Der Sinn des Ganzen soll nach dem Willen der Landesregierung und der Öffentlich-Rechtlichen darin bestehen, diese jungen Menschen für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen oder zurückzugewinnen, also dazu beizutragen, dass das Gesamtangebot von ARD und ZDF zukünftig in größerem Umfang als derzeit generationenübergreifend genutzt wird, wie es in der Begründung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages heißt.
Darin zeigt sich eine simple Logik. Die geht so: Junge Menschen sind heute vor allem im Internet unterwegs. Da sie sich zunehmend vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen abwenden, müssen wir sie wieder an die Öffentlich-Rechtlichen binden. Also gehen wir als Öffentlich-Rechtliche einfach auch ins Internet. Dann kommen die jungen Menschen auch wieder zu uns. Oder wie der seinerzeitige ARD-Vorsitzende Fritz Raff im Jahr 2008 festhielt - ich zitiere -:
Wir sollten uns jedoch fragen, ob das Internet auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt ist der Rundfunkbeitrag. In der Begründung zum Staatsvertrag wird auf die finanzielle Selbstverpflichtung von ARD und ZDF im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages verwiesen, wonach die Aufwendungen für das neu einzurichtende Jugendangebot auf 45 Millionen € jährlich begrenzt werden sollen.
Wenn man bedenkt, dass die Öffentlich-Rechtlichen aus dem Topf der Rundfunkzwangsbeiträge etwa 1 Milliarde € jährlich für den Fußball auf den Kopf hauen, dann sind 45 Millionen € für das Online-Jugendangebot doch Peanuts, denkt man.
Meine Damen und Herren! Wer sich selbst verpflichten kann, der kann sich auch selbst entpflichten. Es wird mit anderen Worten wohl kaum bei den 45 Millionen € bleiben. Irgendwann kommt das Argument der Teuerungsrate oder es wird irgendein anderer Grund ins Feld geführt, und dann wird die Kostenspirale Schritt für Schritt weitergedreht.
Angesichts dieser absehbaren Entwicklung, die einmal mehr zeigt, dass das System unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur habgierigen Krake geworden ist, muss man es als unverantwortlich ansehen, nun ein weiteres Angebot zu etablieren, das viel Geld kostet und dessen Erfolg überaus fragwürdig ist. Das alles erfolgt natürlich auf dem Rücken der Beitragszahler.
Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes, wie es in Artikel 4 Nr. 8 des Vertrages heißt, ist ein weiterer Meldedatenabgleich vorgesehen. Es verwundert schon, dass unsere amtlichen Datenschützer das alles durchwinken.
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, meine Damen und Herren, ist also ein überaus problematisches Gesetzeswerk, das vor allen Dingen die Interessen eines wuchernden Mediensystems im Blick hat und den Bürger in erster Linie als beitragspflichtigen Konsumenten behandelt. Darin steckt viel Obrigkeitsgehabe. Das sehen wir von der AfD überaus kritisch, meine Damen und Herren. Darum stimmen wir heute mit Nein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin froh, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, und
ich bin froh darüber, dass wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk haben, der seine Programmvielfalt nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen orientiert, sondern auch nach anderen Kriterien bemisst, die öffentlicher Kontrolle und nicht privater Eigentümerinteressen unterliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist das ein routinemäßiges Verfahren, das wir heute als Parlament auf den Weg bringen. Wir stimmen als eines von 16 Landesparlamenten einem Staatsvertrag zu, den 16 Landesverwaltungen, 16 Landesregierungen miteinander ausgehandelt haben. Wir haben die Möglichkeit, unsere Meinung dazu zu sagen und dort, wo es uns nicht passt, zu sagen: Wir wollen gern etwas geändert haben. Bei den Änderungswünschen sind wir allerdings darauf angewiesen, dass die 15 anderen Landesparlamente das genauso sehen wie wir. Insofern ist die Schwierigkeit des ganzen Verfahrens wohl so darzustellen.
Aber ich will auch deutlich sagen: Dieser 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein guter Staatsvertrag. Hier haben die Länder etwas Ordentliches ausgehandelt und austariert. Es geht ganz wesentlich um die Dinge, die Herr Robra als zuständiges Kabinettsmitglied vorgetragen hat. Es geht auch darum, dass wir klarstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Möglichkeit haben zusammenzuarbeiten und dies in öffentlich-rechtlichen Verträgen tun können. Ferner geht es darum, Verfahren zu vereinfachen, bürokratische Hürden abzubauen und das datenschutzrechtliche Niveau zu heben.
