Ein effektiver und wirksamer Jugendmedienschutz erfolgt am besten durch die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Medieninhalten. Jungen Menschen muss die Fähigkeit zur Einordnung und Wissen über Wirkungsweisen vermittelt werden. Für problematische Inhalte müssen sie sensibilisiert werden. Inhalte unzugänglich zu machen, ist nicht völlig falsch, aber immer unvollkommen; denn meistens werden die Jugendschutzprogramme gar nicht installiert. Darüber hinaus haben junge Menschen oft Zugang zu Geräten von anderen Leuten.
Wir begrüßen, dass nach einer Evaluation die Rundfunkbeiträge angepasst werden und es zu sinnvollen Entlastungen kommt. Das wurde schon mehrmals betont. Auch wir finden es richtig, dass es privilegierte soziale Einrichtungen, wie Kindergärten, Kitas, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, gibt. Auch das Vorhaben, die Zahlungsmodalitäten für kleine und mittlere Unternehmen zu ändern, findet unsere Zustimmung. Die Veröffentlichungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten haben gezeigt, dass das finanziell durchaus darstellbar ist.
Lassen Sie mich noch kritisch anmerken, dass wir in dem weiteren Meldedatenabgleich zwischen GEZ und Meldeämtern zum 1. Januar 2018 einen starken datenschutzrechtlichen Eingriff sehen. Dieser ist nicht gerechtfertigt, da die GEZ bereits einmal vollen Zugriff auf alle Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger hatte. Eine Wiederholung dessen ist nicht verständlich; dann müsste man permanent diese Daten übermitteln. Es ist nicht klar, warum das jetzt noch einmal gemacht werden sollte.
Unter dem Strich können wir dennoch ein positives Fazit ziehen. Insgesamt führt dieser Staatsvertrag zur Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Ich denke - wie es Herr Hövelmann angedeutet hat -, dass wir in den
Frau Frederking, ich bedanke mich für Ihren Redebeitrag. - Als Nächster spricht Herr Abg. Kurze von der CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Rundfunkrecht unterliegt aufgrund der Digitalisierung tiefgreifender Veränderung. Der Landtag hat in der vergangenen Wahlperiode den Rundfunkstaatsvertrag viermal geändert, darunter a) die Reform zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zum Beitragsmodell, b) die erstmalige Senkung des Rundfunkbeitrages, wenn auch nur um bescheidene 48 Cent, c) die Neuregelung der Aufsicht des ZDF und d) das Verbot regionaler Werbung durch bundesweit verbreitete private Rundfunkprogramme zur Sicherung der regionalen Medienvielfalt.
Bei dem uns jetzt vorliegenden Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes steht nicht nur eine einzelne Maßnahme im Vordergrund, wie es zuletzt bei der Umsetzung des 16., 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrages der Fall war; es wird stattdessen eine ganze Reihe von Veränderungen vorgenommen, die von den Ministerpräsidenten zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabredet worden sind.
Dazu gehört die Beauftragung eines Jugendangebotes im Online-Bereich. Für das Programm werden bei den Anstalten etwa 45 Millionen € veranschlagt. Damit wird die Ersparnis durch den Verzicht auf zwei digitale Spartenprogramme durch die nun doch erfolgende Schaffung eines neuen Programms weitgehend aufgehoben.
Richtig ist: Jugend braucht ein jugendgerechtes Programm. In dem neu einzufügenden § 11g Abs. 1 Satz 2 des Entwurfes eines 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages heißt es deshalb auch völlig zu Recht:
Grundsätzlich muss aber die Frage erlaubt bleiben: Brauchen neue Inhalte zwangsläufig auch neue Strukturen? Wir als CDU-Fraktion werden jedenfalls sehr genau darauf achten, dass der Jugendkanal sein vorgesehenes Budget einhält.
Unsere Befürchtung ist: Sollte die Nachfrage nach dem Jugendangebot unter den Erwartungen bleiben, werden die Befürworter des Jugendkanals
nicht das Angebot selbst hinterfragen, sondern die Beschränkung auf den Online-Bereich kritisieren. Dann ist auch das Rufen nach mehr Geld und nach einer Ausweitung des Fernsehens nicht mehr weit. Wir alle wissen, dass es im Vorfeld Schätzungen gab, nach denen ein Jugendangebot am Ende 90 Millionen bis 100 Millionen € kosten könnte.
