Kürzlich hat die EU-Kommission Leitlinien für den Schutz des Bodenmarktes vorgelegt. Einerseits soll der Bodenmarkt vor Spekulativkäufen und Konzentrationen geschützt werden, andererseits werden aber auch die Grenzen des EU-Rechts für staatliche Eingriffe aufgezeigt.
Auch hierzulande haben Landwirte mit explodierenden Pacht- und Verkaufspreisen zu kämpfen. So verzeichnete Sachsen-Anhalt 2016 die höchsten Verkaufspreise innerhalb der Bundesrepublik.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/1106 in der Drs. 7/1975 heißt es, das „Leitbild Landwirtschaft“ würde im Februar 2017 vorliegen. Dieses Leitbild bildet die Grundlage für die künftige Entwicklung der Agrarstruktur des Landes.
Vor dem Hintergrund der Kriterien, die von der EU vorgelegt wurden, und der derzeitigen Leitbilddebatte frage ich die Landesregierung:
Wie wird die Landesregierung künftig eine breite Eigentumsstreuung an Grund und Boden gewährleisten und die weitere Konzentration von Eigentum, insbesondere bedingt durch Kapitalgesellschaften, verhindern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage der Frau Abg. Kerstin Eisenreich namens der Landesregierung wie folgt.
Entgegen dem in der Vorbemerkung der Frage 3 enthaltenen Datum zur Vorlage des „Leitbildes Landwirtschaft“ im Februar 2017 soll das „Leitbild Landwirtschaft“ erst im Februar 2018 vorliegen. Die Erstellung eines Leitbildes war im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart worden, auf dessen Grundlage eine Überarbeitung der Bodengesetzgebung vorgenommen werden sollte. Demzufolge können konkrete Ausführungen zur Ausgestaltung der Bodengesetzgebung auch erst nach Abschluss des Leitbildes im Februar 2018 gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist zu überlegen, die Aufstockungsbedürftigkeit landwirtschaftlicher Betriebe genauer zu umschreiben.
Nach der Aufstellung des „Leitbildes Landwirtschaft 2030“ in Sachsen-Anhalt können genauere Aussagen zur Gewährleistung einer breiten Eigentumsstreuung und der Verhinderung einer weiteren Konzentration von Eigentum, insbesondere bedingt durch Kapitalgesellschaften, vorgenommen werden.
Gut. - Dann können wir zu der nächsten Frage kommen, die Herr Andreas Steppuhn stellt. - Entschuldigung, Herr Loth, das war jetzt zu spät. Na ja, dann fragen Sie einmal Frau Grimm-Benne nach der Bodenspekulation.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe die Nachfrage, inwieweit sich die bereits getroffenen Entscheidungen der BVVG bei der Bodenvergabe positiv oder negativ auf den Bodenmarkt ausgewirkt haben.
Ich bitte Sie, diese Frage im zuständigen Ausschuss beantworten zu lassen. Sie wissen ja, dass ich heute die Ministerin Frau Dalbert vertrete und ich Ihnen in diesem Bereich keine Auskunft geben kann.
Das ist ein wichtiges Thema. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales und Integration stand das Thema Parkberechtigungen und Sonderparkplätze für Menschen mit schweren Behinderungen auf der Tagesordnung. Im Nachtrag dazu haben sich folgende Fragen ergeben.
Sonderparkplätze in privater Hand, wie zum Beispiel vor Supermärkten - für Menschen mit schweren Behinderungen gibt es im Land Sachsen-Anhalt?
plätze für Menschen mit schweren Behinderungen wurden von den zuständigen Stellen im Rahmen einer Antragstellung in den letzten zehn Jahren insgesamt, also in den Jahren 2006 bis 2016, genehmigt und ausgehändigt? - Bitte die Genehmigungen auch auf einzelne Jahre bezogen nennen.
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung die Parkplätze nicht so schnell zählen konnte, sodass ein Teil der Antwort sicherlich noch nachgereicht werden muss. - Danke schön.
Danke. - Geben Sie der Landesregierung doch erst einmal die Chance. Für die spricht jetzt der Minister der Finanzen Herr Schröder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage erwartungsgemäß wie folgt.
Die Fragen zur Anzahl öffentlicher Behindertenparkplätze und zu den erteilten Parkberechtigungen der Jahre 2006 bis 2016 lassen sich nicht kurzfristig beantworten, weil es dazu gar keine zentralen Statistiken für das Land Sachsen-Anhalt gibt. Eine solche Abfrage muss durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr aufwendig über das Landesverwaltungsamt, nämlich die obere Straßenverkehrsbehörde, bei den unteren
Straßenverkehrsbehörden, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten und den örtlichen Straßenverkehrsbehörden, also kreisangehörigen Gemeinden, erfolgen.
Da in dieser Sache am 16. November 2017 eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 7/1252 gestellt wurde, wird auf die durch die Landesregierung zu erstellende Antwort auf diese Frage verwiesen. - Danke schön.
Der Herr Minister hat ja jetzt stellvertretend für Herrn Minister Webel geantwortet. Aber ich möchte daran erinnern, dass es noch eine zweite Frage gab, und zwar bezüglich der Parkberechtigungen, die ausgehändigt worden sind. Ich gehe davon aus, dass auch das im Rahmen der Kleinen Anfrage beantwortet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Nitratwerte des Grundwassers steigen an; besonders hoch sind sie in agrarindustriell geprägten Gegenden, in denen intensive Tierhaltung betrieben wird. Außerdem ist es über die Güllebörse möglich, Überschüsse abzugeben. Der Güllebörse zufolge sind große West-Ost-Bewegungen sowie Nord-Süd-Gefälle erkennbar. Einerseits hilft dies Landwirten, die überwiegend Ackerbau betreiben, andererseits werden riesige Mengen Gülle von Mega-Stallanlagen entsorgt.
Wie viel Gülle wurde von 2013 bis 2017 jährlich aus Westdeutschland und den Niederlanden nach Sachsen-Anhalt importiert, und wie viel Prozent macht dieser Anteil an der insgesamt ausgebrachten Güllemenge aus?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage des Herrn Abg. Andreas Höppner namens der Landesregierung wie folgt.
Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger ist seit Juli 2010 in Kraft und regelt die Nachweispflichten bei der länderübergreifenden Abgabe, Beförderung und Annahme von Wirtschaftsdüngern einschließlich Gärresten.
Nach § 4 der Verordnung sind Wirtschaftsdünger aufnehmende Betriebe in Sachsen-Anhalt verpflichtet, den Empfang aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten bis zum 31. März des folgenden Jahres an die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Eine Auswertung für das Jahr 2017 liegt demnach noch nicht vor.
Anhand der in den zuständigen Behörden vorliegenden Daten ergeben sich die nachfolgenden Importmengen an Wirtschaftsdünger: im Jahr 2013 146 351 t Frischmasse, im Jahr 2014 203 306 t Frischmasse, im Jahr 2015 190 822 t Frischmasse und im Jahr 2016 288 916 t Frischmasse.
Der größte Anteil des importierten Wirtschaftsdüngers entfällt dabei mit durchschnittlich mehr als 90 % auf Geflügelmist und Gärreste. Der Import von Gülle macht lediglich einen geringen Anteil von unter 5 % aus. Daraus lässt sich ableiten, dass Sachsen-Anhalt Importland für Wirtschaftsdünger ist. Insbesondere aus Niedersachsen und aus den Niederlanden wird Wirtschaftsdünger importiert. Dennoch sind die importierten Wirtschaftsdüngermengen, bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Sachsen-Anhalts mit ca. 1,2 Millionen ha, weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Die durchschnittliche Importmenge an in Wirtschaftsdünger gebundenem Stickstoff betrug im Jahr 2013 ca. 2 kg Stickstoff/ha, im Jahr 2014 ca. 2,9 kg Stickstoff/ha, im Jahr 2015 ca. 2,9 kg Stickstoff/ha und im Jahr 2016 ca. 4,6 kg Stickstoff/ha.
Wie viel Gülle insgesamt in Sachsen-Anhalt ausgebracht wird, kann nicht beantwortet werden, da dies nicht erfasst wird. Allerdings lässt sich der Anfall an Stickstoff aus Wirtschaftsdünger in Sachsen-Anhalt anhand der gemeldeten Tierbestände sowie der genehmigten Biogasanlagen darstellen. Pro Jahr und im Durschnitt je Hektar
Stickstoff aus der Tierhaltung und 22 kg Stickstoff aus dem Betrieb der Biogasanlagen in SachsenAnhalt an. Insgesamt sind dies 44,1 kg Stickstoff je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und Jahr.
Abschließend lässt sich zusammenfassend feststellen: Die Summe des Stickstoffanfalls aus Tierhaltung und Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt sowie der Importmenge von Wirtschaftsdünger und Gärresten liegt weit unterhalb der nach Düngeverordnung vorgegebenen Grenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr und Wirtschaftsdünger. Soweit die Antwort.