Ja, es ist, so wie es vorgetragen worden ist, für uns wichtig gewesen, dass wir nachschauen, ob das, was mit dem neuen Rundfunkbeitrag über das Land gekommen ist, nachvollziehbar und sachgerecht ist und ob es Nachsteuerungsbedarf gibt.
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind angesprochen worden, bei denen die besondere Belastung bei den Handwerkern und Gewerbetreibenden liegt, die viele Dienstfahrzeuge im Einsatz haben, um ihre Arbeit an den Mann oder an die Frau zu bringen. Die entsprechende Belastung, die sich daraus ergibt, ist zu hinterfragen.
ersten Schritt -, Entlastungen von Betriebsstätten zu organisieren, nämlich von Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten sowie gemeinnützigen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute noch nicht darum, ob wir diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen oder nicht - das werden wir in einer der nächsten Sitzungen tun -, sondern es geht darum, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Dazu gehört, dass der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung im Parlament dem zuständigen Fachausschuss zugeleitet wird. Daher bitte ich um Überweisung in den Ausschuss für Bundes-, Europa- und Medienangelegenheiten und danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Hövelmann, ich danke Ihnen für Ihren Beitrag. - Als Nächster spricht Herr Abg. Gebhardt von der LINKEN.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hövelmann, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Eingangssätze, auch für das klare Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte nur ergänzen: Ich glaube, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor allen Dingen eines erwarten: ein qualitativ hochwertiges Programm. Wir als Politik haben die Aufgabe, hierfür die Rahmenbedingungen zu setzen. Das wollen wir mit diesem Fünften Medienrechtsänderungsgesetz, in dem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Mittelpunkt steht, auch tun - zumindest ist diese Absicht erkennbar.
Lange wurde über Sinn und Zweck eines öffentlich-rechtlichen Jugendangebots auch schon hier im Landtag debattiert. Vorreiter oder Ideengeber bei dem Ganzen - es gibt ja auch Kritik an einer weiteren Verspartung der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft - war und ist der Kinderkanal. Dort wurde zum ersten Mal in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Programm auf eine bestimmte Zielgruppe, auf eine bestimmte Alterszielgruppe zugeschnitten. Und siehe da: Mittlerweile ist der Kika Marktführer. Übersetzt heißt das: Es ist das beliebteste Kinderprogramm, das es in der Bundesrepublik Deutschland gibt.
Ich glaube, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler hierfür auch gern ihre Beiträge entrichten.
Wir begrüßen grundsätzlich, dass es jetzt den Auftrag an ARD und ZDF geben soll, ein öffentlich-rechtliches junges Angebot zu starten. Herr Robra, es mutet dennoch erst einmal etwas bizarr an, dass man eine Rundfunkanstalt damit beauftragt, keinen Rundfunk mehr zu machen, sondern ausschließlich im Internet präsent zu sein. Diese Bemerkung müssen Sie mir an dieser Stelle gestatten.
Gleichwohl begrüßen wir zum Ersten, dass es dieses Angebot gerade auch im Internet geben soll, zum Zweiten - hier muss man die Aussagen der AfD korrigieren - soll es kostenneutral passieren. Die 45 Millionen €, die dieses Angebot kosten soll, werden auf der anderen Seite eingespart, indem zwei Spartenkanäle, nämlich „ZDFkultur“ und „EinsPlus“, gestrichen werden. Insofern entsteht dem Beitragszahler kein Mehraufwand.
Wir begrüßen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig auch im Internet mehr Freiheiten haben sollen. Vor Kurzem war noch der Duktus der Politik, dass man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade in seiner Internetverbreitung die eine oder andere Auflage erteilt oder ihm auch Fesseln anlegt. Hier wird nun ausdrücklich darauf hingewiesen: kein Dreistufentest mehr, kein Sendungsbezug - denn es gibt ja keine klassischen Sendungen im linearen Programm -, keine Beschränkung auf Eigenproduktionen und, Gott sei Dank, auch keine Verweillauffristen mehr. All das sind Schritte in die richtige Richtung.