Wer mit den Menschen draußen spricht, der weiß: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz. Deshalb ist es richtig, dass der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch Entlastungen vorsieht. Mit dem Entwurf werden einige der Ergebnisse der Evaluierung der Auswirkungen der Reform der Rundfunkfinanzierung im Rundfunkstaatsvertrag berücksichtigt.
Kindergärten und Schulen - das wurde schon erwähnt - werden künftig nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrages zahlen und werden so finanziell entlastet. Die Veranlagung von Unternehmen erfolgt künftig wahlweise nach Vollzeitäquivalenten oder nach Köpfen. Das bedeutet insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung eine spürbare Entlastung.
Im privaten Bereich werden die Befreiungsregelungen beim Rundfunkbeitrag erweitert. Die Befreiung oder Ermäßigung innerhalb der Wohnung gilt künftig nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für Kinder des Antragstellers, des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners, solange diese nicht älter als 25 Jahre sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle sage ich für meine Fraktion ganz klar: Mit den Änderungen wird nur ein Teil der insgesamt in den Jahren 2013 bis 2016 aufgelaufenen Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden € an die Beitragszahler zurückgegeben. Der verbliebene Rest dient jetzt als Rücklage zur Vermeidung enormer Beitragssprünge in den kommenden Jahren. Ich könnte aber auch sagen: Die Rücklage mindert den Anpassungsdruck, in den Anstalten Strukturreformen vorzunehmen.
Deshalb sage ich für meine Fraktion noch einmal ganz klar: Wenn sich nach einem zweiten Meldedatenabgleich erneut Mehreinnahmen abzeichnen, muss ambitionierter über Entlastungen nachgedacht werden,
insbesondere bei den Mehrfachveranlagungen bei gewerblichen Fahrzeugen im nicht privaten Bereich und bei Zweitwohnungen im privaten Bereich.
Ich sage auch ganz klar: Es geht nicht, dass Nordrhein-Westfalen im Alleingang Werbung verbietet und damit die Beitragszahler in anderen Ländern über den ARD-Finanzausgleich indirekt
zur Kasse bittet. Damit hat Staatsminister Robra völlig recht: Das Ziel der Beitragsstabilität muss für alle Länder gelten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Jugendmedienschutzvertrag. Dieser wird novelliert. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Erfordernisse des digitalen Zeitalters müssen auch im Jugendmedienschutz angepasst werden. Alters- und Einsatzbeschränkungen aus dem analogen Bereich gelten künftig auch im digitalen Bereich - und umgekehrt. Diese Änderung ist folgerichtig; denn ein Film ist nicht dadurch weniger jugendgefährdend, dass er im Internet statt auf Video gezeigt wird. Die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle werden ebenfalls gestärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bitten um die Überweisung des Gesetzentwurfs in den dafür zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Den Redebeiträgen konnte ich entnehmen, dass Sie den Gesetzentwurf in einen Ausschuss überweisen wollen, und zwar in den Europaausschuss. Gibt es weitere Überweisungswünsche, in andere Ausschüsse? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab, ob der Gesetzentwurf in den Europaausschuss überwiesen wird. Wer für die Überweisung ist, der gibt bitte das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich sehe, das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen worden. - Danke schön.
Rahmenbedingungen für Menschen jenseits und diesseits des Atlantiks grundlegend beeinflussen werden. Sie werden die Lebensrealität von mehreren Hundert Millionen Menschen in den nächsten Jahrzehnten, so sie denn zustande kommen, ganz maßgeblich mitgestalten, und sie werden damit auch Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und die Verteilungsgerechtigkeit insgesamt haben.
