Protocol of the Session on December 20, 2017

Darin steht, wie viele Pflanzenschutzmittel genutzt werden dürfen auf einem Hektar für die und die Kultur, damit nichts passiert und eingespart werden kann usw. Daran wird geforscht, daran wird gearbeitet. Nur leider gibt es im Land SachsenAnhalt zu wenig Geld dafür, um diese Forschung wirklich intensiv zu betreiben, sodass die Leute immer nur herumheulen und in der LLG wirklich schlecht dran sind, um dieses fortzuführen. - Danke.

(Ulrich Thomas, CDU: Keine Frage!)

Frau Frederking, wenn Sie noch einmal antworten möchten, dann haben Sie das Wort.

(Ulrich Thomas, CDU: Das war keine Frage!)

Also, dass in Bernburg die Expertinnen und Experten sitzen und dass diese auch beraten, ist mir bekannt. Aber jetzt konkret, welche Menge Glyphosat je Hektar ausgebracht wird - -

(Hannes Loth, AfD, hält ein Dokument hoch)

- Das Buch kenne ich nicht. Ich weiß aber, dass die Arbeit gemacht wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich danke Frau Frederking für die Ausführungen. - Als Schlussrednerin hat noch einmal Frau Eisen

reich von der Fraktion der LINKEN das Wort. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Ich muss gar nicht viel sagen. Ich finde es spannend, dass es hier in der Diskussion durchaus sehr sachliche Beiträge gegeben hat von denjenigen, die zugehört und verstanden haben, was wir hier beantragt und in der Rede erläutert haben. Dass es anderen nicht so gegeben war, ist schade, aber nicht zu ändern.

Vielleicht machen Sie sich im Nachhinein noch einmal mit meiner Rede vertraut und dann lassen Sie uns, wie vorgeschlagen, in den Ausschüssen diskutieren. Ich finde auch Ihren Vorschlag, Frau Frederking, ganz gut, den Sie zum Schluss gemacht haben. In diesem Sinne stimmen wir auch einer Überweisung zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Eisenreich, Herr Loth hatte sich noch einmal zu Wort gemeldet.

(Kerstin Eisenreich, DIE LINKE, schüttelt den Kopf)

Nein. - Herr Loth, eine Intervention eventuell noch.

Dann interveniere ich kurz. - Und zwar möchte ich sagen, dass mir kein Fall in Deutschland bekannt ist, wo es bei Schweinen zu Missbildungen gekommen ist, wo Futtermittel verwendet wurde, das in Deutschland produziert wurde. Ich kann Ihnen auch - wenn es gewollt ist - Unterschiede zwischen der Landwirtschaft in Deutschland und in den futtermittelproduzierenden südamerikanischen Staaten nennen. Dann kann ich Ihnen auch erzählen, wieso es möglicherweise dort zu Verunreinigungen kommt, die bei uns eingetragen werden. Die deutschen Landwirte hier an den Pranger zu stellen finde ich in Ihrem Antrag unmöglich. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Danke für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/2193 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt und Energie und in den Ausschuss für Inneres. Ist das so richtig?

Wenn das so ist, dann bitte ich um das Handzeichen, wenn die Überweisung eine Zustimmung erfahren soll. - Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der AfD und der LINKEN sowie bei den anderen Fraktionen, ich würde fast sagen, im kompletten Haus.

Ich frage aber noch einmal: Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe zwei Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Somit ist der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse zugestimmt worden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Kinderarmut - ein Armutszeugnis in einem reichen Land!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1487

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/2198

(Erste Beratung in der 29. Sitzung des Landtages am 21.06.2017)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1487 wurde in der 29. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2017 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Der Antrag widmet sich der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land und enthält dafür konkrete Forderungen an die Landesregierung wie zum Beispiel die Einführung eines Armutschecks ab 2019 bei allen Gesetzesinitiativen des Landtages und der Landesregierung.

Außerdem soll sich die Landesregierung im Bundesrat für konkrete Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel durch die Einführung einer Kindergrundsicherung, einsetzen.

In den zuständigen Ausschüssen soll die Landesregierung zudem ihre Vorhaben zur Bekämpfung von Kinderarmut vorstellen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 15. Sitzung am 13. September 2017 mit dem Antrag be

fasst. Dazu lag ihm ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit neuer Textfassung und neuer Überschrift vor.

Die Koalitionsfraktionen legten darin besondere Bedeutung auf die Weiterführung und Ausweitung von Landesprogrammen zur Bekämpfung von Armut, wie - ich zitiere - Familien stärken, Perspektiven eröffnen oder Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben.

Auch die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes, des Bildungsprogrammes „Bildung elementar“ und der gesetzliche Betreuungsanspruch seien aus Sicht der Koalition wichtige Bausteine, um Familien- und Kinderarmut entgegenzuwirken.

Schließlich plädierten die Koalitionsfraktionen dafür, die Landesregierung zu bitten, auch bei den Gesundheitszielen einen stärkeren Fokus auf Kinder und Jugendliche aus armen und von Armut bedrohten Familien zu legen.

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD lehnten diesen Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen ab, da dieser aus ihrer Sicht keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut enthalte und zu allgemein gefasst sei.

Dem entgegneten die Koalitionsfraktionen, dass der Umfang der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/1655, deutlich mache, wie vielfältig die Maßnahmen seien. Außerdem würde dieses Thema den Ausschuss fortlaufend beschäftigen, sodass neue Überlegungen im politischen Raum jederzeit aufgegriffen werden könnten.

Schließlich wurde das vorgelegte Papier der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 13. Sitzung am 9. November 2017 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen angeschlossen.

Die abschließende Befassung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration mit dem Antrag fand in der 20. Sitzung am 13. Dezember 2017 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss von der Fraktion DIE LINKE und von den Koalitionsfraktionen je ein neuer Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vor.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte, der vorläufigen Beschlussempfehlung einen grundsätzlichen Absatz anzufügen, der die Aufforderung an die Landesregierung enthält, vor dem Hintergrund der von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am

7. Dezember 2017 geforderten Einführung einer Grundsicherung im Bundesrat die Einführung einer Kindergrundsicherung konkret voranzubringen.

Diese Formulierung lehnten die Koalitionsfraktionen ab, da sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz lediglich verständigt habe, den Arbeitsprozess für die Einführung einer Kindergrundsicherung fortzusetzen. Die beantragte Ergänzung der Fraktion DIE LINKE im Text der Beschlussempfehlung suggeriere allerdings - so die Koalition -, dass dies bereits Beschlusslage sei. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde deshalb mit 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Der von den Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE neu vorgelegte Entwurf für eine Beschlussempfehlung enthielt als Ergänzung zum Text der vorläufigen Beschlussempfehlung die Bitte an die Landesregierung, den Arbeitsprozess „Kindergrundsicherung“ im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zu begleiten.

Dieser Entwurf wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen vom Ausschuss angenommen und als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

An dieser Stelle bitte ich - jetzt noch ein kleiner Einwurf, weil etwas schief gegangen ist -, in der Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 7/2198 vorliegt, eine Berichtigung vorzunehmen. Der Ausschuss hat zwar die Beschlussempfehlung in der Ihnen vorliegenden Fassung verabschiedet, jedoch fehlte darin versehentlich ein bereits in der vorläufigen Beschlussempfehlung angenommener Absatz, der ebenfalls Teil der Beschlussempfehlung sein sollte.

Dieser Absatz muss als vorletzter Absatz eingefügt werden und lautet wie folgt - ich zitiere -: