Stärkung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen. - So weit der unstrittige Teil.

Strittig ist, inwiefern das denn nun mit den getroffenen Regelungen tatsächlich der Fall ist.

Die angestrebte systematische Unabhängigkeit muss sich nach unserer Auffassung auch im Haushaltsaufstellungsverfahren widerspiegeln.

Landtag und Rechnungshof beispielsweise als in der Unabhängigkeit vergleichbare Institutionen haben deshalb Sonderrechte, die sicherstellen, dass Änderungen des Finanzministers nicht im Dunkeln bleiben, sondern durch das Kabinett und den Landtag nachvollzogen werden können. Diese Sonderrechte verhindern eine Unterwanderung der Unabhängigkeit dieser Behörden im Haushaltsaufstellungsverfahren.

Bisher war die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Landtag angesiedelt, wodurch dieser bisher bereits im Genuss dieser Sonderrechte war. Mit der jetzigen Änderung ist die Geschäftsstelle aber nicht mehr beim Landtag angesiedelt, was systematisch durchaus Sinn macht, aber einen nicht sinnvollen Effekt mit sich bringt. Genau dieses Sonderrecht, von dem ich eben sprach, fällt weg, wenn es nicht ausdrücklich geregelt wird.

Genau das wollen wir mit dem zweiten Punkt unseres Änderungsantrages tun, der ausdrücklich den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten entspricht. Wird dieses Recht dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mit seinem künftigen eigenen Einzelplan vorenthalten, stellt dies eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Status quo dar.

(Beifall bei der LINKEN)

Systematisch wäre das unlogisch und würde der angestrebten stärkeren und größeren Unabhängigkeit der Behörde zuwiderlaufen.

Brandenburg, Berlin, Niedersachsen und Hamburg beabsichtigen solche Änderungen in ihren Landeshaushaltsordnungen. Der Bundesgesetzgeber hat eine solche Regelung für den Bundesdatenschutzbeauftragten getroffen. Es wäre an der Zeit, dass auch Sachsen-Anhalt dies tut. Das Problem zu benennen, aber zu sagen, wir lösen es später, ist halbherzig.

(Beifall bei der LINKEN)

Halbherzig ist auch die vorgeschlagene Lösung für das Problem der Gebührenerhebung für Auskünfte entsprechend dem Informationszugangs

gesetz. Es bestand große Einigkeit darüber, dass Gebühren für solche Auskünfte eine Hürde in der Wahrnehmung der Grundrechte darstellen; dennoch gibt es sie nach wie vor. Das bleibt hinter dem Beschluss dieses Hauses vom 31. Mai 2017 zurück. Darin war klar formuliert, dass eine Geringwertigkeitsgrenze in Höhe von 50 € eingeführt werden soll. Was davon übrig bleibt, ist nicht mehr als eine Kannbestimmung.

Deswegen haben Sie mit unserem Änderungsantrag die Chance, diese Fehlstelle zu korrigieren, meine Damen und Herren. Frau Schindler hat es bereits gesagt - das ist nicht überraschend -, dass es keine Mehrheit für unseren Antrag geben wird. Deshalb wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Noch ein Satz zum Änderungsantrag der AfDFraktion. Sie hätten ihn auch komplett von uns kopieren können, statt damit noch einmal zwei Blätter zu bedrucken und so zu tun, als hätten Sie sich es selbst ausgedacht. Im Ausschuss dazu nichts sagen und dann die Änderungsanträge der LINKEN kopieren - bringen Sie es das nächste Mal auf ein Blatt! Das spart wenigstens Papier.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Striegel das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es relativ kurz halten. Ich denke, zu diesem Gesetzentwurf ist das Notwendige gesagt worden. Meine Kollegin Frau Schindler hat hier schon vorgetragen; der Innenminister hat Ausführungen dazu gemacht.

Ich meine, dass wir hiermit das Land SachsenAnhalt diesbezüglich auf einen guten Weg gebracht haben, die entsprechenden Erfordernisse im Datenschutzbereich so umzusetzen, dass wir den EU-Regularien entsprechen.

Ich denke, wir haben mit unserer Änderung zur Beschlussempfehlung ein gutes Verfahren gefunden, indem wir klargestellt haben, dass eine Aufgabe in der Personalverwaltung nicht einfach nur übertragen werden kann, sondern es der Zustimmung desjenigen bedarf, der diese Aufgaben übertragen bekommt.

Wir haben im Hinblick auf die bestehende Rechtssituation und mit Blick auf die Landtagsverwaltung eine Frist gesetzt, bis zu der eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden soll. Damit ist ein Ziel gesetzt.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und zur Be

schlussempfehlung des Ausschusses. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Bönisch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein ursprüngliches Redekonzept strotzte von bedeutsamen Aussagen und tollen Ergebnissen unserer Beratungen. Aber alles - das ist leider das Schicksal desjenigen, der fast als Letzter spricht - ist schon einmal gesagt worden.

Insofern will ich mich nicht in Wiederholungen üben und beginne mit dem letzten Satz meines Konzeptes, der lautet: Wir haben uns bemüht und, ich denke, ein rundes Gesetz hinbekommen, auch wenn nicht alle Träume wahrgeworden sind.

Ich bitte ebenfalls um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und zum vorliegenden Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Zum Abschluss der Debatte spricht für die AfDFraktion der Abg. Herr Kohl.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr Damen und Herren! Der Datenschutz ist mit Sicherheit ein Thema, über welches man kontrovers diskutieren kann, insbesondere dann, wenn aufgrund datenschutzrechtlicher Belange die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschwert wird oder durchaus sinnvolle Vorhaben, wie die elektronische Gesundheitsakte, behindert werden.

Natürlich wird von der AfD jede EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wird, kritisch betrachtet. Das ändert aber nichts an dem Fakt, dass rechtlich verpflichtende Vorgaben - auch wenn sie von der EU kommen - mit aller Konsequenz umgesetzt werden müssen. Wenn gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union der Landesdatenschutzbeauftragte eine unabhängige Aufsichtsbehörde sein soll, müssen auch die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.

Das bedeutet unter anderem: Die Datenschutzbehörde muss im Rahmen der Haushaltsaufstellung ähnliche Sonderrechte haben wie zum Beispiel der Landesrechnungshof. Sollte das nicht geschehen, würde die Möglichkeit bestehen, dass das Finanzministerium an Landesregierung und

Landtag vorbei Änderungen an den Vorschlägen des Landesbeauftragten für den Datenschutz vornehmen kann, was einen Eingriff in dessen Unabhängigkeit darstellen würde.