Wenn so grundsätzliche politische Entscheidungen anstehen, dann ist es in einer Demokratie völlig normal und im Grunde genommen grundlegend, dass über solche politischen Entscheidungen öffentlich diskutiert wird. Wir haben es hierbei zum ersten Mal mit der Situation zu tun, dass über Vertragswerke, die von nationalen Regierungen in der Perspektive nicht einmal mehr geändert werden können und die grundlegend in die Rechte von gewählten Politikern eingreifen, nicht einmal öffentlich diskutiert wird. An dieser Stelle beginnt bei diesen beiden Vertragswerken, TTIP und CETA, schon der erste Skandal.
Es sind Verträge, die auf undemokratische Weise, weil intransparente Art und Weise, zustande kommen sollen. Das ist ein Punkt, über den sich dieser Landtag verständigen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Demokratie entfaltet ihre Wirkung in Offenheit und Transparenz. Verträge, über die unter solchen Bedingungen verhandelt wird, sind keine demokratischen und transparenten Verträge.
Selbst Parlamentarier, die darüber abstimmen - das werden nicht wir sein, sondern die Bundestagsabgeordneten, die Europaabgeordneten und die Mitglieder des Bundesrates -, sind bisher kaum in der Lage, sich über die entsprechenden Entwürfe des Vertragstextes seitens der Europäischen Kommission und der amerikanischen Administration zu informieren, bzw. sie sind nur eingeschränkt dazu in der Lage, sich zu informieren. Das reicht bis hin zu so paradoxen Geschichten, dass sie zwar hineinschauen dürfen, sich aber nichts aufschreiben dürfen. All diese Dinge belegen, dass hierbei etwas schiefläuft. All diese Dinge belegen, dass es so grundsätzlich nicht gehen kann.
Nur durch einen Akt des zivilen Ungehorsams, nämlich durch die Veröffentlichung - man muss sagen: die leider illegale Veröffentlichung - sowohl des TTIP-Papiers durch Greenpeace Niederlande als auch - kurzer Bogen zu dem vorherigen Punkt - durch die „Tagesschau“ bei CETA vor einem Jahr ist die demokratische Öffentlichkeit überhaupt in der Lage, belastbar über diese Dinge zu diskutieren. Erst ziviler Ungehorsam hat es
überhaupt möglich gemacht, dass wir uns heute über die Verhandlungsstände seitens der Europäischen Kommission und der US-amerikanischen Seite unterhalten können. Deswegen sagen wir auch in unserem Antrag: Herzlichen Dank! Das war ein Akt der Demokratie, diese Form des zivilen Ungehorsams.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD, von Dorothea Frederking, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Worum geht es bei diesen Verträgen? Geht es, wie häufig kolportiert wird, darum, dass die USamerikanische Seite uns Europäer über den Tisch zieht, dass sie ihre übermächtigen Interessen gegen uns durchsetzt und dass die Europäische Kommission wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzt und die eigenen europäischen Interessen nicht durchsetzt? Diese Dinge werden oft kolportiert. Ich sage Ihnen, liebe Kollegen, diese Sicht auf dieses Vertragswerk ist falsch. Sie ist grundfalsch. Es geht um völlig andere Dinge.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollen ganz andere Interessen geschützt und ganz andere Mechanismen durchgesetzt werden. Dieses Vertragswerk, und zwar beide, sowohl CETA als auch TTIP, bilden nichts anderes als die Selbstbeschränkung von Politik, die Selbstentmachtung von Politik gegenüber den Interessen des Marktes oder - wenn man ehrlicher ist - gegenüber den Interessen global agierender Unternehmen.
Diese Vertragswerke haben nichts anderes zum Inhalt als eine politische Selbstbeschränkung gegenüber denjenigen, die als global agierende Unternehmen natürlich Gewinn- und Expansionsinteressen haben. Das ist der Kern. Diese Interessenslage ist spiegelgleich jenseits und diesseits des Atlantiks. Es gibt die gleichen Verlierer, nämlich soziale, ökologische und gemeinwohlorientierte Standards, in den USA und in Europa, und es gibt die gleichen Gewinner, nämlich die global agierenden Unternehmen jenseits und diesseits des Atlantiks, die mit diesen Vertragswerken ihre Interessen durchsetzen wollen und die, ja, tatsächlich geschützt werden wollen.