Positiv bewertet meine Fraktion, DIE LINKE, auch, dass es Entlastungen beim Rundfunkbeitrag geben soll. Besonders die Erleichterungen bei der Berechnung von Betriebsstättenbeiträgen bei Betriebsstätten mit Teilzeitbeschäftigten, die entlastet werden sollen, sind von uns zu begrüßen. Wir finden auch den Schritt richtig, dass Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen künftig entlastet werden sollen, wobei ich an dieser Stelle auch sagen muss, dass uns dieser Schritt eigentlich nicht weit genug geht.
Meine Fraktion vertritt die Auffassung: Jede Person, die in einem Kindergarten oder in einer Schule tätig ist, hat den Rundfunkbeitrag für sich als Person schon bezahlt. Eigentlich müssten diese Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, vom Rundfunkbeitrag völlig ausgenommen werden.
Aber gut, wir erkennen an der Stelle an, dass dort künftig nur noch ein Drittelbeitrag fällig sein soll,
Wir werden diesen Gesetzentwurf selbstverständlich in den Fachausschuss überweisen. Ich möchte gleich ankündigen, dass wir sehr an einer Anhörung zu dem jungen Angebot von ARD und ZDF interessiert sind. Insbesondere wollen wir erfahren, wie sich der MDR in dieses Angebot einbringt. Denn wir alle sollten, glaube ich, ein Interesse daran haben, dass der Produktionsstandort, der Medienstandort Sachsen-Anhalt gestärkt wird.
Wir haben zwei öffentlich-rechtliche Radiowellen, nämlich „Sputnik“ und „Jump“, die beide in Sachsen-Anhalt ihre Sendungen produzieren. Es ist gut vorstellbar, dass gerade diese jungen Wellen auch für das junge Internetangebot von ARD und ZDF Zulieferungen leisten und dass damit automatisch eine Stärkung des Medienstandorts Sachsen-Anhalt eintritt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abg. Gebhardt, ich danke Ihnen. - Die nächste Rednerin ist Frau Abg. Frederking von den GRÜNEN. Bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns im Vertragswerk vorliegende Kompromiss zwischen den 16 beteiligten Bundesländern nimmt offene Fragen des Jugendschutzes, Anpassungen bei der Beitragsfinanzierung und Herausforderungen der Zukunft mittels eines Jugendangebotes auf. Die Beauftragung von ARD und ZDF für ein Jugendangebot ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Viele junge Menschen zahlen Rundfunkbeiträge. Sie profitieren aber deutlich weniger von den bisherigen Angeboten als andere Beitragszahler und Beitragszahlerinnen.
Qualitätsjournalismus, jugendgerecht präsentiert, und jugendgemäße Unterhaltung, die nicht von Werbung bestimmt wird, haben wir in diesen Zeiten ebenso nötig, wie die jungen Menschen einen Anspruch darauf haben. Die Fokussierung des Jugendangebotes als Netzangebot entspricht dabei der realen Mediennutzung junger Menschen. Eine Öffnung auf das klassische Fernsehen hätten wir dennoch begrüßt; denn die allein netzbasierte Konzeption birgt die Gefahr, dass Jugendliche von der Nutzung ausgeschlossen werden, da es in vielen Orten insbesondere in SachsenAnhalt kein Breitbandinternet gibt.
Es ist sinnvoll, dass beim Thema Jugendmedienschutz endlich ein konkreter Anlauf, unter anderem zur Vereinheitlichung von Altersstufen, unter
nommen wird. Auch die Mindestanforderungen für Jugendschutzprogramme sind richtig und wichtig. Aber statt das Augenmerk auf einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz zu legen, der bei der Medienkompetenz ansetzt, wird auch im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weiter an technischen Lösungen und alten Sichtweisen festgehalten.
Das Feld einer zeitgemäßen Medienkompetenzvermittlung durch Aufklärung und Information für Jugendliche fehlt im Vertragswerk leider. Die Wahrnehmung der jungen Menschen als lediglich passive Mediennutzer ist längst Geschichte. In sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie YouTube produzieren die jungen Menschen selber schon. Von daher muss die Kompetenz der jungen Menschen auch ganz anders eingeschätzt werden.